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Über SME-AnwälteDer Einzelhandel und die Supermärkte weisen einige der größten und komplexesten Franchise-Systeme in den Niederlanden auf. Dies bringt eigene Herausforderungen mit sich: Einkaufsverpflichtungen, Regal- und Sortimentsvereinbarungen, Online-Verkäufe, Standortwahl und Mietverträge sowie das Verhältnis zwischen firmeneigenen Filialen und Franchise-Standorten. Wir beraten Franchisegeber und Franchisenehmer im Einzelhandel und in Supermärkten zu den rechtlichen Aspekten des Franchise-Systems, des Vertrags und von Streitigkeiten.
Der Einzelhandel und der Supermarktsektor zählen zu den etabliertesten Franchisebranchen in den Niederlanden. Die Konzepte sind oft umfassend, hochentwickelt und kapitalintensiv und erfordern erhebliche Investitionen in Räumlichkeiten, Warenbestand und Ausstattung. Dies führt zu komplexen Rechtsbeziehungen und hohen Risiken. Einkaufsverpflichtungen, Sortiments- und Regalvereinbarungen, die Positionierung des Online-Kanals, Standort und Mietvertrag sowie das Verhältnis zwischen firmeneigenen Filialen und Franchisestandorten sind wiederkehrende und sensible Themen in diesen Branchen.
Wir unterstützen Franchisegeber von Einzelhandels- und Supermarktketten, einzelne Franchisenehmer und Supermarktunternehmer, Franchisegruppen innerhalb einer Kette sowie Unternehmer, die den Erwerb eines Standorts einer Einzelhandelskette erwägen. Aufgrund der Höhe der Investitionen und der Abhängigkeit von Einkaufs- und Vertriebsbedingungen ist eine Rechtsberatung in diesen Branchen besonders wertvoll – sowohl beim Eintritt als auch während der Laufzeit und bei der Beendigung des Franchisevertrags.
Im Einzelhandel und in Supermärkten steht der Einkauf im Mittelpunkt. Das Franchisesystem legt in der Regel fest, von wem und zu welchen Bedingungen eingekauft wird, welches Sortiment angeboten wird und wie die Regale angeordnet sind. Diese Vereinbarungen sind für die Einheitlichkeit des Systems unerlässlich, berühren aber die Gewinnmargen des Franchisenehmers und das Wettbewerbsrecht. Exklusive Einkaufsverpflichtungen oder Festpreise können wettbewerbsrechtlich problematisch sein. Wir prüfen diese Vereinbarungen auf ihre Wirtschaftlichkeit und das Gleichgewicht zwischen den Interessen des Franchisesystems und den Interessen des Unternehmers.
Der Standort ist ein entscheidender Erfolgsfaktor im Einzelhandel. Häufig ist der Franchisegeber Hauptmieter oder Eigentümer der Geschäftsräume, während der Franchisenehmer diese mietet oder untervermietet. Dies verschafft dem Franchisegeber Einfluss, verknüpft das Franchise aber auch mit dem Mietvertrag: Die Beendigung des Franchisevertrags kann mit der Beendigung des Mietvertrags zusammenfallen und umgekehrt. Das Zusammenspiel zwischen Franchisevertrag und Mietvertrag für Geschäftsräume (Artikel 7:290 ff. des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) erfordert eine sorgfältige Abstimmung, insbesondere bei Beendigung und Übertragung.
Der Aufstieg des Onlinehandels hat den Einzelhandel unter Druck gesetzt. Betreibt der Franchisegeber selbst einen Online-Kanal, der mit den stationären Geschäften konkurriert, wirkt sich dies auf die Umsätze der Franchisenehmer aus. Dies gilt sowohl nach Franchiserecht, insbesondere durch das Zustimmungsrecht bei wesentlichen Änderungen (Artikel 7:921 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), als auch nach Wettbewerbsrecht, insbesondere hinsichtlich der Beurteilung von Vertriebsbeschränkungen. Klare Regelungen zum Verhältnis zwischen Online- und Offline-Handel sind in diesen Branchen unerlässlich.
