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Über SME-AnwälteHat Ihr Versicherer oder Versicherungsvermittler seine Sorgfaltspflicht verletzt? Von internationalen Konzernen bis zum Bäcker um die Ecke: Unsere Anwälte und Unternehmensberater sichern Ihnen Schadensersatz zu und unterstützen Sie in jedem Streitfall.
Sorgfaltspflicht des Versicherers
Die Sorgfaltspflicht ist ein wichtiger Bestandteil des niederländischen Rechts. Als Finanzdienstleister hat der Versicherer eine allgemeine Sorgfaltspflicht gegenüber den Verbrauchern. Ein Verstoß gegen diese Sorgfaltspflicht kann zu empfindlichen Geldstrafen durch die Finanzbehörden führen.
Sorgfaltspflicht eines Versicherungsvermittlers:
Versicherungsvermittler (kurz: Versicherungsagenten) werden typischerweise im internationalen Handel und von international tätigen Unternehmen eingesetzt. Ihre Aufgabe ist es, im Namen des potenziellen Versicherungsnehmers mehrere Versicherungspolicen abzuschließen. Im internationalen Handel ist oft für jede Sendung eine separate Versicherungspolice erforderlich. Daher ist es sinnvoll, den Abschluss dieser Policen auszulagern. Ein Versicherungsagent hat eine besondere Sorgfaltspflicht, die Interessen des Auftraggebers zu wahren. Ein Verstoß gegen diese Sorgfaltspflicht führt in der Regel zu einer Haftung.
Wir verfügen über die Erfahrung und Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen – von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten im Versicherungsrecht steht Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Im Versicherungsrecht verpflichtet die Sorgfaltspflicht einen Berufsträger, die berechtigten Interessen seines Mandanten zu wahren. Im Versicherungswesen beruht diese Pflicht auf zwei Ebenen. Der Versicherer unterliegt als Finanzdienstleister einer allgemeinen und einer besonderen Sorgfaltspflicht, die sich unter anderem auf Artikel 4:24a des niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes (Wft) und die Anforderungen an Angemessenheit und Fairness gemäß Artikel 6:248 Absatz 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) stützt. Der Versicherungsvermittler hat als Auftragnehmer gemäß Artikel 7:401 BW eine eigene Sorgfaltspflicht. Bei MKB Juristen bringen unsere Anwälte und internen Rechtsberater diese Standards zusammen – sowohl für den internationalen Konzern, der seine Fahrzeugflotte versichert, als auch für den Bäcker an der Ecke, der feststellt, dass seine Gebäudeversicherung nicht zahlt.
Der Versicherungsvermittler (auch Versicherungsmakler oder -agent genannt) muss sich wie ein vernünftigerweise kompetenter und umsichtig handelnder Fachmann verhalten. Dieser Standard aus Artikel 7:401 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches wurde vom Obersten Gerichtshof präzisiert und geht über die Annahme vieler Unternehmer hinaus. Die Sorgfaltspflicht beschränkt sich nicht auf die Beantragung und den Abschluss der Versicherung, sondern besteht fort, solange die Police im Portfolio geführt wird (Nachbetreuung). Zu den in der Rechtsprechung festgelegten konkreten Pflichten gehören:
Versäumt der Vermittler seine Sorgfaltspflicht, kann er für den dem Versicherungsnehmer dadurch entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. Dabei ist jedoch eine wichtige Einschränkung zu beachten: Ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht führt nicht automatisch zu einer Entschädigung. Es muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Versäumnis und dem Schaden bestehen. Das Gericht kann den Versicherungsnehmer aufgrund eines Mitverschuldens (Artikel 6:101 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) zur teilweisen Schadensübernahme verpflichten, wenn er aus den ihm zugesandten Versicherungsunterlagen hätte schließen können, dass er unterversichert war.
Neben dem Vermittler trägt auch der Versicherer selbst eine Sorgfaltspflicht. Als Finanzdienstleister muss er gemäß Artikel 4:24a des Finanzaufsichtsgesetzes (Wft) die Interessen des Kunden sorgfältig wahren. Darüber hinaus ergeben sich besondere Sorgfaltspflichten aus den Grundsätzen der Angemessenheit und Fairness sowie aus spezifischen gesetzlichen Bestimmungen, wie beispielsweise der Pflicht, vor dem drohenden Verlust des Versicherungsschutzes aufgrund von Prämienrückständen zu warnen (Artikel 7:934 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Der Versicherer muss die Versicherungsbedingungen klar kommunizieren, auf Deckungsbeschränkungen hinweisen und die Folgen einer Kündigung erläutern. Der Umfang dieser Sorgfaltspflicht hängt stark von den Umständen ab: Für Verbraucherversicherungen gelten strengere Standards als für den Versicherungsaustausch zwischen gewerblichen Parteien, und die Anforderungen an einen Direktversicherer (ohne Vermittler) sind höher als bei der Einschaltung eines spezialisierten Vermittlers.
