Spezialisierte Rechtsberatung für Unternehmer, Organisationen und Geschäftsführer.
Alle Fachgebiete anzeigenLassen Sie Geschäftsverträge von einem erfahrenen Anwalt entwerfen oder prüfen.
Verträge ansehenRechtliche Unterstützung bei Konflikten, Ansprüchen, Verhandlungen und Gerichtsverfahren.
Rechtsberatung ansehenRechtliche Unterstützung bei ausstehenden Rechnungen, strittigen Forderungen und Inkassoverfahren.
Sammlung ansehenLernen Sie MKB Juristen kennen, unsere Gründer und wie wir Rechtshilfe für Unternehmer organisieren.
Über SME-AnwälteSie werden des Versicherungsbetrugs beschuldigt oder sind selbst einem Betrug auf der Spur? Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen Versicherer und Versicherungsnehmer – von internationalen Konzernen bis zum Bäcker um die Ecke – bei der Beweisführung, persönlichen Ermittlungen und der Registrierung im Europäischen Versicherungsregister (EVR).
Im Jahr 2020 wurden rund 13.000 Betrugsfälle von Versicherern aufgedeckt. Dadurch konnten schätzungsweise 88 Millionen Euro an unberechtigten Auszahlungen verhindert werden. Unsere Anwälte unterstützen sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer, die des Versicherungsbetrugs verdächtigt werden. Sie verfügen über umfassende Erfahrung und sind in der Beilegung von Betrugsstreitigkeiten äußerst zielführend.
Versicherungsbetrug lässt sich in zwei Arten von Betrug unterteilen:
Viele Versicherer ermitteln aktiv in Fällen von Versicherungsbetrug in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft. Bei Verdacht auf Versicherungsbetrug ist es unerlässlich, juristische Expertise hinzuzuziehen.
Wir verfügen über die Erfahrung und Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen – von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten im Versicherungsrecht steht Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Versicherungsbetrug ist im Kern ein zivilrechtliches Problem, das sich um den Versicherungsvertrag und die gegenseitigen Pflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer dreht. Im Versicherungsrecht betrachten wir Betrug nicht nur als Straftat, sondern konzentrieren uns darauf, ob der Versicherer seine Position rechtlich auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches und der Versicherungsbedingungen begründen kann. Der rechtliche Schwerpunkt liegt auf zwei Bestimmungen: Artikel 7:941 Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Verlust des Leistungsanspruchs bei Täuschung des Versicherers) und die Artikel 7:928 bis 7:930 des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Offenlegungspflicht beim Abschluss des Versicherungsvertrages. Wir beraten Versicherer, die Betrug vermuten, sowie Unternehmer und Privatpersonen – vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke –, die sich zu Unrecht beschuldigt fühlen.
Der Vorwurf des Versicherungsbetrugs hat weitreichende Folgen, weshalb das Versicherungsrecht strenge Beweisanforderungen stellt. Der Grundsatz des Artikels 150 der Zivilprozessordnung gilt ausnahmslos: Wer eine Rechtsfolge geltend macht, trägt die Beweislast. Der Versicherer, der Betrug behauptet, muss diesen daher beweisen. Für den Leistungsverlust gemäß Artikel 7:941 Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches genügt eine falsche Aussage nicht; es muss die Absicht vorliegen, den Versicherer irrezuführen. Diese Absicht lässt sich selten durch eine Aussage beweisen und muss fast immer aus den Tatsachen und Umständen abgeleitet werden. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater prüfen sorgfältig, ob der Versicherer diese Absicht tatsächlich plausibel darlegt oder ob es sich um einen Irrtum, ein behebbares Versäumnis oder eine vertretbare Position hinsichtlich des Schadensumfangs handelt.
Bei Verdacht auf Betrug beauftragen Versicherer häufig eine Detektei mit einer persönlichen Untersuchung, die Beobachtungen, Internetrecherchen oder Befragungen umfasst. Eine solche Untersuchung muss dem Verhaltenskodex für persönliche Untersuchungen des niederländischen Versicherungsverbandes sowie den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität entsprechen: Dieser Eingriff in die Privatsphäre darf nur dann erfolgen, wenn weniger ergebnislose Ermittlungsmethoden keine eindeutige Antwort liefern, und der Eingriff muss im Verhältnis zum öffentlichen Interesse stehen. Bei einem Verstoß gegen diesen Kodex können die Beweise als rechtswidrig erlangt verworfen werden. Wir prüfen, ob eine Untersuchung diese Anforderungen erfüllt, und nutzen etwaige Mängel der Untersuchung als Verteidigungsgrund.
