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Über SME-AnwälteDas Umweltrecht regelt Bauen, Wohnen und Wirtschaften im öffentlichen Raum. Seit dem Umwelt- und Planungsgesetz von 2024 hat sich vieles geändert. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen Sie bei Genehmigungen, der Durchsetzung von Vorschriften, Einsprüchen und Rechtsbehelfen.
Das Umweltrecht ist ein dynamisches Rechtsgebiet innerhalb des Verwaltungsrechts. Im Mittelpunkt steht die Gestaltung des räumlichen Wohn- und Lebensraums. Wir beraten und unterstützen regelmäßig Projektentwickler, Grundstückseigentümer und Unternehmen bei der Realisierung von Projekten oder bei umweltrechtlichen Streitigkeiten. Beispiele für Themen sind:
Wir verfügen über ein erfahrenes Team von Anwälten und Rechtsexperten im Bereich Umweltrecht. Ob internationaler Konzern, Immobilienentwickler oder Bäcker um die Ecke – kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Das Umweltrecht ist Teil des umfassenderen Verwaltungsrechts. Das bedeutet, dass die im Allgemeinen Verwaltungsgesetz (AWG) festgelegten Regeln gelten: Eine Umweltgenehmigung, eine Ablehnung oder eine Vollstreckungsentscheidung ist eine Entscheidung einer Verwaltungsbehörde, gegen die Sie Einspruch und Berufung einlegen können. Die Verwaltungsbehörde muss mit der gebotenen Sorgfalt handeln, ihre Entscheidung ordnungsgemäß begründen und die betroffenen Interessen abwägen. Wir betrachten Ihr umweltrechtliches Anliegen daher stets aus der Perspektive des Verwaltungsrechts: nicht nur die materiellen Vorschriften in Bezug auf Bauwesen und Umwelt, sondern auch das Verfahren, die Fristen und die allgemeinen Grundsätze guter Regierungsführung. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen betreuen sowohl internationale Konzerne als auch kleine Unternehmen.
Das Umwelt- und Planungsgesetz (Omgevingswet) trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Es fasst zahlreiche Gesetze und Verordnungen zum Thema Lebensraum in einem einheitlichen System zusammen. Eine wichtige Änderung besteht darin, dass die bisherigen Bebauungspläne zusammen mit anderen kommunalen Vorschriften zum Lebensraum in einen einzigen Umweltplan pro Gemeinde integriert werden. Während der Übergangsphase gilt der sogenannte vorläufige Teil des Umweltplans; die Gemeinden wandeln diesen schrittweise in einen endgültigen Umweltplan um. Für Unternehmer und Bauträger bedeutet dies, dass Sie sorgfältig prüfen müssen, welche Vorschriften für Ihren Standort und Ihre Tätigkeit gelten und ob Ihr geplantes Bauvorhaben mit dem Umweltplan vereinbar ist oder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist. Wir prüfen für Sie, ob Ihr Vorhaben genehmigungsfrei ist, den Vorschriften entspricht oder ob eine Änderung des Umweltplans beantragt werden muss.
Für viele Aktivitäten im Wohnbereich, wie Bauvorhaben, Abweichungen vom Bebauungsplan, umweltschädliche Tätigkeiten oder Baumfällungen, ist eine Umweltgenehmigung erforderlich. Gemäß dem Umwelt- und Planungsgesetz ist die Unterscheidung zwischen technischen Bauarbeiten und raumplanrechtlichen Maßnahmen wichtig: Für ein und dasselbe Bauvorhaben können zwei separate Genehmigungen oder Meldungen notwendig sein. Zuständige Behörde ist in der Regel die Gemeinde, bei umweltschädlicheren oder landesrechtlichen Vorhaben jedoch auch das Land oder eine andere Verwaltungsbehörde. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung, überwachen den Bearbeitungsstand und beraten Sie, ob das reguläre Verfahren (acht Wochen) oder das beschleunigte Verfahren Anwendung findet. Für spezifische umweltschädliche Tätigkeiten verweisen wir Sie auf unsere Seite zu Umweltgenehmigungen, für Bauvorhaben auf unsere Expertise im Baurecht.
Bei Nichteinhaltung der Regeln oder Ihrer Genehmigung kann die zuständige Behörde Maßnahmen ergreifen. Die bekanntesten Instrumente sind die Anordnung mit Geldbuße und die Anordnung mit Verwaltungszwang. Bei einer Anordnung mit Geldbuße (Art. 5:31d und 5:32 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes) wird ein Geldbetrag fällig, wenn Sie den Verstoß nicht innerhalb einer Nachfrist beheben. Bei einem Verwaltungszwang (Art. 5:21 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes) beseitigt die Regierung den Mangel selbst, beispielsweise durch Abriss (oder Veranlassung des Abrisses) illegaler Bauten, und fordert die Kosten vom Verursacher ein. In manchen Fällen ist auch eine Geldbuße möglich; in diesem Fall gelten das Recht zu schweigen und die Pflicht, den Beschuldigten gemäß Art. 5:10a des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes über seine Rechte zu belehren. Ein Vollstreckungsverfahren beginnt fast immer mit einer Ankündigung der beabsichtigten Maßnahme, zu der Sie Ihre Stellungnahme abgeben können. Wir beraten Unternehmer aller Größenordnungen, von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke, wie sie am besten vorgehen und vertreten sie gegebenenfalls. Sie können auch gegen eine Vollstreckungsentscheidung der Gemeinde vorgehen; mehr dazu finden Sie auf unserer zu Vollstreckungsentscheidungen.
