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Über SME-AnwälteVon Zulassung, Suspendierung und Ausschluss bis hin zu Finanzierung, Inspektion und Teilnahme: Unser gemischtes Team aus Anwälten und internen Rechtsberatern kennt das Bildungsrecht und das Verwaltungsrecht in- und auswendig.
Das Bildungsrecht umfasst verschiedene übergeordnete Rechtsgebiete. Darüber hinaus gibt es je nach Bildungsart eine Vielzahl eigener Gesetze. Primar-, Sekundar-, Berufs- und Hochschulbildung haben jeweils ihre eigenen Rechtsrahmen. Die geltenden Bestimmungen können unter anderem folgende Bereiche abdecken:
Wir verfügen über das Wissen und die Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten ist auf Bildungsrecht spezialisiert. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Bildung wird größtenteils öffentlich finanziert und reguliert. Daher überschneidet sich das Bildungsrecht ständig mit dem Verwaltungsrecht: Viele Entscheidungen des Bildungsministers, der Schulaufsichtsbehörde und der Exekutivagentur für Bildung (DUO) fallen unter Artikel 1:3 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes. Gegen solche Entscheidungen besteht Rechtsschutz: Einspruch bei der Verwaltungsbehörde, Beschwerde beim Verwaltungsgericht und gegebenenfalls weitere Beschwerde bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Staatsrats. Bildungseinrichtungen können sowohl als Verwaltungsbehörde (in Bezug auf Entscheidungen, die Schüler und Studierende betreffen) als auch als Interessengruppe (gegenüber der Regierung) auftreten. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater sind mit beiden Seiten vertraut und beachten die kurzen Einspruchs- und Beschwerdefristen von sechs Wochen.
Streitigkeiten über Aufnahme, Suspendierung und Ausschluss bilden einen Kernbereich des Bildungsrechts. Im Primar- und Sekundarbereich sind die Regelungen im Primarbildungsgesetz (WPO), im Sekundarbildungsgesetz 2020 (WVO 2020) und im Kompetenzzentrumsgesetz (WEC) verankert; im Hochschulbereich im Hochschul- und Forschungsgesetz (WHW); und im Bereich der beruflichen Sekundarbildung im Bildungs- und Berufsbildungsgesetz (WEB). Eine Entscheidung über Suspendierung oder Ausschluss muss sorgfältig vorbereitet und gemäß den allgemeinen Grundsätzen guter Regierungsführung begründet werden. Im Falle eines Ausschlusses aus dem Primar- und Sekundarbereich besteht zudem die Verpflichtung, alle Anstrengungen zu unternehmen, eine andere Schule zu finden. Wir unterstützen sowohl Schulbehörden, die eine rechtmäßige Entscheidung treffen wollen, als auch Eltern und (erwachsene) Schüler, die eine Entscheidung anfechten möchten.
Seit Einführung der Fördergerechten Bildung sind Schulen verpflichtet, jedem eingeschriebenen Schüler einen geeigneten Bildungsplatz anzubieten, der durch Kooperationen organisiert wird. Regelmäßig entstehen Streitigkeiten über die Zulässigkeit der (sekundären) Sonderpädagogik, die entwicklungsbezogene Perspektive und die Erfüllung der Fürsorgepflicht. Neben dem Verwaltungsgericht spielen hierbei auch spezielle Gremien eine Rolle, wie beispielsweise der Ausschuss für Streitigkeiten im Bereich der Fördergerechten Bildung (GPO) und der Nationale Bildungsbeschwerdeausschuss (LKC). Wir beraten bei der Erstellung einer umfassenden Aufnahme- und Unterstützungspolitik und führen Verfahren vor diesen Gremien und dem Verwaltungsgericht.
Bildungseinrichtungen sind auf öffentliche Mittel angewiesen. Entscheidungen über die Festsetzung, Rückforderung oder Kürzung von Fördermitteln sowie über Subventionen sind Verwaltungsentscheidungen, gegen die Einspruch und Beschwerde eingelegt werden können. Stellt die Schulaufsichtsbehörde fest, dass die Qualität unzureichend ist oder gesetzliche Bestimmungen nicht eingehalten werden, kann der Minister Sanktionen gegen die Finanzierung verhängen. Solche Durchsetzungsmaßnahmen und Inspektionsberichte sind rechtlich angreifbar. Wir unterstützen die Schulbehörden im Aufsichtsprozess, bei der Kommentierung von Berichtsentwürfen und bei Verfahren gegen die Schulaufsichtsbehörde und den Minister bezüglich der Finanzierung.
