Sachverstand

Markenrecht

Spezialisierte Rechtsberatung für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen

Mit unserer umfassenden Expertise im Markenrecht betreuen wir Mandanten aus unterschiedlichsten Branchen. Von KMU, börsennotierten Unternehmen und internationalen Konzernen bis hin zu gemeinnützigen und (halb-)öffentlichen Organisationen. Wir bieten Rechtsberatung auf allen Ebenen, von der Geschäftsführung bis hin zu einzelnen Stakeholdern. Unsere Dienstleistungen zeichnen sich durch hohe Qualität, Zuverlässigkeit und fundiertes Fachwissen aus.

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner

Was wir tun

Das Markenrecht schützt die Marken von Unternehmen. Marken können verschiedene Formen annehmen, beispielsweise Wort- oder Bildmarken. Die bekannte Sportmarke Nike besitzt die Markenrechte sowohl an der Wortmarke „Nike“ als auch an dem berühmten, einem Häkchen ähnelnden Logo (die Nike-Bildmarke ist so bekannt, dass sie sogar einen eigenen Namen hat: den Swoosh). Auch Kombinationen aus Wort- und Bildmarken können eingetragen werden. In manchen Fällen sind sogar Farben und Formen markenrechtlich geschützt.

Eine Marke muss registriert werden, um Schutz zu genießen. Ein wichtiger Aspekt der Markenregistrierung ist, dass die Marke im Alltag unterscheidungskräftig ist. Die sorgfältige Wahl eines Markennamens zu Beginn einer Unternehmensgründung ist daher von entscheidender Bedeutung. Eine beschreibende Marke gilt nicht als ausreichend unterscheidungskräftig. Beispiele hierfür sind Marken, die einen Beruf beschreiben, wie „De Pizzabakkers“ (Die Pizzabäcker) oder „De Automonteurs“ (Die Automechaniker). Bereits in der Gründungsphase eines Unternehmens ist es ratsam, sich von Experten zum Markenschutz beraten zu lassen. Wir unterstützen Unternehmen bei der Registrierung verschiedener Markenrechte in unterschiedlichen Registern, wie beispielsweise:

  • Benelux-Amt für geistiges Eigentum (BOIP) mit Sitz in BVIE
  • Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
  • Registrierung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) gemäß dem Madrider Protokoll

Im Falle einer Markenrechtsverletzung können unter anderem Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Wir verfügen über das nötige Wissen und die Expertise, um verschiedene Rollen zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten im Markenrecht steht Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.

Markenrecht im Bereich des geistigen Eigentums

Das Markenrecht ist eine der Säulen des Rechts des geistigen Eigentums. Während das Urheberrecht kreative Werke und das Patentrecht Erfindungen schützt, dreht sich das Markenrecht um die Wiedererkennbarkeit Ihres Unternehmens: das Zeichen, an dem Ihre Kunden Sie erkennen. Eine starke Marke ist oft das wertvollste Gut eines Unternehmens, egal ob es sich um einen internationalen Konzern oder den Bäcker um die Ecke mit einem einprägsamen Namen handelt.

Anders als beim Urheberrecht entsteht ein Markenrecht nicht automatisch mit der Entwicklung eines Namens oder Logos. Es entsteht erst durch die Anmeldung beim Markenamt. Das Markenrecht überschneidet sich häufig mit anderen Rechten des geistigen Eigentums: Ein Logo kann gleichzeitig urheberrechtlich , ein Verpackungsdesign kann unter das Designrecht und ein Firmenname kann auch Markenschutz . Unsere Anwälte und internen Rechtsberater prüfen stets Ihre gesamte Situation im Bereich des geistigen Eigentums, um Ihren optimalen Schutz zu gewährleisten.

