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Über SME-AnwälteNFTs berühren gleichzeitig Urheber-, Marken- und Vertragsrecht. Unsere interdisziplinären Teams aus Anwälten und Rechtsberatern beraten und vertreten Mandanten in Rechtsstreitigkeiten rund um NFTs, Blockchain und das Metaverse – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
NFTs sind digitale Token, die nicht fungibel und daher einzigartig sind. Kryptowährungen wie Bitcoin sind ebenfalls digitale Token; allerdings ist ein Bitcoin vollständig untereinander austauschbar. Diese Austauschbarkeit stellt sicher, dass es unerheblich ist, welchen Bitcoin man besitzt. Schließlich unterscheidet sich der zugrundeliegende Wert eines Bitcoins nicht von dem eines anderen.
NFTs unterscheiden sich von anderen digitalen Token dadurch, dass ihnen die Austauschbarkeit fehlt. Dies macht NFTs ungeeignet für die Speicherung von Kryptowährungen: Der Kern einer Währung ist schließlich die gegenseitige Austauschbarkeit der Coins. Aus diesem Grund eignen sich NFTs hervorragend für die Speicherung digitaler Objekte wie Kunst oder Musik. NFTs können auch für digitale Wertgegenstände verwendet werden, beispielsweise in Spielen und virtuellen Umgebungen wie einem Metaverse. NFTs sind, wie Kryptowährungen, mit einer Blockchain verbunden und daher dezentralisiert.
Blockchains gibt es schon seit einiger Zeit und sie gehören bereits zum allgemeinen Sprachgebrauch. Dennoch folgt hier eine kurze Erklärung, was genau eine Blockchain ist.
Eine Blockchain ist nichts anderes als eine interaktive, dezentrale Online-Datenbank. Das klingt vielleicht kompliziert, ist aber im Grunde einfacher. Eine klassische Datenbank speichert Informationen in Tabellenform (denken Sie beispielsweise an die Dateneingabe in Excel). Eine Blockchain speichert Informationen anders, nämlich in Blöcken. Sobald ein Block mit Informationen gefüllt ist (z. B. Transaktionsdaten), wird er dauerhaft der Kette hinzugefügt. Dieser Unterschied in der Datenspeicherung ist grundlegend. In einer herkömmlichen Datenbank lassen sich einzelne Daten ändern, löschen usw. Eine Blockchain ist so konzipiert, dass dies nicht möglich ist. Sobald ein Datenblock sozusagen „an die Kette angehängt“ ist, sind die Daten unveränderlich. Darüber hinaus schafft die Blockchain ein in sich geschlossenes Verifizierungssystem für die Daten. Ein Block muss der gesamten Zeitachse der Kette entsprechen. Daher kann aus 10 nicht plötzlich 100 werden; anders ausgedrückt: Daten in der Blockchain können nicht manipuliert werden. Neben Kryptowährungen und NFTs hat die Blockchain-Technologie viele weitere Anwendungsgebiete. Diese Anwendungen erfreuen sich daher zunehmender Beliebtheit.
NFTs sind heutzutage im Bereich digitaler Kunst weit verbreitet. Der Urheber eines Online-Kunstwerks besitzt das Urheberrecht daran, genau wie bei physischer Kunst. Doch was genau erwirbt ein Käufer, wenn er digitale Kunst in Form eines NFTs erwirbt?
Das hängt vollständig vom zugrunde liegenden Smart Contract ab. Ein NFT kann:
Der Kauf eines NFT beinhaltet keine Übertragung des Urheberrechts.
Grundsätzlich kann beim Kauf oder Verkauf von Kunstwerken vereinbart werden, dass das Urheberrecht mit dem Verkauf übertragen wird. Dies setzt jedoch einen direkten Kauf des Kunstwerks vom Urheberrechtsinhaber (dem Schöpfer) voraus, da nur dieser die Übertragung rechtswirksam machen kann. Sobald das Urheberrecht vom Urheber übertragen wurde, ist es – wie das Kunstwerk selbst – handelbar.
