Sachverstand

Konfliktlösung und kollektive Interessenvertretung

Beratung und Unterstützung bei Streitigkeiten zwischen Franchisegeber und Franchisenehmern, sowohl individuell als auch kollektiv

Konflikte innerhalb eines Franchisesystems betreffen oft nicht nur einzelne Franchisenehmer, sondern die gesamte Kette. Wir beraten und vertreten Franchisegeber und Franchisenehmer in Streitigkeiten, sowohl in Einzelfällen als auch in kollektiver Vertretung durch einen Franchiserat oder eine Interessenvertretung. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen sind mit dem Franchisegesetz, den Konsultations- und Zustimmungsrechten sowie den Dynamiken von Sammelklagen bestens vertraut.

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
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Konflikte innerhalb eines Franchisesystems

Ein Franchisesystem ist eine Zusammenarbeit ungleicher Parteien mit teils übereinstimmenden, teils gegensätzlichen Interessen. Der Franchisegeber strebt nach Einheitlichkeit, Skaleneffekten und Kontrolle über das System; der Franchisenehmer hingegen möchte ein florierendes lokales Geschäft und eine angemessene Rendite. Wenn diese Interessen aufeinanderprallen, entstehen Konflikte hinsichtlich Gebühren und Einkaufsbedingungen, Änderungen des Systems, konkurrierenden Online-Vertriebskanälen, Gebietsexklusivität oder der Auslegung des Vertrags. Solche Konflikte betreffen oft mehrere Franchisenehmer gleichzeitig.

Für wen arbeiten wir?

Wir unterstützen sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer. Auf Seiten der Franchisenehmer vertreten wir Einzelunternehmer, Franchisenehmer-Verbände und Franchise-Organisationen, die die gemeinsamen Interessen wahren. Auf Seiten der Franchisegeber beraten wir zu sorgfältigen Konsultationsprozessen, zum Umgang mit kollektiven Streitigkeiten und zur Vermeidung von Eskalationen. Unsere Rolle variiert je nach Position, doch das Ziel ist stets eine praktikable und rechtlich einwandfreie Lösung.

Individuell oder kollektiv?

Ein Franchisestreit kann individuell sein, wenn ein Franchisenehmer einen Konflikt bezüglich seines eigenen Vertrags hat, oder kollektiv, wenn eine Änderung oder Entscheidung des Franchisegebers alle oder viele Franchisenehmer gleichzeitig betrifft. Kollektive Streitigkeiten entstehen häufig im Zusammenhang mit einer Änderung der Geschäftsformel, einer Anpassung des Gebührenmodells, der Einführung eines Online-Kanals oder einer grundlegenden Neuausrichtung. Das Franchisegesetz hat die Position der Franchisenehmer in Bezug auf solche Entscheidungen gestärkt, insbesondere durch das Recht auf Konsultation und Zustimmung.

Das Recht auf Konsultation und Zustimmung

Das niederländische Franchisegesetz verpflichtet den Franchisegeber, die Franchisenehmer mindestens einmal jährlich zu konsultieren (Artikel 7:919 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Darüber hinaus besteht gemäß Artikel 7:921 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches eine Zustimmungspflicht: Für bestimmte Änderungen des Franchisevertrags oder der Franchiseformel sowie für die Einführung einer abgeleiteten Franchiseformel ist die vorherige Zustimmung der Franchisenehmer erforderlich, wenn die Änderung einen von den Parteien vereinbarten Schwellenwert überschreitet oder, falls kein Schwellenwert festgelegt ist, wenn die Änderung bestimmte finanzielle Auswirkungen hat. Dieses Zustimmungsrecht ist ein wirksames Instrument zur kollektiven Interessenvertretung.

Gemeinsame Interessenvertretung

Franchisenehmer organisieren ihre gemeinsamen Interessen häufig über einen Franchiserat oder eine Franchisenehmervereinigung. Eine solche Vereinigung kann im Namen der angeschlossenen Franchisenehmer Konsultationen durchführen, Rechtsberatung einholen, Vertragsänderungen aushandeln und gegebenenfalls gemeinsam klagen. Gemeinsames Handeln stärkt die Verhandlungsposition und verteilt die Kosten und Risiken eines Streits. Wir beraten Sie bei der Strukturierung einer solchen Vereinigung, bei der Mandatserteilung und Entscheidungsfindung sowie bei den ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten.

