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Über SME-AnwälteVon der Sicherung der Urheberschaft und Lizenzierung bis hin zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen: Unsere Anwälte und Rechtsexperten schützen den kreativen und kommerziellen Wert Ihrer Arbeit – sowohl für den internationalen Konzern als auch für den Bäcker um die Ecke.
Das Urheberrecht schützt schriftliche, akustische oder visuelle Werke wie Fotografien, Videos, wissenschaftliche oder künstlerische Arbeiten. Es entsteht kraft Gesetzes; das heißt, das Werk muss nicht registriert werden, um die Rechte gegenüber Dritten geltend zu machen. Das Urheberrecht schützt vor unerlaubter Vervielfältigung. Um Schutz zu genießen, muss das Werk unter anderem originell sein, also einen unverwechselbaren Charakter besitzen und dem Urheber persönlich zuzuordnen sein. Darüber hinaus muss es als geistige Schöpfung erkennbar sein. Bei einer Urheberrechtsverletzung können unter anderem Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Wir verfügen über das Wissen und die Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten im Urheberrechtsbereich steht Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Das Urheberrecht gewährt dem Urheber eines Werkes das ausschließliche Recht, dieses Werk zu veröffentlichen und zu vervielfältigen (Artikel 1 des Urheberrechtsgesetzes). Artikel 10 des Urheberrechtsgesetzes führt eine breite, nicht abschließende Liste geschützter Werke auf: von Büchern, Texten und Software bis hin zu Fotografien, Musik, Filmen, Gebäuden und Werken der angewandten Kunst. Für den Schutz gelten zwei Voraussetzungen: Das Werk muss einen eigenständigen, originellen Charakter aufweisen und die persönliche Handschrift des Urhebers tragen. Eine Idee, ein Stil oder eine Technik sind an sich nicht geschützt – nur die konkrete, erkennbare Ausführung. Das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schöpfung; eine Registrierung, ein ©-Symbol oder eine Hinterlegung sind nicht erforderlich. Es kann jedoch ratsam sein, den Zeitpunkt der Schöpfung und die Urheberschaft genau zu dokumentieren, um dies später nachweisen zu können.
In der Praxis führt die Frage nach dem Urheberrecht am häufigsten zu Diskussionen. Erstellt ein Angestellter im Rahmen seiner Tätigkeit ein Werk, gilt der Arbeitgeber kraft Gesetzes als Urheber, und das Urheberrecht liegt beim Unternehmen (Artikel 7 des Urheberrechtsgesetzes). Lässt eine Organisation ein Werk unter ihrer Leitung und Aufsicht erstellen und veröffentlichen, kann sie als fiktiver Urheber gelten (Artikel 8 des Urheberrechtsgesetzes). Anders verhält es sich jedoch, wenn Sie einen Freiberufler, Fotografen, Designer oder eine Softwareagentur beauftragen: Ohne schriftliche Vereinbarung verbleibt das Urheberrecht beim externen Urheber, selbst wenn Sie für die Arbeit bezahlt haben. In diesem Fall erwerben Sie höchstens ein Nutzungsrecht.
Wenn Sie die Rechte selbst erwerben möchten, ist eine Übertragung erforderlich. Urheberrechte können nur durch eine Urkunde wirksam übertragen werden: ein schriftliches Dokument, das vom Urheber unterzeichnet ist (Artikel 2 des Urheberrechtsgesetzes). Eine mündliche Vereinbarung oder eine einzelne Rechnung reichen nicht aus. Alternativ gibt es die Möglichkeit einer Lizenz, bei der der Urheber Inhaber der Rechte bleibt, Ihnen aber die Nutzung des Werkes innerhalb vereinbarter Grenzen gestattet. Dasselbe gilt für internationale Konzerne, die eine Corporate Identity entwickeln lassen, genauso wie für den Bäcker um die Ecke, der eine Website und ein Logo erstellen lässt: Urheberschaft, Übertragung oder Lizenzierung müssen im Voraus schriftlich festgehalten werden. Wir prüfen Ihre Verträge und Allgemeinen Geschäftsbedingungen und formulieren klare Klauseln zum geistigen Eigentum, damit die Rechte dort ankommen, wo Sie sie haben möchten. Siehe auch unsere Seite zu Lizenzvereinbarungen.
Neben den Verwertungsrechten besitzt der Urheber Persönlichkeitsrechte, auch bekannt als Urheberpersönlichkeitsrechte (Artikel 25 des Urheberrechtsgesetzes). Dazu gehören das Recht auf Namensnennung und das Recht, Änderungen oder Bearbeitungen des Werkes zu widersprechen, die die Ehre oder den Ruf des Urhebers beeinträchtigen könnten. Diese Rechte bleiben dem Urheber auch nach der Übertragung des Urheberrechts erhalten, obwohl er teilweise darauf verzichten kann. Beachten Sie dies, wenn Ihr Werk bearbeitet oder wiederverwendet wird.
Das Urheberrecht ist nicht unbegrenzt gültig. Es erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, gerechnet ab dem 1. Januar des auf den Tod folgenden Jahres (Artikel 37 des Urheberrechtsgesetzes). Bei mehreren Urhebern gilt der Tod des letzten überlebenden Urhebers. Nach Ablauf dieser Frist wird das Werk gemeinfrei und kann von jedermann frei genutzt werden.
