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Über SME-AnwälteWir betreuen Organisationen aus unterschiedlichsten Branchen und beraten zu Fragen des Verwaltungsrechts. Dies umfasst unter anderem Subventionen, Umweltrecht, Genehmigungen, Vollstreckungsentscheidungen und Gerichtsverfahren. Wir beraten sowohl KMU als auch börsennotierte Unternehmen und internationale Konzerne.
Das Sozialversicherungsrecht ist Teil des Verwaltungsrechts. Nationale und lokale Behörden entscheiden auf Grundlage geltender Gesetze und Verordnungen über die Gewährung oder Beendigung von Sozialleistungen. Viele Leistungen sind an Arbeit und Lohn geknüpft, wie zum Beispiel:
Wir unterstützen verschiedene Organisationen in Angelegenheiten des Sozialversicherungsrechts, beispielsweise bei Fragen zu Rückforderungs- und Widerrufsentscheidungen sowie Verwaltungsstrafen. Wir verfügen über das nötige Wissen und die Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen – von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser Team besteht aus erfahrenen Anwälten und Rechtsexperten im Bereich Sozialversicherungsrecht. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Das Sozialversicherungsrecht ist ein Spezialgebiet des Verwaltungsrechts. Die Gewährung, Verweigerung, der Entzug oder die Rückforderung einer Leistung ist schließlich eine Entscheidung einer Verwaltungsbehörde, wie beispielsweise des Arbeitsamtes (UWV), der Sozialversicherungsbank (SVB) oder der Gemeinde. Hierfür gilt das Allgemeine Verwaltungsgesetz (AWB). Das bedeutet, dass gegen eine solche Entscheidung der gleiche Rechtsschutz besteht wie gegen andere staatliche Entscheidungen: zunächst ein Einspruch bei der Verwaltungsbehörde selbst, dann eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht und gegebenenfalls eine weitere Beschwerde. Wer den Zusammenhang mit dem Verwaltungsrecht genau kennt, erkennt eher, wo eine Entscheidung rechtlich mangelhaft ist: in der Feststellung des Sachverhalts, der Begründung, der Verhältnismäßigkeit oder der verfahrensrechtlichen Sorgfalt.
Das Sozialversicherungssystem ist auf mehrere Durchführungsorganisationen aufgeteilt, von denen jede ihren eigenen Verantwortungsbereich hat:
Ob Sie ein internationaler Konzern sind, der sich einer komplexen Arbeitgeberprüfung gegenübersieht, oder der Bäcker an der Ecke, der ein Mahnschreiben erhält – die entscheidende Rechtsfrage ist immer, ob die Entscheidung faktisch und rechtlich haltbar ist. Wir unterstützen alle diese Unternehmen und bieten sowohl im Vorfeld Beratung als auch im Falle von Rechtsstreitigkeiten an.
Wenn Sie mit einer Entscheidung des UWV, des SVB oder der Gemeinde nicht einverstanden sind, können Sie gemäß dem Allgemeinen Verwaltungsgesetz (AWB) Widerspruch einlegen. Es gilt eine kurze Frist: in der Regel sechs Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung (Art. 6:7 AWB). Wird der Widerspruch zurückgewiesen, können Sie beim Landgericht, Abteilung Verwaltungsrecht, Berufung einlegen und anschließend beim Zentralen Beschwerdeausschuss – dem höchsten Gericht in Sozialversicherungsangelegenheiten – weiter nachbessern. Ist ein schnelles Eingreifen erforderlich, beispielsweise bei der Einstellung einer Leistung und dem damit verbundenen Einkommensverlust, kann eine einstweilige Verfügung beantragt werden (Art. 8:81 AWB). Unsere Anwälte und Rechtsexperten erstellen eine fundierte Widerspruchsschrift, vertreten Sie in der Anhörung und führen gegebenenfalls das Beschwerdeverfahren.
Ein Großteil der Streitigkeiten dreht sich um Rückforderungen und Sanktionen. Die Verwaltungsbehörde kann eine Leistung rückwirkend widerrufen und den zu viel gezahlten Betrag zurückfordern sowie bei Verletzung der Informationspflicht eine Geldbuße verhängen. Dabei ist nicht nur die Frage der Rechtsgrundlage, sondern vor allem die Verhältnismäßigkeit der Entscheidung entscheidend . Aufgrund aktueller Rechtsprechung wendet das Verwaltungsgericht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Art. 3:4 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes) strenger an: Persönliche Umstände, der Grad des Verschuldens und etwaige Fehler der Verwaltungsbehörde selbst müssen in die Beurteilung einbezogen werden. Da eine Geldbuße eine Strafmaßnahme darstellt, gelten zusätzliche Schutzmechanismen, wie beispielsweise die verhältnismäßige Festsetzung der Höhe. Wir prüfen, ob eine Rückforderung gemildert oder erlassen und ob eine Geldbuße reduziert oder aufgehoben werden kann.
