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Über SME-AnwälteDas Immobilienrecht regelt das Eigentum an Grundstücken und Gebäuden: Kauf und Verkauf, Übertragung, Dienstbarkeiten und beschränkte Rechte wie Erbbaurecht und Baurecht. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen internationale Konzerne und Immobilieninvestoren ebenso wie lokale Unternehmer – mit praxisnaher und juristisch fundierter Expertise.
Das Immobilienrecht regelt das Eigentum an Grundstücken und Gebäuden: Kauf und Verkauf, Übertragung, Dienstbarkeiten und beschränkte Rechte wie Erbbaurecht und Baurecht. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen internationale Konzerne und Immobilieninvestoren ebenso wie lokale Unternehmer – mit praxisnaher und juristisch fundierter Expertise.
Mit unserer umfassenden Expertise im Immobilienrecht betreuen wir Mandanten aus verschiedenen Branchen. Wir beraten KMU, börsennotierte Unternehmen und internationale Konzerne gleichermaßen. Unsere Dienstleistungen zeichnen sich durch hohe Qualität, Spezialisierung und Zuverlässigkeit aus. Wir begleiten Organisationen bei Immobilienprojekten und beraten sie zu Immobilienvermögen.
Seite anzeigenEine Bankgarantie gibt dem Verkäufer die Sicherheit, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nachkommt. Unsere Anwälte und unsere interne Rechtsabteilung beraten Käufer und Verkäufer bei der Ausstellung, Inanspruchnahme und Anfechtung von Bankgarantien im Rahmen von Immobilientransaktionen.
Seite anzeigenVom Kaufvertrag und der Due-Diligence-Prüfung bis zur notariellen Übergabe: Wir begleiten den Kauf und Verkauf von Immobilien, für den internationalen Konzern und den Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenVon Bauverträgen und Zusatzarbeiten bis hin zu Übergabe, Mängeln und Schiedsverfahren: Unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern unterstützen Sie in allen baurechtlichen Angelegenheiten. Für den internationalen Konzern und den Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenMöchten Sie einen Kaufvertrag für ein Wohnhaus oder eine Gewerbeimmobilie auflösen oder steht Ihnen eine Auflösung bevor? Unsere Anwälte und internen Rechtsberater prüfen Ihre Situation und erstellen die korrekte Auflösungserklärung – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenSie müssen ein Grundstück katastergerecht aufteilen und die rechtlichen Vorgaben erfüllen? Unsere Anwälte und internen Rechtsberater begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Aufteilung über die Genehmigung und die Grunddienstbarkeiten bis hin zur Eigentumsübertragung. Wir betreuen sowohl internationale Immobilienkonzerne als auch den Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenVon internationalen Konzernen bis zum Bäcker an der Ecke: Wir bewerten Ihre Timeshare-Mitgliedschaft, sichern Ihre Widerrufsfrist und Ihr Rücktrittsrecht und unterstützen Sie bei Streitigkeiten mit Anbietern – in den Niederlanden und im Ausland.
Seite anzeigenSie können einen Mieter, der die Miete nicht zahlt oder Belästigungen verursacht, nicht einfach kündigen. MKB Juristen begleitet Vermieter durch das gesamte Räumungsverfahren: von der formellen Kündigung bis hin zum summarischen Verfahren und der Räumung selbst.
Seite anzeigenDas Immobilienrecht regelt das Eigentum an Grundstücken und Gebäuden sowie alles damit Zusammenhängende: Kauf und Verkauf, Übertragung, beschränkte Rechte wie Erbbau- und Baurechte, Dienstbarkeiten und Streitigkeiten über Grundstücksgrenzen und Mängel. Gemäß Artikel 3:3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Civil Code) ist unbewegliches Vermögen das Grundstück mit allem fest damit verbundenen Bestandteilen wie Gebäuden und Vegetation. Das Eigentumsrecht selbst ist das umfassendste Recht, das eine Person an einer Sache haben kann (Artikel 5:1 Civil Code).
Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen betreuen sowohl internationale Konzerne als auch den Unternehmer um die Ecke – vom Immobilieninvestor mit einem Portfolio an Gewerbeimmobilien bis zum Bäcker, der das Nachbarhaus kaufen möchte. Unkompliziert und pragmatisch, dabei aber juristisch hochkompetent.
Die Übertragung von Immobilien umfasst zwei Schritte: den Kaufvertrag und die Eigentumsübertragung. Für eine wirksame Übertragung sind ein gültiger Eigentumstitel, die Verfügungsmacht und eine Übergabeurkunde erforderlich (Artikel 3:84 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Immobilien sind eingetragenes Eigentum (Artikel 3:10 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches); die Übertragung erfolgt durch eine notarielle Urkunde, die in den öffentlichen Registern eingetragen wird (Artikel 3:89 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Bis zu diesem Zeitpunkt sind Sie nicht Eigentümer, auch wenn der Verkauf bereits abgeschlossen ist. Wir unterstützen Käufer und Verkäufer bei den Vorvereinbarungen, den Bedingungen im Kaufvertrag und der Koordination mit dem Notar.
