Sozialer Bereich

Beteiligungsgesetz

Rechtsberatung zu Sozialhilfe, Durchsetzung und Wiedereingliederung

Unsere Anwälte und (Unternehmens-)Rechtsberater beraten Gemeinden, Arbeitgeber und Bürger zum Thema des Beteiligungsgesetzes: von Einsprüchen und Rechtsmitteln bis hin zu Rückforderungen, Verwaltungsstrafen und Lohnkostenzuschüssen.

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
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Was wir tun

Das Teilhabegesetz ist ein Sicherheitsnetz, das sicherstellt, dass mehr Menschen mit einer geistigen Behinderung arbeiten können. Jeder, der arbeitsfähig ist, aber ohne Unterstützung nicht zurechtkommt, hat Anspruch auf diese Unterstützung. Die Gemeinde ist dafür zuständig.

Die Gemeinde ist für das Beteiligungsgesetz zuständig. Auch das Finanzsystem entwickelt sich in diese Richtung. Der Haushalt wird von der Regierung im Voraus an die Gemeinden verteilt. Im Rahmen des Beteiligungsgesetzes wird ein Lohnkostenzuschuss gewährt. Die Gemeinde nutzt diesen Zuschuss für Bürger, die den gesetzlichen Mindestlohn nicht verdienen können.

Das Teilhabegesetz legt eine Reihe von Grundvoraussetzungen für die Berechnung der Leistungshöhe fest. Die Leistungshöhe richtet sich nach Alter und Lebenssituation. Das Teilhabegesetz beinhaltet bestimmte Arbeitsverpflichtungen und die Harmonisierung damit verbundener Sozialhilfemaßnahmen. Die Kommunen prüfen die Erfüllung dieser Verpflichtungen.

Haben Sie Fragen zum Partizipationsgesetz? Dann kontaktieren Sie uns!

Das Partizipationsgesetz als Teil des sozialen Bereichs

Das Partizipationsgesetz bildet zusammen mit dem Sozialhilfegesetz (Wmo) und dem Jugendgesetz die Säulen des dezentralen Sozialbereichs. Seit 2015 sind die Kommunen für die Umsetzung verantwortlich und müssen diese in Verordnungen, Richtlinien und individuelle Entscheidungen umsetzen. Genau an der Schnittstelle von Verwaltungsrecht, Sozialversicherungsrecht und Allgemeinem Verwaltungsgesetz (Awb) entstehen die Rechtsfragen, bei denen wir Kommunen, Verwaltungsbehörden, Arbeitgeber und Einzelpersonen beraten.

Wir betrachten das Partizipationsgesetz aus der Perspektive des Sozialen Bereichs: nicht als eigenständiges Sozialleistungsprogramm, sondern als Teil eines kohärenten Systems, in dem Durchsetzung, Schuldenhilfe, Wiedereingliederung und die menschliche Dimension ineinandergreifen. Daher beraten wir nicht nur zu einzelnen Entscheidungen, sondern auch zu den zugrunde liegenden Richtlinien und Prozessen.

Rechtsstreitigkeiten nach dem Partizipationsgesetz

Die meisten Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Beteiligungsgesetz drehen sich um Entscheidungen, die erhebliche Auswirkungen auf die betroffene Person haben: eine abgelehnte Antragstellung, die Aussetzung oder der Entzug einer Leistung, die Rückforderung von Geldern oder eine Verwaltungsstrafe. Die in der Praxis relevanten Kernbestimmungen sind:

  • Artikel 17 des Partizipationsgesetzes – die Informationspflicht: Die betroffene Person muss von sich aus alle Tatsachen und Umstände melden, die sich auf den Anspruch auf oder die Höhe der Sozialhilfe auswirken könnten.
  • Artikel 18 des Partizipationsgesetzes – Anpassung der Sozialhilfe an die Umstände und Verhängung von Maßnahmen bei Nichterfüllung der Verpflichtungen.
  • Artikel 18a des Beteiligungsgesetzes – die Verwaltungsstrafe für die Verletzung der Informationspflicht. Bei einfacher Fahrlässigkeit beträgt die Strafe grundsätzlich 50 % des Schadensbetrags; bei Vorsatz kann sie bis zu 100 % betragen.
  • Artikel 54 des Partizipationsgesetzes – Aussetzung, Revision und Entzug des Anspruchs auf Sozialhilfe.
  • Artikel 58 des Partizipationsgesetzes – Rückforderung von Sozialhilfeleistungen, die zu Unrecht oder in überhöhter Höhe gewährt wurden.