Die Beteiligung am Bildungswesen ist im Schulbeteiligungsgesetz (Wms) und im Hochschulbereich im Hochschulgesetz (WHW) geregelt. Der Beteiligungsrat hat Zustimmungs- und Beratungsrechte, die vom Schulvorstand zu beachten sind; Streitigkeiten können gemäß Wms der Nationalen Streitbeilegungskommission vorgelegt werden. Darüber hinaus legt das Gesetz zur Standardisierung der Spitzeneinkommen (WNT) Obergrenzen für die Vergütung von Bildungsadministratoren fest, und es gelten Anforderungen an die Governance und die interne Aufsicht (Trennung von Governance und Aufsicht). Wir beraten zu Governance, Satzungen, Beteiligungsregelungen und der rechtlichen Ausgestaltung von Kooperationen und Fusionen zwischen Institutionen.
Ist das Bildungsrecht Teil des Verwaltungsrechts?
In weiten Teilen ja. Da Bildung öffentlich finanziert und reguliert ist, fallen viele Entscheidungen unter das Allgemeine Verwaltungsgesetz und sind anfechtbar. Gleichzeitig weist das Bildungsrecht auch zivil- und arbeitsrechtliche Aspekte auf, sodass der richtige Weg je nach Streitfall variiert.
Benötige ich einen Anwalt oder einen Rechtsexperten?
Das hängt von Ihren Bedürfnissen ab. Für Beratung, Richtlinien, Verträge und Einspruchsverfahren ist ein erfahrener Rechtsexperte oft ausreichend; für Gerichtsverfahren stehen Ihnen unsere Anwälte zur Seite. Bei MKB Juristen arbeiten Sie mit gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern zusammen, sodass Sie stets die optimale Rechtsberatung erhalten.
Für wen arbeiten Sie im Bildungsrecht?
Für Schulbehörden, Schulpartnerschaften, berufsbildende Sekundarschulen und Fachhochschulen, aber auch für Eltern, Schüler und einzelne Mitarbeiter. Vom großen Bildungskonzern bis zum kleinen Berufsbildungszentrum um die Ecke: Wir passen uns Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget an.
Das Bildungsrecht erfordert Rechtsexperten mit umfassenden Kenntnissen im Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht. Unsere interdisziplinären Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern beraten und vertreten Mandanten im gesamten Bildungsbereich – von international tätigen Bildungseinrichtungen bis hin zum Bäcker um die Ecke, der eine Ausbildungsstelle anbietet. Möchten Sie erfahren, wie wir Sie unterstützen können? Informieren Sie sich auch über unser Hauptgebiet: Verwaltungsrecht , oder kontaktieren Sie uns direkt.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir beraten und vertreten Mandanten in allen Bereichen des Bildungsrechts.
Im Bildungsrecht liegen die Risiken oft im Verfahren: Eine nachlässig vorbereitete oder schlecht motivierte Entscheidung hat keinen Bestand, und eine versäumte sechswöchige Einspruchs- oder Berufungsfrist ist irreparabel.
Wir prüfen zunächst, ob Ihre Frage verwaltungsrechtlicher, zivilrechtlicher oder arbeitsrechtlicher Natur ist und wählen dann den schnellsten Weg. Reicht eine Beratung oder ein Einspruchsverfahren aus, ziehen wir einen internen Rechtsberater hinzu; ist ein Gerichtsverfahren erforderlich, stehen Ihnen unsere Anwälte zur Seite. So zahlen Sie nie mehr für die nötige Unterstützung als erforderlich.
Von der ersten Analyse bis zum Abschluss behalten wir die Kontrolle und überwachen die Fristen.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Unser Team aus Unternehmensjuristen und Anwälten ist auf Verwaltungsrecht spezialisiert. Wir beraten diverse Organisationen in Umweltrechtsfragen, bei Subventionen, Genehmigungen, Einspruchs- und Beschwerdeverfahren sowie bei Vollstreckungsentscheidungen. Wir verfügen über umfassende Verhandlungserfahrung, sind entscheidungsfreudig und können Chancen und Risiken fundiert einschätzen. Darüber hinaus haben wir weitreichende Erfahrung in der Prozessführung.
Die Fragen, die uns Bildungseinrichtungen, Eltern und Mitarbeiter am häufigsten stellen.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
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