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Über SME-AnwälteDesignrechte schützen das Erscheinungsbild Ihres Produkts: Form, Linien, Farben und Textur. Unsere Anwälte und Rechtsexperten unterstützen Sie bei der Anmeldung, Registrierung und der Verfolgung von Rechtsverletzungen – von internationalen Konzernen bis hin zum Kleinunternehmer um die Ecke.
Designrechte schützen Zeichnungen und Modelle der physischen Form eines Objekts. Dies betrifft häufig Konstruktionszeichnungen, die der eigentlichen Produktion vorausgehen. Designrechte entstehen mit der Registrierung einer Zeichnung oder eines Modells beim Benelux-Amt für geistiges Eigentum oder beim Europäischen Designamt. Sie sind sowohl zeitlich (5 Jahre, maximal 25 Jahre) als auch räumlich begrenzt (d. h., das Recht gilt nur in dem Gebiet, in dem es registriert ist). Für die Registrierung müssen Zeichnungen oder Modelle bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigste Voraussetzung ist die Einzigartigkeit des Modells: Es muss neu sein und einen individuellen Charakter besitzen. Da dies häufig zu Streitigkeiten führen kann, empfiehlt es sich, während des Registrierungsprozesses Rechtsexperten hinzuzuziehen.
Ein eingetragenes Geschmacksmusterrecht gewährt das ausschließliche Recht, die Zeichnung oder das Modell im Geschäftsverkehr zu verwenden. Ein Geschmacksmusterrecht kann daher einen erheblichen Wert darstellen. In der Praxis kommt es regelmäßig zu Streitigkeiten über (angebliche) Geschmacksmusterverletzungen. Eine Geschmacksmusterverletzung liegt nur dann vor, wenn Verwechslungsgefahr in der Öffentlichkeit besteht. Denn das Originaldesign verliert seine Unterscheidungskraft und damit seinen wirtschaftlichen Wert, sobald Verwechslungsgefahr zwischen dem „Original“ und der (teilweisen) „Kopie“ besteht.
Wir verfügen über das Wissen und die Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten im Bereich Designrecht steht Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Das Designrecht ist eine der Säulen des Rechts des geistigen Eigentums. Während das Markenrecht Herkunft und Identität eines Produkts und das Urheberrecht kreative Werke schützt, schützt das Designrecht speziell das Erscheinungsbild – das Design – eines Produkts oder eines Teils davon: Linien, Konturen, Farben, Form, Textur oder Materialien. Man denke an die Form eines Stuhls, die Verpackung eines Produkts, ein Schmuckstück, ein Textilmuster oder das Gehäuse eines Geräts. In den Benelux-Staaten ist das Designrecht im Benelux-Vertrag über geistiges Eigentum (BVIE) geregelt; auf europäischer Ebene gilt die Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung. Sowohl für internationale Konzerne als auch für den Einzelunternehmer um die Ecke – den Möbelhersteller, das Designstudio oder den Bäcker mit der unverwechselbaren Verpackung – kann ein gut geschütztes Design einen erheblichen wirtschaftlichen Wert darstellen.
Eine Zeichnung oder ein Modell ist nur dann schutzfähig, wenn es zwei Kernvoraussetzungen erfüllt. Das Modell muss neu : Vor dem Anmeldetag darf kein identisches Modell (oder ein Modell, das sich nur in unwesentlichen Details unterscheidet) öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Darüber hinaus muss das Modell einen individuellen Charakter : Es muss beim sogenannten „informierten Nutzer“ einen anderen Gesamteindruck erzeugen als bestehende Modelle. Wichtig ist außerdem, dass Merkmale, die ausschließlich bestimmt sind das Patentrecht der richtige Weg. Haben Sie ein Design bereits ausgestellt, beispielsweise auf einer Messe oder in einem Onlineshop? Dann gilt eine Schonfrist (die sogenannte Neuheitsfrist) von zwölf Monaten ab dem Datum der ersten öffentlichen Bekanntmachung, innerhalb derer Sie noch eine gültige Anmeldung einreichen können.
Der Schutz eines eingetragenen Designs wird durch Anmeldung und Registrierung erreicht. Je nach Markt stehen Ihnen verschiedene Wege offen. Über das Benelux-Amt für geistiges Eigentum (BOIP/BBIE) erhalten Sie Schutz für die Niederlande, Belgien und Luxemburg. Über das EUIPO registrieren Sie ein Gemeinschaftsdesign, das in allen EU-Mitgliedstaaten gültig ist. Für Schutz außerhalb dieser Gebiete können Sie die internationale Anmeldung über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), das sogenannte Haager System, nutzen. Im Anmeldeverfahren prüfen die Ämter lediglich die formalen Anforderungen, nicht aber Neuheit oder Unterscheidungskraft. Daher ist die Registrierung keine Garantie für die Gültigkeit des Designs. Genau aus diesem Grund ist es ratsam, vorab eine rechtliche Prüfung durchführen zu lassen, um festzustellen, ob Ihr Design tatsächlich ausreichend unterscheidungskräftig ist.
