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Über SME-AnwälteMöchten Sie einen Kaufvertrag für ein Wohnhaus oder eine Gewerbeimmobilie auflösen oder steht Ihnen eine Auflösung bevor? Unsere Anwälte und internen Rechtsberater prüfen Ihre Situation und erstellen die korrekte Auflösungserklärung – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags besteht die Möglichkeit, dass dieser vom Käufer aufgelöst wird. In vielen Fällen erfolgt die Auflösung aufgrund einer der im Vertrag enthaltenen Auflösungsbedingungen. Ein Beispiel hierfür ist die Finanzierungsklausel. Kann der Käufer keine Finanzierung sichern, kann er vom Kaufvertrag zurücktreten. Die Auflösung eines Vertrags muss stets schriftlich begründet werden. Beispielsweise muss der Käufer, wenn er keine Finanzierung erhält, dies in der Regel nachweisen. Dieser Nachweis wird dann durch Beifügung einer Ablehnung eines oder mehrerer Kreditgeber zur Auflösungserklärung erbracht.
Haben Sie Fragen zur Auflösung eines Kaufvertrags? Bitte kontaktieren Sie uns.
Die häufigste Auflösung eines Immobilienkaufvertrags erfolgt aufgrund der von den Parteien vereinbarten auflösenden Bedingungen. Neben der bereits erwähnten Finanzierungsklausel zählen dazu in der Praxis beispielsweise Klauseln zur Bausubstanzprüfung, zum Verkauf des selbstgenutzten Eigenheims, zur Einholung einer Umweltgenehmigung oder zum Nichterhalt einer Baugenehmigung. Die erfolgreiche Geltendmachung einer auflösenden Bedingung hängt von deren ordnungsgemäßer Ausführung ab: Der Käufer muss den Verkäufer vor Ablauf der vereinbarten Frist schriftlich und mit entsprechenden Unterlagen informieren. Wird die Bedingung zu spät oder unvollständig geltend gemacht, bleibt der Kaufvertrag wirksam, und der Käufer kann weiterhin zur Abnahme oder zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet sein. Beim Erwerb von Gewerbeimmobilien gelten oft andere, individuell ausgehandelte Bedingungen. Unsere Anwälte und Unternehmensberater beraten in diesem Zusammenhang sowohl internationale Konzerne als auch Existenzgründer beim Kauf ihrer ersten Geschäftsräume.
Neben vertraglichen Auflösungsklauseln besteht ein gesetzliches Auflösungsrecht. Gemäß Artikel 6:265 Absatz 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) berechtigt jede Nichterfüllung der Pflichten einer Partei die andere Partei grundsätzlich zur vollständigen oder teilweisen Auflösung des Vertrages. Dies gilt beispielsweise, wenn der Verkäufer die Immobilie nicht oder nicht fristgerecht liefert oder wenn sich nach der Lieferung herausstellt, dass die Immobilie einen versteckten Mangel aufweist, der die ordnungsgemäße Nutzung beeinträchtigt (Vertragswidrigkeit, Artikel 7:17 BW). Das Gesetz sieht jedoch eine wichtige Ausnahme vor: Ein Mangel von geringer Bedeutung rechtfertigt keine vollständige Auflösung. Ob ein Mangel ausreichend schwerwiegend ist, erfordert eine rechtliche Beurteilung, die im Einzelfall unterschiedlich ausfällt, wobei der Richter alle Umstände berücksichtigt.
Die gesetzliche Auflösung wegen Vertragsbruchs ist grundsätzlich nur möglich, wenn sich die säumige Partei im Verzug befindet. Dies erfordert üblicherweise eine Mahnung: eine schriftliche Aufforderung, in der der Gegenpartei eine angemessene Frist zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung eingeräumt wird (Art. 6:82 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Erst wenn die Leistung innerhalb dieser Frist nicht erbracht wird, tritt der Verzug ein und das Recht auf Auflösung entsteht (Art. 6:81 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). In bestimmten Fällen tritt der Verzug kraft Gesetzes ein, und es ist keine Mahnung erforderlich, beispielsweise wenn eine feste Lieferfrist ungenutzt abläuft (Art. 6:83 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Die korrekte Reihenfolge und Formulierung sind entscheidend: Eine Auflösung ohne Eintritt eines Verzugs kann selbst einen Vertragsbruch darstellen. Unsere Rechtsexperten formulieren die Mahnung und die Auflösungserklärung so, dass Ihre Position umfassend geschützt ist.
Beim Kauf einer Immobilie durch einen Verbraucher gilt gemäß Artikel 7:2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches eine dreitägige gesetzliche Widerrufsfrist, von der mindestens zwei Werktage gelten müssen. Innerhalb dieser Frist kann der Käufer den Kaufvertrag ohne Angabe von Gründen und kostenfrei widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt, sobald der Käufer eine Kopie des unterzeichneten Kaufvertrags erhalten hat. Diese gesetzliche Widerrufsfrist gilt nicht für den Kauf von Gewerbeimmobilien durch gewerbliche Personen; in diesem Fall ist ein Widerruf nur nach den Vertragsbedingungen oder aufgrund eines gesetzlichen Widerrufsgrundes möglich. Es ist wichtig, diese Unterscheidung zu beachten, da die Geltendmachung eines nicht anwendbaren Widerrufsgrundes für den Käufer mit Kosten verbunden sein kann.