Das Widerspruchsverfahren gegen eine Markenanmeldung

Wer eine ältere Marke besitzt, kann der Eintragung einer jüngeren, ähnlichen Marke widersprechen. Dieses Widerspruchsverfahren wird als Widerspruchsverfahren bezeichnet. In den Benelux-Staaten kann innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung der Anmeldung Widerspruch beim Benelux-Amt für geistiges Eigentum (BOIP) eingelegt werden; beim EUIPO beträgt diese Frist drei Monate. Gemäß Artikel 2.14 des Benelux-Vertrags über geistiges Eigentum (BVIE) kann der Inhaber einer älteren Marke somit die Eintragung eines verwechslungsfähigen Zeichens verhindern.

Ein Widerspruchsverfahren ist in der Regel schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren, erfordert jedoch eine sorgfältige Beurteilung der Verwechslungsgefahr und der Ähnlichkeit der Marken. Wir führen Widerspruchsverfahren für Markeninhaber, die ihre Position schützen möchten, und verteidigen Unternehmer, die fälschlicherweise mit einem Widerspruch konfrontiert werden. Eine rechtzeitige Erkennung ist hierbei entscheidend: Nach Ablauf der Widerspruchsfrist steht dieser Weg nicht mehr zur Verfügung.

Markenrechtsverletzung und Verwechslungsgefahr

Eine Markenrechtsverletzung liegt vor, wenn ein Dritter ohne Erlaubnis ein identisches oder ähnliches Zeichen für dieselben oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet und dadurch Verwechslungen in der Öffentlichkeit hervorrufen kann. Der Umfang des Markenschutzes variiert je nach Sachlage

  • Verwendung eines identischen Zeichens für identische Waren oder Dienstleistungen;
  • Verwendung eines ähnlichen Zeichens, wodurch eine Verwechslungsgefahr entsteht;
  • Die Nutzung, die einen unberechtigten Vorteil aus einer bekannten Marke zieht oder diese schädigt, selbst wenn keine Verwechslungsgefahr besteht.

Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr wägen Richter verschiedene Faktoren ab, darunter den Grad der Ähnlichkeit, die Ähnlichkeit der Produkte und den Ruf der Marke. Bekannte Marken, beispielsweise große Sportmarken, genießen in dieser Hinsicht einen umfassenderen Schutz. Ob es sich um eine ähnlich aussehende Verpackung, ein gefälschtes Produkt oder einen irreführenden Domainnamen handelt – unsere Rechtsexperten prüfen sorgfältig, ob die Nutzung tatsächlich Ihre Markenrechte verletzt oder zulässig ist.

Durchsetzung in Markenrechtsverletzungsverfahren: von der Unterlassungserklärung bis zur Klage

Bei einer Markenrechtsverletzung beginnt das Verfahren üblicherweise mit einer Abmahnung, in der der Verletzer zur Unterlassung der Nutzung aufgefordert wird. Erfolgt keine angemessene Reaktion, kann ein Eilverfahren vor Gericht kurzfristig zu einer Unterlassungsverfügung führen, oft verbunden mit einer Geldbuße. In dringenden Fällen ist sogar eine einstweilige Verfügung im Eilverfahren möglich: eine Verfügung, die der Richter erlässt, noch bevor der Verletzer angehört wurde.

In einem Verfahren kann der Markeninhaber bestimmte Rechtsbehelfe geltend machen, darunter Unterlassungsansprüche, Schadensersatz, die Herausgabe des aus der Markenverletzung erzielten Gewinns, die Vernichtung der verletzenden Produkte sowie die Offenlegung von Käufern und Lieferanten. Eine Besonderheit von IP-Fällen ist, dass die obsiegende Partei gemäß § 1019h der niederländischen Zivilprozessordnung die Erstattung der vollen Anwaltskosten verlangen kann. Dies erhöht die Bedeutung des Verfahrens erheblich und macht eine sorgfältige strategische Vorprüfung unerlässlich. Unsere Anwälte führen Prozesse, wo nötig, und streben nach Möglichkeit eine schnelle und kostengünstige außergerichtliche Einigung an.

