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Über SME-AnwälteUnsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen Versicherer und Versicherungsnehmer bei Streitigkeiten über die Schadensbewertung: von Gegengutachten bis hin zu verbindlichen Gutachten Dritter.
Ein Schadenssachverständiger ist für die Feststellung des Schadenumfangs zuständig. In vielen Fällen erhält ein Versicherungsnehmer, der einen Schaden erleidet und einen Schaden meldet, einen Entschädigungsvorschlag vom Versicherer. In manchen Fällen, beispielsweise bei einem erheblichen Schaden oder wenn der Schadenumfang unklar ist, wird vom Versicherer ein Schadenssachverständiger bestellt. Der Versicherungsnehmer hat jedoch auch das Recht, selbst einen unabhängigen Schadenssachverständigen zu beauftragen. Stimmen die beiden Schadenssachverständigen hinsichtlich des Schadenumfangs nicht überein, kann ein dritter Sachverständiger hinzugezogen oder ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden. Wir unterstützen regelmäßig Versicherer und Versicherungsnehmer bei solchen Streitigkeiten über Schadensersatzansprüche.
Wir verfügen über die Erfahrung und Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen – von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten im Versicherungsrecht steht Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Ein Streitfall um einen Schadenssachverständigen fällt in den Bereich des Versicherungsrechts. Anders als bei einem Deckungsstreit (der Frage, ob der Schaden durch die Police gedeckt ist) geht es hier ausschließlich um die Schadenshöhe: die Höhe der Entschädigung, die der Versicherer leisten muss. Der Sachverständige begutachtet den Schaden, doch die rechtlichen Rahmenbedingungen – Ihr Recht auf einen eigenen Sachverständigen, die Kostenerstattung und die Verbindlichkeit eines Gutachtens Dritter – bestimmen oft den Ausgang. Wir unterstützen sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer, von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke, mit gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern.
Der Versicherungsnehmer ist nicht verpflichtet, das Gutachten des vom Versicherer beauftragten Sachverständigen einfach zu akzeptieren. Er kann einen eigenen, unabhängigen Gegensachverständigen beauftragen, der den Schaden neu bewertet und ausschließlich seine Interessen vertritt. Viele Policen enthalten hierfür eine Klausel zur Sachverständigenbegutachtung (die sogenannte Drei-Sachverständigen-Regel). Es empfiehlt sich, frühzeitig rechtlich zu prüfen, ob die Versicherungsbedingungen korrekt angewendet werden und ob die Beauftragung der Sachverständigen dem vereinbarten Verfahren entspricht.
Die Kosten der Schadensermittlung trägt der Versicherer gemäß Artikel 7:959 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit es sich um angemessene Kosten. Hierbei ist eine wichtige Unterscheidung zu treffen:
Die Angemessenheit der Kosten wird anhand eines doppelten Angemessenheitstests geprüft: War die Beauftragung eines Gegensachverständigen sachgerecht, und entsprechen die berechneten Honorare und Stundensätze den marktüblichen Preisen? Die Rechtsprechung (einschließlich des Urteils des Haager Berufungsgerichtshofs von 2020) bestätigt, dass auch Sachverständige außerhalb anerkannter Sachverständigenorganisationen angemessene Kosten tragen können. Wir fordern diese Kosten ein oder weisen unberechtigte Anträge zurück.
Können sich der Sachverständige des Versicherers und Ihr Gegensachverständiger nicht einigen, bestellen sie gemeinsam im Voraus einen dritten Sachverständigen (den Schiedsrichter). Dessen Gutachten ist grundsätzlich bindend , und der ermittelte Betrag liegt zwischen den beiden vorherigen Wertgutachten. Ein bindendes Wertgutachten ist jedoch nicht unanfechtbar: Es kann angefochten werden, wenn seine Erstellung oder sein Inhalt nach den Grundsätzen der Angemessenheit und Fairness unzulässig ist (Artikel 7:904 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Wir prüfen, ob Gründe für eine Anfechtung eines bindenden Gutachtens eines Drittsachverständigen vorliegen und führen gegebenenfalls ein Gerichtsverfahren.
Wenn keine gültige Klausel zur Einholung eines Sachverständigengutachtens vorliegt, der Versicherer die Erstattung angemessener Kosten verweigert oder die verbindliche Empfehlung anfechtbar ist, kann der Gang vor Gericht oder – für Verbraucher – an die Schlichtungsstelle der Kifid erfolgen. Häufig spielt dabei auch die Auslegung der Versicherungsbedingungen eine Rolle, oder der Streitfall berührt Unterversicherung und andere versicherungsrechtliche Streitigkeiten. Unsere Anwälte kennen beide Wege und finden gemeinsam mit Ihnen den schnellsten Weg zu einer angemessenen Entschädigung.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Im Falle einer Streitigkeit bezüglich des Schadenssachverständigen übernehmen wir verschiedene Rollen, von der Beratung bis zur Streitbeilegung.
Eine falsche oder zu niedrige Schadensberechnung kostet Geld. Wer die rechtlichen Bestimmungen für Sachverständigengutachten nicht kennt, verpasst unberechtigterweise eine Entschädigung oder akzeptiert unwissentlich ein bindendes Gutachten.
Wir prüfen zunächst die Sachverständigenklausel und den Bericht, ermitteln Ihre Rechtslage und wählen den schnellsten Weg: Verhandlung, Beauftragung eines Gegen- oder Drittsachverständigen oder Klageerhebung vor Gericht oder der Kifid. Dabei berücksichtigen wir stets die angemessenen Sachverständigenhonorare gemäß Artikel 7:959 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
In einer Reihe klarer Schritte arbeiten wir auf einen angemessenen Nutzen hin.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Versicherungsrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Fachgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist entsprechend seiner Spezialisierung einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.
Die am häufigsten gestellten Fragen zu einer Streitigkeit mit dem Schadensexperten.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
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