Sollte sich nach dem Kauf herausstellen, dass die Immobilie nicht Ihren Erwartungen entspricht – beispielsweise durch versteckte Mängel, ein undichtes Dach, Bodenverunreinigungen oder eine nicht vertragsgemäße Wohnfläche –, kann dies einen Vertragsmangel darstellen. Der gelieferte Gegenstand muss dem Vertrag entsprechen (Artikel 7:17 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Ob der Verkäufer haftet, hängt von seiner Offenlegungs- und Untersuchungspflicht sowie von etwaigen Gewährleistungen und Haftungsausschlüssen im Kaufvertrag ab. Wir werden Ihre Situation prüfen und zwischen Nachbesserung, Preisminderung, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag wählen.
Neben dem uneingeschränkten Eigentum kennt das Gesetz auch beschränkte Rechte an unbeweglichem Vermögen. Eine Dienstbarkeit ist eine Belastung, durch die ein Grundstück zugunsten eines anderen belastet wird, beispielsweise ein Wegerecht (Art. 5:70 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Ein Pachtvertrag räumt das Recht ein, das unbewegliche Vermögen einer anderen Person zu besitzen und zu nutzen (Art. 5:85 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), und ein Überbaurecht räumt das Recht ein, Gebäude oder Bauwerke auf, in oder über dem Grundstück einer anderen Person zu errichten (Art. 5:101 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Bei Miteigentum, beispielsweise an einer Mauer oder einem Zaun, gilt das Miteigentum (Art. 5:60 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Wir begründen, ändern oder beenden diese Rechte und schlichten Streitigkeiten darüber.
Streitigkeiten über Grundstücksgrenzen, Zäune, überhängende Vegetation oder seit Jahren genutzte Grundstücke sind häufig. Wer ein Grundstück über einen längeren Zeitraum besessen hat, ob in gutem oder bösem Glauben, kann unter bestimmten Umständen durch Ersitzung Eigentümer werden (Artikel 3:105 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit der Verjährungsfrist gemäß Artikel 3:306 desselben Gesetzbuches). Wir ermitteln die tatsächlichen und rechtlichen Grenzen, beziehen gegebenenfalls das Grundbuchamt ein und entscheiden dann zwischen einer Beratung, einer Grenzfeststellung oder einem Gerichtsverfahren.
Bei der Übertragung von Immobilien werden häufig Verpflichtungen festgelegt, die auch nachfolgende Eigentümer erfüllen müssen. Eine qualitative Verpflichtung kann durch Eintragung im Grundbuch auf den nachfolgenden Eigentümer übergehen (Artikel 6:252 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches); eine Kettenklausel bindet durch eine Weitergabeverpflichtung mit einer Strafe. Wir entwerfen diese Klauseln, prüfen ihre wirksame Weitergabe und setzen sie gegebenenfalls durch oder fechten sie an.
Diese Seite befasst sich mit dem Eigentum an Immobilien: Kauf, Übertragung, Dienstbarkeiten und beschränkte Rechte. Wenn Ihre Frage vor allem Mietverhältnisse, Bauvorhaben und Projektentwicklungbetrifft, besuchen Sie bitte unsere Seite zum Immobilienrecht. Bei weitergehenden Geschäftsrechten, Sicherheiten und Eigentumsvorbehalt finden Sie weitere Informationen auf unserer zum Grundstücksrecht. Sollten Sie sich unsicher sein, welcher Weg der richtige ist, besprechen Sie Ihre Situation bitte zunächst kurz mit uns.
Im oberen Marktsegment liegt der Fokus oft ausschließlich auf Großinvestoren und Konzernen; manche Kanzleien arbeiten sogar ausschließlich für Geschäftskunden und nicht für kleinere Unternehmer. Wir gehen anders vor. Unser gemischtes Team aus Anwälten und Unternehmensjuristen betreut sowohl internationale Konzerne als auch den Bäcker um die Ecke. Für die Erstellung eines Kaufvertrags oder die Prüfung einer Eigentumsübertragungsurkunde genügt oft ein Rechtsexperte; im Falle eines Rechtsstreits ziehen wir einen Anwalt hinzu.
Von der Ausarbeitung eines Kaufvertrags bis zur Beilegung eines Grenzstreits – unsere Anwälte und Rechtsexperten unterstützen Sie in allen Bereichen des Immobilienrechts.
