Sozialer Bereich

Schuldenhilfe

Rechtliche Unterstützung bei Schuldenbereinigung, Einsprüchen und Schuldenrestrukturierung

Die Schuldenberatung berührt sowohl Verwaltungsrecht als auch Insolvenzrecht. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater beraten Kommunen und unterstützen Unternehmer und Privatpersonen – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
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Was wir tun

Schuldenberater vermitteln zwischen Schuldnern und Gläubigern für Menschen in finanziellen Schwierigkeiten. Ziel ist es, eine Lösung für die Schuldenprobleme des Klienten zu finden.

In der Schuldenberatung rückt die Prävention immer stärker in den Fokus. Aufklärung zur Vermeidung von Schulden, Früherkennung finanzieller Probleme und Schulungen zum Schutz der Klienten vor (neuen) Problemen oder zur Erlangung dauerhafter finanzieller Unabhängigkeit sind wichtige Präventionsmaßnahmen.

Es gibt Situationen, in denen keine problematische Schuldenlage besteht oder der Kunde seine Probleme selbst lösen kann. In diesem Fall können Informations- und Beratungsinstrumente eingesetzt werden. Der Kunde wird dabei unterstützt, seine Situation eigenständig anzugehen oder zu bewältigen. Dies umfasst in der Regel Beratung zu Rückzahlungsplänen, Budgetleitfäden und Budgetcoaching.

Haben Sie Fragen zur Schuldenhilfe? Dann kontaktieren Sie uns!

Schuldenhilfe als gesetzliche Aufgabe: das Kommunale Schuldenhilfegesetz

Seit Inkrafttreten des Kommunalen Schuldenhilfegesetzes (Wgs) im Jahr 2012 ist die Schuldenhilfe eine gesetzliche Aufgabe der Gemeinden. Die Gemeindeverwaltung ist für ein breites Spektrum an Schuldenhilfeleistungen für die Einwohner zuständig und koordiniert die Prävention und Lösung problematischer Schulden. Nach Eingang eines Antrags erlässt die Gemeinde innerhalb von acht Wochen einen förmlichen Bescheid und dokumentiert die getroffenen Vereinbarungen in einem Aktionsplan. Dieser Bescheid ist ein förmlicher Beschluss im Sinne des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes (Awb) und genießt daher verwaltungsrechtlichen Schutz.

Seit dem 1. Januar 2021 wurde das Sozialhilfegesetz (Wgs) um eine Frühwarnfunktion erweitert: Kostenträger wie Vermieter, Energie- und Wasserversorger sowie Krankenkassen melden Zahlungsrückstände an die Gemeinde, sodass diese den Bewohnern proaktiv Unterstützung anbieten kann. Für Gemeinden und ihre Partner im Sozialbereich wirft dies Fragen zum Datenaustausch, zum Datenschutz und zum Umfang der Unterstützungspflicht auf. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater beraten öffentliche Einrichtungen, Partnerschaften und Durchführungsorganisationen in diesen Angelegenheiten und unterstützen gleichzeitig Unternehmer – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke –, die mit finanziellen Schwierigkeiten oder abgelehnten Zahlungsvereinbarungen konfrontiert sind.

Einspruch und Beschwerde gegen Ablehnung oder Rücknahme

Lehnt die Gemeinde einen Antrag auf Schuldenhilfe ab oder stellt sie ein laufendes Verfahren ein, kann die betroffene Person dagegen Widerspruch einlegen. Da es sich um eine Entscheidung im Sinne des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes (Awb) handelt, beträgt die Widerspruchsfrist sechs Wochen ab Zustellung der Entscheidung (Art. 6:7 Awb). Wird der Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen, kann beim Landgericht, Abteilung Verwaltungsrecht, Berufung eingelegt werden, gefolgt von einer Beschwerde beim Zentralen Beschwerdeausschuss oder der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Staatsrats. In dringenden Fällen kann beim Eilrichter ein Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt werden (Art. 8:81 Awb).

