Sozialer Bereich

Datenschutz im sozialen Bereich

Anwälte und Rechtsexperten für die DSGVO im sozialen Bereich

Kommunen verarbeiten eine große Menge sensibler Daten im sozialen Bereich. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen Sie dabei, diese Verarbeitung rechtmäßig, sicher und human zu gestalten.

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
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Was wir tun

Die Kommunen sind für die Erfüllung sozialer Aufgaben zuständig. Diese
Aufgaben beziehen sich auf das Jugendgesetz, das Sozialhilfegesetz (Wmo), das Partizipationsgesetz, das Kommunale Schuldenhilfegesetz und das Gesetz über angemessene Bildung. Hierfür verarbeiten die Kommunen große Datenmengen. Dazu gehören auch sensible Daten wie Gesundheits- und Strafregister. Dies birgt ein Datenschutzrisiko.

Die Kommunen nehmen ihre Aufgaben im sozialen Bereich auf unterschiedliche Weise wahr und arbeiten mit verschiedenen Organisationen zusammen. Diese neue Arbeitsweise birgt neue Risiken für den Datenschutz.

Die Bedeutung des Datenschutzes im sozialen Bereich liegt in der Gewährleistung des freien Zugangs zu grundlegenden Dienstleistungen. Die Hemmschwelle, Hilfe in Anspruch zu nehmen, darf nicht zu hoch sein. Das Vertrauen in die Regierung und deren Unterstützung ist eine grundlegende Voraussetzung.

Haben Sie Fragen zum Datenschutz? Kontaktieren Sie uns!

Datenschutz im sozialen Bereich als Teil des sozialen Bereichs

Diese Seite ist Teil unserer umfassenden Expertise im Sozialbereich. Im Sozialbereich erfüllen Kommunen Aufgaben auf Grundlage des Jugendgesetzes, des Sozialhilfegesetzes 2015 (Wmo 2015), des Partizipationsgesetzes und des Kommunalen Schuldenhilfegesetzes. Bei nahezu allen diesen Aufgaben werden personenbezogene Daten verarbeitet, oft von schutzbedürftigen Einwohnern und häufig besonders sensibler Natur. Datenschutz ist daher kein nachträglicher Gedanke, sondern ein roter Faden, der sich durch den gesamten Sozialbereich zieht. Unsere Rechtsanwälte und internen Juristen betrachten die Angelegenheit genau aus dieser Perspektive: Wie kann Hilfe menschlich und wirksam bleiben, während die Datenverarbeitung nachweislich rechtmäßig ist?

Der rechtliche Rahmen: DSGVO, UAVG und die Branchengesetze

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im sozialen Bereich unterliegt der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem DSGVO-Umsetzungsgesetz. Darüber hinaus enthalten branchenspezifische Gesetze eigene Bestimmungen zur Datenverarbeitung: das Jugendgesetz (einschließlich Kapitel 7), das Sozialhilfegesetz 2015 (einschließlich Kapitel 5) und das Partizipationsgesetz. Diese branchenspezifischen Gesetze bilden häufig die Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, auf die sich die Gemeinde nicht allein auf eine Einwilligung stützen kann.

Gemäß Artikel 6 der DSGVO benötigt jede Datenverarbeitung eine Rechtsgrundlage. Im sozialen Bereich sind die häufigsten Rechtsgrundlagen die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO) und die Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder die Ausübung öffentlicher Gewalt (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO). In der Regel ist die Gemeindeverwaltung der Verantwortliche. Ob Sie eine Gemeinde, ein Pflegedienstleister, eine Wohlfahrtsorganisation oder ein mit der Gemeinde kooperierender Unternehmer sind: Die Ermittlung der korrekten Rechtsgrundlage ist der erste Schritt, den wir gemeinsam mit Ihnen unternehmen.

Besondere personenbezogene Daten: medizinische und strafrechtliche Daten

Im sozialen Bereich werden regelmäßig besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet, beispielsweise Gesundheitsdaten und Daten über Straftaten. Gemäß Artikel 9 der DSGVO ist die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten nur bei Vorliegen einer spezifischen Ausnahme. Für Daten über Straftaten gelten in Artikel 10 der DSGVO und der UVG gesonderte Regelungen. Für die Jugendhilfe, die Schuldenberatung und die individuellen Leistungen der Wmo bedeutet dies, dass die Gemeinde die Verarbeitung dieser sensiblen Daten besonders sorgfältig begründen muss. Unsere Rechtsexperten prüfen, ob ein solcher Ausnahmegrund tatsächlich vorliegt, da hier in der Praxis häufig Probleme auftreten. Weitere Informationen finden Sie in unserer Expertise zur DSGVO im Gesundheitswesen.

