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Über SME-AnwälteWir betreuen Organisationen aus unterschiedlichsten Branchen und beraten zu Fragen des Verwaltungsrechts. Dies umfasst unter anderem Subventionen, Umweltrecht, Genehmigungen, Vollstreckungsentscheidungen und Gerichtsverfahren. Wir beraten sowohl KMU als auch börsennotierte Unternehmen und internationale Konzerne.
An einem Bauprozess sind mehrere Parteien beteiligt. Dazu gehören beispielsweise der Bauunternehmer, der Planer, der Bauherr und die Behörde. Alle Rechtsbeziehungen innerhalb eines Bauprojekts müssen mithilfe maßgeschneiderter Verträge ordnungsgemäß geregelt werden. Branchenspezifische Allgemeine Geschäftsbedingungen finden hierbei häufig Anwendung (DNR 2011, UAV 2012, UAV-GC 2005). Unsere erfahrenen Anwälte und Rechtsexperten beraten und vertreten Sie in Baurechtsangelegenheiten.
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Neben dem zivilrechtlichen (vertraglichen) Aspekt umfasst das Baurecht auch eine starke verwaltungsrechtliche Komponente. Wer bauen, sanieren oder entwickeln möchte, muss sich mit den Behörden auseinandersetzen: Genehmigungen, Umweltverträglichkeitsprüfung, Bauaufsicht und Durchsetzung. Diese Seite fällt in unseren Schwerpunktbereich Verwaltungsrecht und konzentriert sich speziell auf diesen öffentlich-rechtlichen Aspekt. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl internationale Konzerne bei der Entwicklung großer Bauprojekte als auch den Bäcker um die Ecke, der seine Geschäftsräume renovieren möchte.
Das Umwelt- und Planungsgesetz (Omgevingswet) trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Es fasst zahlreiche alte Gesetze (darunter das Umweltgesetz (Allgemeine Bestimmungen), das Raumordnungsgesetz und das Wohnungsgesetz) in einem einheitlichen System zusammen. Für Bauvorhaben ist häufig eine Umweltgenehmigung erforderlich, die nun aus zwei Komponenten besteht: der technischen Bauleistung (der technischen Gebäudeprüfung) und der umweltplanmäßigen Leistung (der Prüfung anhand des Umweltplans). Der alte Bebauungsplan wurde in den kommunalen Umweltplan integriert. Wir prüfen, ob Ihr Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist oder von der Genehmigungspflicht befreit ist, bearbeiten den Antrag und ergreifen Maßnahmen, wenn eine Genehmigung zu Unrecht verweigert oder von Dritten angefochten wird.
Gegen Entscheidungen der Gemeinde bezüglich eines Genehmigungsantrags können Rechtsmittel eingelegt werden. Gemäß Artikel 6:7 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes (Awb) beträgt die Frist für Einspruch und Beschwerde sechs Wochen. Als Betroffener können Sie gegen eine einem Dritten erteilte Genehmigung Einspruch erheben oder beim Verwaltungsgericht Beschwerde einlegen. Da Bauvorhaben nicht stillstehen, beantragen wir gegebenenfalls beim Eilrichter (Artikel 8:81 Awb) eine einstweilige Verfügung, um eine Genehmigung auszusetzen oder umgekehrt die Bauarbeiten zu sichern. Wir unterstützen Genehmigungsinhaber, Anwohner und Wettbewerber gleichermaßen.
Wer ohne oder abweichend von einer Baugenehmigung errichtet, kann von der Gemeinde Maßnahmen ergreifen. Die Befugnisse hierzu sind im Allgemeinen Verwaltungsgesetz (Awb) geregelt: die Anordnung zur Verwaltungszwangsmaßnahme (Art. 5:21 Awb) und die Anordnung zur Zahlung eines Bußgeldes (Art. 5:31d Awb). Betroffene können auch einen Antrag auf Durchsetzung der Maßnahmen stellen, auf den die Verwaltungsbehörde grundsätzlich reagieren muss. Wir beraten Unternehmer, die mit einer Durchsetzungsmaßnahme konfrontiert sind, zu den Möglichkeiten, diese anzufechten oder eine Duldungsregelung zu erreichen, und unterstützen Mandanten, die die Regierung gezielt dazu bewegen wollen, gegen illegale Bauten in ihrer Umgebung vorzugehen.