Rein technisch gesehen sollte es daher möglich sein, das Urheberrecht an NFTs auf den Käufer zu übertragen. Das Problem besteht jedoch darin, dass der Kauf von NFTs über sogenannte Smart Contracts auf der Blockchain erfolgt. Für die Übertragung des Urheberrechts verlangt das niederländische Urheberrechtsgesetz eine Urkunde (Artikel 2). Es herrscht Unklarheit darüber, ob der niederländische Gesetzgeber oder die Gerichte einen Smart Contract als Urkunde im Sinne des Urheberrechtsgesetzes einstufen.
Nichtfinanzielle Transaktionen (NFTs) können Urheberrechte verletzen. Als Urheberrechtsinhaber sollten Sie sich daher unbedingt fachkundig über die Risiken und Möglichkeiten beraten lassen. Wir verfügen über das nötige Wissen und die Expertise, um verschiedene Aufgaben zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten ist auf NFTs und geistiges Eigentum spezialisiert. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass ein NFT an sich ein geistiges Eigentumsrecht darstellt, vergleichbar mit Urheber- oder Markenrechten. Dies trifft nicht zu. Ein NFT ist kein geistiges Eigentumsrecht, sondern ein digitales Eigentumszertifikat: ein eindeutiges Registrierungszertifikat auf der Blockchain, das sich auf ein zugrunde liegendes Objekt bezieht. Wer ein NFT erwirbt, erhält zwar das wirtschaftliche Recht an diesem Token, jedoch nicht automatisch das zugrunde liegende Urheberrecht, Markenrecht oder sonstige geistige Eigentumsrechte. Diese Rechte verbleiben beim Urheber oder Rechteinhaber, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Denn für eine wirksame Übertragung eines geistigen Eigentumsrechts sind stets sowohl ein gültiger Titel als auch eine Übergabe erforderlich; der bloße Besitz eines Tokens reicht hierfür nicht aus. Bezüglich des Zusammenhangs mit anderen geistigen Eigentumsrechten verweisen wir auf unsere Kernkompetenz im Bereich des Rechts des geistigen Eigentums.
Neben dem Urheberrecht spielt das Markenrecht bei NFTs, virtuellen Gütern und dem Metaverse eine immer wichtigere Rolle. Eine für physische Produkte oder Dienstleistungen eingetragene Marke schützt nicht automatisch deren Verwendung in der digitalen Welt. Daher lassen Markeninhaber ihre Marken zunehmend auch für virtuelle Güter und Dienstleistungen registrieren (in der Praxis häufig in Klasse 9 der Nizza-Klassifikation für herunterladbare digitale Dateien und virtuelle Güter). Wer eine bestehende Marke in oder im Zusammenhang mit einem NFT ohne Genehmigung verwendet, riskiert eine Markenrechtsverletzung: Es ist nicht zulässig, ein Zeichen zu verwenden, das mit einer eingetragenen Marke für ähnliche Waren oder Dienstleistungen identisch ist oder ihr ähnelt. Hochkarätige internationale Verfahren zu digitalen Produktfälschungen zeigen, dass Richter den Markenschutz auch im virtuellen Kontext ernst nehmen. Für Unternehmer bedeutet dies zweierlei: die eigene Marke rechtzeitig auch für digitale Anwendungen schützen lassen und vor der Prägung prüfen, ob man nicht die Marke eines anderen verwendet.
