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Expertenteam für Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht

Für Unternehmer, die eine Regierungsentscheidung anfechten oder die Kontrolle über Genehmigungen und deren Durchsetzung erlangen möchten.

Das Verwaltungsrecht regelt Ihr Verhältnis zu Behörden: wie eine Gemeinde, eine Aufsichtsbehörde oder eine andere Institution Entscheidungen treffen kann, die Sie betreffen, und wie Sie diese durch Einsprüche und Rechtsmittel anfechten können. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer – mit praxisnaher und juristisch fundierter Expertise.

Rechtsanwälte für Verwaltungsrecht und Unternehmensjuristen in einem Team. Praxisorientierte, spezialisierte Rechtsberatung für Unternehmer.
Wir sind für KMU und Unternehmen jeder Größe da – vom Großkonzern bis zum Bäcker um die Ecke. Praxisorientierte Rechtsberatung für Unternehmer.
Schwerpunktthemen: Einsprüche, Rechtsmittel, Genehmigungen und Durchsetzung. Praxisorientierte, spezialisierte Rechtsberatung für Unternehmer.
Fachkundige Beratung im Verwaltungsrecht ab 155 € pro Stunde zzgl. MwSt. Klarheit über Ablauf, Vorgehensweise und nächste Schritte.
  • Wir arbeiteten unter anderem für:
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
Wir arbeiteten unter anderem für:
  • Partner für KMU-Anwälte
  • Partner für KMU-Anwälte
  • Partner für KMU-Anwälte
  • Partner für KMU-Anwälte

Fachkenntnisse im Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt Ihr Verhältnis zu Behörden: wie eine Gemeinde, eine Aufsichtsbehörde oder eine andere Institution Entscheidungen treffen kann, die Sie betreffen, und wie Sie diese durch Einsprüche und Rechtsmittel anfechten können. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer – mit praxisnaher und juristisch fundierter Expertise.

Baurecht

Wir betreuen Organisationen aus unterschiedlichsten Branchen und beraten zu Fragen des Verwaltungsrechts. Dies umfasst unter anderem Subventionen, Umweltrecht, Genehmigungen, Vollstreckungsentscheidungen und Gerichtsverfahren. Wir beraten sowohl KMU als auch börsennotierte Unternehmen und internationale Konzerne.

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Vollstreckungsentscheidungen

Haben Sie eine Vollstreckungsmaßnahme von einer Gemeinde, Provinz oder Aufsichtsbehörde erhalten? Unsere Anwälte und internen Rechtsberater verteidigen Mandanten gegen Anordnungen, die mit Strafzahlungen, administrativem Zwang und Bußgeldern verbunden sind – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.

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Gastgewerbeunternehmer & Verwaltungsrecht

Gastronomiebetriebe haben häufig mit der Gemeinde zu tun: Genehmigungen, Kontrollen, Bibob-Maßnahmen und manchmal sogar Betriebsschließungen. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen Sie von der ersten Genehmigungsbeantragung bis hin zu Verfahren vor dem Staatsrat.

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Umweltgenehmigungen

Von Genehmigungsauflagen bis zu Benachrichtigungen und von Anträgen bis zu Einsprüchen und Rechtsmitteln: Unsere Anwälte und internen Rechtsberater begleiten Unternehmen – vom Bäcker um die Ecke bis zum internationalen Konzern – durch den gesamten Prozess der Umweltgenehmigungen gemäß dem Umwelt- und Planungsgesetz.

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Umweltrecht

Das Umweltrecht regelt Bauen, Wohnen und Wirtschaften im öffentlichen Raum. Seit dem Umwelt- und Planungsgesetz von 2024 hat sich vieles geändert. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen Sie bei Genehmigungen, der Durchsetzung von Vorschriften, Einsprüchen und Rechtsbehelfen.

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Bildungsrecht

Von Zulassung, Suspendierung und Ausschluss bis hin zu Finanzierung, Inspektion und Teilnahme: Unser gemischtes Team aus Anwälten und internen Rechtsberatern kennt das Bildungsrecht und das Verwaltungsrecht in- und auswendig.

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Sozialversicherungsgesetz

Wir betreuen Organisationen aus unterschiedlichsten Branchen und beraten zu Fragen des Verwaltungsrechts. Dies umfasst unter anderem Subventionen, Umweltrecht, Genehmigungen, Vollstreckungsentscheidungen und Gerichtsverfahren. Wir beraten sowohl KMU als auch börsennotierte Unternehmen und internationale Konzerne.

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Subventionen

Von Subventionsanträgen bis hin zu Einsprüchen gegen Erstattungsansprüche: Unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen sind mit Titel 4.2 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes (AWB) und den europäischen Beihilfevorschriften bestens vertraut. Für internationale Konzerne ebenso wie für den Bäcker um die Ecke.

