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Über SME-AnwälteGastronomiebetriebe haben häufig mit der Gemeinde zu tun: Genehmigungen, Kontrollen, Bibob-Maßnahmen und manchmal sogar Betriebsschließungen. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen Sie von der ersten Genehmigungsbeantragung bis hin zu Verfahren vor dem Staatsrat.
Gastronomen haben mit zahlreichen verwaltungsrechtlichen Bestimmungen zu kämpfen. Für die Eröffnung und den Betrieb eines Gastronomiebetriebs sind nicht nur diverse Genehmigungen erforderlich, wie beispielsweise eine Schank- und Cateringlizenz, sondern sie müssen sich auch mit behördlichen Entscheidungen, Bebauungsplänen, Umweltgenehmigungen und Vorschriften bezüglich öffentlicher Plätze und Terrassen auseinandersetzen.
Darüber hinaus müssen sich Unternehmer im Gastgewerbe häufig mit sogenannten Drittparteien auseinandersetzen. Bei diesen Drittparteien handelt es sich oft um Anwohner, die aus verschiedenen Gründen gegen Genehmigungen oder andere Entscheidungen der Gemeinde Einspruch erheben können.
Ein Verwaltungsverfahren verläuft typischerweise in denselben Phasen. Zunächst trifft eine Verwaltungsbehörde eine Entscheidung, beispielsweise die Erteilung oder Ablehnung einer Genehmigung. Darauf folgt eine Einspruchsrunde, in der der Gastronomiebetrieb oder beispielsweise interessierte Dritte gegen die getroffene Entscheidung Einspruch erheben können. Anschließend kann gegebenenfalls Berufung und gegebenenfalls eine höhere Beschwerdeinstanz eingelegt werden.
Unsere Anwälte und Rechtsexperten im Bereich Verwaltungsrecht verfügen über die Erfahrung und Expertise, um Sie in vielfältigen Fragen rund um das Gastgewerbe in Verbindung mit Verwaltungsrecht zu beraten. Wir setzen lieber auf Prävention als auf Problemlösung im Nachhinein. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Ob Sie eine Kneipe, ein Restaurant, ein Hotel oder einen Nachtclub betreiben: Bevor Sie öffnen, müssen alle Formalitäten erledigt sein. In der Praxis sind dafür oft verschiedene Genehmigungen erforderlich. Das Alkoholgesetz (Nachfolgegesetz des Gaststättengesetzes) schreibt eine Schanklizenz vor; ohne diese dürfen Sie weder Bier, Wein noch Spirituosen ausschenken. Darüber hinaus verlangt praktisch jede Gemeinde Allgemeinen Ortsverordnung (APV) eine Betriebserlaubnis für Gastronomiebetriebe Umweltgenehmigung (nach dem Umwelt- und Planungsgesetz) erforderlich, und für den Bau einer Terrasse wird üblicherweise eine separate Terrassengenehmigung benötigt.
Diese Genehmigungen sind jeweils an eigene Bedingungen geknüpft. So stellt beispielsweise das Alkoholgesetz Anforderungen an die Betreiber (wie den Besitz eines Hygienezeugnisses) und an die Gestaltung der Räumlichkeiten. Unvollständige oder fehlerhaft begründete Anträge werden abgelehnt oder bleiben monatelang unbearbeitet. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater kennen die örtlichen Bestimmungen, reichen vollständige Anträge ein und treten gegebenenfalls mit der Gemeinde in Kontakt, um Verzögerungen zu vermeiden.
Eine Gemeinde kann eine Genehmigung verweigern oder eine bereits erteilte Genehmigung widerrufen. Häufiger Grund ist, dass der Betreiber oder Geschäftsführer angeblich nicht „gut geführt“ ist. Die Abteilung für Verwaltungsgerichtsbarkeit des Staatsrats hat die Anforderungen für eine solche Entscheidung verschärft: Die Gemeinde muss stichhaltige Gründe für die Verweigerung einer Genehmigung aufgrund von Fehlverhalten vorlegen. Ein bloßer Verdacht oder ein alter Eintrag reichen nicht aus.
Ein zweiter, weitreichender Bereich ist das Gesetz zur Förderung von Integritätsprüfungen durch die öffentliche Verwaltung (Bibob-Gesetz). Gemäß Artikel 3 des Bibob-Gesetzes kann eine Verwaltungsbehörde eine Genehmigung verweigern oder widerrufen, wenn ein ernsthaftes Risiko besteht, dass die Genehmigung (teilweise) zur Begehung von Straftaten oder zur Nutzung von Vorteilen aus Straftaten missbraucht wird. Für einen seriösen Unternehmer kann eine Bibob-Untersuchung leicht wie ein Verdacht wirken. Wir prüfen, ob die Untersuchung sorgfältig und verhältnismäßig durchgeführt wurde und verteidigen uns gegebenenfalls gegen eine negative Bibob-Empfehlung.
Verstößt ein Gastronomiebetrieb gegen die Vorschriften, stehen der Gemeinde verschiedene Durchsetzungsinstrumente zur Verfügung. Der Bürgermeister oder die Gemeindeverwaltung kann gemäß § 5.3 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes (AWB) eine Geldbuße oder eine Verwaltungsmaßnahme bei Verstößen gegen das Alkoholgesetz Geldbuße verhängt werden
Die weitreichendste Maßnahme ist die Schließung des Betriebs. Wird in oder von dem Gastronomiebetrieb aus mit Drogen gehandelt, kann der Bürgermeister den Betrieb gemäß Artikel 13b des Opiumgesetzes (Damokles-Gesetz) schließen. Eine Notfallschließung kann auch bei schwerwiegenden Störungen der öffentlichen Ordnung erfolgen. Eine solche Schließung wirkt sich unmittelbar auf Ihren Umsatz und Ihren Ruf aus. Wir handeln umgehend, beantragen gegebenenfalls eine einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht und fechten die Schließung im Wege des Widerspruchs- und Berufungsverfahrens an.
