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Über SME-AnwälteEin Patent schützt Ihre technische Erfindung bis zu zwanzig Jahre lang. Wir begleiten Sie durch den gesamten Anmeldeprozess, setzen Ihr Patent im Falle einer Verletzung durch und verteidigen Sie gegen Ansprüche – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
Ein Patent schützt innovative Erfindungen. Um ein gültiges Patentrecht zu erlangen, muss die Erfindung technischer Natur, neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sein. Sie muss sich auf greifbare Gegenstände beziehen, die für kommerzielle Zwecke verwendet und reproduziert werden können. Auch eine technische Innovation in einem Verfahren (z. B. einer Produktionsmaschine) kann darunter fallen. Die Patentanmeldung ist ein präziser Prozess, in dem die innovative Erfindung begründet und argumentiert werden muss.
Wir bearbeiten Patentanmeldungen, bieten Beratung und Unterstützung und führen bei Bedarf eine Machbarkeitsstudie durch. Nach Erteilung eines Patents genießt der Inhaber 20 Jahre lang exklusiven Schutz vor der kommerziellen Nutzung der Erfindung. Um den Schutz aufrechtzuerhalten, ist jedoch eine jährliche Gebühr zu entrichten. Wir unterstützen Unternehmen bei der Aufrechterhaltung des Patents, d. h. bei der Bewältigung des damit verbundenen jährlichen Verwaltungsaufwands. Im Falle einer Patentverletzung können unter anderem Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Wir verfügen über das Wissen und die Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten im Patentrecht ist auf Patentrecht spezialisiert. Darüber hinaus unterliegen unsere Rechtsexperten und Mitarbeiter im Patentrechtsteam strengen Vertraulichkeitsvereinbarungen. Auch unsere Anwälte sind zur Schweigepflicht verpflichtet. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Das niederländische Patentrecht wird durch das Nationale Patentgesetz von 1995 sowie die dazugehörige Durchführungsverordnung geregelt. Darüber hinaus wirken sich internationale Verträge wie das Übereinkommen zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Übereinkommen), der Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT), das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) und das TRIPS-Abkommen auf die niederländische Praxis aus. Die Patentverwaltung in den Niederlanden obliegt dem Niederländischen Patentamt, das der Niederländischen Agentur für Unternehmensförderung (RVO) angehört. Wichtig ist, dass das Patentamt in den Niederlanden keine inhaltliche Prüfung auf Neuheit oder erfinderische Tätigkeit vornimmt, sondern primär eine administrative Prüfung durchführt. Ein erteiltes niederländisches Patent ist daher keine Garantie für seine Gültigkeit – diese kann später gerichtlich angefochten werden. Wir setzen diesen Rechtsrahmen in konkrete Handlungsoptionen um, egal ob Sie ein internationaler Konzern mit einem umfangreichen Patentportfolio oder ein Erfinder sind, der ein einzelnes innovatives Produkt auf den Markt bringen möchte.
Für ein gültiges Patent muss die Erfindung drei Kernvoraussetzungen erfüllen. Sie muss neu : Zum Anmeldetag darf sie nirgendwo auf der Welt, auch nicht vom Erfinder selbst, veröffentlicht worden sein. Sie muss erfinderisch : Sie darf für einen Fachmann nicht naheliegend sein. Und sie muss gewerblich anwendbar . Nicht alles ist patentierbar: Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, ästhetisches Design und – grundsätzlich – Computerprogramme und Geschäftsmethoden an sich sind ausgeschlossen. Genau diese Neuheitsvoraussetzung birgt die Gefahr: Eine einzige frühe Präsentation auf einer Messe oder eine Pressemitteilung kann den Patentschutz endgültig zunichtemachen. Wir beraten Sie daher, bevor etwas veröffentlicht wird, und helfen Ihnen bei der Beurteilung, ob der Schutz des Designs nach dem Designrecht angemessener sein könnte.
Der Erfolg oder Misserfolg einer Patentanmeldung hängt maßgeblich von ihrem Wortlaut ab. Die Patentansprüche bilden das Herzstück des Patents : Sie bestimmen den genauen Schutzumfang. Sind sie zu weit gefasst, scheitert das Patent im Nichtigkeitsverfahren; sind sie zu eng gefasst, können Wettbewerber es leicht umgehen. Neben den Patentansprüchen enthält die Anmeldung eine Beschreibung, gegebenenfalls Zeichnungen und einen Auszug. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess: von der ersten Neuheits- und Machbarkeitsrecherche über die Ausarbeitung und Einreichung der Anmeldung bis hin zur Einhaltung von Fristen und der Zahlung der jährlichen Aufrechterhaltungsgebühr. Nach der Veröffentlichung ist die Anmeldung in öffentlichen Registern, beispielsweise über Espacenet oder das Register des Europäischen Patentamts, für alle zugänglich. Bitte beachten Sie, dass eine veröffentlichte Anmeldung noch kein erteiltes Patent darstellt: Ihr Status muss stets im Register überprüft werden.
