Spezialisierte Rechtsberatung für Unternehmer, Organisationen und Geschäftsführer.
Alle Fachgebiete anzeigenLassen Sie Geschäftsverträge von einem erfahrenen Anwalt entwerfen oder prüfen.
Verträge ansehenRechtliche Unterstützung bei Konflikten, Ansprüchen, Verhandlungen und Gerichtsverfahren.
Rechtsberatung ansehenRechtliche Unterstützung bei ausstehenden Rechnungen, strittigen Forderungen und Inkassoverfahren.
Sammlung ansehenLernen Sie MKB Juristen kennen, unsere Gründer und wie wir Rechtshilfe für Unternehmer organisieren.
Über SME-AnwälteBei Unterversicherung leistet der Versicherer nur anteilig. Wir prüfen Ihre Police, die Wertermittlung und die Sorgfaltspflicht Ihres Vermittlers – vom Bäcker um die Ecke bis zum internationalen Konzern.
Bei Unterversicherung ist die vereinbarte Versicherungssumme geringer als der Versicherungswert. Beispielsweise kann eine Kfz-Versicherung eine Klausel enthalten, die besagt, dass Schäden bis zu einem Höchstbetrag oder zu einer festen Summe abgedeckt sind. Ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs höher als die Versicherungssumme, spricht man von Unterversicherung.
Die Folge einer Unterversicherung ist, dass für die Reparatur oder den Ersatz des versicherten Gegenstands zu wenig ausgezahlt wird. Das Gesetz sieht verschiedene Regelungen für Sachschäden, beispielsweise an Autos und Häusern, vor. Grundsätzlich ist ein versichertes Haus zum Wiederaufbauwert versichert. Bei einem Auto dient der Wiederbeschaffungswert als Ausgangspunkt. Da diese Regelungen nicht zwingend sind, kann der Versicherer von diesen Ausgangspunkten abweichen.
Organisationen, die einen Versicherungsvermittler (Versicherungsagenten) einsetzen, können diesen bei Unterversicherung haftbar machen. Denn in vielen Fällen von Unterversicherung handelt der Versicherungsagent gegen seine Sorgfaltspflicht gegenüber dem Kunden.
Wir verfügen über die Erfahrung und Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen – von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten im Versicherungsrecht steht Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Versicherungswert des versicherten Vermögenswerts. Die Versicherungssumme ist der Betrag, für den Sie versichert sind und auf dessen Grundlage üblicherweise die Prämie berechnet wird; der Versicherungswert ist der tatsächliche Wert des Vermögenswerts, beispielsweise der Wiederaufbauwert eines Gebäudes oder der Wiederbeschaffungswert von Warenbeständen. Weichen diese beiden Werte zu Ihrem Nachteil voneinander ab, sind Sie unterversichert. Dies gilt für den Bäcker an der Ecke mit einem zu niedrig versicherten Warenbestand genauso wie für einen internationalen Konzern mit einer veralteten Bewertung seines Produktionsstandorts.
Das Kernproblem der Unterversicherung liegt im Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Gemäß Artikel 7:958 Absatz 5 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) leistet der Versicherer im Falle einer Unterversicherung nur anteilig. Ist eine Immobilie beispielsweise mit 600.000 € versichert, der Wiederaufbauwert aber mit 800.000 €, entspricht dies einer Deckung von 75 %. Bei einem Schaden von 100.000 € erstattet der Versicherer dann grundsätzlich nur 75.000 €. Die Begründung hierfür ist, dass die Prämie üblicherweise auf Basis der Versicherungssumme berechnet wird: Wer zu niedrig versichert, zahlt zu wenig Prämie, und dieses Ungleichgewicht wird rückwirkend durch eine proportional niedrigere Auszahlung korrigiert. Im Übrigen wird im Falle eines Totalschadens nie mehr als die Versicherungssumme ausgezahlt.
Unterversicherung lässt sich vermeiden. Das wirksamste Instrument ist ein Vorgutachten durch einen Sachverständigen gemäß Artikel 7:960 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Hauptgrundsatz dieses Artikels ist der Ausgleichsgrundsatz: Der Versicherungsnehmer darf durch die Auszahlung nicht deutlich bessergestellt werden. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht jedoch, wenn der Wert im Voraus von einem Sachverständigen ermittelt wurde (Vorgutachten). Dieser ermittelte Wert gilt dann zwischen den Parteien, sodass ein Anspruch des Versicherers aufgrund von Unterversicherung grundsätzlich ausgeschlossen ist. Darüber hinaus enthalten viele Policen eine Garantie gegen Unterversicherung (beispielsweise durch einen Rekonstruktionswertrechner), wodurch der Versicherer auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verzichtet, sofern die Versicherungsbedingungen erfüllt sind. Wir prüfen, ob ein Vorgutachten oder eine Garantie ordnungsgemäß vereinbart wurde und noch gültig ist.
