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Über SME-AnwälteMöchten Sie einen Bebauungsplan oder Umweltplan ändern lassen, davon abweichen oder sich gegen ein Bauvorhaben wehren? Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen Sie – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
Das Raumordnungsgesetz schreibt vor, dass jede Gemeinde einen Flächennutzungsplan für ihr Gebiet erstellen muss. Dieser Plan legt fest, wie Grundstücke und Parzellen genutzt werden dürfen. Er enthält auch eine Nutzungsbeschreibung und beschreibt, welche Nutzungen zulässig sind, beispielsweise Gewerbe-, Wohn- und Landwirtschaftsnutzung. Dadurch wird eine Struktur für die Entwicklung und Nutzung von Grundstücken innerhalb eines Planungsgebiets geschaffen.
Wenn eine Gemeinde einen Bebauungsplan ändert, muss sie dies bekanntgeben. Hat die Änderung negative Folgen, kann Einspruch erhoben werden. Oft veröffentlicht die Gemeinde zunächst einen vorläufigen Entwurf des Bebauungsplans. Nach dessen Veröffentlichung kann eine öffentliche Stellungnahme eingereicht werden. Wird diese nicht berücksichtigt, kann eine Gegendarstellung abgegeben werden. Geht keine Gegendarstellung ein, ist ein Einspruch gegen den endgültigen Bebauungsplan nicht möglich.
Haben Sie Fragen zu Bebauungsplänen? Kontaktieren Sie uns.
Seit dem Inkrafttreten des Umwelt- und Planungsgesetzes am 1. Januar 2024 ist der Flächennutzungsplan in den Umweltplan integriert. Künftig wird jede Gemeinde nur noch einen Umweltplan für ihr gesamtes Gebiet haben, während zuvor mehrere Flächennutzungspläne möglich waren. Während der Übergangszeit gilt der sogenannte provisorische Teil des Umweltplans: Bestehende Flächennutzungspläne, Verwaltungsvorschriften und eine Reihe nationaler Regelungen (die „Mitgift“) bleiben kraft Gesetzes weiterhin gültig, bis die Gemeinde ihren neuen Teil des Umweltplans verabschiedet hat. Bis zum Ende der Übergangszeit erarbeiten die Gemeinden diesen neuen Teil schrittweise. Für Unternehmer und Grundstückseigentümer bedeutet dies, dass sowohl der alte Flächennutzungsplan als auch die neuen Regelungen des Umweltplans gleichzeitig relevant sein können. Unsere Anwälte und (Unternehmens-)Rechtsexperten ermitteln für Sie, welche Regelungen für Ihr Grundstück oder Projekt gelten – egal, ob Sie ein internationaler Konzern mit einem großen Entwicklungsprojekt oder der Bäcker um die Ecke sind, der expandieren möchte.
Wenn Sie ein Grundstück oder ein Gebäude anders nutzen möchten, als es der Bebauungsplan vorsieht, stehen Ihnen verschiedene Wege offen. Sofern der Bebauungsplan selbst Abweichungen oder Änderungen zulässt, können Sie innerhalb des Plans davon abweichen. Liegt dies außerhalb des Plans, ist eine außerplanmäßige Umweltgenehmigung (BOPA) erforderlich: eine Umweltgenehmigung, mit der die Gemeindeverwaltung die Abweichung vom Bebauungsplan genehmigt. Bei erheblichen Abweichungen kann zudem die Zustimmung des Gemeinderats im Rahmen eines verbindlichen Beratungsrechts erforderlich sein. Bei größeren Bauvorhaben kann es ratsam sein, eine Änderung des Bebauungsplans selbst zu beantragen. Wir prüfen, welcher Weg am schnellsten zum gewünschten Ergebnis führt, erstellen die Begründung (die ausgewogene Aufteilung der Funktionen auf die Standorte) und begleiten Sie bei der Antragstellung. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zu Umweltgenehmigungen.
