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Über SME-AnwälteVon der Standortwahl bis zum Verfahren: Unsere Anwälte und internen Rechtsberater begleiten Unternehmer durch das Raumplanungsrecht gemäß dem Umwelt- und Planungsgesetz. Vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke.
Die Raumplanung befasst sich mit dem Prozess der Nutzung und Gestaltung von Lebensraum und Umwelt. Sie basiert auf verschiedenen Gesetzen und Verordnungen. Durch diese Vielfalt an Regelungen wird versucht, sowohl Gemeinwohl- als auch individuelle Interessen zu berücksichtigen.
Die (Regional-)Regierung verfügt über die Befugnisse und Instrumente zur Raumordnung. Dazu gehört beispielsweise die Erstellung von Bebauungsplänen, aber auch die Erteilung von Genehmigungen. Darüber hinaus können Maßnahmen ergriffen werden, wenn Einzelpersonen oder Unternehmen gegen Gesetze und Verordnungen verstoßen.
Haben Sie Fragen zur Raumplanung? Kontaktieren Sie uns.
Seit dem 1. Januar 2024 ist das Umwelt- und Planungsgesetz (Omgevingswet) in Kraft – die größte Systemreform im Umweltrecht seit Jahrzehnten. Das Umwelt- und Planungsgesetz fasst Dutzende von Gesetzen zum Thema Lebensraum zusammen – darunter das frühere Raumordnungsgesetz (Wro) und das Umweltgenehmigungsgesetz (Wabo) – zu einem einheitlichen System. Die bedeutendste Änderung im Bereich der Raumplanung ist die Integration des kommunalen Flächennutzungsplans in den Umweltplan: Jede Gemeinde verabschiedet einen einheitlichen Umweltplan für ihr gesamtes Gebiet. Bis zur vollständigen Ausarbeitung des Umweltplans bilden die alten Flächennutzungspläne zusammen den vorläufigen Teil dieses Plans (das sogenannte Übergangsgesetz). Zentrales Bewertungskriterium ist nicht mehr „gute Raumplanung“, sondern eine ausgewogene Verteilung der Funktionen auf die Standorte (Artikel 4.2 Umwelt- und Planungsgesetz). Das klingt technisch, betrifft aber jeden Unternehmer, der an einem Standort bauen, sanieren, erweitern oder eine neue Tätigkeit aufnehmen möchte. Diese Seite fällt unter unsere umfassende Expertise im Umweltrecht.
Ob ein Vorhaben oder eine Aktivität genehmigt wird, hängt vom Umweltplan (früher Flächennutzungsplan). Wenn Ihr Vorhaben den zulässigen Funktionen und den Bau- und Nutzungsbestimmungen entspricht, kann die Genehmigung oft relativ schnell erteilt werden. Andernfalls gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die Gemeinde kann den Umweltplan ändern, oder Sie können eine Umweltgenehmigung für eine noch nicht geplante Umweltmaßnahme (BOPA) – den Nachfolger der früheren „Abweichungsgenehmigung“. Bei dieser Prüfung spielt die ausgewogene Verteilung der Funktionen auf die Standorte erneut eine entscheidende Rolle: Die zuständige Behörde (in der Regel die Gemeindeverwaltung) wägt Ihre Interessen gegen die Interessen der Anwohner, der Umwelt und des umliegenden Gebiets ab. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater prüfen im Vorfeld, welcher Weg der schnellste und vielversprechendste ist, und gestalten den Antrag und die Begründung so, dass sie auch möglichen Gerichtsverfahren standhalten. Dies gilt sowohl für den internationalen Konzern mit einem großflächigen Flächenentwicklungsprojekt als auch für den Bäcker um die Ecke, der sein Geschäft erweitern oder eine Terrasse anbauen möchte.
Gegen Entscheidungen im Bereich der Raumplanung besteht Rechtsschutz, dessen Ablauf jedoch vom eingeleiteten Verfahren abhängt. Im regulären Verfahren können Sie als Betroffener innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung der Entscheidung Einspruch bei der zuständigen Behörde einlegen und anschließend beim Gericht Berufung einlegen. Im erweiterten Verfahren – das beispielsweise für Umweltpläne und komplexere Genehmigungen gilt – müssen Sie zunächst eine Stellungnahme zum Entscheidungsentwurf einreichen, bevor Sie Berufung einlegen können. In vielen Fällen ist eine höhere Beschwerde direkt an die Verwaltungsgerichtsbarkeit des Staatsrats gerichtet. Droht ein irreparabler Schaden, etwa weil ein Nachbar bereits mit dem Bau begonnen hat, können Sie gleichzeitig eine einstweilige Verfügung zur Aussetzung der Entscheidung beantragen. Fristen sind entscheidend: Zu spät ist grundsätzlich zu spät. Daher ist es ratsam, frühzeitig Rechtsberatung einzuholen, damit Stellungnahmen, Einspruchs- und Berufungsgründe fristgerecht und vollständig eingereicht werden.
