Sachverstand

Geistiges Eigentum an der Franchiseformel

Beratung zu Marke, Handelsnamen, Know-how und Lizenzen innerhalb der Formel

Der Wert eines Franchisekonzepts liegt in seinem geistigen Eigentum: der Marke, dem Handelsnamen, der Corporate Identity, dem Know-how und dem Konzept selbst. Wer diese Rechte nicht ausreichend schützt und lizenziert, gefährdet den Kern des Konzepts. Wir beraten Franchisegeber zum Schutz und zur Lizenzierung ihres geistigen Eigentums und Franchisenehmer zu ihren Nutzungsrechten und ihrer Position nach Vertragsende.

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Geistiges Eigentum: der Kern der Formel

Im Kern ist ein Franchisekonzept eine Sammlung von Schutzrechten und Know-how, die der Franchisegeber dem Franchisenehmer lizenziert. Marke, Handelsname, Corporate Identity, Konzept, Arbeitsmethoden und Rezepte bzw. Vorgehensweise bilden zusammen die Identität und den Wert des Konzepts. Wer diese Rechte nicht ordnungsgemäß etabliert, schützt und lizenziert, riskiert, dass das Konzept kopiert wird, dass ein ausscheidender Franchisenehmer das Know-how mitnimmt oder dass Unklarheiten bezüglich der Eigentumsverhältnisse entstehen. Ein guter Schutz des geistigen Eigentums ist daher kein nachträglicher Gedanke, sondern die Grundlage des Konzepts.

Für wen arbeiten wir?

Wir unterstützen Franchisegeber, die ihre Rezeptur schützen, registrieren und lizenzieren möchten, sowie Franchisenehmer, die wissen möchten, welche Nutzungsrechte sie besitzen und was mit diesen Rechten nach Vertragsende geschieht. Darüber hinaus beraten wir zu Rechtsverletzungen und deren Durchsetzung, Streitigkeiten um Know-how und Vertraulichkeit sowie zu den IP-Aspekten der Übertragung und internationalen Einführung der Rezeptur.

Marke und Handelsname

Die Marke ist in der Regel das sichtbarste und wertvollste geistige Eigentumsrecht einer Rezeptur. Schutz wird durch die Eintragung als Benelux-Marke beim BBIE, als Unionsmarke beim EUIPO oder international über das Madrider System der WIPO gewährleistet. Der Firmenname, unter dem das Unternehmen geführt wird, genießt auch ohne Eintragung Schutz nach dem Markengesetz. Im Franchising ist es wichtig, dass die Marke auf den Namen des Franchisegebers eingetragen und lizenziert wird, damit dieser die Kontrolle behält und der Franchisenehmer keine eigenständigen Ansprüche an der Marke erwirbt.

Know-how und Vertraulichkeit

Ein Großteil des Wertes eines Franchisesystems liegt im Know-how: den bewährten Arbeitsmethoden, Verfahren, Rezepten, Lieferantenkenntnissen und kaufmännischen Einblicken, die im Handbuch und in Schulungen vermittelt werden. Anders als eine Marke lässt sich Know-how nicht registrieren; der Schutz erfolgt durch Geheimhaltungsverpflichtungen und gegebenenfalls durch den Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Absolute Geheimhaltungs- und Wettbewerbsverbotsvereinbarungen sind unerlässlich, um den Verlust von Know-how zu verhindern, insbesondere beim Ausscheiden eines Franchisenehmers.

Lizenz- und Nutzungsrechte

Der Franchisenehmer erwirbt kein Eigentum an den Schutzrechten, sondern lediglich ein Nutzungsrecht (Lizenz) für die Dauer des Vertrags und im Rahmen der Franchisebestimmungen. Die Lizenz regelt, was der Franchisenehmer mit der Marke, dem Firmennamen und der Corporate Identity tun darf und was nicht. Wichtig ist, dass die Lizenz mit Beendigung des Franchisevertrags erlischt: Der ausscheidende Franchisenehmer muss die Nutzung der Marke, des Firmennamens und der Corporate Identity einstellen und darf das Know-how nicht für ein Konkurrenzunternehmen nutzen, sofern die Wettbewerbsklausel dies zulässt.