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Einwanderungsrecht, Asylpolitik und Einbürgerung

Von Aufenthaltsgenehmigungen und hochqualifizierten Migranten bis hin zu Asyl, Einsprüchen, Berufungen und der niederländischen Staatsbürgerschaft: Unsere Anwälte und Rechtsexperten begleiten Privatpersonen und Arbeitgeber in jeder Phase des Einwanderungsrechts.

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Wasserbehördengesetz

Ein Konflikt mit dem Wasserwerk beeinträchtigt Ihre Geschäftstätigkeit. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen Sie – vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke.

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Regierungsinformationsgesetz (WoB)

Sie benötigen Informationen von Regierungsbehörden oder möchten Ihre Geschäftsdaten schützen? Unsere Anwälte und internen Rechtsberater begleiten Sie durch jede Anfrage, von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.

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Was ist Verwaltungsrecht?

Das Verwaltungsrecht regelt das Verhältnis zwischen Ihnen als Unternehmer und dem Staat. Es legt fest, wie eine Verwaltungsbehörde – sei es eine Gemeinde, ein Bundesland, eine Aufsichtsbehörde oder das Finanz- und Zollamt – Entscheidungen treffen kann, die Sie betreffen, und welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, eine solche Entscheidung anzufechten. Die Spielregeln sind im Allgemeinen Verwaltungsgesetz (Awb) weitgehend festgelegt. Eine Entscheidung ist ein schriftlicher Beschluss einer Verwaltungsbehörde mit öffentlich-rechtlicher Wirkung (Art. 1:3 Awb); nur ein Betroffener (Art. 1:2 Awb) kann ihn anfechten.

Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch den Bäcker an der Ecke bei ihren Angelegenheiten mit der Regierung – von einer verweigerten Genehmigung bis hin zu einer Vollstreckungsanordnung oder einer angedrohten Strafzahlung.

Einspruch gegen eine Regierungsentscheidung

Wenn Sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind, legen Sie grundsätzlich zunächst Widerspruch bei der Verwaltungsbehörde ein, die die Entscheidung getroffen hat. Ein Widerspruch ist fast immer ein zwingender erster Schritt, bevor Sie vor Gericht gehen können (Artikel 7 Absatz 1 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes). Die Frist ist strikt: sechs Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung (Artikel 6 Absatz 7 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes). Ein zu spät eingelegter Widerspruch ist unzulässig. Ihre Widerspruchserklärung muss den Anforderungen von Artikel 6 Absatz 5 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes entsprechen: Sie muss unterschrieben sein und Ihren Namen und Ihre Anschrift, das Datum, die angefochtene Entscheidung und die Begründung enthalten. Sollten Sie die Begründung nicht fristgerecht vollständig haben, müssen Sie rechtzeitig eine formelle Widerspruchserklärung einreichen und die Begründung später ergänzen.

Grundsätzlich entscheidet die Verwaltungsbehörde innerhalb von sechs Wochen, oder innerhalb von zwölf Wochen, wenn ein Beschwerdeausschuss vorhanden ist (Artikel 7:10 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes). In der Regel haben Sie das Recht, angehört zu werden.

Berufung und weitere Berufung

Bestätigt die Verwaltungsbehörde ihre Entscheidung im Einspruchsverfahren, kann innerhalb von sechs Wochen beim Verwaltungsgericht des Landgerichts (Artikel 8 Absatz 1 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes) Berufung eingelegt werden. Gegen diese Entscheidung ist anschließend – je nach Sachlage – häufig eine weitere Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Staatsrats, der Zentralen Beschwerdekammer oder dem Beschwerdegericht für den Wirtschaftssektor möglich. Für ein Gerichtsverfahren ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts ratsam und in manchen Fällen sogar notwendig; wir werden gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen festlegen.

Dringend: die einstweilige Verfügung

Manchmal kann man das Ergebnis eines Einspruchs oder einer Berufung nicht abwarten – beispielsweise bei drohender Schließung oder sich anhäufenden Strafzahlungen. In solchen Fällen beantragt man beim Eilrichter eine einstweilige Verfügung (Artikel 8:81 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes), etwa die Aussetzung der Entscheidung, sofern ein hinreichender dringender Fall vorliegt. Wir prüfen die Erfolgsaussichten dieses Verfahrens und formulieren den Antrag.

Genehmigungen, Durchsetzung und Verwaltungssanktionen

Viele verwaltungsrechtliche Streitigkeiten drehen sich um Genehmigungen und deren Durchsetzung. Wird Ihre Genehmigung verweigert oder widerrufen oder verhängt eine Verwaltungsbehörde eine Sanktion, stehen Ihnen verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung: eine Anordnung zur Durchsetzung von Verwaltungsvorschriften (Art. 5:21 Awb), eine Anordnung zur Zahlung einer Geldbuße (Art. 5:32 Awb) oder eine Verwaltungsstrafe (Art. 5:40 Awb). Die Verwaltungsbehörde muss sich dabei an ihre eigenen Richtlinien halten, kann aber in besonderen Fällen davon abweichen (Art. 4:84 Awb). Wir prüfen, ob die Entscheidung sorgfältig vorbereitet und ausreichend begründet wurde (Art. 3:2 und 3:46 Awb) und reichen gegebenenfalls eine Verteidigung oder eine Stellungnahme ein.

