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Über SME-AnwälteSie können einen Mieter, der die Miete nicht zahlt oder Belästigungen verursacht, nicht einfach kündigen. MKB Juristen begleitet Vermieter durch das gesamte Räumungsverfahren: von der formellen Kündigung bis hin zum summarischen Verfahren und der Räumung selbst.
Ein Mieter kann den Mietvertrag oft relativ einfach kündigen. Dabei muss er selbstverständlich die Kündigungsfrist einhalten. Die Kündigung muss zudem schriftlich erfolgen. Für einen Vermieter ist die Kündigung eines Mietvertrags häufig schwieriger. Dies liegt daran, dass oft bestimmte Anforderungen gelten, die sich aus dem Gesetz, geltenden allgemeinen Bestimmungen oder dem Mietvertrag selbst ergeben. Die geltenden Anforderungen unterscheiden sich je nach Art der Immobilie. So kann sich der Mietvertrag beispielsweise auf Wohnraum (Artikel 7:232 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), Gewerberäume für kleine und mittlere Unternehmen (Artikel 7:290 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches
) und andere bebaute Immobilien (Artikel 7:230a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) beziehen. Letzteres betrifft beispielsweise Büroräume.
Bei der Vermietung dieser verschiedenen Immobilientypen gelten auch unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der Räumung. Es ist stets ratsam, sich bei der Beendigung eines Mietvertrags rechtlich beraten zu lassen. Dies kann helfen, einen (potenziellen) Rechtsstreit zu vermeiden.
Haben Sie Fragen zum Räumungsverfahren für einen Mieter? Kontaktieren Sie uns.
In der Praxis werden die Begriffe oft verwechselt, obwohl sie rechtlich unterschiedlich sind. Die Kündigung beendet den Mietvertrag gemäß Gesetz oder Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist. Die Auflösung beendet den Mietvertrag aufgrund eines Vertragsbruchs durch den Mieter und wird gemäß Artikel 7:231 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) grundsätzlich ausschließlich vor Gericht durchgeführt; daher kann der Vermieter bei Wohn- und Gewerbeimmobilien den Vertrag nicht außergerichtlich selbst auflösen. Die Räumung ist die tatsächliche Entfernung des Mieters aus den Räumlichkeiten. Ein erfolgreiches Räumungsverfahren erfordert fast immer sowohl einen Kündigungsgrund (Auflösung oder Kündigung) als auch einen Räumungsbeschluss des Gerichts. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater prüfen im Einzelfall, welcher Weg am schnellsten und mit dem geringsten Prozessrisiko zum gewünschten Ergebnis führt.
Das Gericht kann den Mietvertrag nur dann auflösen und den Mieter zur Räumung der Räumlichkeiten verpflichten, wenn ein Vertragsbruch vorliegt, der die Auflösung rechtfertigt (Artikel 6:265 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Die häufigsten Gründe hierfür sind:
Gemäß der „es sei denn“-Klausel in Artikel 6:265 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches kann das Gericht von einer Auflösung absehen, wenn der Verstoß aufgrund seiner besonderen Art oder geringen Bedeutung keine Auflösung rechtfertigt. Eine sorgfältige Begründung der Schwere des Verstoßes ist daher unerlässlich.
Ein Räumungsverfahren beginnt selten mit einer Gerichtsverhandlung. In der Regel gehen wir wie folgt vor:
Für Vermieter zählt oft jeder Monat: Solange das Verfahren läuft, bleibt der Mieter in der Regel in der Immobilie, während die Miete nicht oder nicht vollständig eingeht. Der schnellste Weg ist eine Räumungsklage im Eilverfahren. Diese ist erfolgreich, wenn hinreichend plausibel ist, dass die Klage auch im ordentlichen Verfahren Erfolg hätte und ein dringendes Interesse besteht – beispielsweise bei erheblichen, sich anhäufenden Mietrückständen oder akuter Belästigung. Ist der Fall rechtlich oder tatsächlich zu komplex, ist ein ordentliches Verfahren erforderlich, das zwar länger dauert, aber zu einem rechtskräftigen Urteil führt. Wir prüfen im Vorfeld realistisch, welcher Weg erfolgversprechend ist, damit Sie nicht unnötig Zeit und Kosten in aussichtslose Eilverfahren investieren.