Der nationale Ombudsmann hat die von den Gemeinden angewandten Ablehnungsgründe kritisiert. Ein erfolgreicher Widerspruch steht und fällt mit einer gut begründeten Widerspruchsbegründung, in der die Zulassungsvoraussetzungen, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die Begründungspflicht von zentraler Bedeutung sind. Dies ist eine spezialisierte Tätigkeit, für die unsere Anwälte qualifiziert sind.

Ablehnungsgründe: Wann kann die Gemeinde die Schuldenhilfe verweigern?

Das Gesetz zur kommunalen Schuldenhilfe (Wgs) basiert auf einem breiten Zugangsprinzip, sieht aber mehrere spezifische Ablehnungsgründe vor. Gemäß Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes kann die Gemeindeverwaltung die Schuldenhilfe verweigern, wenn eine Person Betrug begangen hat, der einem Verwaltungsorgan einen finanziellen Schaden zugefügt hat, und rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt oder mit einer Geldbuße belegt wurde. Eine Ablehnung oder Einschränkung muss stets den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Rechtfertigung genügen. Ein kategorischer Ausschluss – beispielsweise von Selbstständigen oder Hausbesitzern – widerspricht dem gesetzlichen Auftrag und scheitert häufig vor dem Verwaltungsgericht.

Atempause: das umfassende Moratorium und die Zwangsmaßnahmen

Wenn der gütliche Vergleichsprozess ins Stocken gerät, weil ein oder mehrere Gläubiger weiterhin Forderungen geltend machen, sieht das Gesetz Instrumente vor, um eine Ruhephase herbeizuführen. Gemäß Artikel 5 des Gesetzes über die kommunale Schuldenhilfe kann das Gericht auf Antrag ein umfassendes Moratorium anordnen: eine Bedenkzeit von bis zu sechs Monaten, in der die Gläubiger ihre Ansprüche nicht geltend machen können, wodurch dem Schuldenberater die Möglichkeit gegeben wird, eine Einigung zu erzielen.

Darüber hinaus enthält das Insolvenzgesetz Zwangsmaßnahmen, die ein gütliches Vergleichsverfahren unterstützen. Mit einem Antrag nach Artikel 287a Insolvenzgesetz kann das Gericht einen unwilligen Gläubiger zur Mitwirkung an einem vorgeschlagenen Schuldenvergleich verpflichten (Zwangsvergleichsverfahren). Nach Artikel 287b Insolvenzgesetz kann eine einstweilige Verfügung (befristetes Moratorium) beantragt werden, um beispielsweise eine Zwangsräumung oder die Abschaltung der Energieversorgung vorläufig zu verhindern. Der Einsatz dieser Instrumente erfordert eine sorgfältige Abwägung der verfahrenstechnischen Vorgehensweise; unsere Rechtsexperten prüfen im Einzelfall, welcher Weg die besten Erfolgsaussichten bietet.

Von einer gütlichen Einigung bis zu Wsnp

Die Schuldenhilfe kennt einen außergerichtlichen und einen gesetzlichen Weg. Im außergerichtlichen Verfahren verhandelt die Gemeinde oder eine Schuldenberatungsstelle mit den Gläubigern über einen Schuldenvergleich, der in der Regel eine Rückzahlungs- oder Umstrukturierungsfrist von 18 Monaten vorsieht. Scheitert dies, weil keine Einigung mit allen Gläubigern erzielt werden kann, kann das Gericht gemäß dem Schuldenrestrukturierungsgesetz für natürliche Personen (Wsnp) angerufen werden.

Die Aufnahme in das Wsnp unterliegt den Bedingungen des Artikels 288 des Insolvenzgesetzes, insbesondere der Voraussetzung, dass die Schulden in gutem Glauben entstanden und unbezahlt geblieben sind. Die Härtefallklausel des Artikels 288 Absatz 3 des Insolvenzgesetzes erlaubt es dem Richter, eine Person dennoch aufzunehmen, wenn die Ursache der problematischen Schulden behoben wurde. Ein reibungsloser Übergang zwischen dem außergerichtlichen und dem gesetzlichen Verfahren ist unerlässlich; wir begleiten Schuldner und beteiligte Organisationen durch beide Wege.

