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Über SME-AnwälteVerweigert Ihr Versicherer die Zahlung aufgrund angeblicher Verschweigung oder weil Ihre Versicherungsinformationen unzureichend sind? Unsere Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern prüfen die Voraussetzungen und Fristen und setzen sich für Ihr Recht auf Auszahlung ein.
Vor Abschluss eines Versicherungsvertrags benötigen Versicherer alle Informationen, die für das Versicherungsrisiko, die Prämie und die sonstigen Bedingungen relevant sein könnten. Der potenzielle Versicherungsnehmer muss alle ihm bekannten oder bekannten Tatsachen offenlegen, von denen er weiß oder wissen müsste, dass sie für den Versicherer relevant sind. Ein Verstoß gegen die Offenlegungspflicht berechtigt den Versicherer in der Regel zur Kündigung des Versicherungsvertrags. Die vorsätzliche Verletzung der Offenlegungspflicht stellt Betrug dar.
Die Offenlegungspflicht umfasst auch eine zweite Komponente, nämlich die Offenlegungspflicht beim Eintritt eines versicherten Ereignisses oder bei Eintritt des entsprechenden Risikos. Der Versicherungsnehmer muss ein Ereignis dem Versicherer innerhalb einer angemessenen Frist melden. Ein Verstoß gegen diese Offenlegungspflicht kann dazu führen, dass der Versicherer nicht zur Schadensregulierung verpflichtet ist.
Die Informationspflicht obliegt dem Versicherer. Grundsätzlich kann der Versicherer den Versicherungsumfang nach eigenem Ermessen festlegen. Er hat jedoch eine Sorgfaltspflicht und eine Informationspflicht. Insbesondere muss der potenzielle Versicherungsnehmer den Umfang der Deckung und die übrigen Bedingungen genau verstehen. Verletzt der Versicherer seine Informationspflicht und besteht Uneinigkeit über den Umfang der Deckung, hat der Versicherungsnehmer gute Chancen, Schadensersatz zu erhalten.
Wir verfügen über die Erfahrung und Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen – von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten im Versicherungsrecht steht Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Die vorvertragliche Offenlegungspflicht ist in Artikel 7:928 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) geregelt. Vor Vertragsschluss muss der Versicherungsnehmer alle ihm bekannten oder ihm bekannten Tatsachen offenlegen, von denen er weiß oder wissen müsste, dass die Entscheidung des Versicherers davon abhängt oder abhängen könnte. Eine wichtige Nuance ergibt sich aus Artikel 7:928 Absatz 6 BW: Hat der Versicherer einen Fragebogen (Antragsformular oder Gesundheitserklärung) verwendet, kann er sich nachträglich nicht darauf berufen, dass eine Frage unbeantwortet blieb oder eine unaufgefordert mitgeteilte Tatsache verschwiegen wurde. Der Fragebogen begrenzt somit den Umfang der Offenlegungspflicht. Eine Ausnahme besteht, wenn der Versicherungsnehmer Tatsachen in der Absicht verschwiegen hat, den Versicherer irrezuführen.
Ob ein Versicherer erfolgreich einen Verstoß gegen die Offenlegungspflicht geltend machen kann, hängt von vier Voraussetzungen ab. Wir bewerten jede einzelne davon kritisch:
Wenn der Versicherer eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllen kann, behält der Versicherte seinen Anspruch auf Leistungen. Kleinunternehmer und Privatpersonen können hier oft profitieren, da Versicherer die hohe Beweislast unterschätzen.
Anders als oft angenommen, führt ein Verstoß gegen die Offenlegungspflicht nicht automatisch zum vollständigen Verlust des Leistungsanspruchs. Artikel 7:930 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches sieht ein gestaffeltes System vor:
Vorsätzliche Täuschung grenzt an Versicherungsbetrug und muss vom Versicherer nachgewiesen werden – eine schwierige Beweislast, die wir uns zunutze machen.
Ein Versicherer, der einen Verstoß gegen die Offenlegungspflicht feststellt, muss den Versicherungsnehmer gemäß Artikel 7:929 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches innerhalb von zwei Monaten nach Feststellung des Verstoßes darüber informieren und die möglichen Folgen darlegen. Lässt der Versicherer diese Frist verstreichen, kann er sich nicht mehr auf die Verschweigung berufen. Wir prüfen in jedem Fall, ob der Versicherer dieser formalen Anforderung ordnungsgemäß nachgekommen ist; dies bietet oft einen direkten Weg, eine Ablehnung aufzuheben.
Neben der Zahlungsverweigerung kann der Versicherer den Vertrag gemäß Artikel 7:929 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches kündigen, wenn er bei Kenntnis der wahren Sachlage keinen Versicherungsvertrag abgeschlossen hätte. Nach einer Gesetzesänderung hat der Versicherungsnehmer grundsätzlich auch Anspruch auf Rückerstattung zu viel gezahlter Prämien bei vorvertraglicher Verschleierung, außer im Falle von Täuschungsabsicht. Gemäß Artikel 7:941 und 7:942 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, das Eintrittsrisiko unverzüglich zu melden; eine verspätete Meldung kann zum Verlust der Zahlung führen, wenn dem Versicherer dadurch ein berechtigter Schaden entsteht.
Streitigkeiten über Verschweigen oder Verletzung der Offenlegungspflicht berühren oft weitergehende Deckungsfragen und die Auslegung der Versicherungsbedingungen. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern betreuen Unternehmen aller Branchen – von internationalen Konzernen bis zum Bäcker um die Ecke – sowie Privatpersonen. Wir prüfen die Versicherungspolice, den Fragebogen und die Korrespondenz, vergewissern uns, dass alle vier Voraussetzungen und Fristen erfüllt sind, und entscheiden gemeinsam mit Ihnen, ob eine außergerichtliche Einigung, ein Beschwerdeverfahren bei Kifid oder ein Gerichtsverfahren angestrebt werden soll.
Die Verletzung der Offenlegungs- oder Informationspflicht ist ein Thema aus unserem umfassenden Fachgebiet Versicherungsrecht. Auf der entsprechenden Seite finden Sie Informationen zu verwandten Themen wie Versicherungsstreitigkeiten und Unterversicherung.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Von der ersten Beurteilung der Ablehnung bis hin zu Verfahren vor Gericht oder Kifid.
Die Geltendmachung eines Verstoßes gegen die Offenlegungspflicht kann schwerwiegende Folgen haben: von einer anteiligen Leistungskürzung bis hin zum vollständigen Leistungsverlust bei Täuschungsabsicht. Gleichzeitig unterlaufen Versicherern regelmäßig Fehler hinsichtlich der Beweislast oder der Fristen, wodurch eine Ablehnung ungerechtfertigt wird.
Wir beginnen mit den Fakten: Welche Fragen stellte der Versicherer, was wurde tatsächlich verschwiegen und wusste der Versicherungsnehmer davon oder hätte es wissen müssen? Anschließend prüfen wir die vier Voraussetzungen und die formalen Fristen. Häufig stellt sich heraus, dass der Versicherer die Beweislast nicht erfüllt oder die zweimonatige Frist nicht einhält. Darauf basierend wählen wir den strengsten Weg: Verhandlung, Kifid-Verfahren oder Gerichtsverfahren.
Ein klarer Prozess von der Bedarfsanalyse bis zur Lösung.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Versicherungsrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Fachgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist entsprechend seiner Spezialisierung einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Verschweigen und Offenlegungspflicht.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
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