Versicherungsrecht

Haftungsstreitigkeiten

Haftungsprüfung, Durchsetzung des Versicherungsschutzes und Geltendmachung Ihres Schadens

Bei Haftungsstreitigkeiten dreht sich alles um die Frage, wer den Schaden tragen muss und welcher Versicherer die Kosten übernimmt. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater prüfen Ihre Rechtslage und setzen Ihre Ansprüche durch – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
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Was wir tun

Schäden, die von anderen verursacht wurden, können in vielen Fällen über die Versicherung des Verursachers geltend gemacht werden. Schaltet der Verursacher seine Versicherung nicht freiwillig ein, muss zunächst die Haftung festgestellt werden.

Anhand der Fakten und Umstände muss ermittelt werden, welche Partei in der jeweiligen Situation haftet. Grundsätzlich trägt jeder seinen eigenen Schaden. In Ausnahmefällen kann jedoch nicht die schadensverursachende Partei für den Schaden haftbar gemacht werden. Daher ist es wichtig, die Haftung für den jeweiligen Schaden zu ermitteln und zu beurteilen.

Innerhalb unserer Fachgruppe verfügen unsere Rechtsexperten und Anwälte über die Erfahrung und Expertise, Haftungsfragen in konkreten Situationen zu beurteilen. Entsteht ein Streit über die Haftungsfrage, wird die Rechtslage geprüft. Auf Grundlage dieser Prüfung wird versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen oder ein Gerichtsverfahren einzuleiten.

Wir verfügen über die Erfahrung und Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen – von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten im Versicherungsrecht steht Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.

Haftungsstreitigkeiten im Versicherungsrecht

Bei einem Haftungsstreit geht es um die Frage, wer für den entstandenen Schaden rechtlich verantwortlich ist und wer diesen ersetzen muss. Im Versicherungsrecht nimmt dies eine besondere Dimension an: Der Versicherer bleibt fast immer im Hintergrund. Ob Sie den Schaden vom Haftpflichtversicherer des Schädigers einfordern, Ihre eigene Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen oder von einem Geschädigten verklagt werden – die gedeckte Haftung ist stets der entscheidende Punkt. In diesem Zusammenhang sind Haftungs- und Deckungsfragen eng miteinander verknüpft.

Unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen bearbeiten diese Streitigkeiten in allen Bereichen der Geschäftswelt: von internationalen Konzernen mit globalem Haftungsprogramm bis hin zum Bäcker an der Ecke, der von einem Kunden haftbar gemacht wird. Wir prüfen sowohl die rechtliche Grundlage der Haftung als auch die Frage, ob und wie ein Versicherer leisten muss.

Haftungsgründe

Das Gesetz kennt zwei Hauptwege der Haftung. Bei Vertragsbruch wird eine vertragliche Verpflichtung nicht erfüllt; Grundlage hierfür ist Artikel 6:74 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW). Bei unerlaubter Handlung entsteht die Haftung außerhalb eines Vertrags gemäß Artikel 6:162 BW. Für eine erfolgreiche Klage aus unerlaubter Handlung müssen im Allgemeinen Rechtswidrigkeit, Zurechenbarkeit, Schaden, Kausalzusammenhang und Relativität vorliegen.

Darüber hinaus sieht das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch besondere Haftungsgründe vor, die häufig in Versicherungsstreitigkeiten relevant sind, wie etwa die Arbeitgeberhaftung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (Art. 7:658 BW), die Produkthaftung (Art. 6:185 BW) und die Haftung für Sachwerte, Gebäude und untergeordnete Personen (Art. 6:170 bis 6:174 BW). Welcher Haftungsgrund vorliegt, bestimmt nicht nur, ob eine Haftung besteht, sondern auch, welche Versicherung Deckung bietet.

Haftung und Versicherungsschutz gemäß der Police

Die Feststellung der Haftung ist das eine, die Entschädigung das andere. Ein Haftpflichtversicherer prüft eigenständig, ob der Schaden unter die Versicherungsbedingungen . Häufig entstehen Streitigkeiten über die Auslegung dieser Bedingungen, Ausschlüsse, Selbstbehalte und darüber, ob der Schaden in den Geltungsbereich der Versicherung fällt. Solche Deckungsstreitigkeiten können die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vollständig verhindern.