Unterversicherung schleicht sich oft unbemerkt ein. Häufige Ursachen sind eine fehlerhafte Bewertung (z. B. eine falsche Berechnung des Gebäudevolumens in Kubikmetern), die unkritische Übernahme veralteter Werte beim Erwerb eines Versicherungsportfolios, Preissteigerungen und steigende Baukosten während der Vertragslaufzeit sowie nicht gemeldete An- oder Umbauten. Die Indexierung der Versicherungssumme deckt nur einen Teil dieser Risiken ab. Daher ist eine regelmäßige Überprüfung des Versicherungswerts anhand des tatsächlichen Wertes unerlässlich.
Wenn Ihnen aufgrund einer Unterversicherung ein Schaden entsteht, muss die Angelegenheit nicht zwangsläufig mit dem Versicherer enden. Der Versicherungsvermittler hat eine umfassende Sorgfaltspflicht und muss insbesondere Unterversicherung vermeiden. Diese Sorgfaltspflicht umfasst die Erhebung korrekter Informationen, die regelmäßige Überprüfung des versicherten Wiederbeschaffungswerts anhand des tatsächlichen Wertes und den ausdrücklichen Hinweis auf die Folgen einer Unterversicherung. Ein Vermittler, der lediglich die Durchführung einer Wertermittlung empfiehlt, aber nicht aktiv deren Durchführung überwacht, erfüllt diese Pflicht nicht. So urteilte beispielsweise das Amsterdamer Oberlandesgericht (25. Februar 2014, ECLI:NL:GHAMS:2014:569), dass der Vermittler als Spezialist die ihm anvertrauten Interessen nicht ausreichend gewahrt hatte. Kommt der Vermittler dieser Pflicht nicht nach, kann er für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.
Unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern unterstützen Sie in jeder Phase. Wir prüfen Ihre Versicherungspolice und Wertgutachten, beurteilen, ob der Versicherer den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu Recht geltend macht, und führen in Ihrem Namen Verhandlungen oder Verfahren mit dem Versicherer. Sollte der Prozess ins Stocken geraten, untersuchen wir, ob der Versicherungsvermittler seine Sorgfaltspflicht verletzt hat und machen ihn gegebenenfalls haftbar. Ob Sie der Bäcker um die Ecke oder ein internationaler Konzern sind – wir setzen das Versicherungsrecht in eine konkrete Strategie um, damit Sie die Ihnen entstandenen Schäden ersetzt bekommen.
Was passiert bei Unterversicherung? Der Versicherer zahlt anteilig gemäß Artikel 7:958 Absatz 5 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Im Falle eines Teilschadens erhalten Sie dann eine entsprechend geringere Entschädigung.
Kann ich eine Unterversicherung vermeiden? Ja, durch eine vorläufige Bewertung durch einen Sachverständigen (Artikel 7:960 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) oder eine Garantie gegen Unterversicherung in der Police. Eine regelmäßige Überprüfung des Wertes ist in diesem Zusammenhang weiterhin erforderlich.
Kann ich meinen Vermittler haftbar machen? Oft ja. Der Versicherungsvermittler hat eine Sorgfaltspflicht, um Unterversicherung zu vermeiden, und kann im Falle eines Verstoßes für unbezahlte Schäden haftbar gemacht werden.
Unterversicherung ist eines unserer Kerngebiete im Versicherungsrecht. Auf dieser Grundlage bearbeiten wir Streitigkeiten bezüglich Leistungen, Versicherungsbedingungen und der Sorgfaltspflicht von Versicherern und Vermittlern. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch über Ihre Situation.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir begleiten Sie durch jede Phase, von der Beratung bis zum Verfahren.
Eine Unterversicherung wird oft erst nach einem Schadenfall deutlich, wenn der Versicherer den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit anwendet und nur anteilig zahlt. Dies kann zu einer erheblichen Deckungslücke führen, die Sie selbst tragen müssen.
Wir beginnen mit einer gründlichen Analyse Ihrer Versicherungspolice, der Wertgutachten und des Schadens. Anschließend prüfen wir, ob die Versicherung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu Recht geltend machen kann und ob eine Vorabbewertung oder eine Garantie gegen Unterversicherung Schutz bietet. Sollten Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, untersuchen wir, ob der Versicherungsvermittler seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern wählen stets den schnellsten Weg zu einer vollständigen Entschädigung, sei es über die Versicherung oder den Vermittler.
Von der ersten Analyse zur Lösung in klaren Schritten.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Versicherungsrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Fachgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist entsprechend seiner Spezialisierung einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.
Die am häufigsten gestellten Fragen im Überblick.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Haben Sie mit Unterversicherung oder einem Versicherer zu tun, der nur anteilig zahlt? Kontaktieren Sie unsere Anwälte und Rechtsexperten für Versicherungsrecht unverbindlich.
Sehen Sie sich auch die anderen Abschnitte innerhalb dieses Rechtsgebiets an.
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Situation kurz zu besprechen.
Sie möchten mehr über unsere Dienstleistungen erfahren?
Dann kontaktieren Sie unsere Spezialisten.