Was MKB Juristen für Sie tut

Die Schuldenhilfe berührt sowohl Verwaltungsrecht (Zugang, Widerspruch und Berufung) als auch Insolvenzrecht (Moratorium, Zwangsvergleich, Wsnp). MKB Juristen arbeitet mit gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen zusammen und vereint so beide Perspektiven. Wir beraten Kommunen und Durchführungsorganisationen bei der Gestaltung ihrer Schuldenhilfepolitik im Sozialbereich und unterstützen Unternehmer und Privatpersonen bei Streitigkeiten über den Zugang zu Schuldenhilfe oder im Rahmen eines Schuldenbereinigungsverfahrens. Ob Großkonzern oder Bäcker um die Ecke: Wir helfen Ihnen, eine praktikable und rechtssichere Lösung zu finden.

Haben Sie Fragen zur Schuldenhilfe, zu einer Ablehnung oder zu einem ins Stocken geratenen Schuldenbereinigungsverfahren? Kontaktieren Sie uns gerne.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.

Was wir tun

Wir kombinieren Verwaltungsrecht und Insolvenzrecht in gemischten Teams.

  • Beratung zur Schuldenhilfepolitik und Frühwarnung
  • Einspruch und Beschwerde gegen abgelehnte oder zurückgezogene Schuldenhilfe
  • Antrag auf umfassendes Moratorium (Art. 5 Wgs)
  • Zwangsansiedlung (Art. 287a Fw) und einstweilige Maßnahme (Art. 287b Fw)
  • Leitfaden von der gütlichen Einigung bis zum Wsnp

Wann sollte man einen Spezialisten hinzuziehen?

Rechtliche Unterstützung ist besonders wertvoll, wenn viel auf dem Spiel steht, Fristen drängen oder eine falsche Reaktion Ihre Position schwächen könnte.

  • Es liegt eine Forderung, ein Anspruch oder eine Haftungsmitteilung vor
  • Sie sind sich unsicher, ob Sie reagieren, verhandeln oder gerichtlich vorgehen sollen
  • Es bestehen erhebliche finanzielle oder Reputationsrisiken
  • Die Gegenseite übt Druck aus oder setzt kurze Fristen
  • Sie möchten verhindern, dass eine Antwort später gegen Sie verwendet wird
  • Sie möchten im Voraus wissen, was rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist

Erst beurteilen, dann reagieren

In speziellen Fällen kann die erste Reaktion entscheidend für das weitere Vorgehen sein. Ein Eingeständnis, eine unvollständige Erklärung oder der falsche Tonfall könnten später gegen Sie verwendet werden. Deshalb prüfen wir zunächst genau, was Ihnen vorgeworfen wird, welche Fakten feststehen, welche Dokumente fehlen und welche Strategie Ihren Interessen am besten entspricht.

Unser Ansatz

Sie erhalten keine abstrakte juristische Darstellung, sondern eine praxisorientierte Einschätzung Ihrer Situation, der Risiken und der nächsten Schritte.

01

Aufnahme und Erstbeurteilung

Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.

02

Positions- und Risikoanalyse

Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.

03

Strategische Beratung

Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.

04

Ausführung

Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.

Spezialisten für Unternehmer

Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Rechtskenntnisse in den Bereichen Gesundheitswesen, Jugend, Beschäftigung, Teilhabe, Bildung, Asyl, Kultur und Sport. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Rechtsgebiete im Sozialbereich spezialisiert. Wir haben verschiedene Schwerpunkte in unterschiedlichen Praxisgruppen organisiert. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf die Expertise und Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Schuldenberatung.

Wann ist Rechtsberatung ratsam?

Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.

Kann MKB Juristen auch helfen, wenn bereits ein Konflikt besteht?

Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Was kostet eine spezialisierte Rechtsberatung?

Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.

Kann ich zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch führen?

Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.

Benötigen Sie Hilfe bei der Schuldenberatung?

Wenden Sie sich an MKB Juristen, um sich zu Schuldenhilfe, Einsprüchen oder einer Schuldenregulierung beraten zu lassen.

Kontaktieren Sie uns

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Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Situation kurz zu besprechen.

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Jaime Boogaers

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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