Wer gegen den Flächennutzungsplan oder die Auflagen einer Baugenehmigung verstößt – beispielsweise durch Bauen ohne Genehmigung oder ungenehmigte Nutzung des Grundstücks –, kann die zuständige Behörde die Einhaltung durchsetzen. Kapitel 18 des Umwelt- und Planungsgesetzes sieht hierfür die entsprechenden Instrumente vor: eine Anordnung mit Geldbuße, eine Anordnung mit Verwaltungszwang und gegebenenfalls den Entzug einer Genehmigung. Nach dem Prinzip der zwingenden Durchsetzung muss der Staat grundsätzlich gegen Verstöße vorgehen, es sei denn, es liegen besondere Umstände oder eine konkrete Aussicht auf Legalisierung vor. Wenn Sie als Unternehmer einen Durchsetzungsbescheid erhalten, können Sie diesen anfechten; umgekehrt können Sie bei Ihren Nachbarn, die eine Belästigung oder illegale Bauarbeiten feststellen, einen Antrag auf Durchsetzung stellen. Wir unterstützen sowohl Unternehmer, die mit Durchsetzungsmaßnahmen konfrontiert sind, als auch Parteien, die die Einhaltung der Vorschriften durchsetzen wollen.
Wenn die Regierung den Flächennutzungsplan ändert oder eine Genehmigung erteilt, die den Wert Ihres Grundstücks mindert oder Ihren Geschäftsbetrieb beeinträchtigt, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Entschädigung. Gemäß Abschnitt 15.1 des Umwelt- und Planungsgesetzes (Environment and Planning Act) ist dies geregelt; der alte Begriff „Planungsschaden“ wird in der Praxis noch häufig verwendet. Nicht jeder Schaden berechtigt zu einer Entschädigung: Manche Schäden fallen unter das normale gesellschaftliche Risiko. Ob Sie anspruchsberechtigt sind und in welcher Höhe eine Entschädigung zusteht, erfordert eine sorgfältige rechtliche und tatsächliche Prüfung. Lesen Sie mehr über Benachteiligungsentschädigung und Planungsschaden.
Worin besteht der Unterschied zwischen einem Bebauungsplan und einem Umweltplan?
Seit dem Umwelt- und Planungsgesetz (1. Januar 2024) wurde der Bebauungsplan durch den Umweltplan ersetzt. Bestehende Bebauungspläne bleiben als vorläufiger Bestandteil des Umweltplans in Kraft, bis die Gemeinde ihren endgültigen Umweltplan verabschiedet hat.
Mein Vorhaben passt nicht in den Flächennutzungsplan. Ist es trotzdem möglich?
Oft ja. Die Gemeinde kann den Flächennutzungsplan ändern, oder Sie können eine Umweltgenehmigung für eine flächenbezogene Aktivität außerhalb des geplanten Flächennutzungsplans (BOPA) beantragen. Die zuständige Behörde prüft dann die Eignung der Standorte anhand einer ausgewogenen Verteilung der Funktionen.
Wie viel Zeit habe ich, um Einspruch oder Beschwerde einzulegen?
Grundsätzlich sechs Wochen nach Veröffentlichung oder Bereitstellung des Beschlusses zur Einsichtnahme. Im Falle des ausführlichen Verfahrens müssen Sie zuvor fristgerecht eine Stellungnahme zum Beschlussentwurf einreichen. Diese Fristen sind strikt einzuhalten.
Kann ich Schadensersatz erhalten, wenn der Wert meiner Immobilie sinkt?
Unter Umständen ja, durch eine Entschädigung für Nachteile (Abschnitt 15.1 des Umwelt- und Planungsgesetzes, früher Planungsschaden). Ein Teil des Schadens bleibt jedoch als normales gesellschaftliches Risiko von mir selbst zu tragen.
Bei MKB Juristen arbeiten Anwälte und Unternehmensjuristen in gemischten Teams zusammen. So können wir von Anfang an strategische Beratung leisten – etwa bei der Standortwahl, der Gebietsentwicklung und den Genehmigungsverfahren – und bei Bedarf auch gerichtlich vorgehen. Wir betreuen Mandanten aus allen Bereichen: von internationalen Konzernen mit komplexen Gebietsentwicklungsprojekten bis hin zum lokalen Bäcker, der expandieren möchte. Haben Sie Fragen zur Raumplanung, zum Umweltplan, zu einer Umweltgenehmigung oder zu einer behördlichen Entscheidung? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir begleiten Unternehmer durch den gesamten Prozess, von der ersten Beratung bis hin zur Prozessführung.
Wer ohne ausreichende Vorbereitung baut, renoviert oder eine Aktivität aufnimmt, muss mit Genehmigungsverweigerungen, behördlichen Maßnahmen und kostspieligen Verzögerungen rechnen. Wird eine Frist von sechs Wochen versäumt, kann dies dazu führen, dass eine Entscheidung endgültig wird, selbst wenn sie ungerechtfertigt ist.
Wir beginnen mit der Frage nach Ihren Zielen und dem schnellsten und vielversprechendsten Weg dorthin: Passt der Plan zum Umweltplan, ist eine Genehmigung nach dem Bureau of Environmental Protection Act (BOPA) erforderlich oder muss der Plan angepasst werden? Wir strukturieren den Antrag und die Begründung so, dass sie potenziellen Gerichtsverfahren standhalten, überwachen alle Fristen und leiten bei Bedarf umgehend Einsprüche, Berufungen oder einstweilige Verfügungen ein. Anwälte und interne Rechtsberater arbeiten als ein Team zusammen, um eine nahtlose Abstimmung von Strategie und Umsetzung zu gewährleisten.
Ein klarer Schritt-für-Schritt-Plan, von der ersten Einschätzung bis zum Abschluss.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Umweltrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb dieses Rechtsbereichs konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Fachgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.
Die Fragen, die uns Unternehmer am häufigsten zum Thema Raumplanung stellen.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen Sie gerne von der ersten Beratung bis hin zur Prozessführung. Kontaktieren Sie uns unverbindlich.
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