Wenn Sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind, ist der erste Schritt in der Regel die Einlegung eines Widerspruchs . Gemäß Artikel 6:7 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes gilt hierfür eine Frist von sechs Wochen ab Veröffentlichung der Entscheidung. Wird Ihr Widerspruch zurückgewiesen, können Sie beim Landgericht und anschließend bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Staatsrats Berufung einlegen . Da eine sofortige Schließung oder Aufhebung sofort wirksam wird, beantragen wir in dringenden Fällen gleichzeitig eine einstweilige Verfügung (Artikel 8:81 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes), um die Entscheidung bis zum Abschluss des Verfahrens auszusetzen.
Fristen im Verwaltungsrecht sind streng: Zu spät ist zu spät. Deshalb sollten Sie sich rechtzeitig rechtliche Unterstützung holen. Ob Sie eine internationale Hotelkette oder der Inhaber eines kleinen Cafés sind – wir sorgen dafür, dass Ihr Einspruch oder Ihre Berufung inhaltlich fundiert und fristgerecht eingereicht wird.
MKB Juristen arbeitet mit gemischten Teams aus Anwälten und erfahrenen Unternehmensjuristen. Dadurch verbinden wir juristische Expertise mit praxisnaher, kostengünstiger und auf Ihr Unternehmen zugeschnittener Beratung. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung Ihrer Genehmigungsstrategie, begleiten Inspektionen und Vollstreckungsverfahren und stehen Ihnen in Verfahren bis hin zum Staatsrat zur Seite. Wir setzen lieber auf Prävention als auf die Bewältigung von Problemen im Nachhinein.
Gastgewerbe und Verwaltungsrecht sind ein Spezialgebiet unserer umfassenden Expertise im Verwaltungsrecht. Möchten Sie wissen, wie Ihre Rechtslage aussieht? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung.
Welche Genehmigungen benötige ich für die Eröffnung eines Gastronomiebetriebs?
In der Regel eine Schanklizenz, eine Betriebserlaubnis nach der Gemeindeverordnung, oft eine Umweltgenehmigung und gegebenenfalls eine Terrassengenehmigung. Welche Genehmigungen genau erforderlich sind, hängt von Ihrem Konzept und Ihrer Gemeinde ab.
Meine Genehmigung wurde wegen „unangemessenen Verhaltens“ abgelehnt. Was nun?
Die Gemeinde muss diese Ablehnung stichhaltig begründen. Oftmals besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines Einspruchs darzulegen, dass die Begründung unzureichend ist. Betrachten wir die Entscheidung genauer; die Einspruchsfrist beträgt sechs Wochen.
Die Gemeinde will meinen Betrieb schließen. Kann ich das verhindern?
Im Falle einer (Notfall-)Schließung können wir beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellen, um die Schließung vorläufig auszusetzen, während wir den Fall inhaltlich prüfen. Schnelles Handeln ist hierbei entscheidend.
Was ist eine Bibob-Untersuchung und was bedeutet sie für mich?
Gemäß dem Bibob-Gesetz prüft die Gemeinde Ihre Integrität, bevor sie eine Genehmigung erteilt oder behält. Eine negative Empfehlung kann zur Ablehnung oder zum Entzug der Genehmigung führen. Wir prüfen, ob die Untersuchung gründlich und verhältnismäßig ist und setzen uns, wo möglich, für Sie ein.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Von der Beschaffung ordnungsgemäßer Genehmigungen bis hin zur Vorbereitung einer starken Verteidigung gegen eine behördliche Entscheidung.
Eine verweigerte oder widerrufene Genehmigung oder eine behördliche Schließung wirkt sich unmittelbar auf Ihren Umsatz, Ihr Personal und Ihren Ruf aus. Hinzu kommt, dass die behördlichen Fristen strikt einzuhalten sind: Wer zu spät reagiert, verliert die Möglichkeit, sich zu verteidigen.
Wir ziehen es vor, Probleme zu vermeiden, anstatt sie im Nachhinein zu lösen. Deshalb legen wir Wert auf vollständige Genehmigungsanträge und eine rechtzeitige Abstimmung mit der Gemeinde. Sollte es dennoch zu einem Konflikt kommen, fechten wir die Entscheidung mit einer fundierten Fallakte an und beantragen gegebenenfalls umgehend eine einstweilige Verfügung.
Ein klarer Prozess, von der ersten Einschätzung bis zur Durchführung.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Unser Team aus Unternehmensjuristen und Anwälten ist auf Verwaltungsrecht spezialisiert. Wir beraten diverse Organisationen in Umweltrechtsfragen, bei Subventionen, Genehmigungen, Einspruchs- und Beschwerdeverfahren sowie bei Vollstreckungsentscheidungen. Wir verfügen über umfassende Verhandlungserfahrung, sind entscheidungsfreudig und können Chancen und Risiken fundiert einschätzen. Darüber hinaus haben wir weitreichende Erfahrung in der Prozessführung.
Die Fragen, die uns Unternehmer im Gastgewerbe am häufigsten stellen.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
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