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Expertenteam für den sozialen Bereich

Sozialer Bereich

Für Anwohner, Betreuungseinrichtungen und Kommunen, die ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf die WMO, Jugendbetreuung, Arbeit und Einkommen klar geregelt haben möchten.

Der soziale Bereich umfasst die Betreuungs- und Unterstützungsaufgaben der Gemeinde: die WMO 2015, das Jugendgesetz, das Partizipationsgesetz und die Schuldenhilfe. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen große Pflegeorganisationen und Kommunen ebenso wie kleine Pflegeeinrichtungen und einzelne Bewohner. Von internationalen Konzernen bis zum Bäcker um die Ecke: praxisorientiert und juristisch versiert.

Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen aus dem Sozialbereich in einem Team. Praxisorientierte, spezialisierte Rechtsberatung für Unternehmer.
Für Kommunen, Pflegeeinrichtungen und Einwohner – von Konzernen bis zum Bäcker an der Ecke: Praktische, spezialisierte Rechtsberatung für Unternehmer
Kerngesetze: WMO 2015, Jugendgesetz, Partizipationsgesetz und WGS. Praktische, spezialisierte Rechtsberatung für Unternehmer.
Fachberatung im sozialen Bereich ab 155 € pro Stunde zzgl. MwSt. Klarheit über Ablauf, Vorgehensweise und nächste Schritte.
  • Wir arbeiteten unter anderem für:
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
Wir arbeiteten unter anderem für:
  • Partner für KMU-Anwälte
  • Partner für KMU-Anwälte
  • Partner für KMU-Anwälte
  • Partner für KMU-Anwälte

Fachkompetenz im sozialen Bereich

Der soziale Bereich umfasst die Betreuungs- und Unterstützungsaufgaben der Gemeinde: die WMO 2015, das Jugendgesetz, das Partizipationsgesetz und die Schuldenhilfe. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen große Pflegeorganisationen und Kommunen ebenso wie kleine Pflegeeinrichtungen und einzelne Bewohner. Von internationalen Konzernen bis zum Bäcker um die Ecke: praxisorientiert und juristisch versiert.

Ausschreibungen im sozialen Bereich

Die Beschaffung von Unterstützungsleistungen für junge Erwachsene, Jugendhilfe und Wiedereingliederungsmaßnahmen unterliegt strengen Vergabevorschriften. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater beraten Kommunen und Leistungserbringer zu Verfahren, Informationsveranstaltungen, Fördermitteln, Beschaffung und fairen Preisen.

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Gewaltenteilung

Zuweisung, Delegation oder Mandat: Im gesellschaftlichen Bereich entscheidet die Gewaltenteilung über die Rechtskraft einer Entscheidung. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen beraten Regierungen, Institutionen und Unternehmer – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.

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Verträge im sozialen Bereich

Von Rahmenverträgen mit großen Gesundheitseinrichtungen bis hin zu Teilvereinbarungen im Rahmen eines offenen Verhandlungsmodells: Wir erstellen Verträge im Sozialbereich, prüfen sie und schlichten Streitigkeiten. Für Kunden vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke.

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Gesundheitsgesetz

Von Gesundheitskonzernen bis hin zu unabhängigen Pflegeanbietern: MKB Juristen unterstützt Sie in den Bereichen Qualität, Patientenrechte, Einkauf im Gesundheitswesen, Aufsicht und Haftung im sozialen Bereich.

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Jugendgesetz

Das Jugendgesetz überträgt den Kommunen die Verantwortung für nahezu die gesamte Jugendbetreuung. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten zur Jugendbetreuung, bei der Beschaffung, bei der Festlegung fairer Preise sowie bei Einspruchs- und Beschwerdeverfahren.

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Beteiligungsgesetz

Unsere Anwälte und (Unternehmens-)Rechtsberater beraten Gemeinden, Arbeitgeber und Bürger zum Thema des Beteiligungsgesetzes: von Einsprüchen und Rechtsmitteln bis hin zu Rückforderungen, Verwaltungsstrafen und Lohnkostenzuschüssen.

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Datenschutz im sozialen Bereich

Kommunen verarbeiten eine große Menge sensibler Daten im sozialen Bereich. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen Sie dabei, diese Verarbeitung rechtmäßig, sicher und human zu gestalten.