Wenn Sie mit der Erteilung einer Genehmigung, einer Ablehnung oder einer Vollstreckungsentscheidung nicht einverstanden sind, können Sie in der Regel innerhalb von sechs Wochen bei der zuständigen Verwaltungsbehörde Einspruch einlegen. Gegen die Entscheidung über den Einspruch kann in den meisten Fällen Berufung beim Amtsgericht und anschließend Revision bei einem höheren Gericht, häufig der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Staatsrats, eingelegt werden. Bei Entscheidungen, die aus dem ausführlichen Verfahren resultieren, findet zunächst das Anhörungsverfahren statt, woraufhin eine direkte Revision möglich ist. Da Einsprüche und Revisionen die Wirkung einer Entscheidung nicht automatisch aufheben, kann es ratsam sein, beim Eilrichter einen Antrag auf einstweilige Verfügung zu stellen, um eine Genehmigung oder Vollstreckungsmaßnahme vorläufig auszusetzen. Wir behalten die Fristen genau im Blick und wählen gemeinsam mit Ihnen den geeigneten Verfahrensweg.
Eine rechtmäßige Regierungsentscheidung kann dennoch Nachteile mit sich bringen, beispielsweise eine Wertminderung Ihrer Immobilie aufgrund einer Änderung des Flächennutzungsplans oder eines nahegelegenen Infrastrukturprojekts. Gemäß dem Umwelt- und Planungsgesetz (Omgevingswet) sind die Regelungen zur Entschädigung für Nachteile, einschließlich des früheren Planungsschadens, in § 15.1 des Umwelt- und Planungsgesetzes und in Titel 4.5 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes (Algemene Wet bestuursrecht) enthalten. Wir prüfen, ob Sie anspruchsberechtigt sind, ob der Nachteil im Rahmen des üblichen gesellschaftlichen Risikos liegt und erstellen gegebenenfalls einen begründeten Antrag.
Benötige ich einen Anwalt für umweltrechtliche Verfahren?
Die Vertretung durch einen Anwalt ist in Einspruchsverfahren oder Berufungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht nicht zwingend erforderlich. Dennoch lohnt sich rechtliche Unterstützung oft: Die Fristen sind kurz, die Regeln komplex, und ein gut begründeter Einspruch oder eine Berufung erhöhen Ihre Erfolgsaussichten erheblich. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern passen ihre Arbeit individuell an Ihre Situation an.
Worin besteht der Unterschied zwischen einem Bebauungsplan und einem Umweltplan?
Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Bebauungspläne mehr erstellt. Die kommunalen Vorschriften zum Lebensraum wurden in einem einzigen Umweltplan pro Gemeinde zusammengefasst. Während der Übergangszeit gilt ein vorläufiger Teil des Umweltplans, der die alten Bebauungspläne und einige nationale Vorschriften enthält.
Wie schnell muss ich auf eine Vollstreckungsentscheidung reagieren?
In der Regel können Sie innerhalb von sechs Wochen Einspruch gegen eine Vollstreckungsentscheidung einlegen. Sie müssen innerhalb der angegebenen Frist eine Stellungnahme zu der Vollstreckungsankündigung einreichen. Warten Sie nicht zu lange: Versäumen Sie die Frist, kann die Entscheidung unanfechtbar werden.
Wer ist für meine Genehmigung zuständig?
In der Regel ist dies die Gemeinde (die Gemeindeverwaltung). Bei umweltschädlicheren Aktivitäten oder bestimmten landesrechtlichen Belangen kann die Provinz zuständig sein, in seltenen Fällen auch ein Minister oder die Wasserbehörde. Wir prüfen dies für Sie, damit Sie Ihren Antrag oder Einspruch bei der richtigen Behörde einreichen können.
MKB Juristen arbeitet mit gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen. So betreuen wir sowohl internationale Konzerne mit komplexen Flächenentwicklungsprojekten als auch den Bäcker um die Ecke, der einen Anbau oder eine Terrasse errichten möchte. Wir verbinden fundierte Kenntnisse des Umwelt- und Planungsrechts mit versierter Expertise in Verwaltungsverfahren, unterstützen Sie bei der Strategieentwicklung und behalten Ihre Ziele und Ihr Budget stets im Blick. Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich, um Ihr umweltrechtliches Anliegen zu besprechen.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern begleiten Sie durch den gesamten umweltrechtlichen Prozess, von der Genehmigung bis hin zum Rechtsstreit.
Im Umweltrecht sind die Fristen kurz und die Folgen gravierend. Wer zu spät reagiert oder ohne die erforderliche Genehmigung baut, muss mit Sanktionen und steigenden Kosten rechnen.
Wir verbinden fundierte Kenntnisse des Umwelt- und Planungsrechts mit ausgeprägter Expertise in Verwaltungsverfahren. Ob internationaler Konzern oder Bäcker um die Ecke – wir passen unsere Leistungen Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget an.
Bei uns verläuft ein umweltrechtliches Verfahren in klar definierten Schritten.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Unser Team aus Unternehmensjuristen und Anwälten ist auf Verwaltungsrecht spezialisiert. Wir beraten diverse Organisationen in Umweltrechtsfragen, bei Subventionen, Genehmigungen, Einspruchs- und Beschwerdeverfahren sowie bei Vollstreckungsentscheidungen. Wir verfügen über umfassende Verhandlungserfahrung, sind entscheidungsfreudig und können Chancen und Risiken fundiert einschätzen. Darüber hinaus haben wir weitreichende Erfahrung in der Prozessführung.
Die am häufigsten gestellten Fragen zum Umweltrecht im Überblick.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Bitte zögern Sie nicht, unsere Anwälte und Rechtsexperten im Umweltrecht zu kontaktieren. Wir besprechen gerne die Möglichkeiten in Ihrem Fall mit Ihnen.
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