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Über SME-AnwälteDas Jugendgesetz überträgt den Kommunen die Verantwortung für nahezu die gesamte Jugendbetreuung. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten zur Jugendbetreuung, bei der Beschaffung, bei der Festlegung fairer Preise sowie bei Einspruchs- und Beschwerdeverfahren.
Für Kinder und Jugendliche gibt es das Jugendgesetz. Dieses Gesetz regelt die meisten Betreuungs- und Unterstützungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Auch junge Erwachsene bis zum Alter von 23 Jahren können eine verlängerte Jugendbetreuung in Anspruch nehmen.
Verschiedene Formen der Jugendhilfe fallen unter das Jugendgesetz. Dazu gehören:
Das Jugendgesetz verfolgt eine Reihe von Zielen. Diese Ziele sind:
Die Gemeinde spielt auch im Rahmen des Jugendgesetzes eine wichtige Rolle. Ihre Aufgabe ist es, junge Menschen hinsichtlich der geeignetsten Hilfsangebote zu beraten und gemeinsam mit ihnen die passende Unterstützungsform zu ermitteln.
Das Jugendgesetz räumt den Kommunen Handlungsspielraum ein. Dies geschieht bewusst, um eine stärkere Individualisierung zu ermöglichen. Dadurch wird mehr Personalisierung und somit eine stärkere Differenzierung erreicht.
Haben Sie Fragen zum Jugendgesetz? Kontaktieren Sie uns!
Das Jugendgesetz ist neben dem Sozialhilfegesetz (Wmo) und dem Partizipationsgesetz eine der Säulen des Sozialbereichs. Seit der Dezentralisierung im Jahr 2015 sind die Gemeinden für nahezu die gesamte Jugendbetreuung zuständig. Gemäß Artikel 2.3 des Jugendgesetzes verpflichtet, für Jugendbetreuung zu sorgen: Sie muss angemessene Vorkehrungen für junge Menschen treffen, die in der Gemeinde wohnen und Unterstützung bei Entwicklungs-, Erziehungs-, psychischen oder Verhaltensproblemen benötigen, sofern die eigenen Fähigkeiten und Problemlösungskompetenzen der Familie nicht ausreichen.
Bei MKB Juristen arbeiten Anwälte und Unternehmensjuristen in gemischten Teams zusammen. Wir beraten Kommunen und Träger der Jugendhilfe sowie Eltern und junge Menschen – von großen Trägern der Jugendhilfe bis hin zur kleinen Kanzlei um die Ecke. Diese Seite fällt unter unseren Schwerpunktbereich, das Sozialrecht, in dem wir die rechtlichen Aspekte von Betreuung, Unterstützung und Teilhabe bündeln.
Eine Entscheidung der Gemeindeverwaltung über die Gewährung, Ablehnung oder Beendigung einer individuellen Jugendhilfemaßnahme ist eine Entscheidung im Sinne des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes (AWB). Dagegen besteht ein strukturierter Rechtsschutz
Ein Rechtsanwalt oder Rechtsexperte für Verwaltungsrecht und Jugendrecht verfasst den Einspruch, fordert die Akte an, überwacht Fristen und vertritt die Parteien in der Anhörung. Für Kommunen übernehmen wir speziell die Verteidigung: eine sorgfältig begründete Entscheidung, die einer Überprüfung durch das Verwaltungsgericht standhält.
Kommunen kaufen Jugendbetreuungsleistungen von Anbietern. Dabei müssen sie gemäß Artikel 2.11 Absatz 2 des Jugendgesetzes (bis zum 1. Juli 2022 Artikel 2.12 des Jugendgesetzes) für ein ausgewogenes Verhältnis von Preis und Qualität sorgen: Die Anbieter haben Anspruch auf einen fairen Preis. Seit dem 1. Juli 2024 regelt die Verordnung über faire Preise nach dem Jugendgesetz dies genauer. Ein fairer Preis muss mindestens Folgendes berücksichtigen:
Die Rechtsprechung (einschließlich des Bezirksgerichts Mittel-Niederlande) verpflichtet Kommunen, eigenständig eine gründliche und fundierte Kostenanalyse durchzuführen und die Festlegung der Gebühren vor Ablauf der Angebotsfrist transparent zu gestalten. Wir beraten Leistungserbringer, die eine Gebühr für zu niedrig halten, sowie Kommunen, die ihre Vergabeverfahren rechtssicher gestalten möchten. Lesen Sie auch unsere Seiten zu Ausschreibungen und Verträgen im Sozialbereich.
Neben dem direkten Zugang über die Gemeinde sieht das Jugendgesetz auch die Möglichkeit der medizinischen Überweisung: Hausärzte, Jugendärzte oder Fachärzte können Jugendliche direkt an die Jugendhilfe überweisen. Die Gemeinde ist dann gesetzlich verpflichtet, die Hilfe zu finanzieren, auch wenn sie die Überweisung nicht selbst geprüft hat. Der Leistungserbringer legt anschließend im Rahmen der Gemeindesatzung und vertraglicher Vereinbarungen Form, Häufigkeit und Dauer der benötigten Hilfe fest.
