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Über SME-AnwälteEin Konflikt mit dem Wasserwerk beeinträchtigt Ihre Geschäftstätigkeit. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen Sie – vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke.
Ein Wasserverband ist Teil der staatlichen Verwaltung und zuständig für alle wasserbezogenen Angelegenheiten in einem bestimmten geografischen Gebiet. Seine Hauptaufgaben umfassen die Aufrechterhaltung und Bewirtschaftung des Grundwasserspiegels, die Abwasser- und Trinkwasserversorgung, den Deichbau, den Naturschutz und den Schleusenbetrieb. Unternehmer und Privatpersonen können häufig mit den Interessen eines Wasserverbands konfrontiert werden. Da es sich beim Wasserverband um eine staatliche Verwaltungsbehörde handelt, unterliegt er bei Konflikten mit diesem Verwaltungsrecht.
Wir unterstützen Organisationen unter anderem bei Folgendem:
Wir verfügen über das Wissen und die Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten ist auf Wasserrecht spezialisiert. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Das Wasserbehördenrecht ist ein Spezialgebiet des Verwaltungsrechts. Eine Wasserbehörde ist schließlich eine öffentliche Einrichtung mit einer klar definierten Aufgabe: der Wasserbewirtschaftung. Organisation und Befugnisse der Wasserbehörde sind im Wasserbehördengesetz festgelegt. Seit dem 1. Januar 2024 leiten sich die materiellen Regelungen zu Wassersystemen, Wasserentnahmegenehmigungen und der Bewirtschaftung von Deichen und Oberflächengewässern aus dem Umwelt- und Planungsgesetz (Omgevingswet) ab, das das frühere Wassergesetz weitgehend ersetzt hat. Da eine Wasserbehörde eine Verwaltungsbehörde ist, unterliegt jede ihrer Entscheidungen gegenüber Unternehmern und Privatpersonen dem Allgemeinen Verwaltungsgesetz (AWB): von der Genehmigungserteilung über Vollstreckungsmaßnahmen bis hin zur Gebührenfestsetzung.
Für Unternehmer bedeutet dies, dass Entscheidungen der Wasserbehörde denselben Rechtsschutz genießen wie jede andere staatliche Entscheidung. Ob Sie ein internationaler Konzern mit einer Einleitungsgenehmigung oder der Bäcker um die Ecke sind, der mit einer Steuernachforderung konfrontiert ist – Sie können Einspruch einlegen und anschließend beim Verwaltungsgericht Berufung einlegen. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater sind sowohl mit dem Verwaltungsrecht als auch mit den spezifischen wasserrechtlichen Bestimmungen vertraut und entwickeln daraus eine konkrete Strategie für Ihre Situation.
Viele Konflikte mit der Wasserbehörde drehen sich um die Keur (die Verordnung der Wasserbehörde mit Verboten und verbindlichen Bestimmungen) und das Legger (die Karte, auf der die Standorte von Wasserbauwerken und die zu erfüllenden Anforderungen verzeichnet sind). Wer in einer Schutzzone bauen, ausheben, auffüllen, Wasser entnehmen oder einleiten möchte, benötigt in der Regel eine Wassergenehmigung oder muss allgemeine Vorschriften mit Meldepflicht einhalten.
Die Vorbereitung vieler wasserbezogener Entscheidungen, wie beispielsweise eines Grundwasserstandsbeschlusses oder einer komplexen Wasserentnahmegenehmigung, erfolgt nach dem einheitlichen öffentlichen Vorbereitungsverfahren gemäß § 3.4 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes (AWB). Das bedeutet, dass zunächst ein Entscheidungsentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt wird, zu dem Sie Ihre Stellungnahme abgeben können. Wer diese Gelegenheit verpasst, kann im weiteren Verfahrensverlauf deutlich benachteiligt sein. Wir sorgen dafür, dass Ihre Interessen rechtzeitig und fundiert vertreten werden.
Die Wasserbehörde finanziert ihre Aufgaben größtenteils über Abgaben. Die wichtigsten sind die Wassersystemabgabe (für die Verwaltung von Hochwasserschutzmaßnahmen und die Regulierung des Wasserstands), die Reinigungsabgabe und die Verschmutzungsabgabe (nach dem Verursacherprinzip) sowie die Gebühren für die Bearbeitung von Genehmigungsanträgen. Das geänderte Wasserbehördengesetz trat am 1. Januar 2026 in Kraft und brachte Anpassungen im Steuersystem der Wasserbehörden mit sich.