Schutz am Ende der Vereinbarung

Die Beendigung des Franchisevertrags stellt eine sensible Phase für das geistige Eigentum an der Rezeptur dar. Der ausscheidende Franchisenehmer muss die Nutzung der Marke, des Firmennamens und der Corporate Identity unverzüglich einstellen, rezepturspezifische Ausdrücke entfernen und das Know-how vertraulich behandeln. Gleichzeitig wird er nach maximal einem Jahr von der Wettbewerbsklausel befreit (Artikel 7:920 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Die Regelung des geistigen Eigentums bei Vertragsbeendigung erfordert eine umfassende Vereinbarung und im Falle eines Verstoßes eine zügige Durchsetzung, beispielsweise durch ein Eilverfahren.

Durchsetzung und Verstöße

Wenn ein Dritter die Rezeptur imitiert oder ein ausscheidender Franchisenehmer die Marke oder das Know-how weiterhin nutzt, ist ein schnelles Eingreifen erforderlich. Der Markeninhaber kann gegen Markenrechtsverletzungen mit einer Unterlassungserklärung und gegebenenfalls mit einem Eilverfahren auf Unterlassung, Berichtigung und Schadensersatz vorgehen. Ähnliche Möglichkeiten bestehen bei Verletzung der Vertraulichkeit oder von Geschäftsgeheimnissen. Wir beraten Sie zur Durchsetzungsstrategie und führen gegebenenfalls die Verfahren.

Unsere Arbeitsweise

Für Franchisegeber analysieren wir die IP-Position, kümmern uns um die Registrierung und den Schutz von Marken und Firmennamen und erstellen umfassende Lizenz-, Geheimhaltungs- und Wettbewerbsverbotsverträge. Für Franchisenehmer klären wir Nutzungsrechte und -pflichten nach Vertragsende. Im Falle einer Rechtsverletzung oder eines Streitfalls ermitteln wir die effektivste Vorgehensweise und handeln bei Bedarf umgehend.

Was umfasst das Franchise-Modell?

Seit dem Franchisegesetz (Artikel 7:911 bis 7:922 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) ist die Franchiseformel rechtlich definiert. Artikel 7:911 Absatz 2 Buchstabe a des Bürgerlichen Gesetzbuches legt fest, dass eine Franchiseformel mindestens aus einer Marke, einem Design oder einem Handelsnamen, einer Corporate Identity oder einer Zeichnung sowie aus Know-how bestehen muss: praktisches Wissen, das nicht durch ein Recht des geistigen Eigentums geschützt ist und geheim, wesentlich und identifizierbar ist. Geistiges Eigentum und Know-how sind daher nicht nebensächlich, sondern das rechtliche Herzstück der Formel. Wer diese Komponenten nicht klar definiert, riskiert, dass unklar bleibt, was genau lizenziert wird und im schlimmsten Fall, dass überhaupt ein Franchise rechtlich existiert. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater prüfen, ob die IP-Ebene Ihrer Formel diese rechtlichen Anforderungen erfüllt – unabhängig davon, ob Sie ein internationaler Konzern oder der Bäcker um die Ecke sind, der eine zweite Filiale per Franchising eröffnen möchte.

Urheberrechte, Designs und Domainnamen

Marken und Handelsnamen sind nicht die einzigen Schutzrechte im Franchisesystem. Auch die Corporate Identity, die Inneneinrichtung, Fotos, Handbuchtexte, Software und das Website-Layout können urheberrechtlich geschützt sein – und zwar automatisch, ohne dass eine Registrierung erforderlich ist. Darüber hinaus lassen sich Produktdesign und Ladengestaltung durch ein Benelux- oder Gemeinschaftsdesign schützen. Auch Domainnamen und Social-Media-Konten gehören zur Identität des Franchisesystems. In der Praxis kommt es jedoch häufig genau hier zu Problemen: Die Website wird von einer externen Agentur erstellt, die das Urheberrecht behält, oder ein Franchisenehmer registriert selbst einen Domainnamen mit dem Markennamen. Wir stellen sicher, dass all diese Rechte an den Franchisegeber übertragen oder vertraglich abgetreten werden und dass die Nutzung durch die Franchisenehmer lizenzrechtlich geregelt ist.