Ein Patent ist territorial: Es gilt nur in den Ländern, für die es erteilt wurde. Wer Schutz außerhalb der Niederlande anstrebt, hat verschiedene Möglichkeiten. Über das Europäische Patentübereinkommen kann ein europäisches Patent beim Europäischen Patentamt angemeldet werden, das es anschließend in den gewählten Ländern validiert. Über den PCT-Weg kann mit einer einzigen internationalen Anmeldung in vielen Ländern gleichzeitig ein Wirksamkeitsdatum festgelegt werden. Seit dem 1. Juni 2023 gibt es zudem das Einheitspatent : ein einzelnes Patent, das in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten gleichzeitig wirksam ist. Die Durchsetzung und Nichtigkeit von Einheitspatenten und klassischen europäischen Patenten erfolgt vor dem Einheitlichen Patentgericht (EPG). Dies hat weitreichende Konsequenzen: Ein einziges Verfahren kann ein Patent in allen teilnehmenden Ländern gleichzeitig für nichtig erklären oder bestätigen. Ob Sie in drei oder dreißig Länder exportieren – wir helfen Ihnen, die kosteneffektivste Schutzstrategie zu wählen und prüfen gegebenenfalls einen Opt-out beim EPG.
Wenn ein Wettbewerber Ihre patentierte Erfindung ohne Ihre Erlaubnis nutzt, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Das Patentrecht bietet Ihnen wirksame Durchsetzungsmöglichkeiten: Sie können eine Unterlassungsklage (mit Strafzahlung), Schadensersatz oder die Herausgabe des aus der Patentverletzung erzielten Gewinns, den Rückruf und die Vernichtung der verletzenden Produkte sowie die Berichtigung beantragen. In dringenden Fällen kann ein Eilverfahren Abhilfe schaffen. Mit richterlicher Genehmigung ist es zudem möglich, Beweismittel zu beschlagnahmen, um den Nachweis der Patentverletzung zu sichern, bevor er verloren geht. Wenn Sie wegen angeblicher Patentverletzung verklagt werden, prüfen wir, ob die Ansprüche tatsächlich erfüllt sind und ob das geltend gemachte Patent gültig ist. Wir führen sowohl Vergleichsverhandlungen als auch Verfahren vor dem Bezirksgericht Den Haag (der maßgeblich zuständigen Behörde für Patentangelegenheiten) oder dem Einheitlichen Patentgericht (UPC). Ob es sich um einen Bäcker mit einer cleveren Maschinenverbesserung oder einen internationalen Technologiekonzern handelt: Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen beide Seiten im Streitfall.
Ein Patent ist nicht unanfechtbar. Da das niederländische Patentamt den Inhalt der Anmeldung nicht prüft, kann ein niederländisches Patent rückwirkend für ungültig erklärt werden, wenn sich herausstellt, dass die Erfindung zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht neu oder erfinderisch war. Gegen ein europäisches Patent Einspruch erhoben werden. Darüber hinaus wird die Nichtigkeitsklage vor Gericht oder, bei europäischen und Einheitspatenten, vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC) verhandelt. Eine Nichtigkeitsklage ist oft die stärkste Verteidigung bei einem Verletzungsvorwurf: Denn ein ungültiges Patent ist nicht durchsetzbar. Wir prüfen die Gültigkeit des Patents kritisch, ermitteln den Stand der Technik und entscheiden, ob eine Anfechtung oder eine Verteidigung die beste Vorgehensweise ist.
Ein Patent bietet exklusiven Schutz für maximal zwanzig Jahre, im Gegenzug wird die Erfindung jedoch vollständig öffentlich gemacht. Bei manchen Innovationen – beispielsweise einem Produktionsprozess oder einem Rezept, das sich nicht aus dem Endprodukt ableiten lässt – kann Geheimhaltung attraktiver sein: Ein Geschäftsgeheimnis kann prinzipiell unbegrenzt bestehen und ist kostengünstiger. Der Nachteil: Ein Geschäftsgeheimnis bietet keinen Schutz vor Reverse Engineering oder davor, dass ein Wettbewerber die gleiche Erfindung unabhängig entwickelt. Dieser Kompromiss – Patentierung, Geheimhaltung oder eine Kombination – ist strategischer und rechtlicher Natur. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Gestaltung des Schutzes vertraulichen Wissens durch solide Verträge; lesen Sie dazu auch unsere Seite zum Thema Geschäftsgeheimnisse. Wenn Sie Ihr Patent monetarisieren möchten, erstellen wir umfassende Lizenzverträge .
