Geistiges Eigentum (IP-Recht)

Lizenzvereinbarungen

Rechtsanwälte und interne Rechtsberater für Ihre IP-Lizenzen

Mit einem Lizenzvertrag verdienen Sie an Ihrem geistigen Eigentum, ohne es übertragen zu müssen. Wir erstellen, prüfen und setzen Verträge durch – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
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Was wir tun

Lizenzverträge regeln die Nutzung von Rechten des geistigen Eigentums. Der Inhaber dieser Rechte räumt einem Dritten das Nutzungsrecht ein und entrichtet dafür eine (regelmäßige) Gebühr (Lizenzgebühren). Lizenzen sind üblich bei Softwareprogrammen, in der Musikindustrie und bei der Herstellung von Gütern, die einem Recht des geistigen Eigentums unterliegen.

Wir verfügen über das Wissen und die Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten ist auf Lizenzverträge spezialisiert. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.

Lizenzvereinbarungen im Bereich des geistigen Eigentums (IP-Recht)

Im Bereich des Rechts des geistigen Eigentums das Instrument, mit dem Sie Ihre Rechte monetarisieren, ohne sie zu übertragen. Sie bleiben Rechteinhaber; der Lizenznehmer erhält ein Nutzungsrecht innerhalb der vereinbarten Grenzen. Dies gilt für Marken, Patente, Designs, Urheberrechte und Software. Genau diese Grenzen – wer was, wo, wie lange und gegen welche Gebühr tun darf – entscheiden darüber, ob die Lizenz einen Mehrwert schafft oder Konfliktpotenzial birgt. Bei MKB Juristen erstellen und prüfen Anwälte und Unternehmensjuristen täglich solche Verträge – sowohl für international tätige Konzerne, die weltweit Lizenzen vergeben, als auch für den Bäcker um die Ecke, der die Nutzung seines Rezepts in Lizenz gestattet.

Lizenzarten: exklusive, nicht-exklusive, alleinige und offene Lizenzen

Die Wahl des Lizenztyps bestimmt Ihre Verhandlungsposition und Ihre Rendite:

  • Exklusive Lizenz – nur der Lizenznehmer darf das Recht nutzen; nicht einmal Sie als Lizenzgeber, es sei denn, Sie stimmen ausdrücklich etwas anderem zu.
  • Alleinige Lizenz – ein Lizenznehmer, aber Sie behalten auch das Recht, die Schutzrechte selbst zu nutzen.
  • Nicht-exklusive Lizenz – Sie können dasselbe Recht an mehrere Parteien lizenzieren.
  • Offene Lizenz – das Nutzungsrecht steht unter festgelegten Bedingungen jedem offen (bekannt von Open-Source-Software und Creative-Commons-Werken).

Wir beraten Sie, welches Modell am besten zu Ihrem Markt und Ihrer Rechtslage passt, und halten die Vereinbarung so fest, dass die vereinbarte Exklusivität auch rechtlich bindend ist.

Wesentliche Bestimmungen in einem Lizenzvertrag

Ein umfassender Lizenzvertrag beschreibt das geistige Eigentumsrecht so vollständig wie möglich und regelt in jedem Fall:

  • Umfang der Lizenz – welche Handlungen (Herstellung, Verkauf, Vervielfältigung, Veröffentlichung) erlaubt sind.
  • Geltungsbereich – das geografische Gebiet, für das die Lizenz gilt.
  • Laufzeit, Verlängerung und Beendigung – Laufzeit, Kündigungsfristen und Gründe für eine vorzeitige Beendigung.
  • Vergütung und Lizenzgebühren – fester Betrag, Prozentsatz des Umsatzes oder des Nettogewinns, Pauschalbetrag oder eine Kombination daraus, mit Prüfungs- und Berichtsrechten.
  • Unterlizenzierung – Darf der Lizenznehmer das Recht übertragen und unter welchen Bedingungen?
  • Gewährleistungen, Freistellungen und Haftung – einschließlich der Gewährleistung, dass das Recht besteht und keine Rechte Dritter verletzt.
  • Durchsetzung – wer gegen Rechtsverstöße vorgeht und wer die Kosten trägt.

Ein Standard-Internetvertrag passt selten zu Ihrer Situation, Branche oder Ihren Vereinbarungen; genau hier entstehen Streitigkeiten. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, die zu Ihrem Geschäftsmodell passen.

Registrierung und Wirkung der Lizenz auf Dritte

Grundsätzlich gilt eine Lizenz nur zwischen den Vertragsparteien. Soll die Lizenz auch gegenüber Dritten wirksam sein – beispielsweise bei Übertragung der Rechte oder Insolvenz des Lizenzgebers –, ist eine Eintragung im Register oft ratsam oder sogar erforderlich. Für Patente sieht das französische Patentgesetz von 1995 die Eintragung der Lizenz im Patentregister vor; für Marken und Designs bietet der Benelux-Vertrag über geistiges Eigentum (BVIE) eine ähnliche Möglichkeit im Benelux-Register. Für Urheberrechte regelt Artikel 2 des Urheberrechtsgesetzes die Übertragung und (ausschließliche) Lizenzierung; eine Eintragung ist hier nicht zwingend erforderlich, eine schriftliche Dokumentation jedoch unerlässlich. Wir prüfen für jedes Recht, ob und wie eine Eintragung Ihre Position stärkt.