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Schuldenhilfe

Die Schuldenberatung berührt sowohl Verwaltungsrecht als auch Insolvenzrecht. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater beraten Kommunen und unterstützen Unternehmer und Privatpersonen – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.

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Subventionen

Mit unserer umfassenden Expertise im Sozialwesen betreuen wir Kommunen und ihre Gremien. Wir bieten Rechtsberatung auf allen Ebenen einer Organisation. Unsere Dienstleistungen zeichnen sich durch hohe Qualität, Zuverlässigkeit und fundiertes Fachwissen aus.

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Sozialhilfegesetz (Wmo)

Die Wmo 2015 überträgt die Verantwortung für soziale Unterstützung an die Kommunen. Wir unterstützen Klienten, Kommunen und Pflegeanbieter hinsichtlich individueller Regelungen, Einsprüchen und Beschwerden, Eigenbeteiligung und Verträgen im sozialen Bereich.

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Änderungen der APV-Richtlinien

Mit unserer umfassenden Expertise im Sozialwesen betreuen wir Kommunen und ihre Gremien. Wir bieten Rechtsberatung auf allen Ebenen einer Organisation. Unsere Dienstleistungen zeichnen sich durch hohe Qualität, Zuverlässigkeit und fundiertes Fachwissen aus.

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Was ist der soziale Bereich?

Der Sozialbereich umfasst alle Aufgaben der Gemeinde in den Bereichen Pflege, Unterstützung, Jugend, Arbeit und Einkommen. Kernstück sind drei Gesetze: das Sozialhilfegesetz 2015 (Wmo 2015), das Jugendgesetz und das Partizipationsgesetz, ergänzt durch das Kommunale Schuldenhilfegesetz (Wgs). Während sich die führenden Anwälte vorwiegend auf große Gemeinden und Pflegekonzerne konzentrieren, unterstützen unsere Rechtsanwälte und (Unternehmens-)Rechtsberater auch kleinere Pflegeanbieter und Einzelpersonen – von internationalen Pflegekonzernen bis hin zum Freiberufler im Viertel und dem Bäcker an der Ecke mit einem Antrag nach dem Wmo.

Der soziale Bereich ist größtenteils Verwaltungsrecht: Die Gemeinde trifft Entscheidungen (Verordnungen), gegen die Einspruch und Beschwerde möglich sind. Gleichzeitig spielen Vertragsrecht (Vergaberecht, Rahmenverträge) und Datenschutzrecht eine wichtige Rolle. Wir vereinen dieses Wissen in einem Team.

Das Sozialhilfegesetz 2015 (Wmo)

Die WMO 2015 verpflichtet die Gemeinde, Einwohner, die nicht selbstständig leben können, mit individuellen Leistungen zu unterstützen, beispielsweise mit Haushaltshilfe, Beratung, Tagesbetreuung, Wohnungsanpassungen oder betreutem Wohnen. Die Gemeinde muss über einen Antrag gemäß Artikel 2.3.5 WMO 2015 nach einer gründlichen Prüfung (dem sogenannten „Küchentischgespräch“) gemäß Artikel 2.3.2 WMO 2015 entscheiden. Wird eine Leistung abgelehnt, gekürzt oder eingestellt, prüfen wir, ob die Prüfung und die Begründung einer kritischen Prüfung standhalten, und legen gegebenenfalls Widerspruch ein.

Für Pflegeanbieter beraten wir zu Verträgen mit der Gemeinde, dem angemessenen Selbstkostenpreis (Verordnung über angemessene Preise gemäß Artikel 2.6.6 der Wmo 2015), Qualitätsanforderungen und der Aufsicht. Gerade kleinere Anbieter befinden sich diesbezüglich oft in einer schwachen Position gegenüber der Gemeinde; wir stärken ihre Position.

Das Jugendgesetz

Das Jugendgesetz überträgt die Verantwortung für die Jugendhilfe der Gemeinde. Die Pflicht zur Bereitstellung von Jugendhilfe ist in Artikel 2.3 des Jugendgesetzes verankert: Die Gemeinde stellt Jugendhilfe bereit, wenn ein Jugendlicher oder dessen Eltern diese benötigen. Wir unterstützen Eltern und Jugendliche, wenn Hilfe abgelehnt oder schrittweise eingestellt wird, und beraten Träger der Jugendhilfe zu Vergabeverfahren, Vermittlungen, der Einbindung einer anerkannten Einrichtung und dem Verhältnis zur Gemeinde. Wir vertreten Sie auch in Streitigkeiten über Gebühren und Vertragsbeendigung.