Viele Diskussionen drehen sich um die Fakten: Bestand ein gemeinsamer Haushalt? War der Hausbesuch rechtmäßig? Wurde die Auskunftspflicht tatsächlich verletzt? Genau bei solchen Fragen ist die Auslegung von Rechtsbegriffen und Rechtsprechung entscheidend. Wir gewährleisten, dass die Entscheidung sowohl für die Kommunen (sorgfältige Entscheidungsfindung) als auch für die Beteiligten (Rechtsverteidigung) sachlich und rechtlich fundiert ist.

Einspruch und Beschwerde: das Verfahren

Wenn Sie als Bürger mit einer Entscheidung der Gemeindeverwaltung bezüglich Ihrer Sozialhilfeleistungen nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von sechs Wochen nach dem Datum der Entscheidung Widerspruch bei der Gemeinde einlegen. Die Gemeinde wird die Entscheidung in der Regel nach einer Anhörung erneut prüfen. Wird Ihrem Widerspruch von der Gemeinde nicht stattgegeben, haben Sie das Recht, innerhalb von sechs Wochen beim Landgericht (Verwaltungsrecht) und anschließend beim Zentralen Beschwerdeausschuss Berufung einzulegen.

Für Kommunen besteht der Nachteil darin, dass Entscheidungsfindung und die Bearbeitung von Einsprüchen den Anforderungen des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes entsprechen müssen: fundierte Begründung, sorgfältige Sachverhaltsermittlung und verhältnismäßige Interessenabwägung. Wir unterstützen Sie auf beiden Seiten: von der Erstellung einer begründeten Einspruchs- oder Beschwerdeschrift bis hin zur Einrichtung eines rechtssicheren Entscheidungs- und Einspruchsverfahrens. Privatpersonen mit geringem Einkommen haben häufig Anspruch auf subventionierte Prozesskostenhilfe (einen Zuschuss der Prozesskostenhilfebehörde).

Lohnkostenzuschuss und Wiedereingliederung für Arbeitgeber

Das Teilhabegesetz betrifft nicht nur Bürger und Kommunen, sondern ausdrücklich auch Arbeitgeber. Gemäß Artikel 10d des Teilhabegesetzes kann die Kommune Lohnkostenzuschüsse für Arbeitnehmer gewähren, die den gesetzlichen Mindestlohn nicht selbstständig erwirtschaften können. Darüber hinaus spielen Instrumente wie Betriebsvereinbarungen, Risikofreistellungsregelungen, Probezeiten und Jobcoaching eine Rolle. Für Arbeitgeber – von internationalen Konzernen mit inklusiver Personalpolitik bis hin zum Bäcker um die Ecke, der einen Mitarbeiter mit Behinderung einstellt – ist es wichtig, die Vereinbarungen mit der Kommune, die Förderbedingungen und die arbeitsrechtlichen Auswirkungen rechtlich zu dokumentieren. Wir beraten Sie zu diesen Strukturen und ihrem Zusammenspiel mit dem Arbeitsrecht.

Gesetzesänderungen: Das Beteiligungsgesetz im Gleichgewicht

Das Partizipationsgesetz wird grundlegend überarbeitet. Unter dem Motto „Partizipationsgesetz im Gleichgewicht“ und den dazugehörigen Gesetzesvorschlägen wird das System radikal reformiert, wobei der „menschliche Maßstab“ als Leitprinzip dient. Dies umfasst unter anderem Folgendes:

  • breitere Möglichkeiten für Gemeinden, auf die Rückforderung oder eine Sanktion zu verzichten (maßgeschneiderter Ansatz für Rückforderung und Durchsetzung);
  • eine Steuerbefreiung für Spenden (bis zu ca. 1.200 € pro Jahr gemäß den Plänen) und ein Pufferbudget für Teilzeitbeschäftigte;
  • eine Beschränkung des Revisions- und Widerrufsrechts auf fünf Jahre vor der Entscheidung;
  • Stärkung der Schutzfunktion des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes, damit eine unverhältnismäßige Anwendung von Regeln vermieden werden kann.