Streitbeilegungswege

Ein Franchisestreit lässt sich auf verschiedenen Wegen beilegen. Verhandlung und Konsultation, gegebenenfalls im Rahmen der gesetzlichen jährlichen Konsultation, bilden in der Regel den Ausgangspunkt. Mediation kann wirksam sein, wenn die Zusammenarbeit fortgesetzt werden muss. Ein summarisches Verfahren bietet eine Lösung in akuten Situationen, etwa bei einer bevorstehenden einseitigen Vertragsänderung oder der sofortigen Einführung eines Online-Kanals. Ein ordentliches Verfahren ist angebracht bei Grundsatzstreitigkeiten über die Auslegung des Vertrags oder die Gültigkeit einer Vertragsänderung. Einige Franchisesysteme verfügen über einen eigenen Streitschlichtungsausschuss oder ein Schiedsgericht.

Unsere Arbeitsweise

Zunächst prüfen wir die Vereinbarung, die Formeldokumentation, den Verlauf der Konsultationen und die Art der Streitigkeit. Anschließend entscheiden wir, ob Konsultation, Mediation, ein summarisches oder ein ordentliches Verfahren den effektivsten Weg darstellen und ob ein individuelles oder kollektives Vorgehen erfolgversprechender ist. In kollektiven Fällen achten wir besonders auf die interne Entscheidungsfindung und die Befugnisübertragung, um sicherzustellen, dass die Gruppe entschlossen und rechtlich integer handeln kann.

Verband oder Franchise-Rat: Wählen Sie die richtige Form

Die kollektive Interessenvertretung steht und fällt mit der Rechtsform, in der sich Franchisenehmer organisieren. Ein Franchise-Verband ist eine juristische Person mit Satzung; die Satzung regelt, welche Entscheidungen der Verband im Namen seiner Mitglieder treffen darf und welche Mehrheit dafür erforderlich ist. Ein Franchise-Beirat hingegen ist in der Regel ein informelles Beratungsgremium ohne eigene Rechtspersönlichkeit, das die Franchisenehmer vertritt, sie aber nicht automatisch rechtlich bindet. Dieser Unterschied ist entscheidend für Franchisegeber, die Änderungen umsetzen möchten, und für Franchisenehmer, die ihre Interessen vertreten wollen. Wir beraten Sie bei der Wahl zwischen einem Verband und einem Franchise-Beirat, bei den Unterschieden zwischen Satzung und Franchise-Beiratsordnung und dabei, welches Beratungsgremium am besten zu Ihrem Franchise-Konzept passt. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite zur Franchise-Beratung und zum Franchise-Beirat.

Mandat und Entscheidungsfindung: der häufigste Fehler

Die größte Gefahr bei kollektivem Handeln liegt in einem unzureichenden Mandat. Der Vorstand eines Franchiseverbandes kann nicht einfach einer Satzungsänderung zustimmen oder im Namen der Mitglieder einen Vergleich abschließen: In der Regel bedarf es hierfür einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage und eines Beschlusses der Mitgliederversammlung, gegebenenfalls mit qualifizierter Mehrheit. Hat die Mitgliederversammlung festgelegt, dass bestimmte Angelegenheiten nur mit einer Zweidrittelmehrheit entschieden werden dürfen, ist der Vorstand daran gebunden. Ohne Befugnis erteilte Zustimmungen können nichtig oder anfechtbar sein und erhebliche finanzielle Folgen haben. Für den Franchisegeber bedeutet dies, dass eine Zustimmung nur dann gültig ist, wenn sie ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Wir prüfen den internen Entscheidungsprozess, die Satzung und das erteilte Mandat, um sicherzustellen, dass ein Kollektiv entschlossen handelt und der Franchisegeber Rechtssicherheit hinsichtlich der Gültigkeit einer Vereinbarung hat.

