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Expertenteam für Immobilienrecht

Immobilienrecht

Für Unternehmer und Eigentümer, die ihre Mietverträge, Bauprojekte und Immobilientransaktionen rechtlich absichern möchten.

Das Immobilienrecht regelt alles rund um Gebäude und Grundstücke: Vermietung, Verpachtung, Bau, Entwicklung und Betrieb von Immobilien – vom Mietvertrag für Ihre ersten Geschäftsräume bis hin zu Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Bauprojekt. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch den Bäcker um die Ecke: praxisorientiert, juristisch versiert und stets mit fundierten Rechtskenntnissen.

Immobilienanwälte und Unternehmensjuristen in einem Team. Praxisorientierte, spezialisierte Rechtsberatung für Unternehmer.
Wir sind für KMU und Unternehmen jeder Größe da – vom Großkonzern bis zum Bäcker um die Ecke. Praxisorientierte Rechtsberatung für Unternehmer.
Schwerpunktthemen: Leasing, Bau, Kauf und Betrieb von Immobilien. Praxisorientierte, spezialisierte Rechtsberatung für Unternehmer.
Spezialisierte Beratung im Immobilienrecht ab 155 € pro Stunde zzgl. MwSt. Transparenz hinsichtlich Ablauf, Vorgehensweise und nächster Schritte.
  • Wir arbeiteten unter anderem für:
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
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Wir arbeiteten unter anderem für:
  • Partner für KMU-Anwälte
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  • Partner für KMU-Anwälte
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Fachkompetenz im Immobilienrecht

Das Immobilienrecht regelt alles rund um Gebäude und Grundstücke: Vermietung, Verpachtung, Bau, Entwicklung und Betrieb von Immobilien – vom Mietvertrag für Ihre ersten Geschäftsräume bis hin zu Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Bauprojekt. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch den Bäcker um die Ecke: praxisorientiert, juristisch versiert und stets mit fundierten Rechtskenntnissen.

Unterstützung beim Kauf und Verkauf von Immobilien

Vom Kaufvertrag und der Eigentumsrecherche bis zur notariellen Beurkundung: Unsere Anwälte und internen Rechtsberater begleiten Sie beim Kauf und Verkauf von Immobilien. Vom Bäcker um die Ecke bis zum internationalen Konzern.

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Baurechtliche Fragen

Streit über Zusatzarbeiten, Fertigstellung oder versteckte Mängel? Unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern unterstützen die gesamte Baubranche, von internationalen Konzernen bis zum Bäcker um die Ecke.

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Nachbarschaftsgesetz

Ein Konflikt mit den Nachbarn wegen der Grundstücksgrenze, eines Baumes, einer Trennmauer oder einer Belästigung? Unsere Anwälte und internen Rechtsberater lösen Probleme im Nachbarschaftsrecht für Unternehmer und Privatpersonen, von internationalen Konzernen bis zum Bäcker an der Ecke.

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Dienstbarkeiten

Von der Festlegung eines Wegerechts bis hin zu Streitigkeiten über Pipeline-Rechte: MKB Juristen bietet klare Beratung zu Dienstbarkeiten, sowohl für internationale Konzerne als auch für den Unternehmer um die Ecke.

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Mietrecht

Von Einzelhandels- und Gastronomieflächen bis hin zu Büro- und Wohnimmobilien: Das Mietrecht ist voller zwingender Vorschriften. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen beraten und vertreten Mandanten – vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke – in Mietvertrags-, Kündigungs-, Miet- und Mietstreitigkeiten und vertreten sie vor Gericht.

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Kauf- und Bauvertrag

Der Kauf- und Bauvertrag vereint den Grundstückskauf und den Hausbau in einem einzigen Vertrag. Wir prüfen den Standardvertrag, überwachen die Einhaltung der 5%-Regel und unterstützen Sie bei Streitigkeiten. Sowohl für private Käufer als auch für Bauträger.

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Vertragsgestaltung

Ein rechtssicherer und verständlicher Kauf-, Miet- oder Bauvertrag beugt kostspieligen Streitigkeiten vor. MKB Juristen erstellt Ihren individuellen Immobilienvertrag, prüft Entwürfe und verhandelt in Ihrem Namen – für internationale Konzerne ebenso wie für den Bäcker um die Ecke.

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Was ist Immobilienrecht?

Das Immobilienrecht regelt alle Belange rund um Gebäude und Grundstücke: Vermietung und Verpachtung, Bau, Projektentwicklung und Betrieb von Immobilien. Es berührt das Mietrecht, das Baurecht, das Vertragsrecht und das Haftungsrecht. Bei ordnungsgemäßer Regelung beugt es kostspieligen Konflikten im Zusammenhang mit Mietverhältnissen, Mängeln oder Übergaben vor; sollte es dennoch zu Problemen kommen, bietet es Lösungswege.

Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch den Bäcker um die Ecke – von der Erstellung eines Mietvertrags für die erste Geschäftsräume bis hin zur Beilegung eines festgefahrenen Streits um ein Bauprojekt. Wo Wettbewerber allgemein gehalten sind, ermitteln wir präzise, ​​welcher Rechtsartikel Ihre Position bestimmt.

Mietvertrag für Geschäftsräume: Artikel 7:290 und 7:230a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches

Für die Anmietung von Gewerberäumen sieht das Gesetz zwei Regelungen mit sehr unterschiedlichem Schutzniveau vor. Läden, Gastronomiebetriebe, Imbissbuden und Handwerksbetriebe mit öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten fallen unter die sogenannten „Kleingewerbebetriebe“ gemäß Artikel 7:290 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Mieter genießt dort einen starken Schutz: grundsätzlich eine Laufzeit von fünf Jahren, die auf zehn Jahre verlängert werden kann (Artikel 7:292 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), und eine Mietanpassung auf Grundlage vergleichbarer Gewerberäume in der Umgebung (Artikel 7:303 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).

Büros, Lagerräume, Praxisräume und andere Geschäftsräume fallen unter Artikel 7:230a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. In diesen Fällen genießt der Mieter deutlich weniger Schutz: Es gibt keine gesetzliche Mindestmietdauer, jedoch besteht ein Kündigungsschutz von bis zu einem Jahr nach Beendigung des Mietvertrags. Bei der Erstellung oder Prüfung eines Mietvertrags für Geschäftsräume oder Einzelhandelsflächen ermitteln wir zunächst, welche Regelung Anwendung findet – diese Unterscheidung ist oft ausschlaggebend für den gesamten Fall.

Kauf und Lieferung von Immobilien

Beim Kauf von Gewerbeimmobilien oder Grundstücken erfolgt der Eigentumsübergang erst mit der Eintragung einer notariellen Übertragungsurkunde in die öffentlichen Register (Artikel 3:89 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Der Kaufvertrag selbst ist daher von der Eigentumsübertragung zu unterscheiden. Darüber hinaus gilt für den Kauf einer Wohnung durch einen Verbraucher die Schriftform und eine dreitägige gesetzliche Widerrufsfrist (Artikel 7:2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches); für Gewerbeimmobilien gelten diese Anforderungen nicht, und die Vereinbarung zwischen den Parteien ist maßgeblich.

Der gekaufte Gegenstand muss der Vereinbarung entsprechen (Konformität, Art. 7:17 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Ob ein Mangel vom Käufer oder vom Verkäufer zu tragen ist, hängt von der Offenlegungspflicht des Verkäufers und der Untersuchungspflicht des Käufers ab. Wir prüfen dieses Verhältnis sorgfältig und weisen Sie auf die Folgen einer „Gekauft wie gesehen“- oder einer Altersklausel hin.

Baurecht und Werkverträge

Bei Neubau- und Sanierungsarbeiten sind Bauverträge in Artikel 7:750 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und den nachfolgenden Artikeln geregelt. Der Zeitpunkt der Fertigstellung ist entscheidend: Mit der Abnahme der Arbeiten geht der Vertrag auf den Auftragnehmer über, und grundsätzlich erlischt dessen Haftung für sichtbare Mängel (Artikel 7:758 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Der Auftragnehmer bleibt jedoch für Mängel haftbar, die zum Zeitpunkt der Fertigstellung nicht vorhanden waren (Artikel 7:759 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Darüber hinaus spielen häufig die UAV 2012 oder die UAV-GC 2005 eine Rolle.

Ein gut formulierter Bauvertrag regelt Zusatz- und Reduzierungsarbeiten, den Zeitplan, die Zahlungsbedingungen und die Fertigstellung und beugt so den häufigsten Baustreitigkeiten vor. Wir erstellen solche Verträge, prüfen Ihren bestehenden Vertrag oder unterstützen Sie bei Streitigkeiten über Mängel, Verzögerungen oder Zahlungen.

Eigentumsrechte: Dienstbarkeiten, Pachtrechte, Baurechte und Wohnungseigentumsrechte

Immobilien unterliegen häufig beschränkten Nutzungsrechten. Eine Dienstbarkeit (Artikel 5:70 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), wie beispielsweise ein Wegerecht, kann Ihr Grundstück dauerhaft belasten. Erbbaurecht (Artikel 5:85 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) und Baurechte (Artikel 5:101 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) teilen die Nutzung oder das Eigentum am Grundstück auf. Beim Kauf einer Wohnung in einem aufgeteilten Gebäude erwerben Sie ein Wohnungsrecht (Artikel 5:106 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) und sind an die Eigentümergemeinschaft (VvE) und die Teilungsordnung gebunden.