Die schwerwiegendste Folge eines Betrugsvorwurfs ist oft nicht die Ablehnung des Anspruchs, sondern die Eintragung personenbezogener Daten. Versicherer können einen Verdacht in ihrem internen Melderegister (IVR) und, bei Vorliegen ausreichender Gründe, im externen Melderegister (EVR) der CIS-Stiftung vermerken, auf das praktisch alle niederländischen Versicherer Zugriff haben. Dies führt dazu, dass Versicherte unter normalen Umständen kaum noch eine Versicherung abschließen können und bestehende Policen gekündigt werden. Ein Eintrag im EVR ist maximal acht Jahre gültig. Gemäß dem Protokoll zum Warnsystem für Vorfälle bei Finanzinstituten darf eine Eintragung nur bei einer begründeten Verurteilung wegen Betrugs (nicht aufgrund eines bloßen Verdachts) nach Abwägung der Interessen und Prüfung der Verhältnismäßigkeit erfolgen. Wir prüfen, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind und fordern gegebenenfalls die Löschung des Eintrags über den Versicherer, die CIS-Stiftung, die Kifid oder das Zivilgericht.
Versicherungsbetrug kann auf zwei Wegen erfolgen. Zivilrechtlich betrifft er den Verlust von Leistungen, die Rückforderung bereits gezahlter Beträge und Ermittlungskosten, die Kündigung von Policen und die Eintragung ins Grundbuch. Strafrechtlich können Betrug (Artikel 326 des niederländischen Strafgesetzbuches) oder Urkundenfälschung (Artikel 225 des niederländischen Strafgesetzbuches) vorliegen, mitunter nach einer Anzeige beim Zentrum zur Bekämpfung von Versicherungskriminalität. Der Beweismaßstab ist unterschiedlich: Im Zivilverfahren ist keine absolute Gewissheit erforderlich, im Strafverfahren hingegen schon. Unsere interdisziplinären Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern achten auf die Übereinstimmung beider Verfahren und stellen sicher, dass eine Aussage in einem Verfahren Sie im anderen nicht benachteiligt.
Ein Betrugsvorwurf berührt fast immer verwandte Themen. Geht es um Informationen, die beim Abschluss der Versicherung gemacht wurden, ist der Zusammenhang mit einer Verletzung der Offenlegungspflicht offensichtlich. Dreht sich der Streit um die Auslegung eines Ausschlusses, kommt der umfassendere Versicherungsstreit. Wir prüfen jeden Fall in diesem gesamten Kontext und stellen sicher, dass die Diskussion über Betrug nicht von den zugrunde liegenden Fragen des Versicherungsschutzes und der Beweisführung abgekoppelt wird.
Wer muss beweisen, dass ich Betrug begangen habe?
Der Versicherer. Er trägt die Beweislast und muss nachweisen, dass eine Täuschungsabsicht im Sinne von Artikel 7:941 Absatz 5 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches vorlag. Ein bloßer Verdacht genügt nicht.
Ich bin im EVR registriert. Kann ich trotzdem daraus entfernt werden?
Ja. Wenn die Registrierung die Anforderungen des Protokolls für das Warnsystem für Vorfälle bei Finanzinstituten nicht erfüllt – beispielsweise weil die Verurteilung wegen Betrugs nicht ausreichend begründet ist oder der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz fehlt –, kann die Löschung erzwungen werden.
Führt Versicherungsbetrug immer zu einer Strafverfolgung?
Nein. Viele Fälle bleiben zivilrechtlich und enden mit der Ablehnung des Anspruchs, der Rückforderung der Gelder und gegebenenfalls einer Eintragung ins Strafregister. Eine Strafverfolgung nach Artikel 326 oder 225 des Strafgesetzbuches ist zwar möglich, erfolgt aber nicht automatisch.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Im Falle eines mutmaßlichen Betrugs oder einer Betrugsermittlung bieten wir unter anderem Folgendes an:
Die Folgen einer Betrugsanzeige reichen über die Ablehnung des Antrags hinaus. Die Unterschätzung der Registrierungs- und Beweisaspekte kann einem Unternehmen oder einer Einzelperson langfristigen Schaden zufügen.
Wir beginnen mit einer nüchternen Analyse der Beweislage: Hat der Versicherer die erforderliche Täuschungsabsicht tatsächlich nachgewiesen, oder handelt es sich um einen Irrtum oder eine vertretbare Position? Anschließend prüfen wir die Ermittlungen anhand der geltenden Verhaltensregeln und die Registrierung gemäß dem Protokoll des Warnsystems für Vorfälle bei Finanzinstituten. Wo möglich, lösen wir den Fall außergerichtlich; andernfalls führen wir Prozesse vor der Kifid oder den Zivilgerichten. Unsere interdisziplinären Teams überwachen kontinuierlich den Zusammenhang mit dem Strafverfahren.
Ein Betrugsfall verläuft bei uns in klaren Schritten:
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Versicherungsrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Fachgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist entsprechend seiner Spezialisierung einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.
Die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Versicherungsbetrug:
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Warten Sie nicht. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater prüfen umgehend, ob ein Betrugsvorwurf oder eine Registrierung begründet ist. Kontaktieren Sie uns noch heute.
Sehen Sie sich auch die anderen Abschnitte innerhalb dieses Rechtsgebiets an.
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Situation kurz zu besprechen.
Sie möchten mehr über unsere Dienstleistungen erfahren?
Dann kontaktieren Sie unsere Spezialisten.