Sozialer Bereich

Ausschreibungen im sozialen Bereich

Rechtsanwälte und Rechtsexperten für Kommunen, Pflegeketten und lokale Leistungserbringer

Die Beschaffung von Unterstützungsleistungen für junge Erwachsene, Jugendhilfe und Wiedereingliederungsmaßnahmen unterliegt strengen Vergabevorschriften. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater beraten Kommunen und Leistungserbringer zu Verfahren, Informationsveranstaltungen, Fördermitteln, Beschaffung und fairen Preisen.

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
  • MKBjuristen.nl Partner
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Was wir tun

Ausschreibungen sind eine spezielle Beschaffungsmethode. Sie stellen einen Balanceakt dar: Einerseits wird ein geeigneter Vertragspartner für das passendste Produkt (bzw. die passendste Dienstleistung/Arbeit) zum günstigsten Preis gesucht, wobei das Preis-Leistungs-Verhältnis eine wichtige Rolle spielt. Dies ist insbesondere im Gesundheitswesen von Bedeutung.

Durch die Vergabe öffentlicher Aufträge fördert die Regierung den Wettbewerb zwischen Unternehmen und Organisationen. Darüber hinaus ist die Durchführung von Ausschreibungen ein faires Verfahren zur Organisation öffentlicher Vergabeverfahren. Alle Interessenten haben die gleiche Chance, den Auftrag zu erfüllen.

Beschaffungswesen im sozialen Bereich: der rechtliche Rahmen

Die Beschaffung im Sozialbereich dreht sich darum, wie Kommunen Unterstützung, Betreuung und Hilfe für ihre Einwohner einkaufen. Kommunen sind für die Umsetzung des Sozialhilfegesetzes (Wmo 2015), des Jugendgesetzes , des Partizipationsgesetzessowie des Gesetzes zur Bürgerintegration verantwortlich. Sobald eine Kommune diese Aufgaben ausschreibt, kann das Vergabegesetz 2012 Anwendung finden. Daher ist der Einkauf von Sozialhilfe, Jugendbetreuung und Reintegration nicht nur eine Frage der Politik, sondern auch ein rechtlicher Balanceakt, bei dem die Vergabegrundsätze Transparenz, Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben müssen.

Bei MKB Juristen arbeiten Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen in gemischten Teams zusammen. So können wir sowohl Kommunen und Gesundheitseinrichtungen als auch einzelne Pflegeanbieter unterstützen: von nationalen Pflegeketten bis hin zum kleinen, lokalen Pflegedienst um die Ecke. Diese Seite fällt in unseren Sozialrecht.

SAS-Verfahren: das vereinfachte Verfahren für soziale und andere spezifische Dienstleistungen

Dienstleistungen im Gesundheits- und Sozialwesen fallen grundsätzlich unter die Kategorie der Sozial- und sonstigen spezifischen Dienstleistungen (SAS-Dienstleistungen). Für diese Dienstleistungen gilt ein vereinfachtes Vergabeverfahren. Oberhalb des europäischen Schwellenwerts für SAS-Dienstleistungen von 750.000 € ist eine europäische Ausschreibung obligatorisch. Die Gemeinde kann jedoch anstelle eines der regulären europäischen Verfahren das vereinfachte SAS-Verfahren gemäß Artikel 2.38 und 2.58a des französischen Vergabegesetzes von 2012 (basierend auf Artikel 74 ff. der Richtlinie 2014/24/EU) wählen.

Unterhalb des Schwellenwerts besteht keine europäische Ausschreibungspflicht, die allgemeinen Grundsätze des Vergaberechts und der Leitfaden zur Verhältnismäßigkeit bleiben jedoch anwendbar. Die Gemeinde muss dann ein verhältnismäßiges und transparentes Verfahren festlegen. Wir beraten Gemeinden bei der Erstellung des korrekten Verfahrens und unterstützen Pflegeeinrichtungen, die ein Verfahren für rechtswidrig oder unverhältnismäßig halten.