Ablauf und Ungültigkeit: Verpflichtung zur Nutzung einer Marke

Markenrechte sind nicht anfechtbar. Wer eine Marke registriert, muss sie innerhalb von fünf Jahren regelmäßig nutzen; andernfalls kann ein Berechtigter die Marke wegen Nichtbenutzung erlöschen lassen. Diese Nutzungspflicht verhindert, dass Unternehmen Marken blockieren, die sie tatsächlich nicht verwenden. Darüber hinaus kann eine Marke für ungültig erklärt werden, wenn sie keine Unterscheidungskraft besitzt, lediglich beschreibend ist oder in böser Absicht angemeldet wurde.

Seit einigen Jahren können Löschung und Nichtigkeit von Marken auch direkt beim BOIP geltend gemacht werden, ohne dass ein Gerichtsverfahren erforderlich ist. Dies ist in der Regel schneller und kostengünstiger. Die Löschung tritt jedoch mit dem Zeitpunkt der Geltendmachung ein, während die Nichtigkeit rückwirkend gilt. Wir beraten sowohl Markeninhaber, die ihre Position verteidigen möchten, als auch Unternehmer, die eine störende Marke aus dem Register löschen lassen wollen, und ermitteln gemeinsam mit Ihnen die optimale Vorgehensweise.

Lizenzierung und Übertragung von Markenrechten

Eine Marke ist ein geistiges Eigentumsrecht, das sich monetarisieren lässt. Sie können die Marke übertragen, beispielsweise beim Verkauf eines Unternehmens, oder sie an Dritte lizenzieren, die sie gegen Gebühr nutzen dürfen. Ein guter Lizenz- oder Übertragungsvertrag legt fest, wer die Marke für welche Produkte und in welchem ​​Gebiet nutzen darf und wie Qualität und Durchsetzung geregelt werden. Unüberlegte Verträge führen zu Konflikten und können sogar die Nutzungspflicht gefährden.

Wir erstellen verständliche Verträge und prüfen bestehende Vereinbarungen. Da Markenlizenzen häufig mit anderen Schutzrechten verknüpft sind, arbeiten wir eng mit unseren für Lizenzverträge. So stellen wir sicher, dass Ihre Marke nicht nur geschützt, sondern auch optimal kommerziell genutzt wird – von der Erstregistrierung bis hin zu einer möglichen Unternehmensübernahme.

Häufig gestellte Fragen zum Markenrecht

Muss ich meine Marke registrieren lassen oder entsteht das Recht automatisch?
Ein Markenrecht entsteht nur durch die Registrierung (Anmeldung) bei einem Markenamt wie dem BOIP oder dem EUIPO. Ohne Registrierung besteht grundsätzlich kein Markenrecht; eingeschränkter Schutz kann unter Umständen nur durch den Handelsnamen oder durch Nachahmung gegeben sein.

Was kostet die Markenanmeldung?
Eine einklassige Benelux-Marke kostet ab einigen hundert Euro an Gebühren; eine Unionsmarke (EUIPO) ist teurer. Die korrekte Klassifizierung und eine vorherige Markenrecherche bestimmen maßgeblich den Wert Ihrer Anmeldung. Wir beraten Sie zur optimalen Anmeldestrategie.

Wie lange ist meine Marke geschützt?
Eine Markenregistrierung gilt für zehn Jahre und kann jeweils um weitere zehn Jahre verlängert werden. Daher besteht der Schutz grundsätzlich unbegrenzt fort, sofern Sie die Marke weiterhin ordnungsgemäß nutzen und die Registrierung rechtzeitig verlängern.

Jemand verwendet meine Marke: Was nun?
Zunächst sollte geprüft werden, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Ist dies der Fall, folgt in der Regel eine Unterlassungserklärung und gegebenenfalls ein Eilverfahren. Warten Sie nicht zu lange: Untätigkeit kann Ihre Position schwächen.