Im Versicherungsrecht ist es wichtig, dass ein Geschädigter unter bestimmten Umständen ein direktes Anspruchsrecht gegen den Haftpflichtversicherer des Schadenverursachers hat (direkte Klage nach Art. 7:954 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Bei Verkehrsschäden bietet das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz (WAM) ein vergleichbares direktes Anspruchsrecht gegen den WAM-Versicherer. Wir prüfen im Einzelfall, welcher Weg am schnellsten zu einer Entschädigung führt.

Regressansprüche und Rückforderung durch den Versicherer

Hat Ihr eigener Versicherer den Schaden bereits beglichen, tritt er im Wege der Subrogation in Ihre Rechte ein und kann den Schaden vom Haftenden oder dessen Versicherer zurückfordern (Artikel 7:962 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Dieses Regressrecht besteht ständig zwischen Versicherern, betrifft aber auch unmittelbar den Versicherungsnehmer – beispielsweise bei Fragen zur Selbstbeteiligung, zum nicht versicherten Schadensanteil oder zur Frage der Schuldfrage.

Wir unterstützen sowohl Versicherer in ihrer Regressposition als auch Versicherungsnehmer und Unternehmen, die mit einer Regressforderung konfrontiert sind. Dabei prüfen wir, ob die ursprüngliche Haftung begründet ist, ob der Versicherer den erstatteten Betrag korrekt eingeschätzt hat und ob Einreden vorliegen, die die Forderung ganz oder teilweise abwehren.

Kausalzusammenhang und Schadensbewertung

Bei Haftungsstreitigkeiten entscheiden oft zwei Punkte über Erfolg oder Misserfolg: der Kausalzusammenhang und das Ausmaß des Schadens. Nur Schäden, die in einem so engen Zusammenhang mit dem Ereignis stehen, dass sie vernünftigerweise zugeordnet werden können, sind entschädigungsfähig (Artikel 6:98 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Der Schaden selbst wird anhand der gesetzlichen Kriterien für Vermögensschäden und, soweit gesetzlich zulässig, für sonstige Nachteile bemessen (Artikel 6:95 bis 6:97 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).

In der Praxis beobachten wir, dass sich ein Streitfall von der Haftungsfrage hin zur Höhe des Schadensersatzes verlagert: Welche Schadenspositionen sind angemessen, wie werden zukünftige Schäden kapitalisiert und inwieweit spielt ein Mitverschulden (Artikel 6:101 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) eine Rolle? Mit fundierten Schadensberechnungen und, falls erforderlich, Sachverständigengutachten stellen wir sicher, dass die Klage nicht an der Schadensbewertung scheitert.

Wie wir Sie unterstützen

Wir beginnen mit einer gründlichen Analyse Ihrer Rechtslage: der Rechtsgrundlage, der Haftung, des Versicherungsschutzes und der Beweislage. Darauf aufbauend machen wir gegebenenfalls die Gegenseite oder den Versicherer haftbar, führen Verhandlungen und erzielen, wenn möglich, eine außergerichtliche Einigung. Gelingt dies nicht, vertreten unsere Anwälte Sie vor dem Zivilgericht oder, im Falle von Streitigkeiten mit Ihrem eigenen Versicherer, über den entsprechenden Rechtsweg, beispielsweise das Beschwerdeverfahren bei Kifid.

Da Anwälte und Unternehmensjuristen als ein Team zusammenarbeiten, wechseln wir nahtlos zwischen Beratung, Fallmanagement und Prozessführung. Ob es um erhebliche Geschäftsverluste eines Unternehmens oder einen Einzelunternehmer mit einer abgelehnten Forderung geht – Sie erhalten stets einen pragmatischen, auf die Wiedergutmachung ausgerichteten Ansatz.

Häufig gestellte Fragen zu Haftungsstreitigkeiten

Wie kann ich jemanden für meinen Schaden haftbar machen?
In der Praxis erfolgt eine Haftungsanzeige immer schriftlich, um einen Beweis zu haben. Im Schreiben beschreiben Sie den Vorfall, die Haftungsgrundlage und den entstandenen Schaden. Die Haftungsanzeige richten Sie üblicherweise an die Person, die den Schaden verursacht hat; bei Verkehrsunfällen und Personenschäden können Sie sich unter Umständen direkt an den Versicherer wenden.