Gegen eine Festsetzung oder Entscheidung können Sie innerhalb von sechs Wochen Einspruch einlegen. Streitigkeiten betreffen häufig die Berechnungsgrundlage der Abgabe, die Tarifdifferenzierung oder eine fehlerhafte Registrierung. Für Unternehmer mit hohem Wasserverbrauch oder einer privaten Abwasserentsorgung kann ein gut begründeter Einspruch einen erheblichen Unterschied machen. Wir prüfen, ob die Festsetzung rechtlich und tatsächlich korrekt ist und führen gegebenenfalls das Einspruchs- und Berufungsverfahren durch.
Stellt die Wasserbehörde einen Verstoß gegen die Verordnung oder eine Genehmigungsauflage fest, kann sie Maßnahmen ergreifen, beispielsweise durch eine Anordnung mit Geldbuße oder durch eine Anordnung zur Durchsetzung der Auflagen. Gegen eine solche Entscheidung können Einspruch und Rechtsmittel eingelegt werden. Oftmals besteht die Möglichkeit, die Auflagen abzumildern, eine längere Frist zur Einhaltung der Vorschriften auszuhandeln oder zu begründen, warum von einer Durchsetzung abgesehen werden sollte.
Umgekehrt kann einem Unternehmer durch Handlungen oder Unterlassungen des Wasserversorgungsunternehmens ein Schaden entstehen, beispielsweise im Falle von Überschwemmungen, einer Änderung des Wasserstands oder einer Deichverstärkung. Je nach Ursache erfolgt die Geltendmachung eines Schadensersatzes (rechtmäßige staatliche Maßnahme) oder einer Haftung wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht (unerlaubte Handlung). Wir prüfen, welcher Weg Erfolgsaussichten hat, und erstellen die Klage oder die Verteidigungsschrift.
Nicht immer. Für viele Arbeiten gelten allgemeine Regeln, die lediglich eine Meldung erfordern. Für umfangreichere Arbeiten in oder in der Nähe von Wasserbauwerken ist jedoch eine Genehmigung erforderlich. Ob eine Genehmigung notwendig ist, hängt von den jeweiligen Vorschriften und dem Register Ihres Wasserversorgungsunternehmens ab.
Für Entscheidungen über Anträge oder Gutachten gilt grundsätzlich eine sechswöchige Einspruchsfrist. Bei Entscheidungen nach § 3.4 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes (AWB) müssen Sie bereits im Entwurfsstadium eine Stellungnahme abgeben. Reagieren Sie zu spät, kann Ihr Einspruchs- oder Beschwerderecht erlöschen.
Ja. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen betreuen ein breites Spektrum an Mandanten – vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke. Wir passen unseren Aufwand der Bedeutung des jeweiligen Falles an und stellen so sicher, dass Rechtsberatung auch für kleinere Unternehmen erschwinglich bleibt.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir unterstützen Unternehmer und Organisationen bei allen Entscheidungen und Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Wasserbehörde.
Wer zu spät auf eine Entscheidung der Wasserbehörde reagiert, verliert oft seine Rechte. Die Fristen sind kurz und das Verfahren ist formell.
Zunächst prüfen wir, ob die Entscheidung der Wasserbehörde rechtlich und faktisch korrekt ist. Anschließend wählen wir die erfolgversprechendste Vorgehensweise: eine Stellungnahme, einen Einspruch, eine Berufung oder eine Schadensersatzklage. Durch die Zusammenarbeit von Anwälten und internen Rechtsberatern halten wir die Kosten im Verhältnis zur Bedeutung des Falles.
Ein klarer Prozess, von der ersten Einschätzung bis zur Durchführung.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Unser Team aus Unternehmensjuristen und Anwälten ist auf Verwaltungsrecht spezialisiert. Wir beraten diverse Organisationen in Umweltrechtsfragen, bei Subventionen, Genehmigungen, Einspruchs- und Beschwerdeverfahren sowie bei Vollstreckungsentscheidungen. Wir verfügen über umfassende Verhandlungserfahrung, sind entscheidungsfreudig und können Chancen und Risiken fundiert einschätzen. Darüber hinaus haben wir weitreichende Erfahrung in der Prozessführung.
Die Fragen, die uns Unternehmer am häufigsten zum Thema Wassergesetz stellen.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Kontaktieren Sie uns für eine erste Einschätzung Ihres Falles. Unsere Anwälte und unser interner Rechtsberater helfen Ihnen gerne weiter.
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