Eine Urheberrechtsverletzung liegt vor, wenn jemand Ihr Werk – oder eine Bearbeitung, die Merkmale des Originals übernimmt – ohne Ihre Erlaubnis veröffentlicht oder vervielfältigt. Beispiele hierfür sind das Kopieren von Texten, Fotos oder Software, das Veröffentlichen geschützten Materials im Internet oder das willkürliche Kopieren eines Produktkatalogs. Ob eine tatsächliche Übernahme vorliegt, hängt vom Grad der Ähnlichkeit und davon ab, ob urheberrechtlich geschützte Merkmale kopiert wurden.
Das Urheberrechtsgesetz bietet Rechteinhabern wirksame Instrumente. Sie können Schadensersatz und darüber hinaus die Herausgabe der aus der Rechtsverletzung erzielten Gewinne fordern, sofern Sie dies nachweisen und begründen (Art. 27 und 27a Urheberrechtsgesetz). Mit Nebenansprüchen können Sie unter anderem die Herausgabe oder Vernichtung rechtsverletzender Produkte verlangen (Art. 28 Urheberrechtsgesetz). In dringenden Fällen – beispielsweise im Zusammenhang mit einer Produkteinführung – kann ein Eilverfahren innerhalb weniger Wochen zu einer einstweiligen Verfügung mit Strafzahlung führen, gegebenenfalls nach einer vorläufigen Pfändung. Eine Besonderheit von IP-Verfahren ist, dass die unterlegene Partei anstelle des üblichen Pauschalbetrags die vollen, angemessenen und verhältnismäßigen Anwaltskosten erstatten muss (Art. 1019h Zivilprozessordnung). Oft genügt eine gezielte förmliche Abmahnung oder eine Aufforderung zur Entfernung des urheberrechtlich geschützten Materials; andernfalls vertreten Sie unsere Anwälte vor Gericht.
Urheberrechte stehen selten isoliert da. Ein Logo, eine Verpackung oder ein Produktdesign können gleichzeitig unter das Urheberrecht und andere Schutzrechte fallen. Wir berücksichtigen stets die Wechselwirkungen mit verwandten Schutzrechten wie Markenrecht, Designrecht und dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen. So entwickeln wir eine Strategie, die Ihren kreativen und wirtschaftlichen Wert optimal schützt. Diese Seite ist Teil unserer umfassenden Expertise im Bereich des geistigen Eigentums.
Muss ich mein Werk registrieren lassen, um das Urheberrecht zu erhalten?
Nein. Das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Erstellung eines Originalwerks. Eine Registrierung oder ein ©-Symbol ist nicht erforderlich, aber ein Nachweis des Entstehungszeitpunkts kann im Streitfall hilfreich sein.
Ich habe einen Designer bezahlt – erhalte ich dadurch automatisch das Urheberrecht?
Nicht automatisch. Bei externen Dienstleistern verbleibt das Urheberrecht beim Urheber, es sei denn, Sie haben schriftlich eine Übertragung (eine Urkunde) oder eine Lizenzvereinbarung getroffen. Die Zahlung allein überträgt die Rechte nicht.
Wie lange gilt das Urheberrecht?
Bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, gerechnet ab dem 1. Januar des auf den Todesjahr folgenden Jahres (Artikel 37 des Urheberrechtsgesetzes). Danach ist das Werk frei nutzbar.
Was kann ich gegen eine Rechtsverletzung unternehmen?
Sie können die Unterlassung der Rechtsverletzung, Schadensersatz und die Herausgabe des erzielten Gewinns verlangen und gegebenenfalls im Eilverfahren eine einstweilige Verfügung mit Strafzahlung beantragen. Wir beraten Sie zum schnellsten und effektivsten Weg.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern begleiten Sie von der Beratung bis hin zur Prozessführung.
Wer die Urheberrechte nicht ordnungsgemäß regelt oder vernachlässigt, setzt sich konkreten Risiken aus: von unwissentlich bei einem externen Urheber verbleibenden Rechten bis hin zu kostspieligen Urheberrechtsverletzungsverfahren.
Wir beginnen mit einer klaren Analyse Ihrer Position: Sind Sie der Rechteinhaber, und wie stichhaltig ist Ihre Position? Anschließend wählen wir den effektivsten Weg – präventiv durch verbindliche Verträge oder entschieden durch formelle Abmahnung und gerichtliche Schritte. Dabei wägen wir stets Kosten, Zeitaufwand und wirtschaftliche Interessen gegeneinander ab und berücksichtigen den Zusammenhang mit dem Schutz von Marken, Designs und Geschäftsgeheimnissen.
Ein klarer Weg von der ersten Analyse zur Lösung.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Urheberrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb des Urheberrechts spezialisiert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Fachgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.
Die Fragen, die uns Unternehmer am häufigsten zum Thema Urheberrecht stellen.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Kontaktieren Sie unsere Anwälte für geistiges Eigentum und unsere Rechtsexperten. Ob Sie Ihre Rechte sichern oder gegen Rechtsverletzungen vorgehen möchten – wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die beste Vorgehensweise.
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Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Situation kurz zu besprechen.
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