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Über SME-AnwälteVon Rahmenverträgen mit großen Gesundheitseinrichtungen bis hin zu Teilvereinbarungen im Rahmen eines offenen Verhandlungsmodells: Wir erstellen Verträge im Sozialbereich, prüfen sie und schlichten Streitigkeiten. Für Kunden vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke.
Öffentlich-rechtliche Abkommen decken verwandte Themenbereiche ab. Bei einem Kompetenzabkommen handelt es sich um eine Vereinbarung, in der die Regierung mit der anderen Vertragspartei eine Regelung darüber trifft, wie sie ihre öffentlich-rechtlichen Befugnisse ausüben wird.
Von einem leichter zugänglichen und schnelleren Kundenservice bis hin zu effizienteren und kostengünstigeren internen Prozessen und Dateneinblicken – die Digitalisierung kann im sozialen Bereich erhebliche Vorteile bringen. Eine gute Vorbereitung ist unerlässlich, insbesondere da das soziale Umfeld letztendlich eine menschliche Angelegenheit ist.
Die Vielfalt der Verträge ergibt sich daraus, dass Städte umfassende Vereinbarungen mit Pflegeanbietern treffen. Dies geschieht auf vertraglicher Basis. Die jeweilige Einrichtung verpflichtet sich zur angemessenen Qualität der Leistungserbringung. Die vertraglich vereinbarte Pflegeleistung
und die Vertragspartner sind identisch. Die Vertragsvielfalt entsteht auch unbeabsichtigt, wobei Unterschiede zwischen verschiedenen Verträgen häufig die Harmonisierung fördern, ohne die Absichten einer Gemeinde hinsichtlich der Vereinbarungen zu beeinträchtigen.
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Kommunen sind bei der Beschaffung von Dienstleistungen für Frauen und Jugendliche an das Vergabegesetz von 2012 gebunden. Für soziale und andere spezifische Dienstleistungen gilt das vereinfachte SAS-Verfahren (Artikel 2.38 und 2.39 des Vergabegesetzes von 2012), und viele Kommunen wenden das Open-House-Modell an. Bei einem Open-House-Verfahren findet keine formelle Vergabe statt, die allgemeinen Grundsätze des Vergaberechts – Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz – gelten jedoch uneingeschränkt. Für Pflegeanbieter bestimmt das Vergabeverfahren, ob und unter welchen Bedingungen sie Zugang zum Auftrag erhalten. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater prüfen die Vergabeunterlagen, bewerten die Zuschlagskriterien und legen gegebenenfalls Widerspruch gegen Ablehnungen ein. Lesen Sie mehr über die Beschaffung im sozialen Bereich.
Eine Gemeinde darf im Sozialbereich keinen Vertrag zu einem beliebigen Preis abschließen. Gemäß Artikel 2.6.6 des Sozialhilfegesetzes 2015 (Wmo 2015) und der dazugehörigen Verordnung über faire Preise (Wmo 2015) muss die Gemeinde einen fairen Preis festlegen, der auf Kostenfaktoren wie den Lohnkosten qualifizierten Personals, angemessenen Gemeinkosten, unproduktiven Stunden sowie Reise- und Verwaltungskosten basiert. Angebote unterhalb des fairen Preises sind abzulehnen. In der Praxis kommt es hierbei häufig zu Streitigkeiten, beispielsweise hinsichtlich der Indexierung der Gebühren oder der verwendeten Kostenfaktoren. Wir unterstützen sowohl Gemeinden als auch Leistungserbringer bei der Festlegung der Gebührenstruktur.