Das Partizipationsgesetz und die Schuldenhilfe

Das Teilhabegesetz regelt Sozialhilfe, Wiedereingliederung und Unterstützung bei der Arbeitssuche. Sozialhilfeleistungen unterliegen Verpflichtungen, wie beispielsweise den Arbeits- und Wiedereingliederungsverpflichtungen gemäß Artikel 9 des Teilhabegesetzes. Bei Nichteinhaltung kann die Gemeinde die Leistungen gemäß Artikel 18 des Teilhabegesetzes kürzen und irrtümlich erhaltene Sozialhilfe zurückfordern (Artikel 58 des Teilhabegesetzes). Wir prüfen, ob eine Maßnahme, Rückforderung oder ein Bußgeld (Artikel 18a des Teilhabegesetzes) gerechtfertigt und verhältnismäßig ist. Für Schulden bietet das Kommunale Schuldenhilfegesetz (Wgs) einen separaten Rahmen; wir beraten Einwohner und Organisationen zu Inanspruchnahme und Ablehnung.

Einspruch und Beschwerde: Verwaltungsrecht im sozialen Bereich

Nahezu jede Entscheidung im Sozialbereich ist eine Verwaltungsmaßnahme im Sinne des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes (Awb). Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, gilt eine sechswöchige Einspruchsfrist (Art. 6:7 Awb), die mit dem Datum der Zustellung beginnt. Anschließend kann Beschwerde beim Landgericht eingelegt werden (Art. 8:1 Awb), gefolgt von einer Revision beim Zentralen Beschwerdeausschuss. Die Fristen sind strikt einzuhalten: Eine verspätete Einlegung führt in der Regel zur Unzulässigkeit. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an uns; wir prüfen die Entscheidung, führen das Verfahren und beantragen gegebenenfalls eine einstweilige Verfügung, um die Betreuung während des Verfahrens sicherzustellen.

Sozialer Bereich für KMU und den einzelnen Bewohner

Die großen Kanzleien beraten vorwiegend Kommunen und große Gesundheitseinrichtungen. Nicht wir: Unser gemischtes Team aus Anwälten und Unternehmensjuristen unterstützt auch kleine Pflegeanbieter, freiberufliche Fachkräfte im Gesundheits- und Jugendbereich sowie Bewohner selbst. Verständlich, praxisnah und ohne unnötigen Fachjargon, dabei aber juristisch fundiert – mit den relevanten Rechtsartikeln zur Hand statt allgemeiner Floskeln. Von internationalen Konzernen bis zum Bäcker um die Ecke.

Einkauf, Verträge und Zusammenarbeit

Viele Leistungen im sozialen Bereich werden über Verträge mit der Gemeinde abgewickelt. Wenn es um Vereinbarungen zwischen Pflegeanbietern, eine Generalunternehmer-Subunternehmer-Struktur oder eine Partnerschaft geht, besuchen Sie bitte unsere Seite zum Kooperationsvertrag. Darin legen Sie Aufgaben, Haftung, Honorare und Kündigungsbedingungen fest, bevor es zu Problemen kommt.

Fällt Ihre Frage unter das allgemeinere Verwaltungsrecht?

Der Sozialbereich ist ein Spezialgebiet des Verwaltungsrechts. Betrifft es eine andere staatliche Entscheidung – etwa eine Genehmigung, eine Vollstreckungsmaßnahme, eine Subvention oder ein allgemeines Verfahren nach dem Allgemeinen Verwaltungsgesetz (AWB) –, besuchen Sie bitte unsere zum Verwaltungsrecht. Diese Seite konzentriert sich insbesondere auf das Sozialhilfegesetz (WMO), das Jugendgesetz, das Partizipationsgesetz und die Schuldenhilfe.