Streitigkeiten, Vertragsbruch und Kündigung

Wenn es zu Problemen kommt – etwa bei ausbleibenden Lizenzzahlungen, Nutzung außerhalb der vereinbarten Grenzen oder Rechtsverletzungen durch Dritte – stellt sich die Frage nach der Zuständigkeit. Ohne eine ausdrückliche Vereinbarung kann der Lizenznehmer häufig nicht selbstständig gegen Rechtsverletzungen vorgehen. Wir regeln dies im Vertrag im Voraus und unterstützen Sie bei Verhandlungen, Abmahnungen, Eilverfahren und Hauptverfahren. Ob Sie Lizenzgeber oder Lizenznehmer sind, ob es sich um ein einzelnes Produkt oder ein internationales Portfolio handelt: Unsere Anwälte und (Unternehmens-)Rechtsberater sind mit dem Recht des geistigen Eigentums und dem Schuldrecht gemäß Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches bestens vertraut.

Häufig gestellte Fragen zu Lizenzvereinbarungen

Muss ein Lizenzvertrag schriftlich vorliegen? Für eine gültige Lizenz ist dies nicht immer zwingend erforderlich, doch ohne schriftliches Dokument entsteht fast immer Unklarheit über den Umfang der Lizenz. Für eine ausschließliche Urheberrechtslizenz und für die Eintragung in Register ist jedoch eine Urkunde oder ein schriftlicher Nachweis notwendig.

Worin besteht der Unterschied zwischen einer Lizenz und einer Übertragung? Bei einer Lizenz bleiben Sie der Rechteinhaber und gewähren lediglich ein Nutzungsrecht; bei einer Übertragung übertragen Sie das geistige Eigentumsrecht dauerhaft an eine andere Partei.

Bleibt meine Lizenz gültig, wenn der Lizenzgeber insolvent wird oder die Rechte verkauft? Das hängt von den Verträgen und der Eintragung im Register ab. Wir prüfen, ob Ihre Lizenz gegenüber Dritten wirksam ist und wie Sie sich schützen können.

Gilt das auch für Software? Ja. Softwarelizenzen sind eine gängige Form; neben dem Urheberrecht spielen auch Nutzungs-, Quellcode- und Wartungsvereinbarungen eine Rolle.

Verwandte Themen im Bereich des IP-Rechts

Ein Lizenzvertrag ist stets an das zugrunde liegende Recht gebunden. Lesen Sie auch mehr über Markenrecht, Patentrecht, Urheberrecht und Designrecht. Zurück zur zum Thema geistiges Eigentum.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.

Was wir für Sie tun

Vom ersten Entwurf bis zum Gerichtsverfahren.

  • Erstellung individueller Lizenzverträge
  • Überprüfung und Verhandlung bestehender Lizenzen
  • Beratung zu Lizenzgebühren, Exklusivität und Gebietsansprüchen
  • Eintragung von Lizenzen im Register
  • Durchsetzung und Streitbeilegung bei Verstößen oder Zahlungsverzug

Risiken im Zusammenhang mit einem mangelhaften Lizenzvertrag

Ein Standardvertrag, der nicht auf Ihre Situation zugeschnitten ist, führt zu unklaren Vereinbarungen hinsichtlich Umfang, Lizenzgebühren und Durchsetzung. Darüber hinaus kann Ihre Lizenz ohne ordnungsgemäße Dokumentation und Registrierung bei Übertragung oder Insolvenz des Lizenzgebers ihre Gültigkeit verlieren.

  • Unklarer Umfang und Geltungsbereich der Lizenz
  • Fehlende oder fehlerhafte Lizenz- und Prüfungsvereinbarungen
  • Keine Auswirkungen auf Dritte im Falle einer Veräußerung oder Insolvenz
  • Der Lizenznehmer kann seine Rechte nicht selbstständig durchsetzen
  • Unterlizenzierung nicht vereinbart

Unser Ansatz

Wir beginnen mit Ihrem Geschäftsmodell und dem zugrunde liegenden Urheberrecht. Darauf aufbauend wählen wir die passende Lizenzart, legen die wesentlichen Bestimmungen fest und prüfen, ob eine Registrierung Ihre Position stärkt. Gemischte Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern gewährleisten, dass der Vertrag sowohl rechtlich einwandfrei als auch wirtschaftlich tragfähig ist.

So arbeiten wir

In wenigen klaren Schritten zu einem verbindlichen Lizenzvertrag.

01

Aufnahme und Erstbeurteilung

Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.

02

Positions- und Risikoanalyse

Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.

03

Strategische Beratung

Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.

04

Ausführung

Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.

Spezialisten für Unternehmer

Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Lizenzrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete des Immaterialgüterrechts spezialisiert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Praxisgruppen organisiert. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich direkt an die für ihren Fall zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.

Häufig gestellte Fragen

Die am häufigsten gestellten Fragen zu Lizenzvereinbarungen.

Wann ist Rechtsberatung ratsam?

Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.

Kann MKB Juristen auch helfen, wenn bereits ein Konflikt besteht?

Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Was kostet eine spezialisierte Rechtsberatung?

Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.

Kann ich zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch führen?

Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.

Lassen Sie einen Lizenzvertrag entwerfen oder prüfen?

Kontaktieren Sie unverbindlich unsere Anwälte und unsere Rechtsabteilung. Wir besprechen mit Ihnen Ihre Lizenz und die verschiedenen Optionen – sowohl für Konzerne als auch für Kleinunternehmer.

Kontaktieren Sie uns

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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