Immobilie

Baurechtliche Fragen

Anwälte und Rechtsexperten für Ihren Baustreit

Von Bauverträgen und Zusatzarbeiten bis hin zu Übergabe, Mängeln und Schiedsverfahren: Unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern unterstützen Sie in allen baurechtlichen Angelegenheiten. Für den internationalen Konzern und den Bäcker um die Ecke.

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
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Baurechtliche Fragen

Am Bauprozess sind häufig mehrere Parteien beteiligt. Beispiele hierfür sind der Bauunternehmer, der Planer und der Auftraggeber. Für die verschiedenen Parteien müssen separate Verträge abgeschlossen werden. Branchenspezifische Allgemeine Geschäftsbedingungen finden oft Anwendung (DNR 2011, UAV 2012, UAV-GC 2005). Sollte es während der Bauausführung zu Streitigkeiten kommen, beraten wir Unternehmen rechtlich. Wir unterstützen unsere Mandanten, falls ein Gerichtsverfahren notwendig wird. Dieses kann vor Gericht, in manchen Fällen aber auch vor der Schlichtungsstelle für Baustreitigkeiten oder einer anderen Streitbeilegungsinstanz stattfinden.

Haben Sie Fragen zum Baurecht? Kontaktieren Sie uns.

Baurecht als Teil des Immobilienrechts

Baurechtliche Fragestellungen drehen sich fast immer um ein Bauwerk: ein Gewerbegebäude, einen Wohnkomplex, eine Sanierung oder einen Neubau. Daher berührt das Baurecht unmittelbar den umfassenderen Bereich des Immobilienrechts. Streitigkeiten über die Fertigstellung oder versteckte Mängel wirken sich auf Wert, Marktgängigkeit und Nutzung der Immobilie aus. Aus diesem Grund prüfen unsere interdisziplinären Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern nicht nur den Bauvertrag, sondern auch die Auswirkungen auf Ihre immobilienrechtliche Situation. Ob Sie ein internationaler Konzern sind, der ein Distributionszentrum baut, oder der Bäcker um die Ecke, der seinen Laden renoviert – wir übersetzen juristische Fachbegriffe in eine praktikable Lösung.

Der Bauvertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Grundlage nahezu jedes Bauprojekts ist der Bauvertrag. Dieser Vertrag ist im niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Titel 7.12 geregelt. Gemäß Artikel 7:750 BGB verpflichtet sich der Auftragnehmer außerhalb eines Arbeitsverhältnisses, ein materielles Werk gegen Entgelt für den Auftraggeber zu errichten und zu liefern. In der Praxis finden häufig auch branchenspezifische Geschäftsbedingungen Anwendung, wie beispielsweise die UAV 2012, die UAV-GC 2005 (für integrierte Verträge, bei denen Planung und Ausführung in einer Hand liegen) und die DNR 2011 (für die Zusammenarbeit mit Architekten oder Beratern). Diese Bedingungen regeln unter anderem Haftung, Zahlung, Zahlungsbedingungen und Streitbeilegung. Wir erstellen und prüfen diese Verträge und stellen sicher, dass die Risikoverteilung Ihrer Position entspricht – egal ob Sie Auftraggeber, Auftragnehmer, Subunternehmer oder Berater sind.

Zusätzliche Arbeit und die Warnpflicht

Eines der häufigsten Probleme im Baurecht betrifft Zusatzleistungen: Leistungen, die nicht im ursprünglichen Vertragspreis enthalten sind. Artikel 7:755 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Civil Code) sieht vor, dass der Auftragnehmer nur dann Anspruch auf eine Preiserhöhung hat, wenn er den Auftraggeber rechtzeitig über die Notwendigkeit dieser Erhöhung informiert hat, es sei denn, der Auftraggeber hätte diese Notwendigkeit selbst erkennen müssen. Die Kernfragen bei Streitigkeiten über Zusatzleistungen lauten typischerweise: Waren die Leistungen im Rahmen des ursprünglichen Vertrags vorgesehen? Wurde rechtzeitig darauf hingewiesen? Ist der Aufpreis gerechtfertigt? Im Falle der Anwendbarkeit des niederländischen Baugesetzbuches (UAV 2012) enthält Paragraph 35 zusätzlich konkrete Regelungen für Zusatz- und Minderungsleistungen. Wir beraten sowohl Auftraggeber, die mit unerwarteten Rechnungen konfrontiert sind, als auch Auftragnehmer, die eine Vergütung für ihre berechtigten Zusatzleistungen fordern.