Zweckbindung und Datenminimierung: Nur das Nötigste wissen, nicht das, was man gerne wissen möchte

Zwei Grundsätze der DSGVO stehen im besonders starken Widerspruch zur integrierten Arbeitsweise im sozialen Bereich: Zweckbindung und Datenminimierung (Art. 5 DSGVO). Zweckbindung bedeutet, dass Daten, die für einen bestimmten Zweck erhoben wurden, nicht einfach für einen anderen Zweck verwendet werden dürfen. Die Weitergabe von Daten zwischen verschiedenen Bereichen oder lokalen Teams erfordert daher in jedem Einzelfall eine erneute Prüfung der Rechtsgrundlage und des Zwecks. Datenminimierung bedeutet, dass nur die notwendigen Daten verarbeitet werden: die Unterscheidung zwischen „ Kenntnisbedarf“ und „Nice-to-know“. Wir unterstützen Organisationen bei der konkreten Umsetzung dieses Grundsatzes, basierend auf Subsidiarität (dem am wenigsten eingreifenden Weg), Verhältnismäßigkeit (die Mittel müssen dem Zweck entsprechen) und Effektivität.

Datenaustausch in Nachbarschaftsteams und Partnerschaften

Kommunen arbeiten mit Pflegediensten, Wohlfahrtsorganisationen, dem Bildungssektor und mitunter auch mit Polizei und Justiz zusammen. Genau diese Zusammenarbeit birgt neue Datenschutzrisiken. Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass die DSGVO die Datenweitergabe verbietet. Die niederländische Datenschutzbehörde betont jedoch, dass die Weitergabe unter bestimmten Bedingungen oft zulässig ist, sofern die Rechtsgrundlage korrekt und der Zweck der Weitergabe konkret ist. Wichtig ist, dass die Einwilligung bei der Erstaufnahme und Weitervermittlung in der Regel keine gültige Rechtsgrundlage darstellt, da sich die Betroffenen im Umgang mit Behörden nicht frei fühlen, die Einwilligung zu verweigern. Anonyme Fallbesprechungen, eine klare Rollenverteilung (welche Rolle die jeweilige Fachkraft einnimmt) und fundierte Vereinbarungen in Form einer Kooperationsvereinbarung sind daher der richtige Ansatz. Um Vereinbarungen mit Datenverarbeitern zu formalisieren, erstellen wir eine umfassende Datenverarbeitungsvereinbarung .

Datenschutz-Folgenabschätzung, Datenschutzbeauftragter, Datenschutzverletzungen und die Rechte der Einwohner

Datenverarbeitungstätigkeiten im sozialen Bereich sind oft umfangreich und betreffen besondere Kategorien personenbezogener Daten. Daher ist vor der Einführung eines neuen Systems oder Arbeitsprozesses häufig eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) gemäß Artikel 35 DSGVO erforderlich. Als öffentliche Stelle sind Kommunen verpflichtet, Datenschutzbeauftragten (DSB) zu benennen Datenschutzverletzungen: Meldung an die niederländische Datenschutzbehörde innerhalb von 72 Stunden (Artikel 33 DSGVO) und, bei hohem Risiko, auch an die betroffenen Personen (Artikel 34 DSGVO). Darüber hinaus haben Einwohner Rechte wie Auskunft, Berichtigung und Löschung (Artikel 15 bis 22 DSGVO), die im sozialen Bereich mitunter mit den Aufbewahrungspflichten nach branchenspezifischen Gesetzen kollidieren.

Aufsicht, Durchsetzung und Einspruch

Die niederländische Datenschutzbehörde übt Aufsicht aus und kann Bußgelder und strafbare Anordnungen verhängen. Sie hatte Kommunen bereits zuvor darauf hingewiesen, dass diese im Rahmen der Umsetzung des Sozialhilfegesetzes (Wmo) und des Jugendgesetzes zu viele personenbezogene Daten erheben. Darüber hinaus erfolgt ein Großteil der Entscheidungsfindung im Sozialbereich auf Verwaltungsebene: Gegen Entscheidungen zu Bestimmungen können Einsprüche und Beschwerden bis hin zur Zentralen Beschwerdekammer eingelegt werden. Datenschutzrecht und Verwaltungsrecht überschneiden sich hier. Unsere Anwälte unterstützen Kommunen sowie Bürger und Unternehmen in Vollstreckungsverfahren und anderen rechtlichen Angelegenheiten. Informieren Sie sich auch über unsere Expertise im Bereich der niederländischen Datenschutzbehörde und unsere umfassende Expertise im Datenschutzrecht.

Was MKB Juristen für Sie tut

MKB Juristen arbeitet mit gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen. So können Sie sich auf allen Ebenen an uns wenden: von strategischer Beratung und Prozessführung bis hin zur praktischen Strukturierung von Arbeitsprozessen und der Erstellung von Verträgen. Wir betreuen das gesamte Spektrum – vom internationalen Konzern, der mit Behörden zusammenarbeitet, bis zum Bäcker um die Ecke, der mit kommunalen Vorschriften zu tun hat. Konkret unterstützen wir Sie bei: der Ermittlung der korrekten Rechtsgrundlage, der Erstellung und Prüfung von Datenschutz-Folgenabschätzungen, Datenschutzprotokollen, Vereinbarungen und Datenverarbeitungsverträgen, der Einrichtung eines sicheren Datenaustauschs in lokalen Teams, dem Umgang mit Datenschutzverletzungen und Auskunftsersuchen sowie der Durchführung von Verfahren im Rahmen von Aufsichts- oder Widerspruchsverfahren.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Datenschutz im sozialen Bereich

Darf eine Gemeinde personenbezogene Daten zwischen Stadtteilteams austauschen?
Ja, grundsätzlich, aber nicht automatisch. Jedes Mal muss geprüft werden, ob eine gültige Rechtsgrundlage vorliegt und ob der Austausch für einen bestimmten Zweck erforderlich ist. Zweckbindung und Datenminimierung haben Vorrang.

