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Über SME-AnwälteVon Genehmigungsauflagen bis zu Benachrichtigungen und von Anträgen bis zu Einsprüchen und Rechtsmitteln: Unsere Anwälte und internen Rechtsberater begleiten Unternehmen – vom Bäcker um die Ecke bis zum internationalen Konzern – durch den gesamten Prozess der Umweltgenehmigungen gemäß dem Umwelt- und Planungsgesetz.
Das Umweltrecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die sich auf die Umwelt beziehen. Diese Gesetze und Verordnungen zielen darauf ab, die Qualität von Luft, Wasser und Landschaft zu schützen. Darüber hinaus sollen sie Umweltverschmutzung verhindern. Die Umsetzung des Umweltrechts erfolgt durch Umweltprogramme, Umweltpläne, Umweltqualitätsanforderungen und Genehmigungen. Seit 2020 ist die Umweltgenehmigung in die übergeordnete Umweltgenehmigung integriert, und es gilt das System des Umweltgesetzes (Allgemeine Bestimmungen) (Wabo).
Wir verfügen über das Wissen und die Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten ist auf Umweltgenehmigungen spezialisiert. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Das Umwelt- und Planungsgesetz (Omgevingswet) trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Infolgedessen wurden das Umweltgesetz (Allgemeine Bestimmungen) (Wabo), das Umweltmanagementgesetz (Wet milieubeheer) (weitgehend) und zahlreiche weitere Gesetze im Bereich der physischen Lebensumwelt aufgehoben. Die bisherige Umweltgenehmigung wurde in die Umweltgenehmigung für umweltschädliche Tätigkeiten. Die Regelungen für Unternehmen sind nun in der Verordnung über Tätigkeiten in der Lebensumwelt (Bal) enthalten. Das Verbot, umweltschädliche Tätigkeiten ohne Genehmigung auszuüben, ist in Artikel 5.1 Absatz 2 des Umwelt- und Planungsgesetzes festgelegt. Für diejenigen, die noch mit einer alten Umweltgenehmigung oder einer Meldung nach der Verordnung über Tätigkeiten (Dactiviteitenbesluit) arbeiten, bedeutet dies eine grundlegende Änderung: Alte Genehmigungen bleiben zwar durch eine Übergangsregelung gültig, die Bewertungsrahmen und Durchsetzungsmöglichkeiten sind jedoch neu. Möchten Sie mehr über den Kontext erfahren? Lesen Sie anschließend unsere Seite über Umweltgenehmigungen und Umweltrecht.
Die bedeutendste inhaltliche Änderung besteht darin, dass der Begriff „Betrieb“ durch „ umweltschädigende Tätigkeit. Nach dem alten Gesetz war ausschlaggebend, ob eine gewerbliche Tätigkeit eine bestimmte Größe, Dauer und einen bestimmten Standort aufwies. Gemäß dem Umwelt- und Planungsgesetz ist dies nicht mehr der maßgebliche Grundsatz: Eine umweltschädliche Tätigkeit ist jede Tätigkeit, die negative Auswirkungen auf die Umwelt haben kann. Das bedeutet, dass auch eigenständige Tätigkeiten oder Tätigkeiten außerhalb eines traditionellen Geschäftsstandorts unter die Regelungen fallen können. Dies hat Auswirkungen auf KMU: Ein Bauunternehmer, ein Autohändler, ein Viehzuchtbetrieb oder ein Industrieunternehmen unterliegen möglicherweise anderen Regeln als zuvor. Wir prüfen für Sie, ob Ihre Tätigkeit eine Genehmigung erfordert, unter allgemeine Regeln fällt oder meldepflichtig ist – vom Bäcker um die Ecke bis zum internationalen Konzern.
Nicht jede umweltschädliche Tätigkeit erfordert eine Genehmigung. Die Verordnung über Tätigkeiten im Lebensraum (Bal) legt fest, welche Regelung für welche Art von Tätigkeit gilt. Es gibt im Wesentlichen drei Situationen:
Darüber hinaus gilt gemäß Artikel 2.11 des Umweltmanagementgesetzes eine allgemeine Sorgfaltspflicht: Auch ohne Genehmigung müssen Sie negative Umweltauswirkungen so weit wie möglich verhindern oder begrenzen. Unsere Anwälte und unsere interne Rechtsabteilung werden prüfen, welche Regelung in Ihrem Fall Anwendung findet und welche praktischen Konsequenzen dies für Sie hat.
