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Über SME-AnwälteDie Wmo 2015 überträgt die Verantwortung für soziale Unterstützung an die Kommunen. Wir unterstützen Klienten, Kommunen und Pflegeanbieter hinsichtlich individueller Regelungen, Einsprüchen und Beschwerden, Eigenbeteiligung und Verträgen im sozialen Bereich.
Es besteht ein Unterschied zwischen der WMO und dem Jugendgesetz. Die WMO kann beispielsweise in Anspruch genommen werden, wenn ein Bürger Unterstützung benötigt, um selbstständig leben zu können oder sich am gesellschaftlichen Leben beteiligen möchte. Allerdings muss der Bürger dafür über 18 Jahre alt sein. Das Jugendgesetz unterstützt Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Die WMO hat die Verantwortung, Bürger zu unterstützen, die nicht selbstständig sind. Diese Unterstützung erfolgt zu Hause. Denken Sie also an Folgendes:
Wir unterstützen Privatpersonen bei Anträgen nach der WMO und bei etwaigen Ablehnungen. Wir beraten auch Unternehmen, die unter die WMO fallen.
Darüber hinaus bieten wir Rechtsberatung für staatliche Organisationen an.
Haben Sie Fragen zur WMO? Dann kontaktieren Sie uns bitte!
Das Sozialhilfegesetz 2015 (Wmo 2015) überträgt die Verantwortung für soziale Unterstützung den Gemeinden. Im Bereich Soziales steht das Wmo neben dem Jugendgesetz und dem Partizipationsgesetz. Die Gemeinden sind verpflichtet, Einwohner, die nicht selbstständig leben können, in den Bereichen Selbstständigkeit, Teilhabe, betreutes Wohnen und Pflege zu unterstützen. Anders als das Jugendgesetz gilt das Wmo für Erwachsene ab 18 Jahren.
Wir nähern uns dem Wmo explizit aus der sozialen Perspektive: nicht nur aus der Sicht des einzelnen Klienten, sondern auch aus der Sicht der Kommunen und Pflegeanbieter, die das Gesetz umsetzen. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern betreuen alle Beteiligten, vom großen regionalen Pflegeanbieter bis zum selbstständigen Betreuungsassistenten, der als Unternehmer einen Vertrag mit der Kommune abschließt.
Die WMO 2015 unterscheidet zwei Arten von Unterstützung. Allgemeine Leistungen sind ohne umfangreiche Bedarfsermittlung frei zugänglich, beispielsweise ein Lebensmittellieferdienst oder ein Beratungszentrum. Individuelle Leistungen sind auf die persönliche Situation des Nutzers zugeschnitten, zum Beispiel Haushaltshilfe, individuelle Beratung, Tagesbetreuung, Wohnraumanpassungen oder Fahrdienste.
Bevor eine individuelle Leistung bewilligt wird, prüft die Gemeinde die Bedürfnisse, persönlichen Merkmale und Fähigkeiten des Klienten. Diese Prüfung findet oft in einem informellen Gespräch statt. Häufig strittig ist, ob die Gemeinde einen Klienten an eine allgemeine Leistung verweisen darf, selbst wenn diese eigentlich ungeeignet ist. Richter beurteilen, ob die gewährte Unterstützung angemessen : Sie muss tatsächlich einen angemessenen Beitrag zur Selbstständigkeit und Teilhabe des Klienten leisten.
Für die meisten Leistungen der WMO (Wohnmobilie) ist ein Eigenanteil zu entrichten. Seit Einführung des Abonnementtarifs gilt für viele individuelle Leistungen ein monatlicher Höchstbetrag, unabhängig von Einkommen oder Vermögen. Die Zentrale Verwaltungsstelle (CAK) legt den Eigenanteil fest und zieht ihn ein. Gegen die Entscheidung der CAK über die Höhe des Eigenanteils kann innerhalb von sechs Wochen Einspruch eingelegt werden.
Bitte beachten Sie: Die Gemeinde entscheidet über die Höhe des Eigenbeitrags, während die CAK diesen festlegt und einzieht. Wer gegen den Beitrag Einspruch einlegen möchte, sollte sich daher unbedingt an die zuständige Behörde und den korrekten Bescheid wenden. Bezüglich des Zusammenhangs mit Schulden verweisen wir auf unsere zur Schuldenberatung.
Der Klient kann Unterstützung in Form von Sachleistungen erhalten, wobei die Gemeinde die Leistungen von Vertragsanbietern erwirbt, oder in Form eines persönlichen Budgets (PGB). Mit einem PGB wählt und beauftragt der Klient die Leistungen selbst; die Zahlung erfolgt über die Sozialversicherungsbank. Die Gemeinde kann an ein PGB Bedingungen knüpfen und einen Antrag ablehnen, beispielsweise wenn die Qualität oder die Kompetenz des PGB-Anbieters nicht ausreichend gewährleistet ist. In unserer Praxis begegnen wir regelmäßig Streitigkeiten über die Höhe des PGB-Satzes oder dessen Ablehnung.
