Geistiges Eigentum (IP-Recht)

Handelsnamen

Schutz und Streitigkeiten bezüglich Ihres Handelsnamens

Ihr Firmenname ist die Visitenkarte Ihres Unternehmens. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater schützen diesen Namen, beugen Verwechslungsgefahr vor und beraten Sie zu den Überschneidungen mit dem Marken- und Domainrecht – sowohl für internationale Konzerne als auch für den Bäcker um die Ecke.

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
  • MKBjuristen.nl Partner
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Was wir tun

Das Handelsnamensgesetz schützt die Handelsnamen von Unternehmen. Ein Unternehmen kann im Geschäftsverkehr mehrere Handelsnamen verwenden. Der Schutz von Handelsnamen ähnelt mitunter dem Markenrecht oder überschneidet sich damit, es bestehen jedoch wichtige Unterschiede. Anders als beim Markenrecht muss ein Handelsname nicht registriert sein, um Schutz zu genießen. Die einzige Voraussetzung ist, dass der Handelsname tatsächlich im Geschäftsverkehr verwendet wird. Handelsnamen werden üblicherweise bei der Handelskammer registriert, dies ist jedoch nach dem Handelsnamensgesetz keine formale Voraussetzung für den Schutz. Ein weiterer wichtiger Unterschied besteht darin, dass Handelsnamen auch beschreibender Natur sein können. Ein beschreibender Handelsname wie „De Pizzabakkers“ oder „De Automonteurs“ schließt den Schutz nicht aus. Wir unterstützen Unternehmen bei verschiedenen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Markenrechtsverletzungen.

Ein Firmenname kann auch als Marke eingetragen werden. Dies kann von Vorteil sein, da das Markenrecht einen umfassenderen Schutz bietet als das Handelsnamensgesetz. Wir unterstützen Unternehmen bei der Eintragung von Firmennamen als Marken in verschiedenen Registern, wie zum Beispiel:

  • Benelux-Amt für geistiges Eigentum (BOIP) mit Sitz in BVIE
  • Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
  • Registrierung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) gemäß dem Madrider Protokoll

Wir verfügen über das Wissen und die Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten ist auf das Recht des geistigen Eigentums spezialisiert. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.

Wie entsteht Markenschutz?

Gemäß Artikel 1 des Namensgesetzes ist ein Firmenname der Name, unter dem ein Unternehmen tatsächlich firmiert. Das Recht an einem Firmennamen entsteht nicht durch Eintragung, sondern durch tatsächliche Nutzung im Geschäftsverkehr. Wer einen bestimmten Namen zuerst verwendet, besitzt in der Regel das älteste Recht. Dieses Recht ist jedoch auf das Gebiet beschränkt, in dem das Unternehmen tätig ist und einen Bekanntheitsgrad genießt – das sogenannte Hoheitsgebiet. Folglich genießt ein national tätiges Unternehmen einen umfassenderen Schutz als ein lokales Unternehmen. Für den Bäcker an der Ecke schützt der Firmenname daher primär die eigene Region, während ein internationaler Konzern durch zusätzliche Markeneintragungen Schutz in den gesamten Niederlanden und darüber hinaus beanspruchen kann.

Verwechslungsgefahr: der Kern von Artikel 5 des Gesetzes über Handelsnamen

Artikel 5 des Namensgesetzes verbietet die Verwendung eines bereits rechtmäßig von einem anderen Unternehmen verwendeten oder nur geringfügig abweichenden Firmennamens, sofern dadurch Verwechslungsgefahr zwischen den Unternehmen besteht. Die Verwechslungsgefahr ist daher von zentraler Bedeutung. Richter berücksichtigen bei ihrer Beurteilung alle Umstände des Einzelfalls: den Grad der Ähnlichkeit zwischen den Namen (visuell, klanglich und begrifflich), die Art und die Tätigkeiten beider Unternehmen sowie die Entfernung zwischen den Standorten und der Zielgruppe. Im Fall Vangoud Advocaten/Goud Advocaten urteilte das Berufungsgericht, dass der neuere Name dem älteren zu ähnlich sei und Verwechslungsgefahr berge. Wir prüfen für Sie, ob Verwechslungsgefahr besteht und wie Ihre Erfolgsaussichten sind.