Diese Spannung – ein offener Zugang zu Hilfsangeboten versus eine Kommune, die ihren Haushalt sichern muss – führt regelmäßig zu Streitigkeiten über den Umfang der Jugendhilfeverpflichtung. Klare Regelungen, präzise Verträge und ein solides Vertragsmanagement sind die wichtigsten Steuerungsinstrumente für Kommunen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung dieser Dokumente und bei der Beilegung von Konflikten zwischen Kommune und Träger.
Seit dem 1. Januar 2022 gilt nach dem Jugendgesetz ein geändertes Wohnsitzprinzip . Dieses legt fest, welche Gemeinde für die Jugendhilfe und die damit verbundenen Kosten zuständig ist. Ausgangspunkt ist die Registrierung des Jugendlichen im Personenstandsregister (BRP): bei ambulanter Behandlung die Gemeinde, in der der Jugendliche gemeldet ist, und bei stationärer Behandlung die Gemeinde, in der er unmittelbar vor der stationären Behandlung gemeldet war. Eine Verzögerung bei der administrativen Verlegung entbindet die ursprünglich zuständige Gemeinde nicht von ihren Kosten. Streitigkeiten zwischen Gemeinden über das Wohnsitzprinzip können sich erheblich ausweiten; wir unterstützen Gemeinden bei der gegenseitigen Aufteilung von Zuständigkeiten und Kosten. Wer wissen möchte, welche Behörde für welchen Bereich zuständig ist, sollte auch unsere Seite zur Zuständigkeitsverteilung.
Unsere gemischten Teams aus Anwälten und (internen) Rechtsberatern unterstützen eine Vielzahl von Parteien in Angelegenheiten, die das Jugendgesetz betreffen:
Vom internationalen Konzern bis zum Bäcker an der Ecke: Wir übersetzen das Jugendgesetz in einen konkreten, realisierbaren Ansatz.
Was fällt unter das Jugendgesetz?
Das Jugendgesetz regelt nahezu alle Formen der Jugendhilfe für junge Menschen bis zum 18. Lebensjahr (in bestimmten Fällen bis zum 23. Lebensjahr): psychische Gesundheitsversorgung für Jugendliche, Unterstützung bei (leichten) geistigen Behinderungen, Kinderschutz und Jugendgerichtshilfe. Die Kommunen sind hierfür zuständig.
Wie kann ich gegen die Ablehnung eines Antrags auf Jugendhilfe Widerspruch einlegen?
Sie müssen innerhalb von sechs Wochen nach der Entscheidung einen Widerspruch bei der Gemeinde einreichen. Wird der Widerspruch abgelehnt, können Sie beim Verwaltungsgericht Berufung einlegen. Suchen Sie so früh wie möglich Rat, um sicherzustellen, dass keine Fristen versäumt werden und die geltenden Rechtsgrundsätze Anwendung finden.
Welche Gemeinde ist für die Jugendhilfe zuständig?
Das Wohnsitzprinzip bestimmt dies. Seit dem 1. Januar 2022 ist dies grundsätzlich die Gemeinde, in der der Jugendliche im Melderegister (BRP) gemeldet ist, wobei für die stationäre Unterbringung eine gesonderte Regelung gilt.
Hat ein Anbieter Anspruch auf einen höheren Tarif?
Gemäß Artikel 2.11 des Jugendgesetzes und der Verordnung über faire Preise im Rahmen des Jugendgesetzes muss die Gemeinde einen fairen Preis ansetzen. Ist ein Tarif nachweislich unangemessen, kann ein Anbieter diesen gerichtlich anfechten.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Von der Beratung zur Fürsorgepflicht gegenüber Jugendlichen bis hin zur Durchführung von Gerichtsverfahren: Wir decken den gesamten rechtlichen Aspekt des Jugendgesetzes ab.
Nach dem Jugendgesetz entstehen Streitigkeiten häufig im Spannungsfeld von Zuständigkeit, Budget und Sorgfaltspflicht. Die größten Fallstricke:
Wir vereinen Expertise im Verwaltungsrecht mit Vergaberecht und Vertragsrecht. Zunächst analysieren wir die Rechtslage klar und deutlich; anschließend wählen wir den schnellsten Weg zur Lösung: eine fundierte Entscheidung, einen rechtssicheren Vertrag oder, falls erforderlich, ein Gerichtsverfahren. Pragmatisch, wo möglich, bestimmt, wo nötig.
Ein klarer Prozess in vier Schritten.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Rechtskenntnisse in den Bereichen Gesundheitswesen, Jugend, Beschäftigung, Teilhabe, Bildung, Asyl, Kultur und Sport. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Rechtsgebiete im Sozialbereich spezialisiert. Wir haben verschiedene Schwerpunkte in unterschiedlichen Praxisgruppen organisiert. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf die Expertise und Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.
Die Fragen, die uns am häufigsten zum Jugendgesetz gestellt werden.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Ob Sie eine Gemeinde, ein Träger der Jugendhilfe, ein Elternteil oder ein Jugendlicher sind: Unsere Anwälte und Rechtsexperten denken mit Ihnen. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für ein erstes Beratungsgespräch.
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