Verwaltungsrecht

Umweltrecht

Rechtsanwälte und Rechtsexperten für Genehmigungen, Durchsetzung und das Umwelt- und Planungsgesetz

Das Umweltrecht regelt Bauen, Wohnen und Wirtschaften im öffentlichen Raum. Seit dem Umwelt- und Planungsgesetz von 2024 hat sich vieles geändert. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen Sie bei Genehmigungen, der Durchsetzung von Vorschriften, Einsprüchen und Rechtsbehelfen.

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
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Umweltrecht

Das Umweltrecht ist ein dynamisches Rechtsgebiet innerhalb des Verwaltungsrechts. Im Mittelpunkt steht die Gestaltung des räumlichen Wohn- und Lebensraums. Wir beraten und unterstützen regelmäßig Projektentwickler, Grundstückseigentümer und Unternehmen bei der Realisierung von Projekten oder bei umweltrechtlichen Streitigkeiten. Beispiele für Themen sind:

  • Umweltgenehmigungen
  • Durchsetzung und Überwachung
  • Bebauungspläne und der Umweltplan
  • Einspruchs- und Beschwerdeverfahren
  • Umwelt- und Planungsgesetz (in Kraft getreten am 1. Januar 2024)
  • Umweltrecht
  • Baurecht

Wir verfügen über ein erfahrenes Team von Anwälten und Rechtsexperten im Bereich Umweltrecht. Ob internationaler Konzern, Immobilienentwickler oder Bäcker um die Ecke – kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.

Umweltrecht im Verwaltungsrecht

Das Umweltrecht ist Teil des umfassenderen Verwaltungsrechts. Das bedeutet, dass die im Allgemeinen Verwaltungsgesetz (AWG) festgelegten Regeln gelten: Eine Umweltgenehmigung, eine Ablehnung oder eine Vollstreckungsentscheidung ist eine Entscheidung einer Verwaltungsbehörde, gegen die Sie Einspruch und Berufung einlegen können. Die Verwaltungsbehörde muss mit der gebotenen Sorgfalt handeln, ihre Entscheidung ordnungsgemäß begründen und die betroffenen Interessen abwägen. Wir betrachten Ihr umweltrechtliches Anliegen daher stets aus der Perspektive des Verwaltungsrechts: nicht nur die materiellen Vorschriften in Bezug auf Bauwesen und Umwelt, sondern auch das Verfahren, die Fristen und die allgemeinen Grundsätze guter Regierungsführung. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen betreuen sowohl internationale Konzerne als auch kleine Unternehmen.

Das Umwelt- und Planungsgesetz und der Umweltplan

Das Umwelt- und Planungsgesetz (Omgevingswet) trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Es fasst zahlreiche Gesetze und Verordnungen zum Thema Lebensraum in einem einheitlichen System zusammen. Eine wichtige Änderung besteht darin, dass die bisherigen Bebauungspläne zusammen mit anderen kommunalen Vorschriften zum Lebensraum in einen einzigen Umweltplan pro Gemeinde integriert werden. Während der Übergangsphase gilt der sogenannte vorläufige Teil des Umweltplans; die Gemeinden wandeln diesen schrittweise in einen endgültigen Umweltplan um. Für Unternehmer und Bauträger bedeutet dies, dass Sie sorgfältig prüfen müssen, welche Vorschriften für Ihren Standort und Ihre Tätigkeit gelten und ob Ihr geplantes Bauvorhaben mit dem Umweltplan vereinbar ist oder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist. Wir prüfen für Sie, ob Ihr Vorhaben genehmigungsfrei ist, den Vorschriften entspricht oder ob eine Änderung des Umweltplans beantragt werden muss.

Beantragen Sie die Umweltgenehmigung

Für viele Aktivitäten im Wohnbereich, wie Bauvorhaben, Abweichungen vom Bebauungsplan, umweltschädliche Tätigkeiten oder Baumfällungen, ist eine Umweltgenehmigung erforderlich. Gemäß dem Umwelt- und Planungsgesetz ist die Unterscheidung zwischen technischen Bauarbeiten und raumplanrechtlichen Maßnahmen wichtig: Für ein und dasselbe Bauvorhaben können zwei separate Genehmigungen oder Meldungen notwendig sein. Zuständige Behörde ist in der Regel die Gemeinde, bei umweltschädlicheren oder landesrechtlichen Vorhaben jedoch auch das Land oder eine andere Verwaltungsbehörde. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung, überwachen den Bearbeitungsstand und beraten Sie, ob das reguläre Verfahren (acht Wochen) oder das beschleunigte Verfahren Anwendung findet. Für spezifische umweltschädliche Tätigkeiten verweisen wir Sie auf unsere Seite zu Umweltgenehmigungen, für Bauvorhaben auf unsere Expertise im Baurecht.