Beschreibende Handelsnamen und das Urteil des DOC Dairy Partners

Lange Zeit herrschte Unsicherheit hinsichtlich des Schutzes beschreibender Firmennamen wie „De Pizzabakkers“. Im Urteil DOC Dairy Partners/Dairy Partners (Oberster Gerichtshof, 19. Februar 2021, ECLI:NL:HR:2021:269) entschied der Oberste Gerichtshof, dass auch für beschreibende Firmennamen ein einheitlicher Standard gilt: Eine Verwechslungsgefahr genügt für den Schutz nach Artikel 5 des Firmennamengesetzes. Weitere Voraussetzungen sind nicht mehr erforderlich; die im Urteil Parfumswinkel etablierte Rechtsprechung wurde damit aufgegeben. Ein beschreibender Name erlangt jedoch erst dann Unterscheidungskraft – und damit Verwechslungsgefahr –, wenn die Öffentlichkeit ihn durch intensive Nutzung mit einem bestimmten Unternehmen in Verbindung bringt (erworbene Unterscheidungskraft). Ob Ihr Name ausreichend unterscheidungskräftig ist, hat entscheidenden Einfluss auf Ihre Erfolgsaussichten in einem Rechtsstreit.

Handelsname versus Muttermarke und Domainnamen

Ein Handelsname kann mit einer älteren Marke kollidieren. Gemäß Artikel 5a des Handelsnamengesetzes ist die Verwendung eines Handelsnamens, der eine Marke enthält, an der ein Dritter Rechte besitzt, verboten, sofern dies geeignet ist, bei der Öffentlichkeit Verwirrung über die Herkunft von Waren oder Dienstleistungen zu stiften. Umgekehrt kann ein Handelsname auch gemäß dem Benelux-Vertrag über geistiges Eigentum (BVIE) eine ältere Marke verletzen. Domainnamen können ebenfalls als Handelsnamen gelten, wenn das Unternehmen tatsächlich unter diesem Namen geführt wird; ein Domainnamenkonflikt stellt dann gleichzeitig ein Handelsnamenproblem dar. Wir beraten Sie zum Zusammenspiel von Handelsnamen-, Marken- und Domainnamenrecht und stellen sicher, dass Sie Ihren Namen umfassend schützen. Bitte lesen Sie auch unsere Seite zum Markenrecht.

Maßnahmen bei Verletzung Ihres Handelsnamens

Wenn ein Dritter Ihre Marke verletzt, stehen Ihnen verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung. Gemäß Artikel 6 des Markengesetzes können Sie im Wege eines Antragsverfahrens beim Amtsgericht die Änderung des Namens verlangen. Darüber hinaus können Sie im Eilverfahren oder im Hauptverfahren eine einstweilige Verfügung und Schadensersatz wegen rechtswidrigen Verhaltens beantragen (Artikel 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Häufig beginnt ein Streit mit einer förmlichen Aufforderung an die Gegenseite, die Nutzung des Namens einzustellen. Unsere Anwälte und unsere interne Rechtsabteilung begleiten Sie von der förmlichen Aufforderung bis hin zu Gerichtsverfahren und vertreten Sie auch, wenn Sie selbst verklagt werden.

Häufig gestellte Fragen zu Handelsnamen

Muss ich meinen Firmennamen registrieren lassen?
Nein. Der Schutz ergibt sich aus der Nutzung im Geschäftsverkehr, nicht aus der Registrierung. Die Eintragung bei der Handelskammer ist zwar nicht erforderlich, kann aber als Nachweis für den Beginn der Nutzung des Namens dienen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Handelsnamen und einer Marke?
Ein Handelsname ist der Name, unter dem Ihr Unternehmen firmiert und der durch Nutzung kostenlos entsteht, beschränkt auf Ihr Tätigkeitsgebiet. Eine Marke kennzeichnet Ihre Waren oder Dienstleistungen, erfordert Registrierung und ist mit Kosten verbunden. Sie ist in den gesamten Benelux-Ländern oder der EU gültig. Eine Marke darf nicht beschreibend sein; ein Handelsname hingegen schon.

