Sachverstand

Beendigung der Franchise-Formel

Beratung und Vorgehensweise bezüglich Kündigung, Firmenwert und Wettbewerbsverbot bei Beendigung des Franchisevertrags

Die Beendigung einer Franchisebeziehung ist der rechtlich heikelste Moment. In dieser Phase laufen Kündigung, Goodwill-Abfindung, Wettbewerbsverbot und die Abwicklung von Warenbeständen und Investitionen zusammen. Wir beraten und vertreten Franchisegeber und Franchisenehmer gleichermaßen bei der Beendigung einzelner Franchiseverträge und ganzer Franchisesysteme. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen sind mit dem Franchisegesetz und der Praxis von Kündigungsstreitigkeiten bestens vertraut.

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
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Beendigung einer Franchiseformel oder eines Franchisevertrags

Das Ende einer Franchisebeziehung kann zwei Formen annehmen, die sich rechtlich deutlich unterscheiden. Zum einen gibt es die Beendigung eines einzelnen Franchisevertrags zwischen einem Franchisegeber und einem Franchisenehmer, beispielsweise durch Kündigung, Auflösung oder Ablauf der Vertragslaufzeit. Zum anderen gibt es die Beendigung eines gesamten Franchisesystems, wenn der Franchisegeber beschließt, das System einzustellen, zu verkaufen, umzustrukturieren oder in eine andere Kette zu integrieren. In beiden Fällen spielen sensible Bereiche eine Rolle: Firmenwert, Wettbewerbsverbote, Warenbestand, Investitionen und die Zukunft des Franchisenehmers.

Für wen arbeiten wir?

Wir unterstützen sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer. Zu unseren Mandanten zählen Inhaber und Franchisegeber von Franchiseketten in den Bereichen Einzelhandel, Gastgewerbe, Dienstleistungen und Gesundheitswesen; einzelne Franchisenehmer und Franchisegruppen; Master-Franchisenehmer sowie Investoren, die eine Franchisekette erwerben oder abwickeln. Unsere Rolle variiert je nach Position: Für den Franchisegeber liegt der Schwerpunkt auf einer kontrollierten Abwicklung und der Begrenzung von Ansprüchen; für den Franchisenehmer auf dem Erhalt des Geschäfts, einer angemessenen Entschädigung für den Firmenwert und der Möglichkeit, das Geschäft nach der Beendigung weiterzuführen.

Das Franchisegesetz und die Beendigung des Vertrags

Seit dem 1. Januar 2021 ist das Franchisegesetz (Artikel 7:911 ff. des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) in Kraft. Es enthält zwingende Bestimmungen, die insbesondere im Hinblick auf die Beendigung von Franchiseverträgen eine wichtige Rolle spielen. Das Gesetz regelt unter anderem die Entschädigung für den Firmenwert, das Wettbewerbsverbot nach Vertragsbeendigung sowie die Informations- und Konsultationspflichten, die auch bei einer geplanten Beendigung oder Änderung des Franchisevertrags gelten. Bestimmungen, die zum Nachteil des Franchisenehmers vom Gesetz abweichen, sind im gesetzlich vorgesehenen Umfang nichtig oder anfechtbar.

Beendigung und Auflösung

Ein Franchisevertrag endet mit Ablauf der festen Laufzeit, durch Kündigung zum Vertragsende oder, falls vertraglich vorgesehen, vorzeitig, oder durch Auflösung wegen Vertragsbruchs (Artikel 6:265 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Die Grundsätze der Billigkeit und Angemessenheit (Artikel 6:248 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) können eine angemessene Kündigungsfrist und gegebenenfalls eine Entschädigung erfordern, insbesondere bei langjährigen Geschäftsbeziehungen, in die der Franchisenehmer erhebliche Investitionen getätigt hat. Im Falle einer Auflösung ist es wichtig, ob der Vertragsbruch die Auflösung rechtfertigt und ob eine Mahnung erforderlich war.

Goodwill-Entschädigung

Artikel 7:920 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches verpflichtet die Vertragsparteien, eine Bestimmung in den Franchisevertrag aufzunehmen, die regelt, wie festgestellt wird, ob im Unternehmen des Franchisenehmers ein Firmenwert besteht, wie hoch dieser Firmenwert ist und in welchem ​​Umfang er dem Franchisenehmer bei Beendigung des Vertrags zusteht. Fehlt eine solche Bestimmung oder ist sie mangelhaft, entstehen üblicherweise Streitigkeiten über die Bewertung und die Frage, ob der angesammelte Firmenwert dem Franchisekonzept oder den Leistungen des Franchisenehmers zuzurechnen ist.