Durchsetzung: Anordnung unterliegt einer Strafzahlung und administrativem Zwang

Bei Nichteinhaltung der Regeln oder Ihrer Genehmigung kann die zuständige Behörde Maßnahmen ergreifen. Die bekanntesten Instrumente sind die Anordnung mit Geldbuße und die Anordnung mit Verwaltungszwang. Bei einer Anordnung mit Geldbuße (Art. 5:31d und 5:32 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes) wird ein Geldbetrag fällig, wenn Sie den Verstoß nicht innerhalb einer Nachfrist beheben. Bei einem Verwaltungszwang (Art. 5:21 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes) beseitigt die Regierung den Mangel selbst, beispielsweise durch Abriss (oder Veranlassung des Abrisses) illegaler Bauten, und fordert die Kosten vom Verursacher ein. In manchen Fällen ist auch eine Geldbuße möglich; in diesem Fall gelten das Recht zu schweigen und die Pflicht, den Beschuldigten gemäß Art. 5:10a des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes über seine Rechte zu belehren. Ein Vollstreckungsverfahren beginnt fast immer mit einer Ankündigung der beabsichtigten Maßnahme, zu der Sie Ihre Stellungnahme abgeben können. Wir beraten Unternehmer aller Größenordnungen, von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke, wie sie am besten vorgehen und vertreten sie gegebenenfalls. Sie können auch gegen eine Vollstreckungsentscheidung der Gemeinde vorgehen; mehr dazu finden Sie auf unserer zu Vollstreckungsentscheidungen.

Einspruch, Berufung und einstweiliger Rechtsschutz

Wenn Sie mit der Erteilung einer Genehmigung, einer Ablehnung oder einer Vollstreckungsentscheidung nicht einverstanden sind, können Sie in der Regel innerhalb von sechs Wochen bei der zuständigen Verwaltungsbehörde Einspruch einlegen. Gegen die Entscheidung über den Einspruch kann in den meisten Fällen Berufung beim Amtsgericht und anschließend Revision bei einem höheren Gericht, häufig der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Staatsrats, eingelegt werden. Bei Entscheidungen, die aus dem ausführlichen Verfahren resultieren, findet zunächst das Anhörungsverfahren statt, woraufhin eine direkte Revision möglich ist. Da Einsprüche und Revisionen die Wirkung einer Entscheidung nicht automatisch aufheben, kann es ratsam sein, beim Eilrichter einen Antrag auf einstweilige Verfügung zu stellen, um eine Genehmigung oder Vollstreckungsmaßnahme vorläufig auszusetzen. Wir behalten die Fristen genau im Blick und wählen gemeinsam mit Ihnen den geeigneten Verfahrensweg.

Schäden durch Regierungsentscheidungen: Benachteiligungskompensation und Stadtentwicklungskrise

Eine rechtmäßige Regierungsentscheidung kann dennoch Nachteile mit sich bringen, beispielsweise eine Wertminderung Ihrer Immobilie aufgrund einer Änderung des Flächennutzungsplans oder eines nahegelegenen Infrastrukturprojekts. Gemäß dem Umwelt- und Planungsgesetz (Omgevingswet) sind die Regelungen zur Entschädigung für Nachteile, einschließlich des früheren Planungsschadens, in § 15.1 des Umwelt- und Planungsgesetzes und in Titel 4.5 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes (Algemene Wet bestuursrecht) enthalten. Wir prüfen, ob Sie anspruchsberechtigt sind, ob der Nachteil im Rahmen des üblichen gesellschaftlichen Risikos liegt und erstellen gegebenenfalls einen begründeten Antrag.

Häufig gestellte Fragen zum Umweltrecht

Benötige ich einen Anwalt für umweltrechtliche Verfahren?
Die Vertretung durch einen Anwalt ist in Einspruchsverfahren oder Berufungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht nicht zwingend erforderlich. Dennoch lohnt sich rechtliche Unterstützung oft: Die Fristen sind kurz, die Regeln komplex, und ein gut begründeter Einspruch oder eine Berufung erhöhen Ihre Erfolgsaussichten erheblich. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern passen ihre Arbeit individuell an Ihre Situation an.

Worin besteht der Unterschied zwischen einem Bebauungsplan und einem Umweltplan?
Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Bebauungspläne mehr erstellt. Die kommunalen Vorschriften zum Lebensraum wurden in einem einzigen Umweltplan pro Gemeinde zusammengefasst. Während der Übergangszeit gilt ein vorläufiger Teil des Umweltplans, der die alten Bebauungspläne und einige nationale Vorschriften enthält.