Das Recht auf Einwilligung in der Praxis (Artikel 7:921 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches)

Artikel 7:921 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches räumt Franchisenehmern ein Zustimmungsrecht zu Änderungen des Franchisevertrags oder der Franchiseformel sowie zur Einführung einer abgeleiteten Formel ein, sofern diese einen von den Parteien vereinbarten Schwellenwert überschreiten oder andernfalls finanzielle Folgen bestimmter Größenordnung für den Franchisenehmer haben. Die Zustimmung kann von jedem einzelnen von der Änderung betroffenen Franchisenehmer oder von der einfachen Mehrheit aller Franchisenehmer eingeholt werden. Gerade diese Mehrheitsregelung macht das Zustimmungsrecht zu einem kollektiven Instrument: Eine gut organisierte Gruppe kann im Namen der gesamten Gruppe über Bedingungen, Vergütungen oder die zeitliche Abfolge verhandeln. Wir prüfen, ob ein Schwellenwert vereinbart wurde, ob dieser überschritten wird und welcher Zustimmungsweg am erfolgversprechendsten ist, und stellen sicher, dass die Konsultation und Entscheidungsfindung den Anforderungen des Franchisegesetzes entsprechen.

Kollektive Streitigkeiten am Ende der Zusammenarbeit

Nicht nur fortlaufende Formeländerungen führen zu kollektiven Streitigkeiten, sondern auch die Beendigung der Partnerschaft. Wenn ein Franchisegeber die Formel beendet, eine Kette umstrukturiert oder Franchisenehmern den Wechsel zu einer abgeleiteten Formel gestattet, betreffen Aspekte wie Firmenwert und die nachvertragliche Wettbewerbsklausel oft alle Franchisenehmer gleichzeitig. Gemäß Artikel 7:920 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches muss der Franchisevertrag die Vergütung des dem Franchisenehmer zuzurechnenden Firmenwerts regeln; eine Vereinbarung, die eine Firmenwertvergütung ausschließt, ist nichtig. Eine nachvertragliche Wettbewerbsklausel ist nur wirksam, wenn sie schriftlich vorliegt, auf konkurrierende Tätigkeiten beschränkt ist, nicht länger als ein Jahr gilt und nicht über das Gebiet des Franchisenehmers hinausgeht. Bei einem Ausstieg der gesamten Kette kann ein gemeinsames Vorgehen die Verhandlungsposition hinsichtlich Firmenwert und Beendigungsbedingungen deutlich stärken.

Konfliktmanagement innerhalb unserer Franchise-Expertise

Konfliktlösung und kollektive Interessenvertretung sind fester Bestandteil unserer umfassenden Rechtsberatung im Franchiserecht. Wir arbeiten in gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen und unterstützen Franchisegeber und Franchisenehmer – von international tätigen Ketten bis hin zu Einzelunternehmern mit nur einem Standort oder dem Bäcker um die Ecke. Auf unseren Seiten zu Franchiseberatung, Franchiserat und den gesetzlichen Pflichten des Franchisegebers. Ob Sie eine Änderung umsetzen, eine Interessenvertretung gründen oder sich gegen eine einseitige Entscheidung verteidigen möchten: Wir übersetzen die Bestimmungen des Franchisegesetzes in eine konkrete und umsetzbare Strategie.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

Bei kollektiven Franchise-Streitigkeiten gewinnt nicht die lauteste Partei, sondern die am besten organisierte. Ein klares Mandat, fundierte Entscheidungsfindung und eine durchdachte Strategie entscheiden über Erfolg oder Misserfolg eines Kollektivs.

Wobei wir helfen

Wir unterstützen Franchisegeber, Franchisenehmer, Franchiseräte und Verbände bei individuellen und kollektiven Streitigkeiten.

  • Streitigkeiten zwischen einzelnen Franchisenehmern
  • Gemeinsame Interessenvertretung
  • Streit über die Änderung der Formel
  • Einwilligungsrecht (Artikel 7:921 des niederländischen Zivilgesetzbuches)
  • Streitigkeit über Gebühren und Kaufbedingungen
  • Online-Vertriebskanäle und Kanalkonflikte
  • Exklusivität und Gebietsschutz
  • Gründung eines Franchise-Rates oder -Verbandes
  • Delegation und Entscheidungsfindung innerhalb des Kollektivs
  • Mediation und gütliche Einigung
  • Zusammenfassendes Verfahren im Falle einer bevorstehenden Änderung
  • Hauptverfahren und mögliche Schiedsgerichtsbarkeit

Wann sollte man einen Spezialisten hinzuziehen?

Bei Franchisestreitigkeiten kann die erste Reaktion entscheidend sein, insbesondere wenn eine Änderung der Franchiseformel bevorsteht oder sich Franchisenehmer zusammenschließen. Voreilige Zustimmung, unbeabsichtigte Anerkennung oder eine fehlerhaft formulierte kollektive Aktion können die eigene Position schwächen. Daher sollten der Vertrag, der Konsultationsprozess und das Zustimmungsrecht geprüft werden, bevor man inhaltlich reagiert oder eine Gruppe mobilisiert.