Die Regelungen zur Zwangsräumung variieren je nach Art der Immobilie erheblich, und dies steht in direktem Zusammenhang mit der allgemeinen Immobilienpraxis:
So groß die Frustration auch sein mag, ein Vermieter darf einen Mieter niemals ohne Gerichtsbeschluss zwangsräumen, Schlösser austauschen oder Gegenstände entfernen. Dies ist verbotene Selbstjustiz und kann schnell zu Schadensersatzansprüchen und einer Schwächung der Rechtsposition des Vermieters führen. Zwangsräumungen erfolgen ausschließlich über das Gericht und den Gerichtsvollzieher. Genau deshalb ist es ratsam, das Gerichtsverfahren von der ersten formellen Mitteilung an ordnungsgemäß vorzubereiten.
MKB Juristen arbeitet mit gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern. Dadurch verbinden wir Prozesskompetenz vor Gericht mit praxisorientierter, wirtschaftlicher Beratung. Ob Sie ein Immobilienfonds oder eine Wohnungsbaugesellschaft mit einem umfangreichen Portfolio sind oder ein Unternehmer, der eine einzelne Immobilie an einen säumigen Mieter vermietet – wir begleiten Sie durch das gesamte Räumungsverfahren: von der Mahnung und den Verhandlungen über das summarische und das Hauptverfahren bis hin zur eigentlichen Räumung. Haben Sie Fragen zum Räumungsverfahren? Kontaktieren Sie uns.
Nein. Einen Mieter eigenmächtig zu vertreiben oder die Schlösser ohne Gerichtsbeschluss auszutauschen, ist verbotene Selbstjustiz. Eine Räumung ist nur mit einem richterlichen Räumungsbeschluss möglich, der von einem Gerichtsvollzieher vollstreckt wird.
Bei Wohnimmobilien gilt als Faustregel ein Zahlungsrückstand von drei oder mehr Monaten. Bei anhaltendem Zahlungsverzug oder einer Vorstrafe können auch geringere Rückstände zur Auflösung des Mietverhältnisses und zur Räumung führen.
Das hängt vom Verfahren ab. Ein summarisches Verfahren kann innerhalb weniger Wochen zu einem Urteil führen; ein Hauptverfahren dauert in der Regel mehrere Monate. Die eigentliche Räumung erfolgt nach Ablauf der im Urteil festgelegten Frist.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir begleiten Sie von Anfang bis Ende durch das Räumungsverfahren – rechtlich fundiert und wirtschaftlich versiert.
Ein nachlässig durchgeführtes Räumungsverfahren kostet Zeit und Geld. Abgelehnte Eilverfahren, unvollständige Akten oder verbotene Selbstjustiz schwächen Ihre Position und können zu Schadensersatzansprüchen des Mieters führen.
Wir prüfen im Vorfeld realistisch, welcher Weg erfolgversprechend ist: ein Eilverfahren oder ein Hauptverfahren. Indem wir das Verfahren von der ersten Forderung an sorgfältig vorbereiten und die Akte vervollständigen, erhöhen wir die Chancen auf eine zügige und nachhaltige Räumung und streben dabei nach Möglichkeit eine einvernehmliche Lösung an.
Das Abschiebungsverfahren läuft typischerweise in folgenden Schritten ab.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Unser Team aus Unternehmensjuristen und Anwälten ist auf Immobilienrecht spezialisiert. Wir beraten Projektentwickler, Immobilieninvestoren und Immobilienmakler gleichermaßen. Darüber hinaus unterstützen wir diverse Organisationen bei umweltrechtlichen Fragestellungen und Streitigkeiten im Immobilienbereich. Wir verfügen über umfassende Verhandlungserfahrung, sind entscheidungsfreudig und können Chancen und Risiken fundiert einschätzen. Zudem haben wir weitreichende Erfahrung in der Prozessführung.
Die Fragen, die Vermieter uns am häufigsten zum Thema Räumungsverfahren stellen.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Von Zahlungsverzug bis hin zu Belästigung: Unsere Anwälte und Rechtsexperten begleiten Sie durch das gesamte Räumungsverfahren – von der formellen Mahnung bis zur Räumung. Kontaktieren Sie uns unverbindlich.
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