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Über SME-AnwälteSie benötigen Informationen von Regierungsbehörden oder möchten Ihre Geschäftsdaten schützen? Unsere Anwälte und internen Rechtsberater begleiten Sie durch jede Anfrage, von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
Das Gesetz zur Transparenz der öffentlichen Verwaltung (Public Administration Transparency Act) läuft am 1. Mai 2022 aus und wird durch das neue Gesetz zur offenen Regierungsführung (Open Government Act, Woo) ersetzt. Beide Gesetze verfolgen dasselbe Ziel: die Schaffung eines Rechtsrahmens für die öffentliche Offenlegung von Regierungsinformationen. Während das neue Gesetz keine grundlegenden inhaltlichen Änderungen mit sich bringt, ergeben sich bedeutende Verfahrensänderungen.
Wir unterstützen sowohl öffentliche als auch private Organisationen unter anderem bei folgenden Punkten:
Wir verfügen über das Wissen und die Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten ist auf das Informationsfreiheitsgesetz (Government Information Act, WOB) spezialisiert. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Seit dem 1. Mai 2022 wurde das World of Business (WOB) durch den Open Government Act (WOO) ersetzt. Daher wird eine Anfrage nach Regierungsinformationen formell nicht mehr als WoB-Anfrage, sondern als Woo-Anfrage bezeichnet. In der Praxis werden beide Begriffe jedoch weiterhin synonym verwendet. Das Grundprinzip bleibt unverändert: Regierungsinformationen sind grundsätzlich öffentlich, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. Der Woo bringt vor allem Verfahrensänderungen mit sich, wie beispielsweise eine stärkere Betonung der proaktiven Offenlegung, die Benennung einer Woo-Kontaktperson bei Verwaltungsbehörden und angepasste Fristen. Ob Sie als Unternehmer Informationen von einer Gemeinde anfordern oder als Organisation selbst eine Anfrage bearbeiten: Wir sind sowohl mit dem alten Wob-Rahmen als auch mit der neuen Woo-Praxis vertraut.
Mit einem Woo-Antrag (früher Wob-Antrag) kann jeder eine Behörde auffordern, Informationen aus Akten zu einem Verwaltungsverfahren zu veröffentlichen. Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden und möglichst genau beschreiben, welche Informationen oder Dokumente Sie benötigen. Sie müssen kein berechtigtes Interesse nachweisen oder einen Grund angeben. Dies kann eine Vielzahl von Dokumenten betreffen, wie zum Beispiel:
Für den Unternehmer ist eine solche Anfrage oft ein wertvolles Instrument, um Einfluss auf staatliche Maßnahmen zu gewinnen – sei es der Bäcker an der Ecke, der wissen möchte, warum der Nachbar eine Terrassengenehmigung erhalten hat, oder ein internationaler Konzern, der Einblick in die Entscheidungsfindung bezüglich eines Betriebs oder einer Genehmigung gewinnen möchte.
Nicht alle Informationen werden veröffentlicht. Die Woo (und davor die Wob) erkennt zwei Arten von Ablehnungsgründen an:
Wenn ein Ablehnungsgrund nur einen Teil eines Dokuments betrifft, muss der Rest veröffentlicht werden. In der Praxis erhalten Sie dann Dokumente, in denen bestimmte Passagen geschwärzt wurden, wobei für jede Passage der geltend gemachte Ablehnungsgrund angegeben ist. Wir prüfen kritisch, ob die Behörde die Ablehnung ausreichend begründet hat oder ob Informationen ungerechtfertigt zurückgehalten wurden.
Grundsätzlich muss eine Verwaltungsbehörde innerhalb von vier Wochen nach Eingang über einen Antrag nach dem Woo-Gesetz entscheiden. Diese Frist kann einmalig um maximal zwei Wochen verlängert werden, wenn der Antrag umfangreich oder komplex ist. Sollte die Behörde nicht fristgerecht entscheiden, können Sie ihr eine schriftliche Mahnung zukommen lassen. Reagiert die Behörde anschließend nicht innerhalb von zwei Wochen, kann dies – je nach anwendbarer Regelung – zu einer Strafzahlung wegen verspäteter Entscheidung führen. Sie können gegen die Entscheidung direkt beim Verwaltungsgericht Berufung einlegen. Wir überwachen diese Fristen, stellen gegebenenfalls rechtzeitig Mahnungen aus und stellen sicher, dass Ihr Antrag nicht unbearbeitet bleibt.