Wobei wir helfen

Von der Ablehnung eines Antrags bis zum Beschaffungsvertrag mit der Gemeinde – unsere Anwälte und Rechtsexperten unterstützen Anwohner, Leistungserbringer und Gemeinden in jeder Phase des sozialen Bereichs.

  • Einspruch und Berufung gegen Entscheidungen in den Bereichen Frauen- und Jugendhilfe sowie Sozialhilfe
  • Antrag auf und Beibehaltung einer individuellen Regelung (Artikel 2.3.5 WMO 2015)
  • Jugendhilfe: Verweigerung, schrittweise Abschaffung und die Jugendhilfeverpflichtung (Artikel 2.3 Jugendgesetz)
  • Beteiligungsgesetz: Maßnahmen, Bußgelder und Beitreibung (Artikel 18, 18a und 58 des Beteiligungsgesetzes)
  • Schuldenhilfe und Zugang im Rahmen der Wgs
  • Beschaffungsverträge, Rahmenvereinbarungen und faire Preise (Artikel 2.6.6 Wmo 2015)
  • Hinweise für Pflegeanbieter zu Qualität, Aufsicht und Beendigung
  • Vorläufige Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Betreuung bis zum Abschluss des Verfahrens
  • Datenschutz und Datenaustausch im sozialen Bereich

Wann binden Sie dieses Team ein?

Oftmals ist bereits ein Verfahren angelaufen, bevor ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird, und die Fristen im Verwaltungsrecht sind streng. Je früher Sie uns einbeziehen, desto mehr Optionen stehen Ihnen offen. Sollten Sie eine dieser Situationen wiedererkennen, ist eine Beratung ratsam.

Ihr Anspruch auf WMO- oder Jugendbetreuungsleistungen wird abgelehnt, gekürzt oder beendet

Schildern Sie Ihre Situation

Sie erhalten eine Entscheidung und die sechswöchige Einspruchsfrist beginnt

Schildern Sie Ihre Situation

Die Gemeinde kürzt oder fordert Ihre Sozialhilfe zurück oder verhängt eine Geldstrafe

Schildern Sie Ihre Situation

Als Gesundheitsdienstleister werden Ihnen unangemessene Gebühren berechnet oder Sie werden gezwungen, den Vertrag zu kündigen

Schildern Sie Ihre Situation

Sie können mit der Gemeinde keine Einigung über einen Beschaffungsvertrag erzielen

Schildern Sie Ihre Situation

Es handelt sich entweder um eine Aufsichtsmaßnahme oder um ein Qualitätsaudit

Schildern Sie Ihre Situation

Sie zweifeln daran, ob eine Entscheidung sorgfältig und mit angemessener Begründung getroffen wurde

Schildern Sie Ihre Situation

Erst analysieren, dann handeln

Im sozialen Bereich ist der Fallakt entscheidend für den Ausgang, und eine versäumte Frist hat oft irreparable Folgen. Bevor wir Einspruch erheben oder ein Verfahren einleiten, analysieren wir die Entscheidung, die zugrunde liegenden Ermittlungen und die Fakten und prüfen die Frist. So wählen wir den Weg – ein Gespräch mit der Gemeinde, einen Einspruch, eine Berufung oder eine einstweilige Verfügung –, der Ihren Interessen am besten dient, anstatt einfach irgendeinen Schritt zu unternehmen.

Unser Ansatz

Von der Frage zur Lösung in vier Schritten.

1

Aufnahme

Wir besprechen Ihre Situation und Ihr Ziel und überprüfen die Entscheidung, die Ermittlungen und den Zeitrahmen.

2

Analyse

Wir bewerten Ihre Position im Hinblick auf die WMO, das Jugendgesetz, das Partizipationsgesetz und das Allgemeine Verwaltungsgesetz und ermitteln Chancen und Risiken.

3

Strategie

Wir wählen den Weg – Konsultation, Einspruch, Berufung oder einstweilige Verfügung – und die Hinzuziehung eines Anwalts oder Rechtsexperten.

4

Ausführung

Wir übernehmen alles von der Einlegung von Einsprüchen und Verhandlungen bis hin zu Rechtsstreitigkeiten vor Gericht oder dem Zentralen Berufungsausschuss.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers, Unternehmensrecht · Rechtsanwalt

In einem Rechtsstreit geht es nicht nur darum, Recht zu haben. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Konsequenzen jedes einzelnen Schrittes.