IP in ein separates Unternehmen auslagern

Für Franchisegeber empfiehlt es sich, das geistige Eigentum des Franchisekonzepts in einer separaten Gesellschaft, beispielsweise einer Holdinggesellschaft oder einer spezialisierten IP-Gesellschaft, zu bündeln, die vom operativen Unternehmen mit dem Risiko getrennt ist. So wird sichergestellt, dass Marke, Handelsname und sonstige Rechte geschützt bleiben, falls das operative Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät oder Insolvenz anmelden muss. Andernfalls könnten diese Rechte in die Insolvenzmasse fallen und vom Insolvenzverwalter liquidiert werden. Die IP-Gesellschaft lizenziert die Marke anschließend an das operative Unternehmen und die Franchisenehmer. Die Einrichtung einer solchen Struktur berührt gesellschaftsrechtliche, vertragsrechtliche und steuerrechtliche Aspekte. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern bieten Ihnen umfassende Unterstützung während des gesamten Prozesses. Wichtig ist, dass dies nicht auf große Ketten beschränkt ist: Auch kleine Franchisekonzepte profitieren von einer einfachen und soliden Struktur.

Geistiges Eigentum im Zusammenhang mit Transfer, Verkauf und internationaler Einführung

Sobald ein Franchise-System verkauft, ein Franchisenehmer sein Geschäft überträgt oder das System international expandiert, rückt das geistige Eigentum erneut in den Mittelpunkt. Beim Verkauf eines Franchise-Unternehmens muss klar sein, dass der Käufer lediglich den Betrieb und den Firmenwert erwirbt, nicht aber die zugrunde liegenden Rechte am geistigen Eigentum, die beim Franchisegeber verbleiben. Bei internationaler Expansion über eine Master-Franchise oder internationale Franchise-Organisationen muss die Marke für jedes Land bzw. jede Region einzeln registriert und die Lizenzkette lückenlos geführt werden. Ein guter Franchisevertrag regelt diese Aspekte des geistigen Eigentums im Voraus, zusammen mit der Wettbewerbsverbotsklausel , die das Know-how nach dem Weggang schützt.

Teil der Franchise-Rechtsberatung

Der Schutz geistigen Eigentums ist eine der Säulen unserer umfassenden Franchise-Rechtsberatung. Geistiges Eigentum steht nicht für sich allein: Es ist eng verknüpft mit der vorvertraglichen Informationspflicht, dem Inhalt des Franchisevertrags, den Wettbewerbsverbots- und Geheimhaltungsklauseln sowie der Regelung der Vertragsbeendigung. Daher prüfen unsere Anwälte und internen Rechtsberater stets den gesamten Fall – von der ersten Markenanmeldung bis zur Durchsetzung bei Rechtsverletzungen, und zwar sowohl für internationale Konzerne als auch für lokale Unternehmer, die ihr Franchise ausbauen möchten.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

Der Wert eines Franchise-Systems liegt in der Marke und dem Know-how. Wer diese nicht schützt und lizenziert, legt den Kern des Systems offen, insbesondere wenn ein Franchisenehmer ausscheidet.

Wobei wir helfen

Wir unterstützen Franchisegeber und Franchisenehmer beim Schutz, der Lizenzierung und der Durchsetzung des geistigen Eigentums der Rezeptur.

  • Markenanmeldung (BOIP, EUIPO, WIPO)
  • Schutz des Handelsnamens
  • Schutz der Unternehmensidentität und des Formelkonzepts
  • Know-how und Betriebsgeheimnisse
  • Vertraulichkeitsvereinbarungen
  • Lizenz- und Nutzungsrechte im Vertrag
  • IP-Abrechnung am Ende des Franchisevertrags
  • Wettbewerbsverbot und Know-how-Schutz
  • Durchsetzung bei Markenrechtsverletzungen
  • Maßnahmen gegen die Nachahmung der Formel
  • Zusammenfassendes Verfahren bezüglich der fortgesetzten Nutzung nach Beendigung
  • IP-Aspekte des Transfers und der internationalen Einführung

Wann sollte man einen Spezialisten hinzuziehen?