Mein Haftpflichtversicherer lehnt den Anspruch ab. Was nun?
Eine Ablehnung bedeutet nicht das Ende. Wir prüfen, ob die Ablehnung gerechtfertigt ist, indem wir die Versicherungsbedingungen, Ausschlüsse und den Sachverhalt analysieren. Oftmals besteht noch die Möglichkeit, den Versicherungsschutz durch Verhandlungen oder, falls erforderlich, durch ein Gerichtsverfahren durchzusetzen.

Wer trägt den Schaden, wenn die Haftung unklar ist?
Grundsätzlich trägt jeder seinen eigenen Schaden. Nur wenn eine andere Partei aufgrund gesetzlicher Bestimmungen haftbar gemacht werden kann, verschiebt sich die Haftung. Daher ist eine sorgfältige Prüfung der Fakten und der Rechtsgrundlage unerlässlich.

Was ist Subrogation und kann sie mich betreffen?
Subrogation bedeutet, dass ein Versicherer die gezahlten Schadensersatzleistungen vom Haftenden zurückfordert. Auch als Unternehmer können Sie mit einem solchen Subrogationsanspruch konfrontiert werden; wir prüfen, ob der Anspruch und seine Höhe berechtigt sind.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.

Wie wir Ihnen helfen

Wir begleiten Sie durch jede Phase eines Haftungsstreits, von der ersten Einschätzung bis zum Gerichtsverfahren.

  • Beurteilung der Haftung und der Rechtslage
  • Den Täter oder Versicherer haftbar machen
  • Streitigkeiten bezüglich Deckung und Versicherungsbedingungen
  • Rechtsmittel- und Rückforderungsfragen zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern
  • Schadensbewertung und Kausalität
  • Verhandlung, Vergleich und Zivilverfahren

Wo die Dinge schiefgehen

Ein Haftungsstreit scheitert oft nicht an der Haftung selbst, sondern an Details: einer falschen Grundlage, einer abgelaufenen Verjährungsfrist, einem Ausschluss in der Versicherungspolice oder einem unzureichend belegten Schaden. Wer diese Fallstricke nicht rechtzeitig erkennt, verliert den Anspruch auf Entschädigung.

  • Fehlerhafte oder unvollständige Haftungsangabe, die zu einem Mangel an Beweisen führt
  • Übersehen von Ausschlüssen oder Bedingungen in der Police
  • Verjährungsfristen oder Einziehungsfristen, die unbemerkt ablaufen
  • Unzureichend begründeter Kausalzusammenhang (Art. 6:98 BW)
  • Unzureichende Schadensschätzung oder vergessene Schadenspositionen

Unser Ansatz

Wir beginnen mit einer gründlichen Analyse der Anspruchsgrundlage, des Haftungsgrundes, des Versicherungsschutzes und der Beweislage. Darauf aufbauend klären wir die Haftung, verhandeln und erzielen, wenn möglich, eine außergerichtliche Einigung. Ist dies nicht möglich, vertreten unsere Anwälte Sie zielstrebig vor Gericht. Da Anwälte und Unternehmensjuristen als ein Team zusammenarbeiten, wechseln wir nahtlos zwischen Beratung, Fallmanagement und Prozessführung.

So arbeiten wir

Wir bearbeiten Haftungsstreitigkeiten Schritt für Schritt und strukturiert.

01

Aufnahme und Erstbeurteilung

Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.

02

Positions- und Risikoanalyse

Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.

03

Strategische Beratung

Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.

04

Ausführung

Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.

Spezialisten für Unternehmer

Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Versicherungsrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Fachgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist entsprechend seiner Spezialisierung einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.

Häufig gestellte Fragen

Die Fragen, die uns Unternehmer am häufigsten zu Haftungsstreitigkeiten stellen.

Wann ist Rechtsberatung ratsam?

Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.

Kann MKB Juristen auch helfen, wenn bereits ein Konflikt besteht?

Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Was kostet eine spezialisierte Rechtsberatung?

Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.

Kann ich zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch führen?

Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.

Eine Haftungsstreitigkeit einreichen?

Schildern Sie uns Ihre Situation unverbindlich. Unsere Anwälte und unser interner Rechtsberater prüfen Ihre Rechtslage und besprechen mit Ihnen die beste Vorgehensweise zur Geltendmachung Ihres Schadensersatzes.

Kontaktieren Sie uns

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Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Situation kurz zu besprechen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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