Spezialisten im sozialen Bereich

Unsere Spezialisten verbinden juristische Analyse mit Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Rechtskenntnisse in den Bereichen Gesundheitswesen, Jugend, Beschäftigung, Teilhabe, Bildung, Asyl, Kultur und Sport. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Rechtsgebiete im Sozialbereich spezialisiert. Wir haben verschiedene Schwerpunkte in unterschiedlichen Praxisgruppen organisiert. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf die Expertise und Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Soziales

Die Fragen, die uns Bewohner und Pflegekräfte am häufigsten stellen.

Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Entscheidung des Jugendamtes oder im Bereich der Jugendhilfe Einspruch zu erheben?

Die Einspruchsfrist beträgt sechs Wochen (Artikel 6:7 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes) und beginnt am Tag nach der Bekanntgabe der Entscheidung. Bei Fristversäumnis ist Ihr Einspruch grundsätzlich unzulässig. Suchen Sie daher so schnell wie möglich rechtlichen Beistand; unter Umständen kann auch eine einstweilige Verfügung erwirkt werden, um die Betreuung während des Verfahrens sicherzustellen.

Die Gemeinde verweigert oder kürzt meine individuelle Pflegeleistung. Was kann ich tun?

Gemäß Artikel 2.3.5 der WMO 2015 muss die Gemeinde Ihren Bedarf sorgfältig prüfen und die Entscheidung ordnungsgemäß begründen. Wir beurteilen, ob diese Prüfung sachgerecht war und ob das Ergebnis korrekt ist, und legen gegebenenfalls Widerspruch und anschließend Berufung beim Gericht ein.

Ich bin ein kleiner Pflegedienstleister. Würden Sie mir auch bei den Angelegenheiten mit der Gemeinde helfen?

Ja. Wir beraten insbesondere Freiberufler und Kleinunternehmer zu Beschaffungsverträgen, fairen Honoraren (Artikel 2.6.6 WMO 2015), Qualitätsanforderungen, Aufsicht und Vertragsbeendigung. Von internationalen Gesundheitskonzernen bis hin zu Freiberuflern in der Nachbarschaft: Wir stärken Ihre Position.

Darf die Gemeinde meine Sozialhilfe kürzen oder zurückfordern?

Bei Nichterfüllung der Verpflichtungen kann die Gemeinde die Sozialhilfe kürzen (Artikel 18 des Teilhabegesetzes) oder eine Geldbuße verhängen (Artikel 18a des Teilhabegesetzes) und irrtümlich erhaltene Sozialhilfe zurückfordern (Artikel 58 des Teilhabegesetzes). Wir prüfen, ob die Maßnahme gerechtfertigt und verhältnismäßig ist und leiten gegebenenfalls ein Verfahren ein.

Benötige ich einen Anwalt oder einen Rechtsexperten?

Das hängt von Ihrer Situation ab. Für Beratung, Vertragsgestaltung und -prüfung, Einspruchsverfahren und Verhandlungen mit der Gemeinde ist oft ein (Unternehmens-)Rechtsberater ausreichend. Bei Gerichtsverfahren, die eine obligatorische anwaltliche Vertretung erfordern, beauftragen wir einen Anwalt. Wir haben sowohl interne Anwälte als auch Anwälte, die gemeinsam mit Ihnen entscheiden, welche Option am besten geeignet ist.

Gilt dies nur für Kommunen und große Institutionen?

Nein. Wir unterstützen Kommunen und große Gesundheitskonzerne, aber genauso viele kleine Leistungserbringer, Jugendbetreuer, Freiberufler und Privatpersonen. Unsere Stärke liegt darin, dass wir große wie kleine Organisationen praxisnah und gesetzeskonform unterstützen.

Besprechen Sie Ihre Situation mit einem Spezialisten für Sozialrecht. Unsere Anwälte und Rechtsexperten im Sozialrecht unterstützen Kommunen und große Pflegeorganisationen ebenso wie kleine Anbieter und Einzelpersonen. Vereinbaren Sie einen Termin und erfahren Sie innerhalb eines einzigen Gesprächs, wie Ihre Position aussieht – egal ob Sie ein Konzern oder der Bäcker um die Ecke sind.
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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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