Für die Kommunen bedeutet dies, dass Verordnungen, Richtlinien und Arbeitsabläufe zeitnah angepasst werden müssen. Wir verfolgen diese Entwicklungen aufmerksam und setzen sie in konkrete, nachvollziehbare interne Regeln und Entscheidungen um.

Wie MKB Juristen Sie unterstützt

Bei MKB Juristen arbeiten Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen in gemischten Teams zusammen. So vereinen wir die Prozesskompetenz und strategische Weitsicht eines Anwalts mit der pragmatischen, wirtschaftsorientierten Perspektive eines Unternehmensjuristen. Wir unterstützen Kommunen und Verwaltungsbehörden – bei der Erstellung von Verordnungen, der Organisation der Durchsetzung und der Verteidigung von Entscheidungen – sowie Arbeitgeber und Privatpersonen, die mit einer Entscheidung nach dem Partizipationsgesetz konfrontiert sind. Vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke: Wir übersetzen komplexe Regelungen in praktikable und rechtlich fundierte Beratung.

Haben Sie eine Frage zum Beteiligungsgesetz, eine Auseinandersetzung mit einer Gemeinde oder möchten Sie Ihre Versicherungspolice überprüfen lassen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.

Unsere Dienstleistungen

Wir unterstützen sowohl die Regierungsseite als auch die Bürger- und Arbeitgeberseite.

  • Einspruchs- und Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen über Sozialhilfe
  • Verteidigung gegen Rückforderungen und Verwaltungsstrafen
  • Hinweise zur Lohnkostenbeihilfe (Art. 10d) und zum Beschäftigungsabkommen
  • Ausarbeitung und Überprüfung von Verordnungen und Richtlinien
  • Sorgfältige Entscheidungsfindung und Durchsetzung gewährleisten
  • Umsetzung der Gesetzesänderungen (Partizipationsgesetz im Gleichgewicht)

Wo die Dinge schiefgehen

Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Beteiligungsgesetz entstehen häufig durch ungenaue Sachverhaltsfeststellung oder unzureichende Begründung. Eine Entscheidung, die den Anforderungen des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes (AWB) nicht genügt, ist im Falle eines Einspruchs oder einer Berufung aufzuheben.

  • Verletzung der Auskunftspflicht (Art. 17) unzureichend begründet
  • Genesung ohne Berücksichtigung der menschlichen Dimension
  • Geldstrafe (Art. 18a) ohne ordnungsgemäßen Nachweis der Absicht
  • Unrechtmäßiger Hausbesuch oder Feststellung eines gemeinsamen Haushalts
  • Die Vorschriften wurden nicht an die neue Gesetzgebung angepasst

Unser Ansatz

Wir betrachten das Partizipationsgesetz aus der Perspektive des gesamten gesellschaftlichen Bereichs und verbinden die Prozessbefugnis eines Anwalts mit der pragmatischen Sichtweise eines Unternehmensjuristen. Auf diese Weise lösen wir nicht nur die konkrete Entscheidung, sondern verbessern auch die zugrunde liegenden Richtlinien und Prozesse.

So arbeiten wir

Von der ersten Analyse bis hin zu Verfahrens- oder Richtlinienempfehlungen.

01

Aufnahme und Erstbeurteilung

Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.

02

Positions- und Risikoanalyse

Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.

03

Strategische Beratung

Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.

04

Ausführung

Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.

Spezialisten für Unternehmer

Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Rechtskenntnisse in den Bereichen Gesundheitswesen, Jugend, Beschäftigung, Teilhabe, Bildung, Asyl, Kultur und Sport. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Rechtsgebiete im Sozialbereich spezialisiert. Wir haben verschiedene Schwerpunkte in unterschiedlichen Praxisgruppen organisiert. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf die Expertise und Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.

Häufig gestellte Fragen

Die am häufigsten gestellten Fragen zum Partizipationsgesetz.

Wann ist Rechtsberatung ratsam?

Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.

Kann MKB Juristen auch helfen, wenn bereits ein Konflikt besteht?

Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Was kostet eine spezialisierte Rechtsberatung?

Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.

Kann ich zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch führen?

Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.

Haben Sie Fragen zum Partizipationsgesetz?

Unsere Anwälte und Rechtsexperten beraten Sie gerne. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine erste Einschätzung Ihres Falles oder Ihrer Versicherungsfrage.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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