Ein gut formulierter Vertrag im Sozialbereich regelt die Risikoverteilung und beugt zukünftigen Konflikten vor. Ob es sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer großen Pflegeeinrichtung, eine Teilvereinbarung im Rahmen eines offenen Hauskaufmodells oder um Verträge mit einem Generalunternehmer und Subunternehmern handelt: Die Vereinbarungen zu Qualität, Laufzeit, Kündigung, Preisänderungen und Datenaustausch müssen korrekt sein. Unsere Rechtsexperten erstellen Verträge, prüfen Entwürfe der Gemeinde und verhandeln die Konditionen. Dabei berücksichtigen wir die datenschutzrechtlichen Aspekte im Sozialbereich, da in diesen Verträgen fast immer sensible personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Kommunen überwachen zunehmend die Rechtmäßigkeit und Qualität der Gesundheitsversorgung. Diese Überwachung kann zu Rückforderungen, Zahlungsstopps oder sogar zu Ermittlungen wegen Abrechnungsbetrugs im Gesundheitswesen führen. Für Leistungserbringer ist es wichtig, dass die Überwachung verhältnismäßig erfolgt und die Aufsichtsbehörde über die entsprechenden Befugnisse verfügt. Wir prüfen, ob eine Prüfung oder Rückforderung rechtlich zulässig ist, und unterstützen Leistungserbringer bei inhaltlichen Prüfungen und Einspruchsverfahren. Insbesondere beraten wir Kommunen zur Ausgestaltung einer rechtmäßigen und durchsetzbaren Überwachung.
Wenn die Parteien keine Einigung erzielen können, entstehen Streitigkeiten beispielsweise über die Auslegung des Vertrags, die Höhe des Tarifs, die Kündigung oder die Abrechnung nach Vertragsende. Wir prüfen die vertragliche Situation, führen Verhandlungen und vertreten die Parteien gegebenenfalls vor Zivil- oder Verwaltungsgerichten. Unser Ziel ist stets eine praktikable Lösung, denn die Gemeinde und der Dienstleister sind im sozialen Bereich oft über Jahre hinweg aufeinander angewiesen.
In vielen Fällen ja. Das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen von 2012 gilt für die Beschaffung von Dienstleistungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, häufig im Rahmen des vereinfachten SAS-Verfahrens oder eines offenen Ausschreibungsverfahrens. Die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz gelten auch für offene Ausschreibungsverfahren.
Gemäß Artikel 2.6.6 der WMO 2015 und der Verordnung über faire Preise zur WMO 2015 legt die Gemeinde einen fairen Preis auf der Grundlage fixer Kostenbestandteile fest. Dieser Preis stellt eine Untergrenze dar; Angebote unterhalb dieser Grenze sind abzulehnen.
Ja. Je nach Verfahren und Art der Entscheidung können Sie Einspruch oder Berufung einlegen oder ein Eilverfahren einleiten. Wir prüfen Ihre Situation und die Fristen und ermitteln gemeinsam mit Ihnen das beste Vorgehen.
Verträge im Sozialrecht stehen nicht für sich allein. Sie sind mit Beschaffungswesen, Subventionen, dem Sozialhilfegesetz (Wmo), dem Jugendgesetz und dem Datenschutz verknüpft. MKB Juristen arbeitet mit gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen für Mandanten vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke. Unsere umfassende im Sozialrecht einen Überblick über alle relevanten Themen.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Unsere Anwälte und internen Rechtsberater begleiten Kommunen und Pflegeeinrichtungen durch jede Phase von Verträgen im Sozialbereich.
Unklare oder unvollständige Verträge führen schnell zu Konflikten bezüglich Preis, Qualität oder Vertragsbeendigung. Wir analysieren die Risiken im Vorfeld.
Wir verbinden die Prozesskompetenz von Anwälten mit der praxisorientierten Perspektive von Unternehmensjuristen. Dabei behalten wir sowohl die rechtliche Gültigkeit als auch die praktische Umsetzbarkeit des Vertrags im Blick, denn die Gemeinde und der Dienstleister sind im sozialen Bereich oft über Jahre hinweg aufeinander angewiesen.
Von der Aufnahme bis zur Lösung, in klaren Schritten.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Rechtskenntnisse in den Bereichen Gesundheitswesen, Jugend, Beschäftigung, Teilhabe, Bildung, Asyl, Kultur und Sport. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Rechtsgebiete im Sozialbereich spezialisiert. Wir haben verschiedene Schwerpunkte in unterschiedlichen Praxisgruppen organisiert. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf die Expertise und Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.
Die am häufigsten gestellten Fragen zu Verträgen im sozialen Bereich.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Sie können sich jederzeit an unsere Anwälte und unsere interne Rechtsabteilung wenden. Wir beraten Sie gerne.
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