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Über SME-AnwälteMit unserer umfassenden Expertise im Sozialwesen betreuen wir Kommunen und ihre Gremien. Wir bieten Rechtsberatung auf allen Ebenen einer Organisation. Unsere Dienstleistungen zeichnen sich durch hohe Qualität, Zuverlässigkeit und fundiertes Fachwissen aus.
Ein Zuschuss ist ein finanzieller Beitrag, der von einer Verwaltungsbehörde – häufig der Gemeinde oder einer anderen staatlichen Stelle – für bestimmte Aktivitäten des Antragstellers gewährt wird, jedoch nicht als Bezahlung für gelieferte Waren oder Dienstleistungen. Dieser öffentlich-rechtliche Anspruch ist in Titel 4.2 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes (Artikel 4:21 Allgemeines Verwaltungsgesetz) geregelt.
Subventionen spielen in unzähligen Bereichen des Sozialwesens eine Rolle: von der Sozialhilfe über die Jugendbetreuung und soziale Unterstützung bis hin zur Verbesserung der Nachhaltigkeit von Wohngebäuden, beispielsweise durch Dach-, Boden- oder Erddämmung. Privatpersonen sowie Kommunen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und GmbHs können Subventionen beantragen oder gewähren.
Wir unterstützen sowohl die Förderstelle als auch den Antragsteller und Empfänger. Ob Sie als internationaler Konzern einen Innovationszuschuss beantragen oder als Bäcker um die Ecke eine Nachhaltigkeitsförderung verpassen: Unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen helfen Ihnen gern. Haben Sie Fragen zu Fördermitteln? Kontaktieren Sie uns!
Grundsätzlich umfasst das Subventionsverfahren zwei Entscheidungsschritte. Zunächst entscheidet die Verwaltungsbehörde über die Gewährung einer Subvention: einen bedingten Anspruch auf einen Betrag für noch auszuführende Tätigkeiten (Art. 4:29 ff. des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes). Häufig folgt eine Vorauszahlung. Nach Abschluss der subventionierten Tätigkeiten erfolgt die endgültige Subventionsfeststellung (Art. 4:42 bis 4:47 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes), in deren Rahmen die Verwaltungsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Erst mit dieser Feststellung entsteht ein unbedingter Zahlungsanspruch.
Die Verwaltungsbehörde kann den Zuschuss auf einen geringeren Betrag als den gemäß Artikel 4:46 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes gewährten festsetzen, beispielsweise weil die Maßnahmen nicht oder nicht vollständig durchgeführt wurden oder weil die Verpflichtungen nicht erfüllt wurden. Sowohl für die Gemeinde, die einen Zuschuss gewährt, als auch für den Zuschussempfänger – von einer großen Pflegeeinrichtung bis hin zu einem kleinen Sportverein – ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Bedingungen, die Berichtspflichten und die Rechenschaftspflichten klar und nachweisbar eingehalten werden.
Eine Verwaltungsbehörde kann eine Subventionszusage oder -festsetzung unter Auflagen widerrufen oder zum Nachteil des Empfängers ändern. Während des Bewilligungsstadiums erfolgt dies auf Grundlage von Artikel 4:48 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes; nach der Festsetzung gelten die strengeren Gründe des Artikels 4:49 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes (z. B. fehlerhafte oder unvollständige Daten). Gemäß Artikel 4:57 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes können zu Unrecht gezahlte Subventionsbeträge innerhalb einer Verjährungsfrist von fünf Jahren ab dem Tag der Festsetzung zurückgefordert werden.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit spielt in Rückforderungsverfahren eine zunehmend wichtige Rolle : Das Verwaltungsgericht prüft, ob die Folgen einer (vollständigen) Rückforderung im Verhältnis zum Mangel angemessen sind. Wir beurteilen, ob eine Rückforderungsentscheidung vor Gericht Bestand hat, und führen die Verteidigung im Namen der Regierung oder des Finanzamts.