Das Bauqualitätssicherungsgesetz (Wkb) wurde zeitgleich mit dem Umwelt- und Planungsgesetz schrittweise eingeführt. Für bestimmte Bauvorhaben wird die kommunale Bauabnahme durch eine Prüfung durch einen unabhängigen Qualitätssicherungsbeauftragten ersetzt. Darüber hinaus wurde die zivilrechtliche Haftung des Bauunternehmers verschärft: Gemäß Artikel 7:758 Absatz 4 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches haftet der Bauunternehmer auch nach Fertigstellung für ihm zuzurechnende Mängel, es sei denn, diese Mängel sind nicht ihm zuzurechnen. Wir beraten Bauunternehmer, Auftraggeber und Qualitätssicherungsbeauftragte zu den Auswirkungen des Wkb auf den Bauprozess und die Haftungsverteilung.
Wenn bei einem Bauprojekt etwas schiefgeht, kann es sowohl zu zivilrechtlichen als auch zu verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten kommen. Zivilrechtliche Streitigkeiten bezüglich der Ausführung, zusätzlicher oder reduzierter Arbeiten oder der Fertigstellung werden häufig dem Schiedsgericht für Baustreitigkeiten gemäß der UAV 2012 und der UAV-GC 2005 vorgelegt, das über die notwendige technische Expertise im Bauwesen verfügt. Streitigkeiten mit Behörden bezüglich Genehmigungen oder deren Durchsetzung werden hingegen vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Wir vertreten Sie in beiden Verfahren und behalten dabei stets das Ziel Ihres Projekts im Blick.
Bei MKB Juristen arbeiten Anwälte und Unternehmensjuristen als ein Team zusammen. Das bedeutet: kompetente Beratung zu transparenten Preisen – egal, ob Sie ein Immobilienentwickler mit einem groß angelegten innerstädtischen Projekt sind oder ein Unternehmer, der nach einer Renovierung pünktlich eröffnen möchte. Wir vereinen die zivil- und verwaltungsrechtlichen Aspekte des Baurechts und sorgen dafür, dass Sie nicht von einer Stelle zur anderen weitergereicht werden.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir unterstützen Unternehmer und Organisationen bei rechtlichen Fragestellungen, bei denen eine sorgfältige Prüfung, Strategie und Umsetzung wichtig sind.
Rechtliche Unterstützung ist besonders wertvoll, wenn viel auf dem Spiel steht, Fristen drängen oder eine falsche Reaktion Ihre Position schwächen könnte.
In speziellen Fällen kann die erste Reaktion entscheidend für das weitere Vorgehen sein. Ein Eingeständnis, eine unvollständige Erklärung oder der falsche Tonfall könnten später gegen Sie verwendet werden. Deshalb prüfen wir zunächst genau, was Ihnen vorgeworfen wird, welche Fakten feststehen, welche Dokumente fehlen und welche Strategie Ihren Interessen am besten entspricht.
Sie erhalten keine abstrakte juristische Darstellung, sondern eine praxisorientierte Einschätzung Ihrer Situation, der Risiken und der nächsten Schritte.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Unser Team aus Unternehmensjuristen und Anwälten ist auf Verwaltungsrecht spezialisiert. Wir beraten diverse Organisationen in Umweltrechtsfragen, bei Subventionen, Genehmigungen, Einspruchs- und Beschwerdeverfahren sowie bei Vollstreckungsentscheidungen. Wir verfügen über umfassende Verhandlungserfahrung, sind entscheidungsfreudig und können Chancen und Risiken fundiert einschätzen. Darüber hinaus haben wir weitreichende Erfahrung in der Prozessführung.
Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen zu diesem Rechtsgebiet, unserer Vorgehensweise und der Suche nach Rechtsbeistand.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Möchten Sie wissen, wie Ihre rechtliche Lage aussieht oder welcher Schritt sinnvoll ist? Besprechen Sie Ihre Situation mit einem Anwalt oder dem Unternehmensjuristen.
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