Markenrechtsanwalt und Rechtsexperte bei MKB Juristen

Bei MKB Juristen arbeiten Sie mit interdisziplinären Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen zusammen, die über umfassende Kenntnisse im Markenrecht verfügen – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Registrierung einer unverwechselbaren Marke, schützen Ihr Markenportfolio, führen Widerspruchs- und Durchsetzungsverfahren und erstellen rechtssichere Lizenz- und Übertragungsverträge. Da Rechtsberater und Anwälte unter einem Dach zusammenarbeiten, gelingt der Übergang von der strategischen Beratung bis zur Gerichtsverhandlung reibungslos und zu transparenten und planbaren Preisen.

Möchten Sie Ihre Marke schützen, gegen eine Markenrechtsverletzung vorgehen oder Ihre rechtliche Situation klären? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch zu Ihren Markenrechten.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.

Wobei wir helfen

Wir unterstützen Unternehmer und Organisationen bei rechtlichen Fragestellungen, bei denen eine sorgfältige Prüfung, Strategie und Umsetzung wichtig sind.

  • Beurteilung Ihrer Rechtslage
  • Analyse von Verträgen, Entscheidungen, Korrespondenz und Belegen
  • Beratung zu Haftung, Verteidigung und Strategie
  • Verfassen oder Überprüfen von juristischer Korrespondenz
  • Verhandlungen mit der Gegenpartei, dem Treuhänder, dem Aktionär oder dem Berater
  • Leitfaden bei Eskalation, Verfahren oder Einigung

Wann sollte man einen Spezialisten hinzuziehen?

Rechtliche Unterstützung ist besonders wertvoll, wenn viel auf dem Spiel steht, Fristen drängen oder eine falsche Reaktion Ihre Position schwächen könnte.

  • Es liegt eine Forderung, ein Anspruch oder eine Haftungsmitteilung vor
  • Sie sind sich unsicher, ob Sie reagieren, verhandeln oder gerichtlich vorgehen sollen
  • Es bestehen erhebliche finanzielle oder Reputationsrisiken
  • Die Gegenseite übt Druck aus oder setzt kurze Fristen
  • Sie möchten verhindern, dass eine Antwort später gegen Sie verwendet wird
  • Sie möchten im Voraus wissen, was rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist

Erst beurteilen, dann reagieren

In speziellen Fällen kann die erste Reaktion entscheidend für das weitere Vorgehen sein. Ein Eingeständnis, eine unvollständige Erklärung oder der falsche Tonfall könnten später gegen Sie verwendet werden. Deshalb prüfen wir zunächst genau, was Ihnen vorgeworfen wird, welche Fakten feststehen, welche Dokumente fehlen und welche Strategie Ihren Interessen am besten entspricht.

Unser Ansatz

Sie erhalten keine abstrakte juristische Darstellung, sondern eine praxisorientierte Einschätzung Ihrer Situation, der Risiken und der nächsten Schritte.

01

Aufnahme und Erstbeurteilung

Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.

02

Positions- und Risikoanalyse

Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.

03

Strategische Beratung

Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.

04

Ausführung

Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.

Spezialisten für Unternehmer

Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Markenrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb des Markenrechts spezialisiert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Fachgruppen organisiert. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.

Häufig gestellte Fragen zum Markenrecht

Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen zu diesem Rechtsgebiet, unserer Vorgehensweise und der Suche nach Rechtsbeistand.

Wann ist Rechtsberatung ratsam?

Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.

Kann MKB Juristen auch helfen, wenn bereits ein Konflikt besteht?

Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Was kostet eine spezialisierte Rechtsberatung?

Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.

Kann ich zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch führen?

Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.

Erläutern Sie Ihre Position

Möchten Sie wissen, wie Ihre rechtliche Lage aussieht oder welcher Schritt sinnvoll ist? Besprechen Sie Ihre Situation mit einem Anwalt oder dem Unternehmensjuristen.

Kontaktieren Sie uns

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Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Situation kurz zu besprechen.

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Jaime Boogaers

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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