Kann ein beschreibender Name wie „De Automonteurs“ geschützt werden?
Ja, sofern Verwechslungsgefahr mit einem älteren Unternehmen besteht und der Name durch Gebrauch Unterscheidungskraft erlangt hat. Seit dem Urteil des DOC im Fall Dairy Partners ist die Verwechslungsgefahr das entscheidende Kriterium hierfür.

Kann ein Domainname als Handelsname dienen?
Ja, wenn Ihr Unternehmen tatsächlich unter diesem Domainnamen betrieben wird. Eine Streitigkeit bezüglich eines Domainnamens ist daher eine Angelegenheit des Handelsnamens.

Geistiges Eigentum (IP-Recht)

Markennamen sind nur ein Teilgebiet des umfassenden Rechts des geistigen Eigentums. Innerhalb dieses Bereichs beraten wir auch zu Markenrecht, Produktpiraterie und Geschäftsgeheimnissen. Mit gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen unterstützen wir Unternehmer jeder Größe – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.

Was wir für Sie tun

Von der Beratung bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung: Wir unterstützen Sie in jeder Phase einer Markenangelegenheit.

  • Beurteilung der Verwechslungsgefahr und der Stärke Ihrer Markenrechte
  • Mitteilung über Rechtsverletzung und Verhandlung
  • Zusammenfassendes Verfahren und Hauptverfahren (Unterlassungsklage und Schadensersatz)
  • Antragsverfahren zur Namensänderung (Artikel 6 des Handelsnamengesetzes)
  • Registrierung Ihres Handelsnamens als Marke beim BOIP, EUIPO oder WIPO
  • Hinweise zu Überschneidungen mit Marken- und Domainnamenrecht

Risiken im Zusammenhang mit Namenskonflikten

Ein Firmenname, der einem anderen zu ähnlich ist, kann eine kostspielige Namensänderung erzwingen und den Verlust des aufgebauten Markenbekanntheitsgrades zur Folge haben. Umgekehrt kann ein Wettbewerber von Ihrem guten Ruf profitieren. Wer zu spät handelt, riskiert den Verlust seiner Rechte. Rechtzeitige Rechtsberatung verhindert, dass ein Namensstreit in ein teures Gerichtsverfahren mündet.

  • Erzwungene Namensänderung und Verlust der Markenbekanntheit
  • Verwechslungsgefahr mit einem älteren Unternehmen
  • Verletzung einer älteren Marke (Artikel 5a des Gesetzes über Handelsnamen und BVIE)
  • Domainkonflikt, der gleichzeitig ein Problem mit dem Handelsnamen darstellt
  • Verzicht auf Rechte aufgrund verspäteten Handelns

Unser Ansatz

Wir beginnen mit einer gründlichen Analyse Ihrer Situation: Wer nutzt den Namen am längsten, wie hoch ist das Verwechslungsrisiko und welches Rechtsgebiet ist relevant? Darauf basierend wählen wir den effektivsten Weg – von einer Unterlassungserklärung bis hin zu einem Eilverfahren. Durch die Zusammenarbeit von Anwälten und internen Rechtsberatern behalten wir sowohl die rechtlichen als auch die wirtschaftlichen Interessen Ihres Unternehmens im Blick.

So gehen wir mit Ihrem Fall um

Wir arbeiten in einer Reihe klarer Schritte auf die beste Lösung hin.

01

Aufnahme und Erstbeurteilung

Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.

02

Positions- und Risikoanalyse

Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.

03

Strategische Beratung

Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.

04

Ausführung

Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.

Spezialisten für Unternehmer

Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Markenrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete des gewerblichen Rechtsschutzes spezialisiert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Fachgruppen organisiert. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.

Häufig gestellte Fragen zu Handelsnamen

Die am häufigsten gestellten Fragen zum Markenschutz sind aufgelistet.

Wann ist Rechtsberatung ratsam?

Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.

Kann MKB Juristen auch helfen, wenn bereits ein Konflikt besteht?

Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Was kostet eine spezialisierte Rechtsberatung?

Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.

Kann ich zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch führen?

Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Firmennamen?

Kontaktieren Sie unsere Spezialisten für Markenrecht unverbindlich. Wir analysieren Ihre Situation und beraten Sie zu den besten nächsten Schritten.

Kontaktieren Sie uns

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Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Situation kurz zu besprechen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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