Das Erstellen (Prägen) eines NFTs auf Basis fremder Werke ist zwar einfach, aber rechtlich riskant. Wer ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers ein NFT eines geschützten Werkes prägt und damit handelt, verstößt direkt gegen das Urheberrecht und haftet dafür. Der Rechteinhaber kann dann unter anderem Unterlassungsansprüche, Schadensersatz und die Herausgabe des erzielten Gewinns geltend machen. Darüber hinaus gilt in Verfahren wegen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums gemäß § 1019h der niederländischen Zivilprozessordnung eine umfassendere Kostenverteilung. Das bedeutet, dass die unterlegene Partei grundsätzlich die gesamten angemessenen und verhältnismäßigen Anwaltskosten der Gegenpartei trägt. Daher ist es umso wichtiger, die Rechtekette vor dem Prägen oder Handeln eines NFTs sorgfältig zu rekonstruieren.
Da der Kauf eines NFTs grundsätzlich keine Übertragung der Urheberrechte mit sich bringt, ist eine sorgfältige Definition der Nutzungsrechte unerlässlich. Der Smart Contract und die zugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können genau festlegen, was dem Käufer gestattet ist: nur die private Nutzung oder auch die kommerzielle Verwertung. Manche Projekte entscheiden sich für eine umfassende Lizenz oder veröffentlichen ihre Werke sogar unter einer Creative-Commons-Lizenz (einschließlich des CC0-Modells, bei dem der Urheber auf seine Rechte verzichtet). Darüber hinaus vereinbaren viele Urheber im Smart Contract eine Lizenzgebühr, sodass sie bei jedem Weiterverkauf automatisch einen Prozentsatz erhalten. Ob eine solche programmierte Lizenzgebühr rechtlich durchsetzbar ist und wie sie sich zum gesetzlichen Folgerecht von bildenden Künstlern und zur Erschöpfung des Vertriebsrechts nach dem Erstverkauf verhält, muss im Einzelfall geprüft werden. Eine klare Lizenz- und Gebührenstruktur beugt späteren Streitigkeiten zwischen Urheber, Plattform und Käufer vor.
NFTs, Blockchain und das Metaverse berühren nahezu das gesamte Gebiet des Rechts des geistigen Eigentums: Urheber-, Marken- und Vertragsrecht. Unsere interdisziplinären Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern beraten und vertreten Mandanten in diesem Bereich – vom internationalen Konzern, der eine globale NFT-Kollektion herausbringt, bis zum Bäcker um die Ecke, der seine Marke oder sein Design digital schützen lassen möchte. Wir erstellen Smart-Contract-Bedingungen und Lizenzen, registrieren und setzen Marken für digitale Anwendungen durch, gehen gegen Markenrechtsverletzungen und Produktfälschungen vor und beraten zu den Risiken und Chancen von Blockchain-Anwendungen. Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich, um die Möglichkeiten für Ihre individuelle Situation zu besprechen.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir beraten Hersteller, Käufer, Plattformen und Markeninhaber in allen Rechtsfragen rund um NFTs und Blockchain.
Wer ohne die entsprechenden Verträge mit NFTs handelt, setzt sich rechtlichen Risiken aus. Diese betreffen vor allem die Unsicherheit darüber, welche Rechte tatsächlich übertragen werden, und die Verletzung der Rechte Dritter.
Wir analysieren zunächst die rechtlichen Abläufe und Ihre Ziele und wählen dann den optimalen Weg: von soliden Vertragsvereinbarungen und Markenanmeldung bis hin zur konsequenten Durchsetzung Ihrer Rechte oder einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Durch die Kombination von Anwälten und Unternehmensjuristen betreuen wir sowohl internationale Konzerne als auch kleine Unternehmen pragmatisch und kosteneffizient.
Ein klarer Schritt-für-Schritt-Plan, von der ersten Beratung bis zur Lösung.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse der Gesetzgebung zu NFTs. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Schwerpunkte des Rechts des geistigen Eigentums spezialisiert. Wir haben verschiedene Schwerpunkte in unterschiedlichen Praxisgruppen organisiert. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialgebieten einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.
Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu NFTs.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Kontaktieren Sie unsere Anwälte und Rechtsexperten unverbindlich, um sich zu NFTs, Blockchain und geistigem Eigentum beraten zu lassen.
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