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Über SME-AnwälteSind Sie mit einer abgelehnten Forderung, einem Gutachten oder der Vorgehensweise Ihres Rechtsschutzversicherers nicht einverstanden? Unsere Versicherungsanwälte und Rechtsexperten bieten Ihnen eine unabhängige Zweitmeinung – sowohl für internationale Konzerne als auch für den Bäcker um die Ecke.
Eine Zweitmeinung wird eingeholt, wenn jemand mit dem Ergebnis einer bestimmten Untersuchung nicht einverstanden ist. Bei einer Zweitmeinung überprüft ein zweiter Experte die Untersuchung und bewertet die Ergebnisse erneut. Grundsätzlich führt der zweite Experte die Untersuchung nicht selbst erneut durch.
Unsere Fachgruppe für Versicherungsrecht bietet Ihnen kompetente und praxisorientierte Beratung zur Einholung einer Zweitmeinung. Darüber hinaus beraten wir Sie, wenn eine Zweitmeinung nicht zum gewünschten Ergebnis führt.
Wir verfügen über die Erfahrung und Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen – von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten im Versicherungsrecht steht Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Im Versicherungsrecht ist eine Zweitmeinung in vielen Situationen relevant. Beispielsweise kann eine Zweitmeinung sinnvoll sein, wenn Ihr Versicherer einen Anspruch aufgrund einer fragwürdigen Auslegung der Versicherungsbedingungen ablehnt, wenn Sie mit dem Gutachten des Schadenssachverständigensind oder wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit der gewählten Strategie in einem laufenden Verfahren haben. Auch bei einer bevorstehenden Vergleichsvereinbarung oder einem Vergleichsvorschlag kann eine neue Perspektive eines zweiten Experten entscheidend sein: Bevor Sie unterschreiben, wissen Sie, ob noch Verhandlungsspielraum besteht.
Eine Zweitmeinung eröffnet neue Perspektiven. Wer sich auf bestimmte Positionen versteift, übersieht mitunter alternative Wege zu Versicherungsschutz oder einer gütlichen Einigung. Wir prüfen Ihren Fall unabhängig und sagen Ihnen ehrlich, ob der bisherige Ansatz richtig ist oder ob er verbessert werden kann – für den internationalen Konzern genauso wie für den Bäcker um die Ecke.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, steht Ihnen fast immer eine Zweitmeinung im Rahmen des sogenannten Streitbeilegungsverfahrens zu. Dieses Verfahren kommt zur Anwendung, wenn Sie und der Rechtsbeistand Ihres Versicherers hinsichtlich der Erfolgsaussichten oder der Vorgehensweise in Ihrem Fall unterschiedlicher Meinung sind. Dies ist typischerweise in drei Situationen der Fall:
Das Streitbeilegungsverfahren läuft wie folgt ab: Beide Parteien legen ihren Standpunkt dar, der Streitfall wird einem unabhängigen Fachanwalt vorgelegt, der ein verbindliches Gutachten erstellt. Sollten Sie im Recht sein, muss der Versicherer diesem Gutachten folgen – oft unter Hinzuziehung eines externen Anwalts. Die Kosten für das Zweitgutachten trägt in jedem Fall der Rechtsschutzversicherer. Falls Ihr Versicherer kein Streitbeilegungsverfahren anbietet, können Sie sich an Kifid.
Zusätzlich zum Streitbeilegungsverfahren haben Sie, basierend auf Ihrem Recht auf freie Anwaltswahl, die Möglichkeit, für gerichtliche oder verwaltungsrechtliche Verfahren selbst einen Anwalt zu wählen – auf Kosten Ihrer Rechtsschutzversicherung. Dieses Recht ist in Artikel 4:67 des Finanzaufsichtsgesetzes (Wft) verankert und basiert auf europäischen Verordnungen (ursprünglich Richtlinie 87/344/EWG, jetzt in die Solvabilitätsrichtlinie II 2009/138/EG integriert). Der Gerichtshof der Europäischen Union hat dieses Recht im sogenannten DAS-Urteil weit ausgelegt: Die freie Anwaltswahl kann auch in vorgerichtlichen Phasen gelten. Gerne prüfen wir, ob Ihre Versicherung und Ihre konkrete Situation Ihnen dieses Recht einräumen, sodass eine Zweitmeinung grundsätzlich kostenlos ist.
Nicht jede Zweitmeinung betrifft die Rechtsschutzversicherung. Oft geht es um den Kern des versicherungsrechtlichen Streitfalls selbst. Wir erstellen unabhängige Gutachten zu Deckungsstreitigkeiten, zur Auslegung von Versicherungsbedingungen oder zu Gutachten von Schadensachverständigen, die sich für Sie nachteilig auswirken. Die Grundlage des Versicherungsrechts bilden Artikel 7:925 und nachfolgende Artikel des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW), einschließlich der Leistungspflicht des Versicherers und der Vertragsauslegung. Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit eines Gutachtens haben, können Sie eine Gegenbegutachtung in Auftrag geben. Unsere Zweitmeinung prüft, ob dies sinnvoll und durchführbar ist. So vermeiden Sie, ein rechtlich nicht haltbares Ergebnis zu akzeptieren.
Unsere Abteilung für Versicherungsrecht besteht aus interdisziplinären Teams von Anwälten und internen Rechtsberatern. Wir prüfen Ihren Fall unvoreingenommen, vergleichen die Fakten mit den Versicherungsbedingungen und der Rechtslage und beraten Sie klar und praxisorientiert: ob Sie den Fall weiterverfolgen, einen Vergleich anstreben oder eine andere Vorgehensweise wählen sollten. Dabei berücksichtigen wir alle verbleibenden Fristen – beispielsweise die noch nicht abgelaufene Berufungsfrist –, damit Sie rechtzeitig handeln können. Ob Sie ein großes Unternehmen leiten oder ein Einzelunternehmen führen: Sie erhalten von uns eine unabhängige und fundierte Einschätzung, die Ihnen die nötigen Schritte für Ihr weiteres Vorgehen ermöglicht.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Ob es um Ihre Rechtsschutzversicherung oder den Inhalt eines Versicherungsstreits geht: Wir beurteilen Ihren Fall unabhängig und beraten Sie über die nächsten Schritte.
Wer sich mit einer Ablehnung oder einem ungünstigen Gutachten abfindet, verpasst mitunter rechtlich realisierbare Chancen. Eine rechtzeitige Zweitmeinung bewahrt Sie davor, ein Ergebnis zu unterzeichnen, das ohnehin keinen Bestand hat, oder davor, dass die Berufungsfrist ungenutzt verstreicht.
Wir prüfen Ihren Fall mit neuem Blickwinkel und vergleichen die Fakten mit den Richtlinien, Artikel 7:925 ff. des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und der einschlägigen Rechtsprechung. Anschließend beraten wir Sie klar und praxisorientiert: Weiterverfolgung des Rechtswegs, außergerichtliche Einigung oder ein anderer Weg – stets unter Berücksichtigung der verbleibenden Fristen.
In wenigen klaren Schritten wissen Sie, wo Sie stehen.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Versicherungsrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Fachgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist entsprechend seiner Spezialisierung einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.
Die am häufigsten gestellten Fragen zur Einholung einer Zweitmeinung im Versicherungsrecht.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Sind Sie sich bezüglich einer abgelehnten Forderung, eines Gutachtens oder der Bearbeitung Ihres Falles unsicher? Kontaktieren Sie unsere Anwälte für Versicherungsrecht und Rechtsexperten für eine unabhängige Zweitmeinung.
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