Nahezu jede Subventionsentscheidung ist eine Entscheidung im Sinne von Artikel 1:3 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes, gegen die Rechtsschutz besteht. Gegen eine Ablehnung, eine niedrigere Entscheidung oder einen Entzug können Sie innerhalb von sechs Wochen . Anschließend können Sie beim Landgericht und gegebenenfalls bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Staatsrats Berufung einlegen. Bei der Rückforderung einer Vorauszahlung ist ein rechtzeitiger und gut begründeter Einspruch von großer Bedeutung.
Für einen aussagekräftigen Widerspruch oder eine Berufung sind umfassende Kenntnisse des Subventionsrechts und der zugehörigen Verordnungen erforderlich. Wir prüfen die Erfolgsaussichten eines Verfahrens, reichen eine Stellungnahme oder einen Widerspruch ein und unterstützen Sie im Berufungsverfahren und gegebenenfalls auch in höheren Instanzen.
Subventionen an Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, können unter die Bestimmungen der europäischen Verordnungen fallen (Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Rechtswidrig gewährte staatliche Beihilfen können zurückgefordert werden, was erhebliche finanzielle Folgen für den Geber und den Empfänger nach sich zieht. Wir beraten Sie zu den Risiken staatlicher Beihilfen, zur Anwendung der De-minimis-Verordnung und der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, um sicherzustellen, dass eine Subvention rechtskonform gestaltet ist.
Im Sozialbereich gewähren Kommunen Zuschüsse unter anderem für Sozialleistungen, Jugendhilfe, Wohlfahrt und Teilhabe. Die Entscheidung zwischen Zuschuss und Ausschreibung erfordert sorgfältige Abwägung und berührt unsere Expertise im Bereich der Ausschreibungen und Verträge im Sozialbereich. Das Sozialhilfegesetz (Wmo), das Jugendgesetz und das Teilhabegesetz spielen häufig ebenfalls eine Rolle für die Bedingungen und Ziele eines Zuschussprogramms.
Subventionen gehören zu unserer umfassenden Expertise im Sozialrecht. Ob Kommune, internationaler Konzern oder der Bäcker um die Ecke: Unsere Anwälte und internen Rechtsberater begleiten Sie durch den gesamten Zyklus von Antragstellung, Bewilligung und möglichen Einsprüchen oder Rückforderungen.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir unterstützen Unternehmer und Organisationen bei rechtlichen Fragestellungen, bei denen eine sorgfältige Prüfung, Strategie und Umsetzung wichtig sind.
Rechtliche Unterstützung ist besonders wertvoll, wenn viel auf dem Spiel steht, Fristen drängen oder eine falsche Reaktion Ihre Position schwächen könnte.
In speziellen Fällen kann die erste Reaktion entscheidend für das weitere Vorgehen sein. Ein Eingeständnis, eine unvollständige Erklärung oder der falsche Tonfall könnten später gegen Sie verwendet werden. Deshalb prüfen wir zunächst genau, was Ihnen vorgeworfen wird, welche Fakten feststehen, welche Dokumente fehlen und welche Strategie Ihren Interessen am besten entspricht.
Sie erhalten keine abstrakte juristische Darstellung, sondern eine praxisorientierte Einschätzung Ihrer Situation, der Risiken und der nächsten Schritte.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Rechtskenntnisse in den Bereichen Gesundheitswesen, Jugend, Beschäftigung, Teilhabe, Bildung, Asyl, Kultur und Sport. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Rechtsgebiete im Sozialbereich spezialisiert. Wir haben verschiedene Schwerpunkte in unterschiedlichen Praxisgruppen organisiert. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf die Expertise und Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.
Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen zu diesem Rechtsgebiet, unserer Vorgehensweise und der Suche nach Rechtsbeistand.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Möchten Sie wissen, wie Ihre rechtliche Lage aussieht oder welcher Schritt sinnvoll ist? Besprechen Sie Ihre Situation mit einem Anwalt oder dem Unternehmensjuristen.
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