Verwaltungsrecht für KMU und Konzerne

Im oberen Marktsegment liegt der Fokus oft auf Großprojekten und großen Konzernen. Wir nicht: Unser gemischtes Team aus Anwälten und Unternehmensjuristen betreut sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer. Verständlich und praxisorientiert, dabei aber juristisch versiert – wir übersetzen das Allgemeine Verwaltungsrecht (AWB) in Ihre spezifische Situation und behalten Ihr Ziel im Blick, ohne unnötigen Fachjargon.

Verhältnis zum Umweltrecht

Wenn es speziell um Bauwesen, Umwelt, Raumplanung oder das Umwelt- und Planungsgesetz geht, besuchen Sie bitte unsere zum Umweltrecht. Diese Seite konzentriert sich auf allgemeines Verwaltungsrecht: Entscheidungsfindung, Einspruchs- und Rechtsmittelverfahren sowie die Durchsetzung, die praktisch jede Regierungsentscheidung betreffen.

Fristgerechte Antwort: die formelle Einspruchserklärung

Die sechswöchige Frist ist fatal. Sollte sie ablaufen, bevor Ihre Begründung vollständig ist, kann ein standardisiertes Widerspruchsschreiben Abhilfe schaffen: Sie bestätigen zunächst, dass Sie Widerspruch einlegen, und ergänzen anschließend die Begründung. Unsere Rechtsexperten erstellen das Schreiben oder prüfen Ihren Entwurf innerhalb der Frist.

Wobei wir helfen

Von der fristgerechten Einlegung eines Einspruchs bis hin zur Prozessführung vor dem Verwaltungsgericht – unsere Anwälte und Rechtsexperten unterstützen Sie in allen Bereichen des Verwaltungsrechts.

  • Einspruch gegen eine Regierungsentscheidung (Artikel 7:1 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes)
  • Pro-forma-Einspruchsmitteilung innerhalb der sechswöchigen Frist (Artikel 6:7 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes)
  • Berufung und weitere Berufung an das Verwaltungsgericht (Artikel 8:1 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes)
  • Vorläufiger Rechtsschutz in dringenden Fällen (Artikel 8:81 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes)
  • Genehmigungsanträge, Ablehnungen und Widerrufe
  • Verteidigung gegen eine mit einer Geldbuße belegte Anordnung (Artikel 5:32 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes) und gegen administrativen Zwang (Artikel 5:21 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes)
  • Verteidigung gegen eine Verwaltungsstrafe (Artikel 5:40 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes)
  • Meinungen und Ratschläge in der Entscheidungsphase
  • Durchsetzungs-, Toleranz- und Inkassoentscheidungen

Wann binden Sie dieses Team ein?

Im Verwaltungsrecht zählt jeder Tag: Fristen können fatal sein. Je früher Sie uns einbeziehen, desto mehr Optionen bleiben Ihnen offen. Wenn Sie eine dieser Situationen wiedererkennen, ist es ratsam, sich beraten zu lassen.

Sie erhalten eine Entscheidung, mit der Sie nicht einverstanden sind

Schildern Sie Ihre Situation

Ihre Genehmigung wurde verweigert oder widerrufen

Schildern Sie Ihre Situation

Ein Strafzahlungsbescheid oder eine behördliche Durchsetzungsmaßnahme steht unmittelbar bevor

Schildern Sie Ihre Situation

Sie erhalten eine Verwaltungsstrafe

Schildern Sie Ihre Situation

Ein Inspektor oder Vorgesetzter kündigt die Durchsetzung der Maßnahmen an

Schildern Sie Ihre Situation

Die sechswöchige Einspruchs- oder Berufungsfrist läuft demnächst ab

Schildern Sie Ihre Situation

Sie möchten eine Stellungnahme zu einem Entscheidungsentwurf abgeben

Schildern Sie Ihre Situation

Erst analysieren, dann handeln

Im Verwaltungsrecht bestimmt Ihre Ausgangsposition das Ergebnis, und die Frist entscheidet darüber, ob Sie diese Position noch geltend machen können. Bevor wir Einspruch erheben oder ein Verfahren einleiten, prüfen wir die Frist, erfassen den Entscheidungsweg, die Dokumente und den Sachverhalt und beurteilen die Vorbereitung und Begründung anhand des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes (AWG). So wählen wir den Weg – Stellungnahme, Einspruch, Berufung oder einstweiliger Rechtsschutz –, der Ihren Interessen am besten dient, und nicht den erstbesten, der uns in den Sinn kommt.