Nicht jedes Design muss registriert sein, um Schutz zu genießen. Sobald ein Design innerhalb der Europäischen Union erstmals veröffentlicht wird, entsteht automatisch ein nicht registriertes Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Dieses Recht ist kostenlos und entsteht automatisch, hat aber zwei wichtige Einschränkungen: Es gilt nur drei Jahre (und ist nicht verlängerbar) und schützt lediglich vor vorsätzlicher Fälschung (Kopie) des Designs. Bringt ein Wettbewerber eigenständig ein ähnliches Design auf den Markt, ohne dass eine Kopie vorliegt, sind Sie machtlos. Für Produkte mit kurzem Lebenszyklus – Mode, Saisonartikel – mag dies ausreichend sein; für Designs, in die Sie langfristig investieren, ist ein registriertes Design fast immer die bessere Wahl.
Ein eingetragenes Design ist ab dem Anmeldetag fünf Jahre lang geschützt. Die Registrierung kann jeweils um weitere fünf Jahre verlängert werden, bis zu einer maximalen Schutzdauer von 25 Jahren. Der Schutz ist zeitlich und räumlich begrenzt: Das Recht gilt nur in dem Gebiet, in dem es eingetragen ist. Der Schutzumfang erstreckt sich sowohl auf zweidimensionale Designs (Muster, Zeichnungen, Grafiken) als auch auf dreidimensionale Designs (Möbel, Haushaltsgeräte, Verpackungen, Schmuck). Ein eingetragenes Designrecht gewährt dem Inhaber das ausschließliche Recht, das Design im Geschäftsverkehr zu nutzen und Dritten die Nutzung zu untersagen.
Eine Markenrechtsverletzung liegt vor, wenn ein anderes Design beim informierten Nutzer denselben allgemeinen Eindruck erweckt wie Ihr geschütztes Design. Sollten Sie eine Produktfälschung feststellen, übernehmen unsere Anwälte und Rechtsexperten den gesamten Prozess für Sie: von einer begründeten Unterlassungserklärung als erstem Schritt über ein Eilverfahren bis hin zu einem Hauptverfahren. Mögliche Ansprüche umfassen eine Unterlassungsklage mit Vertragsstrafe, Schadensersatz oder Herausgabe des durch die Markenrechtsverletzung erzielten Gewinns sowie die Vernichtung oder den Rückruf der rechtsverletzenden Produkte. Werden Sie selbst wegen angeblicher Markenrechtsverletzung verklagt? Auch in diesem Fall unterstützen wir Sie, beispielsweise mit einer Verteidigung, die argumentiert, dass das geltend gemachte Design mangels Neuheit oder Eigenart nichtig ist.
Das Design eines Produkts kann auf mehreren Wegen gleichzeitig geschützt werden. Neben Designrechten kann ein Design auch urheberrechtlich geschützt sein markenrechtlich. Darüber hinaus können diejenigen, die keine eingetragenen Designrechte mehr besitzen, unter Umständen wegen sklavischer Nachahmung– einer Form der Rechtsverletzung gemäß Artikel 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches – vorgehen. Wir zeigen Ihnen auf, welche Rechte kumulativ geltend gemacht werden können und welche Strategie die besten Erfolgsaussichten bietet.
MKB Juristen arbeitet mit gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern. Das bedeutet strategisches und verfahrenstechnisches Geschick bei eskalierenden Streitigkeiten, aber ebenso praxisorientiert und kostenbewusst, wenn Sie lediglich wissen möchten, ob Ihr Design eintragungsfähig ist oder wie Sie Ihr Designportfolio optimal aufbauen. Wir beraten multinationale Konzerne mit umfangreichen Designportfolios ebenso wie unabhängige Designer, die ihr erstes Design anmelden möchten. Ob internationaler Konzern oder Bäcker um die Ecke mit einer unverwechselbaren Produktform: Wir machen Designrecht verständlich und anwendbar.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Von der Anmeldung eines neuen Designs bis hin zur gerichtlichen Verfolgung von Markenrechtsverletzungen – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Viele Unternehmer präsentieren ihr Design zunächst auf einer Messe oder in ihrem Onlineshop und kümmern sich erst im Nachhinein um den Schutz. Dadurch kann der Neuheitswert verloren gehen. Zudem wird oft unterschätzt, dass eine Registrierung beim BOIP oder EUIPO nicht inhaltlich geprüft wird: Das Recht kann sich daher als ungültig erweisen, sobald ein Vertragspartner dies geltend macht.
Wir beginnen mit einer pragmatischen Analyse: Ist Ihr Design neu und hat es einen eigenen Charakter? Welcher Anmeldeweg passt zu Ihrem Markt? Anschließend erstellen wir ein Portfolio, das Designrechte, Urheberrechte und gegebenenfalls Markenrechte umfassend nutzt. Im Streitfall wählen wir für jede Situation den wirksamsten Weg – eine kurze Unterlassungserklärung, wenn diese ausreicht, oder ein Eilverfahren, wenn es eilt – stets unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Interessen und Ihres Budgets.
In einer Reihe klarer Schritte vom Entwurf bis zum geschützten und instand gehaltenen Modell.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Designrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete des gewerblichen Rechtsschutzes spezialisiert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Praxisgruppen organisiert. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich direkt an die für ihren Fall zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.
Die Fragen, die uns Unternehmer am häufigsten zu Design- und Modellrechten stellen.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Möchten Sie Ihr Design registrieren lassen oder gegen Produktpiraterie vorgehen? Unsere Anwälte und Rechtsexperten unterstützen Sie dabei. Kontaktieren Sie uns unverbindlich.
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