Sie können dem Gemeinderat während der sechswöchigen öffentlichen Auslegungsfrist eine Stellungnahme zu einem Entwurf eines Umwelt- oder Flächennutzungsplans übermitteln. Wird der Plan anschließend zu Ihren Ungunsten verabschiedet, können Sie innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung direkt beim Verwaltungsgericht des Staatsrats Berufung einlegen; ein Einspruchsverfahren entfällt. Betroffene, die eine Stellungnahme abgegeben haben, können Berufung einlegen. Wir prüfen im Vorfeld, welche Berufungsgründe realistische Erfolgsaussichten haben, damit Sie Ihre Bemühungen gezielt einsetzen können. Wichtig zu beachten ist gemäß Umwelt- und Planungsgesetz: Ein Umweltplan tritt bereits vier Wochen nach Veröffentlichung in Kraft, die Berufungsfrist beträgt jedoch sechs Wochen. Genehmigungen können bereits während dieser Frist erteilt werden. Um zu verhindern, dass eine unerwünschte Entwicklung unumkehrbar wird, können wir zusätzlich zur Berufung einen Antrag auf einstweilige Verfügung beim Eilrichter stellen. Fristen im Verwaltungsrecht sind fatal – eine zu späte Reaktion führt dazu, dass der Plan nicht mehr angreifbar ist.
Wenn eine Gemeinde den Umweltplan ändert und Ihnen dadurch ein Schaden entsteht – beispielsweise eine Wertminderung Ihrer Immobilie oder Einnahmeverluste –, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung. Was nach altem Recht als Planungsschaden galt (geregelt im Raumordnungsgesetz), fällt nun unter die Benachteiligungsentschädigung nach § 15.1 des Umweltgesetzes. Nicht jeder Schaden ist entschädigungsfähig: Ein Teil bleibt als normales gesellschaftliches Risiko von Ihnen selbst zu tragen, und der Zeitpunkt der Schadensfeststellung hat sich im Umweltgesetz geändert (grundsätzlich erst zum Zeitpunkt der Genehmigung oder der tatsächlichen Durchführung der Maßnahme, nicht bereits zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Plans). Wir prüfen, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben, und stellen den Antrag in Ihrem Namen. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten zu Planungsschäden und Benachteiligungsentschädigung.
Bebauungspläne und Umweltpläne sind ein wichtiger Bestandteil unseres umfassenden Umweltrechtsteams. Bei MKB Juristen arbeiten Anwälte und Unternehmensjuristen eng zusammen, um Ihnen sowohl fundierte Verfahrensberatung als auch praxisorientierte Unterstützung für Ihr Unternehmen zu bieten. Wir betreuen Unternehmen aus allen Bereichen: von internationalen Konzernen, die eine neue Niederlassung oder ein Gebietsentwicklungsprojekt realisieren, bis hin zum Bäcker um die Ecke, der sein Geschäft erweitern oder eine Terrasse anbauen möchte. Ob Sie einen Plan ändern, von ihm abweichen oder sich gegen ein Bauvorhaben in Ihrer Nachbarschaft wehren möchten: Wir unterstützen Sie bei der Strategieentwicklung, überwachen Fristen und führen, falls erforderlich, das Verfahren bis hin zum Staatsrat.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir unterstützen Unternehmer, Grundstückseigentümer und Regierungsbehörden in allen Fragen der Zoneneinteilung und Umweltplanung.
Im Verwaltungsrecht gelten strenge Fristen. Wer die sechswöchige Frist zur Einreichung von Stellungnahmen oder zur Einlegung eines Rechtsbehelfs versäumt, kann einen Plan nicht mehr anfechten. Gemäß dem Umwelt- und Planungsgesetz tritt ein Umweltplan zudem bereits vier Wochen nach seiner Veröffentlichung in Kraft, während die Einspruchsfrist sechs Wochen beträgt – in diesem Zeitraum können bereits Genehmigungen erteilt werden, die später unwiderruflich sind.
Wir prüfen im Vorfeld, welcher Weg – Änderung, Abweichung oder Verfahren – am schnellsten zum Ziel führt und welche Berufungsgründe realistische Erfolgsaussichten haben. So können Sie Ihre Bemühungen gezielt einsetzen. Gegebenenfalls verbinden wir die Berufung mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung, um Fristen zu wahren und eine unerwünschte Entwicklung bis zur Gerichtsentscheidung zu stoppen.
Von der ersten Analyse bis hin zu den Verhandlungen vor dem Staatsrat.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Umweltrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb dieses Rechtsbereichs konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Fachgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.
Die am häufigsten gestellten Fragen zu Bebauungsplänen und Umweltplänen.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Kontaktieren Sie unsere Anwälte und Rechtsexperten im Umweltrecht. Wir analysieren Ihre Situation und behalten die Fristen im Blick.
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