Haben Sie den Verdacht, dass Ihr Versicherer oder Vermittler seine Sorgfaltspflicht verletzt hat? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz. Unser Vorgehen sieht in der Regel wie folgt aus: Zunächst ermitteln wir, welcher Standard verletzt wurde und ob ein ursächlicher Zusammenhang mit Ihrem Schaden besteht. Anschließend machen wir die haftbare Partei verantwortlich und versuchen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Sollte dies nicht gelingen, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen. Als Verbraucher oder Kleinunternehmer können Sie sich an das Financial Services Complaints Institute (KiFiD) wenden. Wir unterstützen Sie im Beschwerdeverfahren bei KiFiD. Bei geschäftlichen und komplexen Streitigkeiten führen unsere Anwälte die Verfahren vor den ordentlichen Gerichten. Eine Frage der Sorgfaltspflicht ist häufig mit einem Deckungsstreit verbunden. In solchen Fällen kombinieren wir die Geltendmachung des Sorgfaltspflichtanspruchs mit der Bearbeitung Ihres Versicherungsstreits und der Auslegung der Versicherungsbedingungen.
Gilt die Sorgfaltspflicht auch nach Abschluss der Versicherung?
Ja. Die Sorgfaltspflicht des Versicherungsvermittlers ist eine fortlaufende Verpflichtung. Solange die Police in seinem Portfolio ist, muss er Sie über Änderungen und Risiken, die den Versicherungsschutz betreffen, wie beispielsweise eine veraltete Versicherungssumme, informieren.
Führt jede Verletzung der Sorgfaltspflicht zu Schadensersatz?
Nein. Es muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Fehler und Ihrem Schaden bestehen. Darüber hinaus kann Ihnen eine Mitschuld (Artikel 6:101 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) eine Teilschuld auferlegen, beispielsweise wenn Sie aus den Versicherungsunterlagen hätten erkennen können, dass der Versicherungsschutz unzureichend war.
Wer trägt die Verantwortung: der Versicherer oder der Vermittler?
Das hängt davon ab, wer welchen Fehler begangen hat. Manchmal hat der Versicherer seine Informations- oder Warnpflicht verletzt, manchmal hat der Vermittler falsche Ratschläge erteilt oder die Nachsorge vernachlässigt. Wir prüfen die Haftungsfrage und ziehen gegebenenfalls beide Parteien zur Verantwortung.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir unterstützen Sie in jeder Phase einer Angelegenheit im Zusammenhang mit der Sorgfaltspflicht, von der Beratung bis hin zum Gerichtsverfahren.
Ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht wird oft erst dann deutlich, wenn der Schaden bereits eingetreten ist und der Versicherer nicht oder nicht vollständig zahlt. Die Folgen können weitreichend sein, insbesondere für Unternehmer, die auf einen ausreichenden Versicherungsschutz vertraut haben.
Wir beginnen mit einer gründlichen Analyse: Welcher Standard wurde verletzt, von wem, und besteht ein ursächlicher Zusammenhang mit Ihrem Schaden? Anschließend wählen wir den effektivsten Weg. Oft genügt eine gut begründete Haftungsklage für eine außergerichtliche Einigung. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, vertreten wir Sie entschieden vor dem KiFiD oder vor Gericht. Da Sorgfaltspflicht und Versicherungsschutz in der Regel eng miteinander verbunden sind, behandeln wir beides gemeinsam, um sicherzustellen, dass Sie die maximale Entschädigung erhalten.
In wenigen klaren Schritten vom Verdacht zur Geschichte.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Versicherungsrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Fachgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist entsprechend seiner Spezialisierung einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.
Die Fragen, die uns Unternehmer am häufigsten im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht stellen.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Kontaktieren Sie unsere Anwälte und Rechtsexperten für Versicherungsrecht unverbindlich. Wir prüfen Ihren Fall und ergreifen die notwendigen Maßnahmen.
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