Wie schnell muss ich auf eine Vollstreckungsentscheidung reagieren?
In der Regel können Sie innerhalb von sechs Wochen Einspruch gegen eine Vollstreckungsentscheidung einlegen. Sie müssen innerhalb der angegebenen Frist eine Stellungnahme zu der Vollstreckungsankündigung einreichen. Warten Sie nicht zu lange: Versäumen Sie die Frist, kann die Entscheidung unanfechtbar werden.

Wer ist für meine Genehmigung zuständig?
In der Regel ist dies die Gemeinde (die Gemeindeverwaltung). Bei umweltschädlicheren Aktivitäten oder bestimmten landesrechtlichen Belangen kann die Provinz zuständig sein, in seltenen Fällen auch ein Minister oder die Wasserbehörde. Wir prüfen dies für Sie, damit Sie Ihren Antrag oder Einspruch bei der richtigen Behörde einreichen können.

Unser Ansatz zum Umweltrecht

MKB Juristen arbeitet mit gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen. So betreuen wir sowohl internationale Konzerne mit komplexen Flächenentwicklungsprojekten als auch den Bäcker um die Ecke, der einen Anbau oder eine Terrasse errichten möchte. Wir verbinden fundierte Kenntnisse des Umwelt- und Planungsrechts mit versierter Expertise in Verwaltungsverfahren, unterstützen Sie bei der Strategieentwicklung und behalten Ihre Ziele und Ihr Budget stets im Blick. Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich, um Ihr umweltrechtliches Anliegen zu besprechen.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.

Wie wir Ihnen helfen

Unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern begleiten Sie durch den gesamten umweltrechtlichen Prozess, von der Genehmigung bis hin zum Rechtsstreit.

  • Umweltgenehmigungen: Antragstellung, Bewertung und Verfahrenshinweise
  • Durchsetzung: Verteidigung gegen Anordnungen, die einer Geldstrafe unterliegen, administrative Nötigung und Verwaltungsstrafe
  • Einspruchs- und Berufungsverfahren, einschließlich einstweiliger Rechtsschutzmaßnahmen
  • Beratung zum Umwelt- und Planungsgesetz und zum Umweltplan
  • Umwelt- und baubezogene Fragen
  • Benachteiligungskompensation und Planungsschwäche

Wo die Dinge schiefgehen

Im Umweltrecht sind die Fristen kurz und die Folgen gravierend. Wer zu spät reagiert oder ohne die erforderliche Genehmigung baut, muss mit Sanktionen und steigenden Kosten rechnen.

  • Wird die Einspruchsfrist versäumt, ist die Entscheidung nicht anfechtbar
  • Wer ohne die erforderliche Genehmigung baut oder Geschäfte betreibt, muss mit Konsequenzen rechnen
  • Eine einbehaltene Strafzahlung kann einen beträchtlichen Betrag ausmachen
  • Eine fehlerhafte Beurteilung durch die zuständige Behörde verzögert Ihren Antrag

Unser Ansatz

Wir verbinden fundierte Kenntnisse des Umwelt- und Planungsrechts mit ausgeprägter Expertise in Verwaltungsverfahren. Ob internationaler Konzern oder Bäcker um die Ecke – wir passen unsere Leistungen Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget an.

So arbeiten wir

Bei uns verläuft ein umweltrechtliches Verfahren in klar definierten Schritten.

01

Aufnahme und Erstbeurteilung

Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.

02

Positions- und Risikoanalyse

Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.

03

Strategische Beratung

Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.

04

Ausführung

Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.

Spezialisten für Unternehmer

Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Unser Team aus Unternehmensjuristen und Anwälten ist auf Verwaltungsrecht spezialisiert. Wir beraten diverse Organisationen in Umweltrechtsfragen, bei Subventionen, Genehmigungen, Einspruchs- und Beschwerdeverfahren sowie bei Vollstreckungsentscheidungen. Wir verfügen über umfassende Verhandlungserfahrung, sind entscheidungsfreudig und können Chancen und Risiken fundiert einschätzen. Darüber hinaus haben wir weitreichende Erfahrung in der Prozessführung.

Häufig gestellte Fragen

Die am häufigsten gestellten Fragen zum Umweltrecht im Überblick.

Wann ist Rechtsberatung ratsam?

Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.

Kann MKB Juristen auch helfen, wenn bereits ein Konflikt besteht?

Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Was kostet eine spezialisierte Rechtsberatung?

Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.

Kann ich zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch führen?

Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.

Frage zum Umweltrecht?

Bitte zögern Sie nicht, unsere Anwälte und Rechtsexperten im Umweltrecht zu kontaktieren. Wir besprechen gerne die Möglichkeiten in Ihrem Fall mit Ihnen.

Kontaktieren Sie uns

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Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Situation kurz zu besprechen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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