Wettbewerbsverbot nach dem Ende

Artikel 7:920 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches setzt strengen Beschränkungen für nachvertragliche Wettbewerbsverbote. Die Klausel muss schriftlich vereinbart werden, darf sich ausschließlich auf Waren oder Dienstleistungen beziehen, die mit denen des Franchisekonzepts konkurrieren, muss für den Schutz des Know-hows unerlässlich sein, darf sich geografisch nicht über das Gebiet hinaus erstrecken, in dem der Franchisenehmer das Konzept angewendet hat, und darf höchstens ein Jahr nach Beendigung des Vertrags gelten. Klauseln, die diese Beschränkungen überschreiten, sind unwirksam.

Abrechnung: Inventar, Investitionen und Akquisition

Neben Goodwill- und Wettbewerbsverbotsklauseln ergeben sich bei Vertragsbeendigung praktische Abwicklungsfragen. Wer übernimmt das Warenlager und zu welchem ​​Preis? Was geschieht mit produktspezifischen Ausstattungen und Investitionen? Besteht eine Verpflichtung zum Erwerb oder Rückkauf? Wie wird der Miet- oder Untermietvertrag für die Geschäftsräume geregelt, insbesondere wenn der Franchisegeber Hauptmieter ist? Und wie werden die Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf Marke, Handelsnamen und Rezeptur nach Vertragsbeendigung geschützt? Diese Angelegenheiten erfordern eine umfassende Regelung, um langwierige Streitigkeiten zu vermeiden.

Beendigung einer gesamten Formel

Wenn ein Franchisegeber beschließt, ein Franchisemodell einzustellen, umzustrukturieren oder zu integrieren, sind besondere Aspekte zu beachten. Die Informations- und Konsultationspflichten gemäß Franchisegesetz bleiben bestehen, und eine wesentliche Änderung des Franchisemodells kann das Zustimmungsrecht der Franchisenehmer nach sich ziehen (Artikel 7:921 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Ein kontrollierter Ausstieg erfordert sorgfältige Kommunikation, einen angemessenen Zeitrahmen und die gleichzeitige Berücksichtigung des Firmenwerts und der Wettbewerbspositionen aller beteiligten Franchisenehmer.

Unsere Arbeitsweise

Zunächst prüfen wir den Franchisevertrag, seine Laufzeit, die Kündigungsgründe, die Klauseln zum Firmenwert und zum Wettbewerbsverbot sowie den tatsächlichen Sachverhalt. Anschließend entscheiden wir, ob Verhandlung, Mediation, ein summarisches oder ein ordentliches Verfahren den effektivsten Weg darstellen. Bei jedem Schritt denken wir voraus: Wie lässt sich der Firmenwert belegen, wie hält die Wettbewerbsklausel stand und wie wird das Geschäft des Franchisenehmers geschützt bzw. die Abwicklung gestaltet?

Beendigung eines unbefristeten Franchisevertrags

Ein Franchisevertrag mit unbestimmter Laufzeit und ohne Kündigungsklausel ist grundsätzlich kündbar. Eine Kündigung ist jedoch nicht immer ohne Verpflichtungen. Die Anforderungen an Angemessenheit und Billigkeit (Artikel 6:248 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) können bedeuten, dass eine Kündigung nur bei schwerwiegenden Gründen möglich ist, eine längere Kündigungsfrist eingehalten werden muss oder eine Entschädigung erforderlich ist. Je länger die Zusammenarbeit bestanden hat und je höher die Investitionen des Franchisenehmers waren, desto stärker wiegen diese Anforderungen. Die Rechtsprechung hat entschieden, dass eine Kündigungsfrist, die mit der Betriebsdauer schwankt – beispielsweise ein fester Zeitraum pro Jahr der Betriebstätigkeit –, angemessen sein kann. Ob eine Kündigung ohne Entschädigung zulässig ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Entschädigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Neben der gesetzlichen Entschädigung für den entstandenen Schaden kann ein Franchisenehmer oder Franchisegeber Schadensersatz geltend machen, wenn die Kündigung rechtswidrig oder unrechtmäßig ist. Die vorzeitige Beendigung eines befristeten Vertrags ohne entsprechende vertragliche Regelung kann eine Schadensersatzpflicht gegenüber der anderen Vertragspartei nach sich ziehen. Selbst bei einer rechtmäßigen Kündigung können die Grundsätze der Billigkeit und Billigkeit (Art. 6:248 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) die Zahlung eines angemessenen finanziellen Ausgleichs erfordern, insbesondere bei langfristigen Geschäftsbeziehungen mit erheblichen Investitionen. Im Falle einer Auflösung aufgrund von Vertragsbruch (Art. 6:265 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) können gemäß Art. 6:74 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ebenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Eine sorgfältige Begründung und Bewertung des Schadens ist hierbei maßgeblich.

