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Über SME-AnwälteFür Bauvorhaben, Geschäftserweiterungen oder Veranstaltungen ist häufig eine Umweltgenehmigung erforderlich. Die Bestimmungen haben sich im Rahmen des Umwelt- und Planungsgesetzes geändert. Wir begleiten Sie vom Antrag bis zum möglichen Genehmigungsverfahren.
Für bestimmte Aktivitäten benötigen Organisationen oder Privatpersonen eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Beispielsweise ist für den Bau oder die Sanierung von Immobilien eine Umweltgenehmigung erforderlich. Auch für den Betrieb bestimmter Unternehmen kann eine Umweltgenehmigung notwendig sein. Schließlich muss für die Organisation bestimmter Veranstaltungen eine Umweltgenehmigung beantragt werden. Wer eine genehmigungspflichtige Aktivität durchführen möchte, muss diese Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Eine Verwaltungsbehörde entscheidet anschließend über den Antrag und trifft eine Entscheidung. Wird die Umweltgenehmigung nicht erteilt, kann Einspruch und gegebenenfalls Berufung eingelegt werden. Ein Einspruch muss stets innerhalb von sechs Wochen eingereicht werden.
Bei der Beantragung einer Umweltgenehmigung oder der Einlegung eines Einspruchs oder einer Beschwerde ist es ratsam, Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Dies ermöglicht eine frühzeitige Analyse potenzieller Risiken. Darüber hinaus müssen bei der Beantragung einer Umweltgenehmigung bestimmte formale Anforderungen erfüllt werden. Ein Rechtsexperte oder Anwalt stellt sicher, dass diese Fristen eingehalten werden.
Haben Sie Fragen zu Umweltgenehmigungen? Kontaktieren Sie uns.
Das Umwelt- und Planungsgesetz (Omgevingswet) trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Es fasste zahlreiche alte Gesetze und Verordnungen zum Thema Umwelt – darunter das Umweltgesetz (Allgemeine Bestimmungen) (Wabo), das Raumordnungsgesetz und große Teile des Umweltmanagementgesetzes – in einem einheitlichen System zusammen. Die Umweltgenehmigung bleibt das zentrale Instrument: Anstatt für verschiedene Maßnahmen separate Genehmigungen zu beantragen, beantragen Sie grundsätzlich eine einzige Umweltgenehmigung für alle geplanten Aktivitäten. Der Antrag wird digital über das nationale Omgevingsloket eingereicht.
Für Unternehmer bedeutet dies, dass sich die Spielregeln in einem wichtigen Punkt geändert haben. Ob für eine Tätigkeit eine Genehmigung erforderlich ist, hängt von den im Umweltgesetz (Bal) und im kommunalen Umweltplan aufgeführten Tätigkeiten ab. Wir prüfen für Sie, ob Ihr Vorhaben eine Genehmigung oder Meldung erfordert und an welche zuständige Behörde – Gemeinde, Provinz oder Wasserbehörde – Sie sich wenden müssen. Für den Zusammenhang mit den weiterführenden Bestimmungen des Umweltrechts verweisen wir Sie auf unsere Hauptseite.
Gemäß dem Umwelt- und Planungsgesetz wurde die alte Baugenehmigung in zwei Komponenten aufgeteilt. Für die eigentliche Bauausführung gilt die technische Bauprüfung: Hierbei wird geprüft, ob das Bauwerk den technischen Bauanforderungen der Bau- und Wohnumweltverordnung (Bbl) entspricht. Zusätzlich gibt es die Umweltverträglichkeitsprüfung (OPA): Hierbei wird geprüft, ob das Bauwerk oder die Nutzung mit dem Umweltplan der Gemeinde vereinbar ist. Daher können für ein und dasselbe Bauvorhaben zwei separate Prüfungen erforderlich sein.
Wenn Ihr Vorhaben nicht mit dem Umweltplan übereinstimmt, kommt eine Sondergenehmigung (Off-Plan Environmental Plan Activity, BOPA) zum Einsatz. Die Gemeinde kann dann unter bestimmten Voraussetzungen vom Plan abweichen. Darüber hinaus unterscheiden wir zwischen umweltschädlichen Aktivitäten (MBA): Aktivitäten, die negative Auswirkungen auf die Umwelt haben können, wie beispielsweise der Betrieb einer Produktionsanlage, die Lagerung gefährlicher Stoffe oder bestimmter Anlagen. Informationen zur Planung finden Sie auf unseren Seiten zu Bebauungsplänen und Raumplanung; Informationen zum Umweltrecht findenWebseite. Wir klären im Vorfeld, welche Aktivitäten für Ihre Situation relevant sind, damit Sie keine unangenehmen Überraschungen erleben.
Für die meisten Anträge gilt das reguläre Vorbereitungsverfahren. Die zuständige Behörde muss grundsätzlich innerhalb von acht Wochen über den Antrag entscheiden; diese Frist kann einmalig um sechs Wochen verlängert werden. Gegen die Entscheidung kann zunächst Einspruch eingelegt und anschließend beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingelegt werden.
gilt umfangreiche Vorverfahren . In diesem Verfahren wird zunächst ein Entscheidungsentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt, zu der Interessierte Stellung nehmen können; die Entscheidungsfrist beträgt grundsätzlich sechs Monate. Gegen die endgültige Entscheidung kann direkt Rechtsmittel eingelegt werden. Wir überwachen in beiden Verfahren die Einhaltung der Fristen und Formvorschriften, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag oder Einspruch nicht aus formalen Gründen scheitert.