Tag der offenen Tür: Kauf ohne Ausschreibung

Im sozialen Bereich wird das Modell des offenen Hauses relativ häufig gewählt. Dabei legt die Gemeinde Mindestanforderungen fest und schließt mit jedem Anbieter, der diese erfüllt, einen Vertrag ab; die Bürger wählen dann selbst einen Anbieter aus. Da keine Vorauswahl zwischen den Angeboten stattfindet, urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union (Urteil Tirkkonen), dass es sich hierbei nicht um einen öffentlichen Auftrag handelt und somit kein Vergabeverfahren vorliegt.

Open House bietet zwar große Wahlfreiheit, lässt der Gemeinde aber wenig Kontrolle und führt oft zu einer Vielzahl von Vertragsanbietern. Die Entscheidung zwischen Open House, Ausschreibung oder Subventionen hat daher erhebliche rechtliche und administrative Konsequenzen. Unsere Rechtsexperten unterstützen Sie bei dieser Entscheidung und der Erstellung der entsprechenden Verträge; siehe auch unsere Seite zu Verträgen im Sozialbereich.

Subvention oder Beschaffung?

Eine häufig gestellte Frage ist, ob eine Kommune Jugendhilfe oder soziale Unterstützung per Ausschreibung beschaffen oder durch einen Zuschuss. Die Gewährung von Zuschüssen fällt nicht unter das Vergaberecht, da keine einklagbare Leistungspflicht und kein öffentlicher Vertrag entsteht. Die Beschaffung hingegen begründet einen öffentlichen Vertrag mit gegenseitigen Verpflichtungen. Die Wahl des Beschaffungswegs bestimmt den Grad der Kontrolle, die Kostensicherheit und den anwendbaren Rechtsschutz. Eine falsche Einstufung kann zu einer rechtswidrigen Ausschreibung und Haftung führen. Wir prüfen im Einzelfall, welcher Weg rechtlich einwandfrei ist und dem politischen Ziel am besten entspricht.

Gesetzesänderung vom 1. Juli 2024: EMVI-Pflicht entfällt

Mit dem Gesetz über die sozial verantwortliche Beschaffung (Jeugdwet) und der Weltorganisation für Beschaffung und Verwaltung (WMO 2015) wurde die Verpflichtung zur Vergabe von Aufträgen nach dem Prinzip des wirtschaftlich günstigsten Angebots (MEAT) zum 1. Juli 2024 abgeschafft. Konkret wurden Artikel 2.11 des Jeugdwet und Artikel 2.6.4 der WMO 2015 in diesem Zusammenhang aufgehoben. Kommunen können daher andere Vergabekriterien anwenden und müssen nicht mehr die vollständige MEAT-Methode einsetzen. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand bei Ausschreibungen im sozialen Bereich, erfordert jedoch eine sorgfältige Begründung der gewählten Kriterien. Wir verfolgen diese Entwicklungen aufmerksam und setzen sie in konkrete Beschaffungsstrategien um.

Fairer Preis: Schutz von Qualität und Arbeitsbedingungen

Beim Bezug von Wmo-Leistungen muss die Gemeinde einen angemessenen Mindestpreis ansetzen. Dies ergibt sich aus Artikel 2.6.6 des Wmo 2015 und der darauf basierenden Allgemeinen Verwaltungsverordnung (AMvB Angemessener Preis Wmo 2015). Der angemessene Preis berücksichtigt unter anderem Personalkosten, Gemeinkosten und Schulungskosten. Ein vergleichbarer Standard gilt im Jugendgesetz. Für Leistungserbringer ist dies ein wichtiger Bezugspunkt, um sicherzustellen, dass die Preise kostendeckend sind; für Gemeinden ist es eine Verpflichtung zur Sicherung der Qualität und Kontinuität der Betreuung. Wir unterstützen beide Seiten bei den Gesprächen über die Höhe und Begründung der Preise.

Häufig gestellte Fragen zu Ausschreibungen im sozialen Bereich

Muss eine Gemeinde die Jugendhilfe und die Unterstützung von Frauen und Mädchen immer ausschreiben?
Nein. Eine Gemeinde kann zwischen Ausschreibung, dem Open-House-Modell oder einer Subvention wählen. Welcher Weg zulässig ist, hängt von der Art des Auftrags und dem gewünschten Grad an Kontrolle ab.