Unser Ansatz

Von der Entscheidung zur Lösung in vier Schritten.

1

Aufnahme

Wir besprechen die Entscheidung, Ihre Interessen und Ihr Ziel und klären sofort den Zeitrahmen.

2

Analyse

Wir bewerten die Entscheidung anhand des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes und der Fakten und analysieren Chancen und Risiken.

3

Strategie

Wir wählen den Weg – Stellungnahme, Einspruch, Berufung oder einstweilige Verfügung – und die Hinzuziehung eines Anwalts oder Rechtsexperten.

4

Ausführung

Wir übernehmen alles von der Ausarbeitung des Einspruchsschreibens bis hin zur Prozessführung vor dem Verwaltungsgericht.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers, Unternehmensrecht · Rechtsanwalt

In einem Rechtsstreit geht es nicht nur darum, Recht zu haben. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Konsequenzen jedes einzelnen Schrittes.

Spezialisten im Verwaltungsrecht

Unsere Spezialisten verbinden juristische Analyse mit Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Unser Team aus Unternehmensjuristen und Anwälten ist auf Verwaltungsrecht spezialisiert. Wir beraten diverse Organisationen in Umweltrechtsfragen, bei Subventionen, Genehmigungen, Einspruchs- und Beschwerdeverfahren sowie bei Vollstreckungsentscheidungen. Wir verfügen über umfassende Verhandlungserfahrung, sind entscheidungsfreudig und können Chancen und Risiken fundiert einschätzen. Darüber hinaus haben wir weitreichende Erfahrung in der Prozessführung.

Häufig gestellte Fragen zum Verwaltungsrecht

Die Fragen, die uns Unternehmer am häufigsten stellen.

Innerhalb welcher Frist muss ich Einspruch erheben?

Grundsätzlich muss innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung Einspruch eingelegt werden (Artikel 6:7 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes). Diese Frist ist zwingend: Ein verspätet eingelegter Einspruch ist unzulässig. Bei nahendem Fristablauf ist rechtzeitig eine formelle Einspruchserklärung einzureichen und die Begründung später nachzureichen.

Muss ich zuerst Einspruch erheben, bevor ich vor Gericht gehen kann?

In der Regel ja. Die Einlegung eines Einspruchs bei der Verwaltungsbehörde ist grundsätzlich ein zwingender erster Schritt, bevor ein Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht eingelegt werden kann (Artikel 7 Absatz 1 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes). Wird dieser Schritt unterlassen, ist der Rechtsweg grundsätzlich versperrt.

Was muss in einem Einspruchsschreiben enthalten sein?

Gemäß Artikel 6:5 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes (AWB) müssen mindestens folgende Angaben enthalten sein: Ihr Name und Ihre Anschrift, das Datum, eine Beschreibung der angefochtenen Entscheidung und die Gründe für Ihren Widerspruch sowie Ihre Unterschrift. Sollten Angaben fehlen, erhalten Sie Gelegenheit zur Nachbesserung.

Was mache ich im Falle einer dringenden Entscheidung, wie beispielsweise einer bevorstehenden Schließung?

In diesem Fall beantragen Sie neben einem Einspruch oder einer Beschwerde eine einstweilige Verfügung beim Eilrichter (Artikel 8:81 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes), beispielsweise die Aussetzung der Entscheidung. Voraussetzung hierfür ist ein ausreichendes dringendes Interesse. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und formulieren den Antrag.

Benötige ich einen Anwalt oder einen Rechtsexperten?

Das hängt von Ihrer Situation ab. Für Beratung, das Verfassen eines Einspruchs oder einer Stellungnahme sowie Verhandlungen mit einer Behörde ist ein interner Rechtsberater oft ausreichend. Für Gerichtsverfahren ist ein Anwalt zwingend erforderlich oder zumindest ratsam. Unsere Kanzlei verfügt über interne Rechtsberater und entscheidet gemeinsam mit Ihnen, was angemessen ist.

Gilt das Verwaltungsrecht auch für Kleinunternehmer?

Ja. Wir unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch den Bäcker um die Ecke. Gerade für Kleinunternehmer können eine verweigerte Genehmigung oder eine Strafzahlung existenzbedrohend sein; schnelles und entschlossenes Handeln ist daher entscheidend.

Besprechen Sie Ihre Situation mit einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Unsere Anwälte und Rechtsexperten unterstützen sowohl Großunternehmen als auch Kleinunternehmer. Vereinbaren Sie einen Termin und erfahren Sie innerhalb einer einzigen Sitzung, wie Ihre Rechtslage aussieht – noch vor Ablauf der Frist.
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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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