Wird Ihre Umweltgenehmigung abgelehnt oder erteilt die Gemeinde Ihrem Nachbarn eine Genehmigung, die Ihnen Nachteile bringt, können Sie gegen die Entscheidung Einspruch einlegen. Im regulären Verfahren legen Sie zunächst Widerspruch bei der Verwaltungsbehörde ein, die die Entscheidung getroffen hat. Gemäß Artikel 6:7 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes beträgt die Widerspruchsfrist sechs Wochen, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung der Entscheidung. Wird der Widerspruch zurückgewiesen, können Sie beim Landgericht Berufung einlegen und gegebenenfalls anschließend eine weitere Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Staatsrats.
Ein Einspruch oder eine Beschwerde hat in der Regel keine aufschiebende Wirkung auf eine Genehmigung. Droht jedoch ein irreparabler Schaden – beispielsweise durch Baubeginn –, können wir beim zuständigen Richter eine einstweilige Verfügung , um die Entscheidung vorläufig auszusetzen. Unsere Anwälte prüfen, ob die Behörde die gesetzlichen Bestimmungen und die allgemeinen Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung (Sorgfalt, Rechtfertigung und Verhältnismäßigkeit) eingehalten hat, und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen das erfolgversprechendste Vorgehen.
Eine Umweltgenehmigung bringt Verpflichtungen mit sich. Werden die Vorschriften nicht eingehalten oder ohne die erforderliche Genehmigung gehandelt, kann die zuständige Behörde durch einen Bußgeldbescheid oder administrative Zwangsmaßnahmen vorgehen; die Genehmigung kann sogar widerrufen werden. Wir unterstützen Unternehmer in Vollstreckungsverfahren, verteidigen sie gegen Vollstreckungsentscheidungen und beraten sie zur Legalisierung. Auch Anwohner und Wettbewerber, die gezielt gegen eine unerwünscht situierte Situation vorgehen wollen, stehen wir zur Seite.
MKB Juristen arbeitet mit gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen. So vereinen wir die Prozesskompetenz und Erfahrung eines Anwalts mit der praxisorientierten, wirtschaftsnahen Perspektive eines Rechtsberaters – zu transparenten Konditionen. Wir unterstützen internationale Konzerne bei umfangreichen Bau- und Umweltgenehmigungen, stehen aber genauso gerne lokalen Gastronomiebetrieben, Bauunternehmen oder dem Bäcker um die Ecke zur Seite, die eine Renovierung oder Geschäftserweiterung planen. Ob es um den Antrag, ein Einspruchs- oder Berufungsverfahren oder eine Vollstreckungsfrage geht: Wir helfen Ihnen, die rechtlichen Möglichkeiten und die sinnvolle Vorgehensweise in Ihrer Situation zu prüfen.
Benötige ich immer eine Umweltgenehmigung? Nicht immer. Manche Aktivitäten sind genehmigungsfrei, andere unterliegen einer Meldepflicht und wieder andere erfordern eine Genehmigung. Ob eine Genehmigung erforderlich ist, hängt von der Verordnung über Aktivitäten im Lebensraum und dem kommunalen Umweltplan ab. Wir prüfen dies im Voraus für Sie.
Innerhalb welcher Frist muss ich Einspruch einlegen? Grundsätzlich innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung (Artikel 6:7 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes). Diese Frist ist strikt einzuhalten; ein zu spät eingelegter Einspruch wird fast immer als unzulässig zurückgewiesen.
Kann ich mit dem Bau beginnen, sobald ich die Baugenehmigung habe? Eine erteilte Baugenehmigung ist nicht immer sofort unwiderruflich; Dritte können weiterhin Einspruch erheben, Berufung einlegen und eine einstweilige Verfügung beantragen. Wir beraten Sie zu den Risiken eines Baubeginns, bevor die Baugenehmigung unwiderruflich ist.
Wie viel kostet Rechtsbeistand? Wir arbeiten mit transparenten, vorab vereinbarten Preisen und besprechen immer zuerst die Erfolgsaussichten vor Gericht, damit Sie keine unangenehmen Überraschungen erleben.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Von der ersten Machbarkeitsfrage bis zur Anhörung vor dem Verwaltungsgericht.
Die größten Risiken liegen in der Einhaltung von Fristen und der korrekten Einstufung der Tätigkeit. Wer die sechswöchige Einspruchsfrist versäumt, geht leer aus. Und wer ohne die erforderliche Genehmigung baut oder arbeitet, riskiert eine Strafzahlung oder die Stilllegung.
Wir beginnen mit einer Analyse Ihres Plans und der einschlägigen Bestimmungen des Dekrets über Aktivitäten im Lebensraum und des Umweltplans. So können wir frühzeitig feststellen, welche Aktivitäten anfallen und welcher Weg am vielversprechendsten ist. Durch die Zusammenarbeit von Anwälten und internen Rechtsberatern prüfen wir, was rechtlich möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Ein Genehmigungsverfahren im Umweltbereich folgt festgelegten Phasen.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Umweltrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb dieses Rechtsbereichs konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Fachgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.
Die Fragen, die uns Unternehmer am häufigsten stellen.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Kontaktieren Sie unsere Anwälte und Rechtsexperten für Umweltrecht unverbindlich. Wir denken mit Ihnen mit – vom Konzern bis zum Bäcker um die Ecke.
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