Häufige Fehler bei der Beendigung eines Franchisevertrags

Viele Streitigkeiten entstehen nicht durch die Kündigung selbst, sondern durch die Art und Weise ihrer Einleitung. Die häufigsten Fehler sind: eine zu kurze oder unangemessene Kündigungsfrist; die Auflösung ohne die erforderliche Mahnung und das Zulassen des Zahlungsverzugs; die Berufung auf eine Wettbewerbsverbotsklausel, die über das gesetzlich Zulässige hinausgeht; oder die Missachtung bzw. fehlerhafte Anwendung der Goodwill-Vereinbarung. Für den Franchisegeber führt eine unkontrollierte Abwicklung oft zu einer Anhäufung von Ansprüchen; für den Franchisenehmer schwächt eine zu späte Rechtsberatung seine Verhandlungsposition. Wir prüfen im Vorfeld, welche Vorgehensweise erfolgversprechend ist, und stellen sicher, dass die Kündigung weder unnötigen Schaden noch einen verlorenen Rechtsstreit zur Folge hat.

Beendigung der Franchiseformel: Anwalt und Rechtsexperte von MKB Juristen

Die Beendigung eines Franchisevertrags erfordert fundierte Vertragskenntnisse und juristisches Geschick. Bei MKB Juristen arbeiten Anwälte und Unternehmensjuristen in interdisziplinären Teams zusammen. Unsere Mandanten reichen von internationalen Konzernen, die ganze Franchisesysteme abwickeln, bis hin zum lokalen Bäcker, der sein Geschäft sichern möchte. Wir beraten und vertreten Mandanten in allen Fragen der Vertragsbeendigung, Auflösung, des Firmenwerts, von Wettbewerbsverboten und der Regelung von Warenbeständen, Mietverträgen und Rechten an geistigem Eigentum. Diese Seite ist Teil unserer umfassenden Expertise im Bereich Franchiserecht. Lesen Sie auch mehr über Wettbewerbsverbote, den Verkauf des Franchisebetriebs sowie über Firmenwert, Franchise- und Mietrecht.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

Bei der Beendigung eines Franchisevertrags geht es selten nur um die Kündigung selbst. Es geht um Firmenwert, die Grenzen der Wettbewerbsklausel und die Zukunft des Unternehmens. Eine sorgfältige Vorprüfung verhindert, dass der angesammelte Wert in Rechtsstreitigkeiten verloren geht.

Wobei wir helfen

Wir unterstützen Franchisegeber und Franchisenehmer bei der Beendigung von Franchiseverträgen, wobei der Schwerpunkt auf Goodwill, Wettbewerbsverbotsklauseln und der außergerichtlichen Einigung liegt.

  • Beendigung des Franchisevertrags
  • Auflösung wegen Vertragsbruchs
  • Beendigung zum Ende der Vertragslaufzeit
  • Goodwill-Entschädigung (Artikel 7:920 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches)
  • Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Artikel 7:920 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches)
  • Abrechnung von Lagerbeständen und Investitionen
  • Verpflichtungen zum Erwerb und Rückkauf
  • Abwicklung von Miet- und Untermietverträgen
  • Schutz von Marken, Handelsnamen und Formeln
  • Beendigung oder Umstrukturierung einer gesamten Formel
  • Verhandlungs- und Vergleichsvereinbarung
  • Zusammenfassendes Verfahren und Hauptverfahren in Kündigungsstreitigkeiten

Wann sollte man einen Spezialisten hinzuziehen?

Das Ende einer Franchise-Partnerschaft kann über den Wertzuwachs der letzten Jahre entscheiden. Eine unachtsame Kündigung, eine unzureichende Goodwill-Vereinbarung oder eine zu weit gefasste Wettbewerbsklausel können kostspielige Rechtsstreitigkeiten oder die Unwirksamkeit der Klausel zur Folge haben. Lassen Sie daher den Vertrag und die beabsichtigte Kündigung sorgfältig prüfen, bevor Sie kündigen oder auf eine Kündigungsmitteilung reagieren.