Lieferung, Mängel und das Qualitätssicherungsgesetz

Die Übergabe ist ein rechtlich entscheidender Moment. Gemäß Artikel 7:758 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gilt das Bauwerk als stillschweigend abgenommen, wenn der Auftraggeber es nicht innerhalb einer angemessenen Frist prüft; nach der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Nach der bis 2024 geltenden Regelung war der Auftragnehmer gemäß Artikel 7:758 Absatz 3 BGB von der Haftung für Mängel befreit, die der Auftraggeber bei der Übergabe hätte entdecken müssen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Qualitätssicherung im Bauwesen (Wkb) am 1. Januar 2024 wurde dies verschärft: Gemäß dem neuen Artikel 7:758 Absatz 4 BGB bleibt der Auftragnehmer auch nach der Übergabe für Mängel haftbar, die bei der Übergabe nicht entdeckt wurden, es sei denn, diese sind ihm nicht zuzurechnen. Darüber hinaus muss der Auftragnehmer gemäß Artikel 7:757a BGB bei der Übergabe eine Übergabedokumentation einreichen. Streitigkeiten über versteckte Mängel stehen in engem Zusammenhang mit unserer Expertise im Bereich der Baumängelhaftung.

Zahlungssicherheit und Zurückbehaltungsrecht

Bauprojekte umfassen oft hohe Summen und lange Zahlungsfristen, wodurch Zahlungsstreitigkeiten häufig vorkommen. Der Auftragnehmer kann versuchen, seine Forderung mit einem Zurückbehaltungsrecht zu sichern. Gemäß Artikel 3:290 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches berechtigt dieses Recht dazu, die Ausführung der Bauarbeiten bis zur vollständigen Begleichung der Forderung auszusetzen. Seit dem Urteil im Fall Agema/WUH gilt dieses Zurückbehaltungsrecht auch für Immobilien, was in der Baubranche ein wirksames Druckmittel darstellt. Gleichzeitig hat der Auftraggeber im Falle eines Vertragsbruchs oft ein eigenes Zurückbehaltungsrecht. Wir prüfen, wer welches Recht geltend machen kann und stellen sicher, dass das Zurückbehaltungsrecht rechtmäßig und verhältnismäßig geltend gemacht wird, damit Sie nicht unnötig schadenersatzpflichtig werden.

Rechtsstreit: Schiedsgericht oder ordentliches Gericht

Lässt sich ein Baustreit nicht durch Verhandlung oder Mediation beilegen, folgen rechtliche Schritte. Ob es zu einem Verfahren vor ordentlichen Gerichten oder vor dem Schiedsgericht für Baustreitigkeiten kommt, hängt von den Vereinbarungen der Parteien ab; viele branchenspezifische Geschäftsbedingungen, wie beispielsweise die UAV 2012, sehen ein Schiedsverfahren vor. Die Schiedsrichter verfügen über Fachkenntnisse im Bauwesen und besichtigen die Baustelle häufig vor Ort. Schiedsverfahren sind in der Regel kürzer als Gerichtsverfahren. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir, welcher Weg am besten zu Art und Umfang des Streits sowie zu Ihrem gewünschten Verhältnis zur Gegenseite passt. Wir begleiten Sie in beiden Verfahrensschritten, von der Klageerhebung bis zum endgültigen Urteil.