Oftmals bestehen bereits Probleme, bevor es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt. Je früher Sie uns einbeziehen, desto mehr Optionen stehen Ihnen offen. Sollten Sie eine dieser Situationen bei sich feststellen, ist eine Beratung ratsam.
Im Immobilienrecht bestimmt Ihre Ausgangslage das Ergebnis. Bevor wir ein Schreiben versenden oder ein Verfahren einleiten, analysieren wir den Kaufvertrag, die Eigentumsübertragungsurkunde, die Grundbucheinträge und den Sachverhalt. So können wir den Weg – Verhandlung, Vergleich oder Gerichtsverfahren – wählen, der Ihren Interessen am besten dient, anstatt einfach irgendeinen Schritt zu unternehmen.
Von der Frage zur Lösung in vier Schritten.
Wir besprechen die Immobilie, die Transaktion bzw. den Streitfall und Ihr Ziel und prüfen den Kaufvertrag und die Übertragungsurkunde.
Wir beurteilen Ihre Position anhand des Bürgerlichen Gesetzbuches und der Dokumente und ermitteln Chancen und Risiken.
Wir entscheiden über den Weg – Beratung, Verhandlung, Einigung oder Gerichtsverfahren – und die Einbeziehung eines Anwalts oder Rechtsexperten.
Wir übernehmen alle Leistungen: von der Ausarbeitung von Urkunden und Vertragsklauseln bis hin zur Prozessführung vor Gericht.
In einem Rechtsstreit geht es nicht nur darum, Recht zu haben. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Konsequenzen jedes einzelnen Schrittes.
Unsere Spezialisten verbinden juristische Analyse mit Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Unser Team aus Unternehmensjuristen und Anwälten ist auf Immobilienrecht spezialisiert. Wir beraten Projektentwickler, Immobilieninvestoren und Immobilienmakler gleichermaßen. Darüber hinaus unterstützen wir diverse Organisationen bei umweltrechtlichen Fragestellungen und Streitigkeiten im Immobilienbereich. Wir verfügen über umfassende Verhandlungserfahrung, sind entscheidungsfreudig und können Chancen und Risiken fundiert einschätzen. Zudem haben wir weitreichende Erfahrung in der Prozessführung.
Die Fragen, die uns Unternehmer und Inhaber am häufigsten stellen.
Erst nach der Übergabe. Für die Übertragung von Immobilien sind ein gültiger Eigentumstitel, die Verfügungsmacht und die Übergabe erforderlich (Artikel 3:84 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Die Übergabe erfolgt durch eine notarielle Urkunde, die in den öffentlichen Registern eingetragen wird (Artikel 3:89 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Bis zu diesem Zeitpunkt sind Sie noch nicht Eigentümer, auch wenn der Kaufvertrag bereits abgeschlossen ist.
Die Ware muss dem entsprechen, was Sie gemäß Vertrag erwarten durften (Artikel 7:17 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Im Falle einer Vertragswidrigkeit können Sie unter bestimmten Umständen Nachbesserung, Preisminderung, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Das Ergebnis hängt von der Offenlegungs- und Untersuchungspflicht sowie von etwaigen Garantien oder Haftungsausschlüssen im Kaufvertrag ab.
Eine Dienstbarkeit ist eine Belastung, durch die ein Grundstück zugunsten eines anderen Grundstücks, wie beispielsweise ein Wegerecht, eingeschränkt wird (Artikel 5:70 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Der Eigentümer des dienenden Grundstücks muss die Nutzung dulden. Dienstbarkeiten werden grundsätzlich durch notarielle Urkunde begründet, können aber auch durch Ersitzung entstehen.
Das ist möglich. Wer einen Gegenstand über einen längeren Zeitraum besitzt, kann durch Ersitzung Eigentümer werden (Artikel 3:105 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, wobei die Verjährungsfrist in Artikel 3:306 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt ist). Ob dies der Fall ist, hängt vom Besitz, dessen Dauer und den Umständen ab. Es empfiehlt sich, dies rechtzeitig prüfen zu lassen, bevor ein irreversibler Zustand eintritt.
Das hängt von Ihrer Situation ab. Für Beratung, Erstellung und Prüfung von Kaufverträgen, Urkunden und Klauseln sowie für Verhandlungen ist ein interner Rechtsberater oft ausreichend. Für Gerichtsverfahren ist ein Anwalt zwingend erforderlich. Unsere Kanzlei verfügt über interne Rechtsberater und entscheidet gemeinsam mit Ihnen, welche Lösung am besten geeignet ist.
Ja. Wir unterstützen internationale Konzerne und Immobilieninvestoren ebenso wie lokale Unternehmer. Gerade beim Kauf einer einzelnen Immobilie oder eines Grundstücks beugen ein rechtsgültiger Kaufvertrag und eine beglaubigte Eigentumsübertragung späteren Problemen vor.
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Situation kurz zu besprechen.
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