In vielen Einzelhandels- und Supermarktketten existieren firmeneigene Filialen neben Franchise-Standorten. Die Entscheidung, einen Standort als Filiale oder als Franchise zu betreiben, sowie die Umwandlung von einer Variante in die andere beeinflussen die Position des Unternehmers und den Firmenwert. Darüber hinaus spielt die Frage des Firmenwerts (Artikel 7:920 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) im Falle einer Kündigung oder Übernahme eine wichtige Rolle, da der Wert eines gut laufenden Einzelhandelsstandorts erheblich sein kann. Wir beraten Sie zu diesen Themen sowohl aus der Perspektive der Handelskette als auch aus der des Unternehmers.
Wir verbinden fundierte Kenntnisse des Franchisegesetzes mit Einblicken in die Praxis des Einzelhandels und von Supermärkten. Wir prüfen Verträge, Einkaufs- und Sortimentsvereinbarungen, Mietstrukturen und die Online-Partnerschaft und beraten hinsichtlich der rechtlichen Machbarkeit und der Interessenabwägung. Bei Streitigkeiten über Einkauf, Umsatz, Online-Wettbewerb oder Vertragsbeendigung ermitteln wir die effektivste Vorgehensweise und berücksichtigen dabei stets die Besonderheiten des Einzelhandels.
Insbesondere im Einzelhandel und Supermarktsektor, wo hohe Investitionen und umfangreiche Kauf- und Leasingverpflichtungen bestehen, ist die vorvertragliche Phase von entscheidender Bedeutung. Gemäß Artikel 7:914 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches muss der Franchisegeber dem potenziellen Franchisenehmer alle wesentlichen Informationen spätestens vier Wochen vor Vertragsabschluss zur Verfügung stellen: den Inhalt des Franchisekonzepts, die Finanzlage, die Investitions- und Kaufverpflichtungen sowie alle Prognosen. Während dieser sogenannten Stillhaltefrist darf das Konzept nicht zum Nachteil des Franchisenehmers geändert werden, und es dürfen keine Investitionen oder Zahlungen verlangt werden. Wir prüfen, ob diese Informationspflicht sowohl für bestehende Franchisekonzepte als auch für Existenzgründer ordnungsgemäß erfüllt wurde. Siehe auch: Vorvertragliche Pflichten.
Ein wiederkehrender Streitpunkt im Supermarkt- und Einzelhandelsfranchising ist der Einkaufspreis. Franchisenehmer argumentieren regelmäßig, dass die über das Franchisesystem zu beziehenden Produkte nicht marktgerecht bepreist sind oder dass die Gewinnspannen nicht ausreichend transparent sind. Darüber hinaus ist eine Einkaufsverpflichtung nicht uneingeschränkt zulässig: Sie muss zum Schutz der Identität und des Rufs des Franchisesystems erforderlich sein und darf nicht über das dafür notwendige Maß hinausgehen. Andernfalls kann der Franchisenehmer eine freiere Einkaufsregelung oder eine Anpassung der Geschäftsbedingungen fordern. Wir analysieren die Einkaufs- und Margenstruktur sowie deren Übereinstimmung mit dem Kartellrecht und ermitteln die effektivste Vorgehensweise im Streitfall. Siehe auch Wettbewerb.
Bei Beendigung eines Franchisevertrags im Einzelhandel oder Supermarkt stellen sich drei zentrale Fragen: die Abwicklung des Firmenwerts, die Zukunft des Standorts und des Mietvertrags sowie der Umfang einer nachvertraglichen Wettbewerbsklausel. Gemäß Artikel 7:920 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist eine Wettbewerbsklausel nach Vertragsende nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurde, zum Schutz des Know-hows des Franchisekonzepts unerlässlich ist, maximal ein Jahr gilt und sich nicht über das Gebiet hinaus erstreckt, in dem der Franchisenehmer tätig war. Darüber hinaus verpflichtet derselbe Artikel die Parteien, Regelungen zur Entschädigung des dem Franchisenehmer zuzurechnenden Firmenwerts zu treffen. Wir unterstützen Unternehmer und Franchisegeber bei einer geordneten Beendigung oder Übernahme. Siehe auch: Verkauf von Franchisebetrieben, Firmenwert und Wettbewerbsklausel.
Unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen betreuen sowohl internationale Supermarktketten als auch unabhängige Einzelhändler und kleine Nachbarschaftsläden. Wir vereinen Franchiserecht, Mietrecht (sowieFranchise- und Mietrecht) und Wettbewerbsrecht in einem ganzheitlichen Ansatz und ziehen bei Bedarf unsere spezialisierte Franchise-Rechtsberatung. Ob es um präventive Beratung oder Konfliktlösung in laufenden Auseinandersetzungen geht – wir vertreten die Interessen des Unternehmers und berücksichtigen dabei die Besonderheiten der Einzelhandelsbranche.
Im Einzelhandel und in Supermärkten dreht sich beim Franchising alles um Einkauf, Standort und Gewinnspanne. Wer den Vertrag und die Mietstruktur gemeinsam prüft, verhindert, dass eine gut laufende Filiale zwischen Franchisekonzept und Ladenlokal in eine Sackgasse gerät.
Wir unterstützen Franchisegeber und Franchisenehmer im Einzelhandel und in Supermärkten bei Verträgen, Konzepten und Streitigkeiten.
Im Einzelhandel und in Supermärkten sind die Investitionen beträchtlich und die Margen gering. Ungünstige Einkaufsverpflichtungen, ein Online-Kanal, der mit dem stationären Geschäft konkurriert, oder eine ungünstige Verbindung zwischen Franchise- und Mietvertrag können erhebliche finanzielle Folgen haben. Lassen Sie den Vertrag und die Struktur vor Vertragsbeginn prüfen und Ihre Position im Konfliktfall klären.
Franchisestreitigkeiten im Einzelhandel und in Supermärkten unterliegen nicht nur dem Franchiserecht, sondern auch der branchenspezifischen Dynamik: Einkaufsmacht, geringe Margen, die Bindung an den Mietvertrag und der Druck des Onlinehandels. Wir prüfen Vertrag und Struktur im Zusammenhang: Einkaufs- und Sortimentsvereinbarungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Kartellrecht, die Mietvertragsstruktur auf die Folgen einer Kündigung und die Online-Beziehung auf das Zustimmungsrecht. Anschließend legen wir das weitere Vorgehen fest und berücksichtigen dabei stets die branchenspezifischen Interessen.
Wir bewerten die Vereinbarung und die Struktur im Zusammenhang, wobei wir die Gepflogenheiten im Einzelhandel berücksichtigen.
Wir besprechen die Situation und bewerten die Vereinbarung, die Kaufmodalitäten und die Leasingstruktur.
Wir beurteilen Einkauf, Sortiment, Leasing und Online-Beziehungen im Hinblick auf das Franchisegesetz und das Wettbewerbsrecht.
Sie erhalten Beratung zur Strukturierung, zur Verhandlung oder zum Vorgehen im Streitfall.
Wir verhandeln, erstellen Dokumente oder führen gegebenenfalls Prozesse.
Bei einer Einigung legen wir die Vereinbarungen fest, wobei wir besonders auf Miete und Firmenwert achten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Das Franchise-Team von MKBjuristen.nl berät Franchisegeber und Franchisenehmer im Einzelhandel und Supermarktsektor. Wir sind mit dem Franchisegesetz, Einkaufs- und Sortimentspraktiken, dem Zusammenspiel mit dem Mietrecht sowie den kartellrechtlichen Grenzen von Einkaufs- und Vertriebsvereinbarungen bestens vertraut.
Bei Bedarf ziehen wir weitere Spezialisten hinzu: Mietrecht für Gewerberäume und die Verbindung zwischen Franchise und Leasing; Wettbewerbsrecht in Bezug auf Kauf- und Vertriebsbeschränkungen; Immobilienrecht in Bezug auf Standort und Eigentum; und Gesellschaftsrecht in Bezug auf den Erwerb und die Umwandlung von Filialen.
Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen zum Kauf, zur Miete, zum Online-Verkauf und zum Firmenwert im Einzelhandel und im Supermarkt-Franchising.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Haben Sie als Franchisegeber oder Franchisenehmer im Einzelhandel oder Supermarkt Fragen zu Verträgen, Einkauf, Pachtverträgen oder Streitigkeiten? Besprechen Sie Ihre Situation mit einem Anwalt oder Unternehmensjuristen. Sie erhalten eine erste Einschätzung Ihrer Lage und der möglichen Vorgehensweisen.
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