Warum MKB Juristen für Baurechtangelegenheiten

Baurechtliche Fragestellungen erfordern juristisches Fachwissen und praktisches Verständnis der Baupraxis. Bei MKB Juristen arbeiten Anwälte und Unternehmensjuristen in interdisziplinären Teams zusammen, sodass Sie sowohl prozessuale Expertise als auch praxisorientierte Vertragsberatung aus einer Hand erhalten. Wir betreuen Mandanten aus allen Bereichen: vom internationalen Konzern mit einem komplexen schlüsselfertigen Projekt bis zum Bäcker um die Ecke, der einen Streit um seine Renovierung hat. Durch vorausschauende Vertragsgestaltung und Risikoverteilung beugen wir Streitigkeiten nach Möglichkeit vor. Sollte es dennoch zu einem Konflikt kommen, stehen wir Ihnen entschieden zur Seite. Haben Sie Fragen zum Baurecht? Kontaktieren Sie uns gerne.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.

Wie wir Ihnen helfen

Wir begleiten Auftraggeber, Bauunternehmer, Subunternehmer und Berater durch alle Phasen des Bauprozesses.

  • Erstellung und Prüfung von Bauverträgen und Bauvereinbarungen
  • Hinweise zu UAV 2012, UAV-GC 2005 und DNR 2011
  • Streitigkeiten bezüglich Mehrarbeit, Verzögerungen und Lieferung
  • Haftung für (versteckte) Mängel gemäß Wkb
  • Geltendmachung oder Anfechtung des Zurückbehaltungsrechts
  • Rechtsstreitigkeiten vor Gericht und dem Schiedsgericht

Risiken im Zusammenhang mit baurechtlichen Fragestellungen

Ein unklarer Vertrag oder eine übersehene Warnung können zu erheblichen Mehrkosten und langwierigen Streitigkeiten führen. Eine frühzeitige Rechtsberatung minimiert diese Risiken.

  • Unerwartete Rechnungen für zusätzliche Arbeiten ohne rechtzeitige Benachrichtigung
  • Verlust von Rechten aufgrund stillschweigender Annahme bei Lieferung
  • Erhöhte Haftung des Auftragnehmers nach Fertigstellung gemäß Wkb
  • ungerechtfertigt oder unverhältnismäßig geltend gemachtes Zurückbehaltungsrecht
  • Falsche Verfahrenswahl zwischen Gericht und Schiedsgericht

Unser Ansatz

Wir beginnen mit einer gründlichen Analyse des Vertrags und der Fakten. Wo immer möglich, versuchen wir, die Streitigkeit durch Verhandlung oder Mediation beizulegen, um die Geschäftsbeziehung zu erhalten. Ist dies nicht möglich, vertreten wir Sie zielstrebig vor den ordentlichen Gerichten oder dem Schiedsgericht. Da Anwälte und Unternehmensjuristen eng zusammenarbeiten, profitieren Sie von unserer Expertise in der Prozessführung und unserer praxisorientierten Vertragsberatung.

So arbeiten wir

Von der Frage zur Lösung in wenigen klaren Schritten.

01

Aufnahme und Erstbeurteilung

Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.

02

Positions- und Risikoanalyse

Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.

03

Strategische Beratung

Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.

04

Ausführung

Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.

Spezialisten für Unternehmer

Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Unser Team aus Unternehmensjuristen und Anwälten ist auf Immobilienrecht spezialisiert. Wir beraten Projektentwickler, Immobilieninvestoren und Immobilienmakler gleichermaßen. Darüber hinaus unterstützen wir diverse Organisationen bei umweltrechtlichen Fragestellungen und Streitigkeiten im Immobilienbereich. Wir verfügen über umfassende Verhandlungserfahrung, sind entscheidungsfreudig und können Chancen und Risiken fundiert einschätzen. Zudem haben wir weitreichende Erfahrung in der Prozessführung.

Häufig gestellte Fragen zu baurechtlichen Angelegenheiten

Die Fragen, die uns am häufigsten zu Baustreitigkeiten gestellt werden.

Wann ist Rechtsberatung ratsam?

Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.

Kann MKB Juristen auch helfen, wenn bereits ein Konflikt besteht?

Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Was kostet eine spezialisierte Rechtsberatung?

Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.

Kann ich zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch führen?

Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.

Eine Frage zum Baurecht einreichen?

Kontaktieren Sie MKB Juristen für eine Beratung durch einen erfahrenen Anwalt für Baurecht oder einen Rechtsexperten. Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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