Nahezu jeder Immobilienkaufvertrag enthält eine Vertragsstrafenklausel. Kommt eine Partei ihren Verpflichtungen nach erfolgter Mahnung nicht nach, wird üblicherweise sofort eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Kaufpreises fällig. Oft wird als Sicherheit eine Anzahlung oder Bankgarantie in Höhe von 10 % vereinbart. Im Falle einer unberechtigten Vertragsauflösung, beispielsweise wenn der Käufer ohne triftigen Grund vom Kauf zurücktritt, kann der Verkäufer diese Vertragsstrafe geltend machen und gegebenenfalls die Vertragserfüllung oder zusätzlichen Schadensersatz verlangen. Umgekehrt kann der Käufer die Vertragsstrafe geltend machen, wenn der Verkäufer weiterhin in Verzug ist. In Ausnahmefällen kann das Gericht die Vertragsstrafe reduzieren. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater berücksichtigen die Perspektiven beider Parteien und prüfen sorgfältig, wann der Vertrag aufzulösen und wann die Vertragserfüllung durchzusetzen ist.
Die Auflösung hat keine rückwirkende Wirkung, befreit die Parteien jedoch von noch nicht erfüllten Verpflichtungen und begründet Rückerstattungspflichten für bereits erbrachte Leistungen (Art. 6:271 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Geleistete Anzahlungen oder Kautionen sind zurückzuerstatten, und bereits übergebene Immobilien sind rechtmäßig zurückzugeben. Darüber hinaus kann die auflösende Partei unter bestimmten Umständen zusätzlichen Schadenersatz für die ihr durch den Vertragsbruch entstandenen Schäden verlangen (Art. 6:74 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), beispielsweise die Mehrkosten für einen Ersatzkauf oder den Wertverlust der Immobilie. Eine sorgfältige Begründung des Schadens ist hierfür maßgeblich.
Die Auflösung eines Immobilienkaufvertrags berührt oft weitere Aspekte: eine laufende Finanzierungslücke, Streitigkeiten über Mängel an der Immobilie oder eine strittige Übergabe. Unsere interdisziplinären Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern prüfen Ihren Fall umfassend – von der ersten Mahnung bis hin zu einem möglichen Gerichtsverfahren – und vertreten dabei die Interessen sowohl des internationalen Konzerns als auch des Bäckers um die Ecke. Diese Seite ist Teil unserer umfassenden Immobilienexpertise ,in deren Rahmen wir Sie in allen Phasen einer Immobilientransaktion und -streitigkeit unterstützen.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Im Falle der Auflösung eines Immobilienkaufvertrags unterstützen Sie unsere Anwälte und unser interner Rechtsberater unter anderem bei folgenden Punkten:
Eine zu spät, unvollständig oder ohne triftigen Grund eingeleitete Kündigung kann sich zu Ihren Ungunsten auswirken. Wird eine Kündigungsbedingung nicht ordnungsgemäß geltend gemacht, bleibt der Kaufvertrag wirksam. Wer kündigt, ohne dass ein Zahlungsverzug eingetreten ist, kann selbst in Zahlungsverzug geraten und riskiert die vertragliche Vertragsstrafe.
Zunächst analysieren wir Ihre rechtliche Position: Liegt ein triftiger Auflösungsgrund vor, ist ein Zahlungsverzug erforderlich, und falls ja, ist dieser eingetreten? Anschließend entscheiden wir bewusst zwischen Auflösung, Vertragserfüllung oder einer außergerichtlichen Einigung. Da unsere interdisziplinären Teams sowohl die Käufer- als auch die Verkäuferseite kennen, wägen wir jedes Szenario hinsichtlich des zu erwartenden Ergebnisses ab – für den internationalen Konzern ebenso wie für den Unternehmer, der seine erste Immobilie erwirbt.
Bei einem Auflösungsverfahren gehen wir üblicherweise wie folgt vor:
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Unser Team aus Unternehmensjuristen und Anwälten ist auf Immobilienrecht spezialisiert. Wir beraten Projektentwickler, Immobilieninvestoren und Immobilienmakler gleichermaßen. Darüber hinaus unterstützen wir diverse Organisationen bei umweltrechtlichen Fragestellungen und Streitigkeiten im Immobilienbereich. Wir verfügen über umfassende Verhandlungserfahrung, sind entscheidungsfreudig und können Chancen und Risiken fundiert einschätzen. Zudem haben wir weitreichende Erfahrung in der Prozessführung.
Die am häufigsten gestellten Fragen zur Auflösung eines Immobilienkaufvertrags.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Möchten Sie einen Kaufvertrag auflösen oder steht Ihnen eine Auflösung bevor? Kontaktieren Sie unsere Anwälte und unsere interne Rechtsabteilung für eine klare Einschätzung Ihrer Situation und die geeigneten nächsten Schritte.
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