Die Beziehung zwischen der Gemeinde und dem Pflegedienstleister unterliegt weitgehend dem Zivilrecht: Die Gemeinde bezieht Leistungen über Verträge oder Ausschreibungen. In diesen Verträgen kann die Gemeinde festlegen, dass sie die finanzielle Rechtmäßigkeit der Ausgaben überwacht. Der Oberste Gerichtshof hat bestätigt, dass eine Gemeinde solche Kontrollbefugnisse auch in einem privatrechtlichen Vertrag vereinbaren kann.
Darüber hinaus sieht die WMO 2015 eine Form der administrativen Aufsicht hinsichtlich Qualität und Rechtmäßigkeit vor. Wir unterstützen sowohl Kommunen bei der Ausübung der Aufsicht, der Durchsetzung von Verträgen oder der Beitreibung von Geldern als auch Leistungserbringer bei der Abwehr von Beitreibungsmaßnahmen, Zahlungsstopps oder Vertragsbeendigung. Für Pflegeanbieter ist der Datenschutz in Bezug auf Klientendaten in diesem Zusammenhang von entscheidender Bedeutung; siehe unsere Seite zum Thema Datenschutz im sozialen Bereich.
Eine Entscheidung der Gemeinde über eine individuelle Leistung, wie beispielsweise eine Ablehnung, eine Arbeitszeitreduzierung oder eine Kündigung, ist eine Entscheidung im Sinne des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes. Der Kunde kann innerhalb von sechs Wochen Widerspruch bei der Gemeinde einlegen. Wird der Widerspruch von der Gemeinde als unbegründet zurückgewiesen, kann beim Landgericht (Verwaltungssektor) und anschließend beim Zentralen Beschwerdeausschuss, dem höchsten Gericht in WMO-Fällen, Berufung eingelegt werden.
Es ist wichtig, klar zwischen der Entscheidung der Gemeinde, die vom Verwaltungsgericht überprüft wird, und der tatsächlichen Umsetzung durch den Pflegedienstleister zu unterscheiden. Beschwerden über die Qualität der tatsächlich erbrachten Pflege werden in der Regel im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens oder, falls zutreffend, vor dem Zivilgericht und nicht vor dem Verwaltungsgericht behandelt.
Unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern arbeiten für jedes Glied in der Wmo-Kette: vom internationalen Konzern, der kommunale Verträge als Leistungserbringer verwaltet, bis zum Bäcker an der Ecke, der als Kleinunternehmer mit einer Gemeinde zu tun hat, und von der Gemeinde selbst bis zum einzelnen Kunden.
Wir bieten unter anderem Unterstützung bei Folgendem:
Haben Sie Fragen zum Sozialhilfegesetz? Bitte kontaktieren Sie uns.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Vom einzelnen Mandanten über internationale Pflegegruppen bis hin zur Gemeinde selbst: Unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern betreuen alle Beteiligten der Wmo-Kette.
Die WMO 2015 birgt zahlreiche Fallstricke, sowohl für Auftraggeber als auch für Kommunen und Dienstleister. Der Unterschied zwischen einer allgemeinen und einer individuellen Regelung, die Trennung zwischen Beschluss und tatsächlicher Umsetzung sowie die kurzen Fristen machen ein rechtzeitiges rechtliches Eingreifen unerlässlich.
Zunächst ermitteln wir das richtige Vorgehen: Handelt es sich um eine Entscheidung der Gemeinde (Verwaltungsrecht), den Eigenbeitrag (CAK) oder das zivilrechtliche Verhältnis zwischen der Gemeinde und dem Leistungserbringer? Anschließend wählen wir den effektivsten Weg, sei es die Einlegung eines Einspruchs, eine Beschwerde beim Zentralen Beschwerdeausschuss oder Vertragsverhandlungen. Durch die Zusammenarbeit von Anwälten und Unternehmensjuristen bieten wir maßgeschneiderte Lösungen für kleine Unternehmen und große Konzerne.
Ein klarer Weg von der Ausgangsfrage zur Lösung.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Rechtskenntnisse in den Bereichen Gesundheitswesen, Jugend, Beschäftigung, Teilhabe, Bildung, Asyl, Kultur und Sport. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Rechtsgebiete im Sozialbereich spezialisiert. Wir haben verschiedene Schwerpunkte in unterschiedlichen Praxisgruppen organisiert. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf die Expertise und Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.
Die am häufigsten gestellten Fragen zum Sozialhilfegesetz.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Kontaktieren Sie unsere Anwälte und Rechtsexperten unverbindlich. Wir unterstützen Mandanten, Kommunen und Pflegeeinrichtungen dabei, schnell voranzukommen.
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