Was ist ein SAS-Verfahren?
Das SAS-Verfahren ist das vereinfachte Vergabeverfahren für soziale und andere spezifische Dienstleistungen (Artikel 2.38 und 2.58a des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen 2012). Es gilt unter anderem für Pflege- und Wohlfahrtsleistungen ab einem Wert von 750.000 €.

Was hat sich am 1. Juli 2024 geändert?
Die Verpflichtung zur Vergabe nach dem Prinzip des wirtschaftlich günstigsten Angebots (MEAT) wurde abgeschafft; Artikel 2.11 des Jugendgesetzes und Artikel 2.6.4 der WMO 2015 wurden in diesem Zusammenhang gestrichen.

Benötigen Sie Hilfe bei einer Ausschreibung im sozialen Bereich?

Ob Sie als Gemeinde ein Beschaffungsverfahren einleiten möchten, als große Pflegekette ein Angebot abgeben oder als kleiner lokaler Anbieter Fragen zu einem Verfahren haben: Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen Sie dabei. Wir betreuen alle, von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Gespräch über Ihr Beschaffungsthema im sozialen Bereich.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.

Unsere Dienstleistungen

Wir begleiten den gesamten Ausschreibungsprozess im sozialen Bereich, sowohl für Kommunen als auch für Leistungserbringer.

  • Beratung zur Wahl zwischen Ausschreibung, Tag der offenen Tür und Subvention
  • Einrichtung und Test der SAS-Prozedur und der Proportionalität
  • Ausarbeitung und Prüfung von Einkaufs- und Rahmenverträgen
  • Unterstützung bei Streitigkeiten über Entschädigung, angemessenen Preis und Tarife
  • Strategische Beratung bei der Abgabe von Angeboten für öffentliche Aufträge

Wo die Dinge schiefgehen

Eine falsche Entscheidung zwischen Subvention und Auftragsvergabe, ein unverhältnismäßiges Verfahren oder ein übermäßig niedriger Preis können zu einer rechtswidrigen Ausschreibung, einem summarischen Verfahren und Haftungsansprüchen führen. Eine frühzeitige Rechtsberatung beugt kostspieligen Fehlern vor.

  • Falsche Klassifizierung: Subvention, wo ein öffentlicher Vertrag erforderlich ist
  • Unverhältnismäßige Anforderungen unterhalb des Schwellenwerts
  • Preise unterhalb des angemessenen Preises (Art. 2.6.6 Wmo 2015)
  • Unzureichend begründete Vergabekriterien nach dem 1. Juli 2024

Unser Ansatz

Wir verbinden Vergaberecht mit gesellschaftlichem Fachwissen. In gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen wählen wir den rechtlich fundierten Weg, der Ihren strategischen Zielen oder Unternehmensinteressen entspricht – vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke.

So arbeiten wir

Von der ersten Anfrage bis zum nachhaltigen Beschaffungsprozess in vier Schritten.

01

Aufnahme und Erstbeurteilung

Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.

02

Positions- und Risikoanalyse

Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.

03

Strategische Beratung

Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.

04

Ausführung

Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.

Spezialisten für Unternehmer

Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Rechtskenntnisse in den Bereichen Gesundheitswesen, Jugend, Beschäftigung, Teilhabe, Bildung, Asyl, Kultur und Sport. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Rechtsgebiete im Sozialbereich spezialisiert. Wir haben verschiedene Schwerpunkte in unterschiedlichen Praxisgruppen organisiert. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf die Expertise und Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.

Häufig gestellte Fragen

Die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Ausschreibungen im sozialen Bereich.

Wann ist Rechtsberatung ratsam?

Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.

Kann MKB Juristen auch helfen, wenn bereits ein Konflikt besteht?

Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Was kostet eine spezialisierte Rechtsberatung?

Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.

Kann ich zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch führen?

Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.

Fragen zu einer Ausschreibung im Sozialsektor?

Kontaktieren Sie unsere Anwälte und Rechtsexperten unverbindlich. Wir betreuen jeden, von internationalen Konzernen bis zum Bäcker um die Ecke.

Kontaktieren Sie uns

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Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Situation kurz zu besprechen.

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Jaime Boogaers

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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