Sie reichen Ihren Antrag auf eine Umweltgenehmigung oder eine Meldung digital über das Omgevingsloket. Die zuständige Behörde hängt von der Art der Tätigkeit ab: Häufig ist dies die Gemeinde, bei größeren Industrieanlagen oder komplexen Betrieben kann jedoch das Land zuständig sein. In der Praxis erfolgt die inhaltliche Prüfung in der Regel durch den regionalen Umweltdienst. Für die meisten Anträge gilt das reguläre Vorbereitungsverfahren mit einer Bearbeitungszeit von acht Wochen, die einmalig um sechs Wochen verlängert werden kann. Bei komplexen oder umweltsensiblen Anträgen kommt das erweiterte Verfahren zum Einsatz, bei dem ein Entscheidungsentwurf öffentlich zugänglich gemacht wird und die Bearbeitungszeit in der Regel 26 Wochen beträgt. Wir begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess, koordinieren uns mit der zuständigen Behörde und überwachen die Fristen.
Eine Entscheidung über eine Umweltgenehmigung ist eine Entscheidung im Sinne des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes (AWB). Daher stehen Ihnen die üblichen Rechtsbehelfe zur Verfügung. Gegen eine im ordentlichen Verfahren ergangene Entscheidung können Sie innerhalb von sechs Wochen Widerspruch einlegen (Art. 6:7 AWB), gefolgt von einer Beschwerde beim Landgericht und einer weiteren Beschwerde bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Staatsrats. Im beschleunigten Verfahren können Sie zunächst eine Stellungnahme zum Entscheidungsentwurf abgeben und anschließend direkt Beschwerde einlegen. Sollte Ihr Unternehmen mit Vollstreckungsmaßnahmen konfrontiert sein – beispielsweise mit einer Anordnung zur Zahlung eines Bußgeldes oder einer Anordnung zur Einleitung von Verwaltungsmaßnahmen wegen der Durchführung einer umweltschädlichen Tätigkeit ohne Genehmigung –, unterstützen wir Sie im Verfahren. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zu Vollstreckungsentscheidungen.
Genehmigungsverfahren, deren Durchsetzung und der Rechtsschutz im Zusammenhang mit Umweltgenehmigungen bilden einen Schwerpunkt des Verwaltungsrechts. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen sind sowohl mit den Verwaltungsvorschriften des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes (AWB) als auch mit den materiellen Rahmenbedingungen des Umwelt- und Planungsgesetzes (Omgevingswet) und der Umweltgenehmigungsverordnung (BAL) bestens vertraut. Ob Sie als Bäcker um die Ecke eine Meldung abgeben müssen oder als internationaler Konzern ein umfangreiches Genehmigungsverfahren durchlaufen: Wir beraten Sie zu den Genehmigungsanforderungen, begleiten Sie bei der Antragstellung, stehen in Kontakt mit der zuständigen Behörde und vertreten Sie gegebenenfalls in Einspruchs- und Berufungsverfahren. Kontaktieren Sie uns gerne, um die Möglichkeiten für Ihre Situation zu besprechen.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir unterstützen Sie in jeder Phase, von der Ermittlung der Genehmigungspflicht bis hin zur Prozessführung vor dem Verwaltungsgericht.
Eine versäumte Genehmigungs- oder Meldepflicht kann zu behördlichen Maßnahmen, Strafzahlungen und sogar zur Einstellung Ihrer Geschäftstätigkeit führen. Das neue System des Umwelt- und Planungsgesetzes schafft Unsicherheit hinsichtlich der anwendbaren Regelung.
Wir beginnen mit einer gründlichen Analyse Ihrer Geschäftstätigkeit und der anwendbaren Regelungen gemäß dem Bal. Anschließend wählen wir den effektivsten Weg: eine sorgfältige Antragstellung oder Meldung, wo möglich, und eine starke Prozessführung, wo dies erforderlich ist. Dank unserer Kombination aus Anwälten und internen Rechtsberatern wechseln wir flexibel zwischen Beratung und Prozessführung und behalten dabei stets Ihre Geschäftsinteressen im Blick.
Von der Aufnahme bis zur Entscheidung und, falls erforderlich, bis hin zum Verwaltungsgericht.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Unser Team aus Unternehmensjuristen und Anwälten ist auf Verwaltungsrecht spezialisiert. Wir beraten diverse Organisationen in Umweltrechtsfragen, bei Subventionen, Genehmigungen, Einspruchs- und Beschwerdeverfahren sowie bei Vollstreckungsentscheidungen. Wir verfügen über umfassende Verhandlungserfahrung, sind entscheidungsfreudig und können Chancen und Risiken fundiert einschätzen. Darüber hinaus haben wir weitreichende Erfahrung in der Prozessführung.
Die am häufigsten gestellten Fragen zu Umweltgenehmigungen gemäß dem Umwelt- und Planungsgesetz.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Kontaktieren Sie unsere Anwälte und unsere Rechtsabteilung. Wir besprechen unverbindlich mit Ihnen, was in Ihrem Fall erforderlich ist – von der Antragstellung über Einspruch bis hin zur Berufung.
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