Ist Einwilligung die angemessene Rechtsgrundlage im sozialen Bereich?
In der Regel nicht. Da sich die Bewohner nicht frei fühlen, staatliche Maßnahmen abzulehnen, ist Einwilligung bei der Aufnahme und Weitervermittlung oft keine gültige Rechtsgrundlage. Eine gesetzliche Aufgabe oder Verpflichtung ist in solchen Fällen angemessener.

Wann ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich?
Bei Verarbeitungstätigkeiten mit hohem Datenschutzrisiko, wie beispielsweise der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten in großem Umfang. Dies ist häufig im sozialen Bereich der Fall, weshalb eine DSFA gemäß Artikel 35 der DSGVO regelmäßig vorgeschrieben ist.

Was ist im Falle einer Datenschutzverletzung zu tun?
Schätzen Sie das Risiko ein, dokumentieren Sie die Verletzung und melden Sie sie gegebenenfalls innerhalb von 72 Stunden der niederländischen Datenschutzbehörde. Bei hohem Risiko müssen auch die betroffenen Personen informiert werden. Wir unterstützen Sie dabei.

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen zum Datenschutz in sozialen Medien oder möchten Sie Ihre Datenverarbeitung überprüfen lassen? Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen Sie gerne mit ihrer Expertise im Bereich Social Media. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.

Unsere Dienstleistungen

Wir unterstützen Sie auf allen Ebenen, von der strategischen Beratung bis zur praktischen Umsetzung.

  • Ermittlung der korrekten DSGVO-Rechtsgrundlage
  • Erstellung und Bewertung von Datenschutz-Folgenabschätzungen
  • Ausarbeitung von Datenschutzprotokollen und -vereinbarungen
  • Erstellung und Überprüfung von Datenverarbeitungsvereinbarungen
  • Einrichtung einer sicheren Datenfreigabe in Nachbarschaftsteams
  • Umgang mit Datenschutzverletzungen und Zugriffsanfragen
  • Rechtsstreitigkeiten bezüglich Aufsicht, Durchsetzung und Einspruch

Risiken und Fallstricke

Im sozialen Bereich wird der Datenschutz oft vernachlässigt, obwohl eine große Menge sensibler personenbezogener Daten verarbeitet wird. Die größten Probleme liegen in der rechtlichen Grundlage und der unnötigen Datenweitergabe.

  • Unberechtigte Verwendung der Einwilligung als Rechtsgrundlage
  • Zu viele Daten sammeln (nett zu wissen statt notwendig zu wissen)
  • Datenaustausch zwischen Domänen ohne erneuten Zieltest
  • Bei Verarbeitungsprozessen mit hohem Risiko kann auf die Datenschutz-Folgenabschätzung verzichtet werden
  • Meldung von Datenschutzverletzungen zu spät oder gar nicht

Unser Ansatz

Wir verbinden Datenschutzrecht mit branchenspezifischen Gesetzen und Verwaltungsrecht. So gewährleisten wir eine effektive und menschenwürdige Unterstützung bei gleichzeitig nachweislich rechtmäßiger Datenverarbeitung. Dank unserer interdisziplinären Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern stehen wir Ihnen sowohl in Beratungs- als auch in Vertretungsfragen zur Seite.

So arbeiten wir

Von der ersten Bedarfsanalyse bis hin zu einer praktikablen, DSGVO-konformen Lösung.

01

Aufnahme und Erstbeurteilung

Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.

02

Positions- und Risikoanalyse

Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.

03

Strategische Beratung

Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.

04

Ausführung

Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.

Spezialisten für Unternehmer

Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Rechtskenntnisse in den Bereichen Gesundheitswesen, Jugend, Beschäftigung, Teilhabe, Bildung, Asyl, Kultur und Sport. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Rechtsgebiete im Sozialbereich spezialisiert. Wir haben verschiedene Schwerpunkte in unterschiedlichen Praxisgruppen organisiert. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf die Expertise und Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.

Häufig gestellte Fragen

Die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Datenschutz im sozialen Bereich.

Wann ist Rechtsberatung ratsam?

Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.

Kann MKB Juristen auch helfen, wenn bereits ein Konflikt besteht?

Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Was kostet eine spezialisierte Rechtsberatung?

Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.

Kann ich zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch führen?

Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.

Fragen zum Datenschutz im sozialen Bereich?

Unsere Anwälte und unsere internen Rechtsberater stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

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Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Situation kurz zu besprechen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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