Für Arbeitgeber hat das Sozialversicherungsrecht weitreichende Konsequenzen. Im Krankheitsfall eines Arbeitnehmers besteht die Pflicht zur Lohnfortzahlung für maximal 104 Wochen (Artikel 7:629 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Hält die UWV die Wiedereingliederungsbemühungen für unzureichend, kann sie eine Lohnsanktion : Die Lohnfortzahlung wird um maximal 52 Wochen verlängert und die Berechnung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge (WIA) verschoben. Darüber hinaus spielen die Beitragsdifferenzierung über den Arbeitswiederaufnahmefonds (Whk) und die Entscheidung, sich für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (WGA) oder das Krankengeldgesetz selbst zu versichern, eine Rolle. Diese Entscheidungen – Lohnsanktion, Beitragsberechnung, Zurechnung von Leistungen an den Arbeitgeber – sind allesamt Verwaltungsentscheidungen, gegen die Einspruch eingelegt werden kann. Wir beraten Arbeitgeber aller Größenordnungen, von KMU bis zu Großunternehmen, zu ihren Pflichten im Zusammenhang mit dem Gatekeeper Improvement Act und führen Verfahren gegen ungerechtfertigte Lohnsanktionen und Zurechnungsentscheidungen.
MKB Juristen arbeitet mit gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen. Dadurch vereinen wir die Prozesskompetenz und das verfahrenstechnische Know-how der Anwaltschaft mit der praxisorientierten, lösungsorientierten Perspektive der Unternehmensjuristen. Wir betreuen Einzelunternehmer und Arbeitnehmer ebenso wie große Arbeitgeber und internationale Konzerne. Unser Leistungsspektrum reicht von der Zweitmeinung zu einem Entscheidungsentwurf über eine fundierte Einwendung bis hin zur Prozessführung vor der Zentralen Beschwerdekammer.
Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Entscheidung des UWV oder der Gemeinde Einspruch zu erheben?
In der Regel sechs Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung (Artikel 6:7 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes). Warten Sie nicht zu lange: Ein zu spät eingelegter Einspruch ist in der Regel unzulässig.
Kann auf eine Entschädigung verzichtet oder diese reduziert werden?
Ja, das ist je nach den Umständen möglich. Die Verwaltungsbehörde muss die Verhältnismäßigkeit und etwaige eigene Fehler berücksichtigen; in belastenden Situationen kann auf die (vollständige) Entschädigung verzichtet werden.
Was kann ich gegen eine Lohnsanktion des UWV tun?
Gegen die Lohnsanktionsentscheidung kann Einspruch eingelegt werden. Wir prüfen, ob die Wiedereingliederungsbemühungen tatsächlich ausreichend waren oder ob ein triftiger Grund für eine Abweichung vorlag, und legen gegebenenfalls Einspruch und Berufung ein.
Unterstützen Sie auch Einzelunternehmer oder Angestellte?
Ja. Wir betreuen sowohl große Arbeitgeber und Konzerne als auch Kleinunternehmer und Privatpersonen – von internationalen Unternehmen bis zum Bäcker um die Ecke.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir unterstützen Unternehmer und Organisationen bei rechtlichen Fragestellungen, bei denen eine sorgfältige Prüfung, Strategie und Umsetzung wichtig sind.
Rechtliche Unterstützung ist besonders wertvoll, wenn viel auf dem Spiel steht, Fristen drängen oder eine falsche Reaktion Ihre Position schwächen könnte.
In speziellen Fällen kann die erste Reaktion entscheidend für das weitere Vorgehen sein. Ein Eingeständnis, eine unvollständige Erklärung oder der falsche Tonfall könnten später gegen Sie verwendet werden. Deshalb prüfen wir zunächst genau, was Ihnen vorgeworfen wird, welche Fakten feststehen, welche Dokumente fehlen und welche Strategie Ihren Interessen am besten entspricht.
Sie erhalten keine abstrakte juristische Darstellung, sondern eine praxisorientierte Einschätzung Ihrer Situation, der Risiken und der nächsten Schritte.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Unser Team aus Unternehmensjuristen und Anwälten ist auf Verwaltungsrecht spezialisiert. Wir beraten diverse Organisationen in Umweltrechtsfragen, bei Subventionen, Genehmigungen, Einspruchs- und Beschwerdeverfahren sowie bei Vollstreckungsentscheidungen. Wir verfügen über umfassende Verhandlungserfahrung, sind entscheidungsfreudig und können Chancen und Risiken fundiert einschätzen. Darüber hinaus haben wir weitreichende Erfahrung in der Prozessführung.
Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen zu diesem Rechtsgebiet, unserer Vorgehensweise und der Suche nach Rechtsbeistand.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Möchten Sie wissen, wie Ihre rechtliche Lage aussieht oder welcher Schritt sinnvoll ist? Besprechen Sie Ihre Situation mit einem Anwalt oder dem Unternehmensjuristen.
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