Bei reinen Fragen zu Eigentum, Kauf und Übergabe von Immobilien und den damit verbundenen Eigentumsrechten verweisen wir auf unsere entsprechenden Seiten zum Immobilienrecht . Auf dieser Seite liegt der Schwerpunkt auf Vermietung, Bau und Betrieb von Immobilien.

Immobilienrecht für KMU und Konzerne

Im oberen Marktsegment liegt der Fokus oft auf Wohnungsbaugesellschaften, Bauträgern und Investoren. Nicht so bei uns: Unser gemischtes Team aus Anwälten und Unternehmensjuristen betreut sowohl internationale Konzerne als auch den Bäcker um die Ecke. Wir sind praxisnah und unkompliziert, dabei aber juristisch versiert – und kennen das Gesetz in- und auswendig, sodass Sie genau wissen, welcher Paragraph Ihre Position bestimmt.

Mietstreitigkeiten und Mängel der Mietimmobilie

Während eines Mietverhältnisses kommt es häufig zu Streitigkeiten über Instandhaltung, Mängel und die Miete. Der Vermieter ist verpflichtet, Mängel zu beheben, die die Nutzung des Mietobjekts beeinträchtigen (Artikel 7:206 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), und der Mieter kann im Falle eines Mangels eine Mietminderung verlangen (Artikel 7:207 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Wir unterstützen sowohl Vermieter als auch Mieter – bei Mängeln, Mietrückständen, Kündigung oder Räumung – und beraten Sie hinsichtlich der Vorgehensweise: Verhandlung, außergerichtliche Einigung oder gerichtliche Auseinandersetzung.

Wobei wir helfen

Von der Ausarbeitung eines Miet- oder Bauvertrags bis hin zur Beilegung eines ins Stocken geratenen Bau- oder Mietstreits – unsere Anwälte und Rechtsexperten unterstützen Sie in allen Bereichen des Immobilienrechts.

  • Erstellung und Prüfung von Mietverträgen für Geschäfts-, Einzelhandels- und Büroflächen
  • Feststellung, welche Regelung Anwendung findet: Artikel 7:290 oder Artikel 7:230a des niederländischen Zivilgesetzbuches
  • Kauf, Verkauf und Lieferung von Gewerbeimmobilien und Grundstücken
  • Bauverträge und Beratung bei Fertigstellung (Artikel 7:758 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches)
  • Baustreitigkeiten über Mängel, Verzögerungen und Zahlungen (UAV 2012)
  • Mietstreitigkeiten, Mietprüfung und Räumung
  • Dienstbarkeiten, Pachtverhältnisse, Baurechte und Wohnungseigentumsrechte (Buch 5 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches)
  • Versteckte Mängel, Konformität und Haftung (Artikel 7:17 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches)

Wann binden Sie dieses Team ein?

Oftmals schwelen Probleme schon länger in der Entwicklung, bevor sie rechtlich relevant werden. Je früher Sie uns einbeziehen, desto mehr Möglichkeiten bleiben Ihnen offen. Sollten Sie eine dieser Situationen bei sich feststellen, ist eine Beratung ratsam.

Sie schließen einen Mietvertrag für eine Geschäfts-, Einzelhandels- oder Büroimmobilie ab

Schildern Sie Ihre Situation

Sie kaufen oder verkaufen Gewerbeimmobilien, Grundstücke oder Wohnungsrechte

Schildern Sie Ihre Situation

Bei einem Bauprojekt entsteht ein Streit über Mängel, Verzögerungen oder Zahlungen

Schildern Sie Ihre Situation

Ihr Mieter zahlt nicht, oder Sie möchten den Mietvertrag kündigen oder den Mieter aus der Wohnung werfen

Schildern Sie Ihre Situation

Sie sind sich unsicher, ob ein Mangel in der Verantwortung des Käufers oder des Verkäufers liegt

Schildern Sie Ihre Situation

Auf Ihrem Grundstück lastet ein Dienstbarkeitsrecht, ein Pachtrecht oder ein Baurecht

Schildern Sie Ihre Situation

Sie möchten Ihre Rechtslage kennen, bevor Sie unterschreiben oder ein Verfahren einleiten

Schildern Sie Ihre Situation

Erst analysieren, dann handeln

Im Immobilienrecht bestimmt Ihre Ausgangslage das Ergebnis. Bevor wir ein Schreiben versenden oder ein Verfahren einleiten, analysieren wir das Mietverhältnis, den Mietvertrag und die Sachlage – ob § 7:290 oder § 7:230a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung findet, wann die Übergabe stattfand und was im Mietvertrag (UAV) festgehalten ist. So wählen wir den Weg – Verhandlung, außergerichtliche Einigung oder Gerichtsverfahren –, der Ihren Interessen am besten dient, anstatt einfach den erstbesten Schritt zu tun.

Unser Ansatz

Von der Frage zur Lösung in vier Schritten.