  • Der Franchisegeber kündigt eine bedeutende Änderung an
  • Die Gebühren oder Einkaufsbedingungen werden einseitig angepasst
  • Es wird ein Online-Kanal eingeführt, der mit Ihrem konkurriert
  • Franchisenehmer wollen sich vereinen
  • Die Jahrestagung verläuft mit Schwierigkeiten
  • Es gibt Debatten über das Recht auf Einwilligung
  • Ein Gebiet oder eine Exklusivität wird betroffen
  • Eine Sammelklage droht

Erst Position und Mandat, dann Handeln

Bei Franchisestreitigkeiten, insbesondere bei kollektiven Klagen, ist es selten ratsam, sofort in die Offensive zu gehen. Wir prüfen zunächst den Vertrag, die Formeldokumentation, den Verlauf der Konsultationen und das Zustimmungsrecht. Im Falle einer Kollektivgesellschaft prüfen wir zudem die interne Entscheidungsfindung und die Befugnisübertragung, um sicherzustellen, dass die Kollektivgesellschaft rechtlich einwandfrei handeln kann. Anschließend ermitteln wir, ob Konsultation, Mediation, ein Eilverfahren oder ein ordentliches Verfahren der erfolgversprechendste Weg ist und ob eine Einzel- oder eine Kollektivklage die größten Erfolgsaussichten hat.

Unser Ansatz

Wir beurteilen zunächst die Lage und, im Falle eines Kollektivs, das Mandat und legen dann das weitere Vorgehen fest.

01

Aufnahme und Erstbeurteilung

Wir besprechen den Streitfall, die Vereinbarung und das von Ihnen angestrebte Ergebnis.

02

Analyse der Vereinbarung und Konsultation

Wir beurteilen die Dokumentation der Rezeptur, den Ablauf der Beratung und das Recht auf Einwilligung.

03

Strategie und Mandat

Sie erhalten Beratung zu individuellen oder kollektiven Maßnahmen, wobei besonderes Augenmerk auf Entscheidungsfindung und Delegation gelegt wird.

04

Ausführung

Wir führen Beratungsgespräche, verhandeln, erstellen juristische Dokumente oder führen gegebenenfalls Prozesse.

05

Abschluss

Im Rahmen einer Einigung legen wir die Vereinbarungen fest, mit klarer Umsetzung und endgültiger Erfüllung.

Franchise-Spezialisten

Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Das Franchise-Team von MKBjuristen.nl berät und vertritt Franchisegeber, Franchisenehmer, Franchiseräte und -verbände. Wir sind versiert im Franchisegesetz, im Konsultations- und Zustimmungsrecht, in der Strukturierung kollektiver Vertretungen und in Streitbeilegungsverfahren.

Bei Bedarf ziehen wir weitere Spezialisten hinzu: Vertragsrecht für die Auslegung der Vereinbarung, Recht des geistigen Eigentums in Bezug auf Marken und Formeln, Wettbewerbsrecht für vertikale Vereinbarungen und Online-Beschränkungen sowie Gesellschaftsrecht für die Strukturierung eines Verbandes oder einer Genossenschaft von Franchisenehmern.

Häufig gestellte Fragen zu Franchise-Streitigkeiten

Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen zu individuellen und kollektiven Streitigkeiten, dem Recht auf Zustimmung und den Wegen der Streitbeilegung.

Wann ist Rechtsberatung ratsam?

Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.

Kann MKB Juristen auch helfen, wenn bereits ein Konflikt besteht?

Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Was kostet eine spezialisierte Rechtsberatung?

Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.

Kann ich zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch führen?

Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.

Besprechen Sie Ihren Franchise-Streit mit einem Spezialisten

Haben Sie eine Auseinandersetzung innerhalb eines Franchisesystems, sei es mit einer einzelnen Person oder mit mehreren Franchisenehmern? Besprechen Sie Ihre Situation mit einem Anwalt oder dem internen Rechtsberater. Sie erhalten eine erste Einschätzung Ihrer Lage und der möglichen Vorgehensweisen.

Kontaktieren Sie uns

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Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Situation kurz zu besprechen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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