Geistiges Eigentum ist das Herzstück des Erfolgsrezepts, wird aber oft erst dann ernst genommen, wenn etwas schiefgeht: eine nicht eingetragene Marke, ein ausscheidender Franchisenehmer, der Know-how mitnimmt, oder ein Nachahmer, der das Rezept kopiert. Rechtzeitiger Schutz und wasserdichte Lizenz- und Geheimhaltungsvereinbarungen verhindern dies. Ziehen Sie rechtlichen Beistand hinzu, sowohl bei der Entwicklung des Erfolgsrezepts als auch im Falle einer drohenden Rechtsverletzung.

  • Die Marke oder der Handelsname ist nicht eingetragen
  • Das Know-how ist unzureichend geschützt
  • Die Vertraulichkeitsvereinbarungen sind fehlerhaft
  • Ein ausscheidender Franchisenehmer nutzt die Marke oder das Know-how durch
  • Eine dritte Person ahmt die Formel nach
  • Es besteht Unsicherheit hinsichtlich der Nutzungsrechte
  • Die Formel wird international eingeführt
  • Ein Streit um Markenrechte, Know-how oder die Identität eines Unternehmens droht

Schützen Sie den Kern der Formel

Eine rechtlich solide Erfolgsformel beginnt mit gut geschütztem und eindeutig lizenziertem geistigem Eigentum. Wir stellen sicher, dass Marke und Firmenname auf den Namen des Franchisegebers lauten und ordnungsgemäß registriert sind, dass das Know-how durch Vertraulichkeit geschützt wird und dass die dem Franchisenehmer gewährte Lizenz klar begrenzt ist und mit Vertragsende endet. Im Falle einer Rechtsverletzung oder fortgesetzten Nutzung nach Vertragsende gehen wir konsequent und entschieden vor, denn genau in solchen Momenten steht der Wert der Erfolgsformel auf dem Spiel.

Unser Ansatz

Wir erfassen die IP-Position, regeln Schutzmaßnahmen und Lizenzen und setzen diese gegebenenfalls durch.

01

Aufnahme und IE-Scan

Wir erarbeiten die Marke, den Handelsnamen, die Corporate Identity und das Know-how der Formel.

02

Schutz und Registrierung

Wir kümmern uns um die Registrierung und den Schutz von geistigem Eigentum.

03

Lizenz und Vertraulichkeit

Wir entwerfen umfassende Lizenz-, Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbotsvereinbarungen.

04

Durchsetzung

Im Falle eines Verstoßes oder einer fortgesetzten Nutzung legen wir die Vorgehensweise zur Durchsetzung fest und ergreifen entsprechende Maßnahmen.

05

Abschluss

Wir begleiten die IP-Abwicklung bei Beendigung oder Übertragung der Formel.

Franchise- und IP-Spezialisten

Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Das Franchise-Team von MKBjuristen.nl arbeitet eng mit unseren IP-Spezialisten zusammen, um das geistige Eigentum von Franchisesystemen zu schützen und durchzusetzen. Wir sind mit Markenrecht, Namensrecht, dem Schutz von Know-how und Geschäftsgeheimnissen sowie der Lizenzierung nach dem Franchisegesetz bestens vertraut.

Wo nötig, ziehen wir weitere Spezialisten hinzu: Experten für geistiges Eigentum in Bezug auf Marken, Handelsnamen und Urheberrechte an der Corporate Identity; IT-Recht in Bezug auf Software und Daten innerhalb der Formel; und Wettbewerbsrecht in Bezug auf die Lizenzbedingungen.

Häufig gestellte Fragen zu geistigem Eigentum und dem Franchise-Modell

Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen zu Marke, Handelsnamen, Know-how und Lizenzierung im Rahmen des Franchise-Modells.

Wann ist Rechtsberatung ratsam?

Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.

Kann MKB Juristen auch helfen, wenn bereits ein Konflikt besteht?

Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Was kostet eine spezialisierte Rechtsberatung?

Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.

Kann ich zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch führen?

Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.

Schützen Sie das geistige Eigentum Ihrer Formel mit einem Spezialisten

Möchten Sie Ihre Marke, Ihren Firmennamen und das Know-how Ihres Franchise-Konzepts wirksam schützen oder gegen Markenrechtsverletzungen vorgehen? Besprechen Sie Ihre Situation mit einem Anwalt oder Ihrer Unternehmensjuristin. Sie erhalten eine erste Einschätzung Ihrer Lage und der möglichen Handlungsoptionen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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