1

Aufnahme

Wir besprechen die Immobilie, die Vereinbarung und Ihre Absichten und gehen den Vertrag und die Dokumente durch.

2

Analyse

Wir beurteilen Ihre Rechtslage – hinsichtlich Mietverhältnissen, Vertragsbedingungen und Haftung – und ermitteln die Chancen und Risiken.

3

Strategie

Wir entscheiden über den Weg – Beratung, Verhandlung, Einigung oder Gerichtsverfahren – und die Einbeziehung eines Anwalts oder Rechtsexperten.

4

Ausführung

Wir übernehmen Leistungen von der Erstellung von Miet- oder Bauverträgen bis hin zur Prozessführung vor Gericht.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers, Unternehmensrecht · Rechtsanwalt

In einem Rechtsstreit geht es nicht nur darum, Recht zu haben. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Konsequenzen jedes einzelnen Schrittes.

Spezialisten im Immobilienrecht

Unsere Spezialisten verbinden juristische Analyse mit Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Unser Team aus internen Rechtsberatern und Anwälten ist auf Immobilienrecht spezialisiert. Wir beraten Bauträger, Immobilieninvestoren und Immobilienmakler gleichermaßen. Darüber hinaus unterstützen wir verschiedene Organisationen bei Streitigkeiten im Immobiliensektor. Wir verfügen über umfassende Verhandlungserfahrung, sind entscheidungsfreudig und können Chancen und Risiken präzise einschätzen. Zudem haben wir weitreichende Erfahrung in der Prozessführung.

Häufig gestellte Fragen zum Immobilienrecht

Die Fragen, die uns Unternehmer am häufigsten stellen.

Fällt mein Geschäftsraum unter Paragraph 7:290 oder 7:230a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches?

Geschäfte, Gastronomiebetriebe und andere Räumlichkeiten mit öffentlich zugänglichem Erdgeschoss fallen unter Artikel 7:290 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und genießen einen starken Mieterschutz (grundsätzlich 5+5 Jahre). Büros, Lagerräume und Praxisräume fallen unter Artikel 7:230a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und bieten einen Kündigungsschutz von maximal einem Jahr. Welche Regelung Anwendung findet, ist oft ausschlaggebend für den gesamten Fall; wir prüfen dies für Sie.

Wann geht das Eigentum an einer Immobilie über?

Nicht mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags, sondern erst mit der Eintragung der notariellen Übertragungsurkunde in die öffentlichen Register (Artikel 3:89 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Kauf und Übertragung sind daher zwei separate Vorgänge. Bis zur Übertragung bleibt der Verkäufer Eigentümer.

Wer haftet nach Fertigstellung eines Bauprojekts für Mängel?

Mit der Abnahme des Bauvorhabens geht die Haftung des Auftragnehmers für sichtbare Mängel auf ihn über und endet grundsätzlich (Art. 7:758 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Der Auftragnehmer haftet weiterhin für Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vorhanden waren (Art. 7:759 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Die im Bauvertrag und in den Einheitlichen Verwaltungsbedingungen (UAV) getroffenen Vereinbarungen der Parteien sind hierbei zu berücksichtigen.

Benötige ich einen Anwalt oder einen Rechtsexperten?

Das hängt von Ihrer Situation ab. Für Beratung, die Erstellung von Miet- oder Bauverträgen und Verhandlungen ist ein interner Rechtsberater oft ausreichend. Für Gerichtsverfahren ist in vielen Fällen ein Anwalt erforderlich. Wir verfügen über beides: interne Rechtsberatung und entscheiden gemeinsam mit Ihnen, was für Sie am besten geeignet ist.

Kann ich aufgrund eines Mangels an der Immobilie eine Mietminderung beantragen?

Ja, wenn ein Mangel vorliegt, der die Nutzung des Mietobjekts beeinträchtigt. Der Vermieter muss den Mangel beheben (Artikel 7:206 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), und der Mieter kann eine Mietminderung verlangen (Artikel 7:207 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Wir prüfen, ob ein Mangel im rechtlichen Sinne vorliegt und welche Ansprüche Ihnen zustehen.

Gilt das Immobilienrecht auch für Kleinunternehmer?

Ja. Wir unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch den Bäcker um die Ecke. Gerade bei einem ersten Gewerbeimmobilien- oder Bauprojekt beugen ein solider Vertrag und eine gründliche Analyse Ihrer Situation späteren Problemen vor.

Besprechen Sie Ihre Situation mit einem Fachanwalt für Immobilienrecht. Unsere Immobilienanwälte und Rechtsexperten unterstützen sowohl große Unternehmen als auch kleine Betriebe. Vereinbaren Sie einen Termin und erfahren Sie innerhalb eines einzigen Gesprächs, wie Ihre Rechtslage aussieht.
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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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