  • Sie möchten einen Franchisevertrag kündigen
  • Sie haben eine Kündigungs- oder Auflösungsmitteilung erhalten
  • Es gibt Diskussionen über die Entschädigung für Firmenwert
  • Die Wettbewerbsverbotsklausel behindert Ihre weiteren Geschäftsaktivitäten
  • Die Rezeptur wird eingestellt, umgestellt oder verkauft
  • Es besteht Uneinigkeit bezüglich Lagerbeständen oder Investitionen
  • Der Franchisegeber ist der Hauptmieter Ihrer Geschäftsräume
  • Ein summarisches Verfahren über die Fortsetzung oder Einstellung des Verfahrens steht bevor

Erst die Vereinbarung, dann die Kündigung

Eine Kündigung gelingt oder scheitert je nach den Bestimmungen des Vertrags und den zwingenden Regelungen des Franchisegesetzes. Zunächst prüfen wir die Vertragslaufzeit, die Kündigungsgründe, die Klauseln zum Firmenwert und zum Wettbewerbsverbot sowie den tatsächlichen Ablauf. Anschließend entscheiden wir, ob Verhandlung, Mediation, ein summarisches Verfahren oder ein ordentliches Gerichtsverfahren den effektivsten Weg darstellen. Eine im Vorfeld getroffene, fundierte Vereinbarung oder eine sorgfältige Prüfung zum Zeitpunkt der Kündigung verhindert, dass der Wert jahrelanger unternehmerischer Arbeit in einem Rechtsstreit verloren geht.

Unser Ansatz

Wir bewerten zunächst die Vereinbarung und die Position und ermitteln dann den effektivsten Weg.

01

Aufnahme und Erstbeurteilung

Wir besprechen die Situation, die Vereinbarung und das von Ihnen angestrebte Ergebnis.

02

Analyse von Vereinbarung und Gesetz

Wir prüfen Kündigungsgründe, Goodwill-Vereinbarungen, Wettbewerbsverbotsklauseln und das Franchisegesetz.

03

Strategie festlegen

Sie erhalten Beratung zu Verhandlung, Mediation, summarischen Verfahren oder Hauptverfahren.

04

Ausführung

Wir führen Korrespondenz, verhandeln, erstellen juristische Dokumente oder führen gegebenenfalls Prozesse.

05

Abschluss

Im Falle einer Einigung entwerfen wir die Vergleichsvereinbarung, einschließlich Firmenwert, Wettbewerbsverbotsklausel und endgültiger Entlastung.

Franchise-Spezialisten

Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Das Franchise-Team von MKBjuristen.nl berät und vertritt Franchisegeber und Franchisenehmer in den Bereichen Einzelhandel, Gastgewerbe, Dienstleistungen und Gesundheitswesen. Wir sind Experten im Franchisegesetz, im Umgang mit Firmenwert, in den Grenzen von Wettbewerbsverboten und in der Abwicklung von Warenbeständen, Investitionen und Mietverträgen bei Vertragsbeendigung.

Bei Bedarf ziehen wir weitere Spezialisten hinzu: Immobilienrecht und Mietrecht für die Regelung von Geschäftsräumen, Recht des geistigen Eigentums in Bezug auf Marken und Formeln, Arbeitsrecht in Bezug auf Personalangelegenheiten und Insolvenzrecht, wenn eine der Parteien in finanzielle Schwierigkeiten gerät.

Häufig gestellte Fragen zur Beendigung eines Franchisevertrags

Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen zu Kündigung, Firmenwert, Wettbewerbsverbotsklauseln und der Abwicklung bei Vertragsende eines Franchisevertrags.

Wann ist Rechtsberatung ratsam?

Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.

Kann MKB Juristen auch helfen, wenn bereits ein Konflikt besteht?

Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Was kostet eine spezialisierte Rechtsberatung?

Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.

Kann ich zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch führen?

Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.

Besprechen Sie die Kündigung mit einem Spezialisten

Steht Ihre Franchise-Partnerschaft als Franchisegeber oder Franchisenehmer vor dem Ende? Besprechen Sie Ihre Situation mit einem Anwalt oder Ihrer Rechtsabteilung. Sie erhalten eine erste Einschätzung Ihrer Lage, der Frage des Firmenwerts und des Wettbewerbsverbots sowie der möglichen Handlungsoptionen.

Kontaktieren Sie uns

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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