Das Patentrecht ist eine der Säulen des Rechts des geistigen Eigentums. Während ein Patent die technische Erfindung schützt, sichern andere Rechte des geistigen Eigentums weitere Aspekte Ihres Unternehmens ab: Das Markenrecht schützt Ihre Marke und Ihren Firmennamen, das Urheberrecht Ihre kreativen Werke und das Designrecht das Design Ihrer Produkte. In der Praxis überschneiden sich diese Rechte häufig: Ein einzelnes Produkt kann gleichzeitig durch ein Patent, ein Design und eine Marke geschützt sein. Darüber hinaus bietet die Lehre der sklavischen Nachahmung mitunter zusätzlichen Schutz, wenn ein Patent fehlt oder abgelaufen ist. Wir betrachten stets das Gesamtbild und stellen sicher, dass Ihre Innovation umfassend geschützt ist.
Wie lange gilt der Patentschutz?
Ein Patent bietet Schutz für maximal zwanzig Jahre ab dem Anmeldetag. Allerdings muss hierfür eine jährliche Aufrechterhaltungsgebühr entrichtet werden; andernfalls erlischt der Patentschutz.
Darf ich meine Erfindung vor der Patentanmeldung demonstrieren?
Vorzugsweise nicht. Ein Patent erfordert Neuheit: Jede Offenlegung vor der Anmeldung – sei es auf einer Messe, bei einer Ausschreibung oder in einer Pressemitteilung – kann die Neuheit der Erfindung beeinträchtigen und den Schutz unmöglich machen. Nutzen Sie Geheimhaltungsvereinbarungen und reichen Sie die Patentanmeldung zuerst ein.
Gilt mein niederländisches Patent auch im Ausland?
Nein. Ein Patent ist territorial und gilt nur in den Ländern, für die es erteilt wurde. Für Schutz im Ausland nutzen Sie den europäischen Patentweg (EPV), das Einheitspatent oder den internationalen PCT-Weg.
Was kann ich tun, wenn jemand mein Patent verletzt?
Sie können unter anderem eine Unterlassungsklage mit Strafzahlung, Schadensersatz oder Herausgabe des erzielten Gewinns sowie die Vernichtung der patentverletzenden Produkte beantragen. In dringenden Fällen ist dies im Eilverfahren und gegebenenfalls durch Beweissicherung möglich. Wir beraten Sie hinsichtlich der wirksamsten Vorgehensweise.
Ist ein erteiltes Patent immer gültig?
Nein. Da das niederländische Patentamt keine Sachprüfung durchführt, kann ein Patent rückwirkend für ungültig erklärt werden, wenn sich die Erfindung als nicht neu oder erfinderisch erweist. Eine Gültigkeitsrecherche ist daher oft ratsam.
Möchten Sie wissen, welche Schutzstrategie zu Ihrer Erfindung passt? Kontaktieren Sie uns – unsere Anwälte und internen Rechtsberater stehen Ihnen gerne zur Seite, von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Von der ersten Machbarkeitsstudie bis zur Durchsetzung vor Gericht: Unser Team aus Anwälten und internen Rechtsberatern begleitet Ihr Patent durch jede Phase.
Patentrecht erfordert Präzision. Vorzeitige Anmeldungen, unpräzise formulierte Ansprüche oder eine versäumte Steuerzahlung können jahrelangen Schutz kosten. Wir helfen Ihnen, solche Fehler zu vermeiden.
Wir betrachten Ihr geistiges Eigentum stets ganzheitlich. Manchmal ist ein Patent die richtige Wahl, manchmal Geheimhaltung, und oft eine sinnvolle Kombination mit Marken-, Design- und Urheberrechten. Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir die kosteneffektivste Schutzstrategie und setzen diese, wo nötig, konsequent durch.
Ein klarer Weg von der Idee zu Schutz und Durchsetzung.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Patentrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete des gewerblichen Rechtsschutzes spezialisiert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Praxisgruppen organisiert. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich direkt an die für ihren Fall zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.
Die Fragen, die uns Unternehmer am häufigsten zum Patentrecht stellen.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Sind Sie sich unsicher, ob Ihre Erfindung patentfähig ist oder ob Ihr Patent verletzt wird? Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Unsere Anwälte und unser interner Rechtsberater stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
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