Wenn Sie mit einer Entscheidung über Ihren Antrag auf Akteneinsicht nicht einverstanden sind – beispielsweise weil zu viele Informationen geschwärzt wurden oder der Antrag (teilweise) abgelehnt wurde –, können Sie innerhalb von sechs Wochen Widerspruch bei der Verwaltungsbehörde einlegen. Wird der Widerspruch zurückgewiesen, haben Sie das Recht, innerhalb von sechs Wochen beim Landgericht Berufung einzulegen, gefolgt von einer möglichen Revision beim Verwaltungsgericht des Staatsrats. Besteht Eilbedarf, beispielsweise weil die Informationen kurzfristig benötigt werden, kann beim zuständigen Richter eine einstweilige Verfügung beantragt werden. Die Informationsbeschaffung ist oft nur der erste Schritt: Die öffentlich zugänglich gemachten Dokumente bilden regelmäßig die Grundlage für weitere Verfahren oder Verhandlungen mit der Regierung. Dieses Vorgehen entspricht der allgemeinen Praxis des Widerspruchs- und Rechtsmittelverfahrens im Verwaltungsrecht.
Das Woo-Gesetz legt im Vergleich zum Wob-Gesetz mehr Wert auf proaktive Offenlegung: Behörden müssen bestimmte Dokumentenkategorien von sich aus veröffentlichen, ohne dass ein Antrag erforderlich ist. Dies betrifft auch Unternehmer: Informationen, in denen Ihr Unternehmen erwähnt wird, können somit öffentlich werden. Sind Sie ein Dritter – beispielsweise weil ein Wettbewerber Informationen über Ihr Unternehmen anfordert oder weil Ihre Unternehmensdaten in angeforderten Dokumenten enthalten sind –, haben Sie das Recht, eine Stellungnahme abzugeben und gegebenenfalls Widerspruch gegen die Offenlegung einzulegen. Wir unterstützen sowohl Antragsteller als auch Unternehmen, die die Weitergabe vertraulicher Daten verhindern möchten.
Bei MKB Juristen arbeiten Anwälte und Unternehmensjuristen in gemischten Teams zusammen und betreuen sowohl internationale Konzerne als auch kleine Unternehmen. Wir unterstützen Sie im Hinblick auf das Informationsfreiheitsgesetz und das Gesetz über Transparenz der Regierung (Open Government Act) mit folgenden Leistungen:
Sie können sich jederzeit unverbindlich mit uns in Verbindung setzen, um Ihre Situation zu besprechen.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Von der Ausarbeitung eines Antrags bis hin zur Prozessführung vor dem Verwaltungsgericht – wir unterstützen sowohl Antragsteller als auch interessierte Dritte.
Eine unklar formulierte Anfrage, versäumte Fristen oder eine unzureichend begründete Ablehnung können dazu führen, dass Ihnen wichtige Informationen entgehen – oder dass Ihre eigenen vertraulichen Daten unbeabsichtigt öffentlich gemacht werden.
Wir beginnen mit einer gründlichen Analyse Ihres Anliegens: Welche Informationen benötigen Sie, welches Interesse möchten Sie schützen? Darauf aufbauend formulieren wir eine zielgerichtete Anfrage oder eine fundierte Stellungnahme, überwachen Fristen und versenden gegebenenfalls Mahnungen. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, vertreten unsere Anwälte Sie zielstrebig in Bezug auf Einsprüche, Rechtsmittel und, in dringenden Fällen, einstweiligen Rechtsschutz – stets mit Blick auf das weitere Verfahren, für das die Informationen benötigt werden.
Ein klarer, schrittweiser Plan von der ersten Frage bis zum Ergebnis.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Unser Team aus Unternehmensjuristen und Anwälten ist auf Verwaltungsrecht spezialisiert. Wir beraten diverse Organisationen in Umweltrechtsfragen, bei Subventionen, Genehmigungen, Einspruchs- und Beschwerdeverfahren sowie bei Vollstreckungsentscheidungen. Wir verfügen über umfassende Verhandlungserfahrung, sind entscheidungsfreudig und können Chancen und Risiken fundiert einschätzen. Darüber hinaus haben wir weitreichende Erfahrung in der Prozessführung.
Antworten auf die Fragen, die uns Unternehmer am häufigsten stellen.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Unsere Anwälte und unsere interne Rechtsabteilung besprechen Ihre Situation und die Möglichkeiten unverbindlich mit Ihnen. Kontaktieren Sie uns noch heute.
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