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Über SME-AnwälteDas Sachenrecht regelt Ihre Rechte an Ihrem Vermögen – Eigentum, Besitz und dingliche Rechte wie Pfandrecht, Hypothek und Eigentumsvorbehalt. Diese Rechte gelten gegenüber jedermann, auch gegenüber dem Insolvenzverwalter, und entscheiden darüber, ob Sie eine Entschädigung erhalten. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer: praxisorientiert und juristisch versiert.
Das Sachenrecht regelt Ihre Rechte an Ihrem Vermögen – Eigentum, Besitz und dingliche Rechte wie Pfandrecht, Hypothek und Eigentumsvorbehalt. Diese Rechte gelten gegenüber jedermann, auch gegenüber dem Insolvenzverwalter, und entscheiden darüber, ob Sie eine Entschädigung erhalten. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer: praxisorientiert und juristisch versiert.
Von Teilungsurkunden und Satzungen bis hin zu Streitigkeiten innerhalb der Eigentümergemeinschaft: MKB Juristen unterstützt Vorstände von Eigentümergemeinschaften und einzelne Eigentümer mit gemischten Teams aus Anwälten und (Unternehmens-)Rechtsberatern.
Seite anzeigenWer ist der Besitzer, wer der Inhaber und wer der Eigentümer? Unsere Anwälte und internen Rechtsberater beantworten diese Frage und unterstützen Sie bei Streitigkeiten über Besitz und Eigentum, von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenEine Dienstbarkeit ist eine Belastung eines Grundstücks zugunsten eines anderen, beispielsweise ein Wegerecht oder ein Durchgangsrecht. MKB Juristen berät und vertritt Mandanten in Rechtsstreitigkeiten über die Begründung, Ersitzung, Änderung und Beendigung von Dienstbarkeiten – sowohl für internationale Konzerne als auch für den Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenVon der Grundmiete und deren Anpassung bis hin zur Kündigung und dem Ende des Pachtverhältnisses: Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen Grundstückseigentümer und Pächter. Vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenVon der Geltendmachung von Nutzungsrechten bis hin zu Streitigkeiten über Gebühren, Kündigung und Entschädigung: Unser gemischtes Team aus Anwälten und Unternehmensjuristen unterstützt Sie. Vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenMit unserer umfassenden Expertise im Immobilienrecht betreuen wir Mandanten aus unterschiedlichsten Branchen. Von KMU, börsennotierten Unternehmen und internationalen Konzernen bis hin zu (halb-)staatlichen Einrichtungen und gemeinnützigen Organisationen. Wir bieten Rechtsberatung auf allen Ebenen, von der Geschäftsführung bis hin zu einzelnen Interessengruppen. Unsere Dienstleistungen zeichnen sich durch hohe Qualität, Zuverlässigkeit und fundiertes Fachwissen aus.
Seite anzeigenMit unserer umfassenden Expertise im Immobilienrecht betreuen wir Mandanten aus unterschiedlichsten Branchen. Von KMU, börsennotierten Unternehmen und internationalen Konzernen bis hin zu (halb-)staatlichen Einrichtungen und gemeinnützigen Organisationen. Wir bieten Rechtsberatung auf allen Ebenen, von der Geschäftsführung bis hin zu einzelnen Interessengruppen. Unsere Dienstleistungen zeichnen sich durch hohe Qualität, Zuverlässigkeit und fundiertes Fachwissen aus.
Seite anzeigenBei eingetragenen Immobilien ist Präzision gefragt: Ohne eine ordnungsgemäße notarielle Beurkundung und Eintragung im Grundbuch kann die Übertragung nicht erfolgen. Unsere Anwälte und unser interner Rechtsberater begleiten Sie vom Kauf bis zur Übergabe und unterstützen Sie bei Streitigkeiten.
Seite anzeigenDas Nießbrauchsrecht gewährt das Recht, fremdes Eigentum zu nutzen und dessen Erträge zu genießen. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen Unternehmen und Kleinunternehmer bei der Begründung von Nießbrauchsrechten, der Klärung der Eigentumsverhältnisse sowie der damit verbundenen Rechte und Pflichten und stehen ihnen bei Streitigkeiten zur Seite.
Seite anzeigenDas Sachenrecht regelt die Rechte an einem Vermögenswert: Eigentum, Besitz und beschränkte (dingliche) Rechte wie Pfandrecht, Hypothek, Nießbrauch und Dienstbarkeit. Anders als das Schuldrecht, das Vereinbarungen zwischen Parteien regelt, gelten Sachenrechte gegenüber jedermann – auch gegenüber dem Insolvenzverwalter. Genau deshalb ist eine ordnungsgemäße Sicherung entscheidend dafür, ob Sie Ihr Geld erhalten oder nicht.
Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch den Bäcker um die Ecke: von der Formulierung einer wasserdichten Eigentumsvorbehaltsklausel bis zur Durchsetzung eines Pfandrechts. Praxisorientiert, rechtlich fundiert und ohne unnötigen Fachjargon.
Eigentum ist das umfassendste Recht, das Sie an einer Sache haben können (Artikel 5:1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Für die Eigentumsübertragung sind drei Voraussetzungen erforderlich: ein gültiger Titel, die Verfügungsmacht und eine Übergabeurkunde (Artikel 3:84 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Bewegliche Sachen werden durch Besitzübertragung übertragen (Artikel 3:90 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), während eingetragenes Eigentum, wie z. B. unbewegliches Eigentum, durch eine notarielle Urkunde und Eintragung im Grundbuch übertragen wird (Artikel 3:89 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Wenn Sie sich speziell für den Kauf, die Übergabe und das Eigentum an unbeweglichem Eigentum interessieren, besuchen Sie bitte unsere Immobilienseite; hier liegt der Schwerpunkt auf Eigentumsrechten und Sicherheiten im weitesten Sinne.
Mit einer Eigentumsvorbehaltsklausel bleiben Sie Eigentümer der gelieferten Ware, bis der Käufer den vollen Kaufpreis bezahlt hat (Art. 3:92 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Zahlt der Käufer nicht oder wird er zahlungsunfähig, können Sie die Ware als Eigentümer zurückfordern (Rückforderung, Art. 5:2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Der Eigentumsvorbehalt ist kein gesetzliches Recht, sondern eine vertragliche Vereinbarung: Er muss im Voraus, wirksam und eindeutig – im Kaufvertrag oder in rechtzeitig vereinbarten Lieferbedingungen – festgelegt werden. Wir formulieren diese Klausel korrekt oder überprüfen Ihre bestehenden Lieferbedingungen,damit sie im Ernstfall wirksam ist.
Pfand und Hypothek sind beschränkte Rechte, die Ihnen das Recht einräumen, Ihre Forderung aus einem Vermögenswert vorrangig vor anderen Gläubigern zu tilgen (Art. 3:227 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Bei eingetragenem Eigentum spricht man von einer Hypothek; bei allen anderen Vermögenswerten – Warenbestand, Maschinen, Forderungen – von einem Pfandrecht (Art. 3:227 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Bei beweglichen Sachen gibt es das Besitzpfandrecht, bei dem der Vermögenswert aus der Verfügungsgewalt des Verpfänders übergeht (Art. 3:236 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), und das Besitzverpfändungsrecht, das durch eine notariell beglaubigte oder eingetragene private Urkunde begründet wird (Art. 3:237 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Im Falle des Zahlungsverzugs können Pfandgläubiger und Hypothekengeber den Vermögenswert selbst veräußern (Zwangsvollstreckung, Art. 3:248 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) und gelten im Insolvenzverfahren als besicherte Gläubiger (Art. 57 des niederländischen Insolvenzgesetzes), als ob kein Insolvenzverfahren stattfände.
Wenn Sie keine Eigentumsvorbehaltsklausel vereinbart haben, bietet das Gesetz zwei Sicherheitsnetze. Mit dem Rückforderungsrecht können Sie eine gelieferte, unbezahlte bewegliche Sache durch schriftliche Erklärung zurückfordern (Art. 7:39 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), sofern dies innerhalb der kurzen Verjährungsfristen des Art. 7:44 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches geschieht. Das Zurückbehaltungsrecht berechtigt Sie, eine Ihrem Schuldner gehörende Sache bis zur vollständigen Bezahlung einzubehalten (Art. 3:290 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) – ein starkes Recht, das jedoch strengen Bedingungen unterliegt. Wir werden prüfen, welches Recht in Ihrem Fall am schnellsten und sichersten zum gewünschten Ergebnis führt.
Neben Sicherungsrechten kennt das Sachenrecht auch Nutzungsrechte. Der Nießbrauch (Usufruct) gewährt das Recht, fremdes Eigentum zu nutzen und dessen Früchte zu genießen (Art. 3:201 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Er findet häufig Anwendung bei Unternehmensnachfolgeregelungen und der Nachlassplanung. Eine Dienstbarkeit ist eine Belastung, durch die unbewegliches Vermögen zugunsten eines anderen belastet wird, beispielsweise ein Wegerecht (Art. 5:70 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Wir begründen, prüfen und beenden diese Rechte und schlichten Streitigkeiten darüber.
Der Markt für Top-Unternehmen konzentriert sich oft auf große Finanzgesellschaften und Konzerne. Nicht so bei uns: Unser gemischtes Team aus Anwälten und Unternehmensjuristen unterstützt sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer. Ob Sie Ihre Lieferbedingungen anpassen oder eine strittige Zusage durchsetzen möchten – wir bieten Ihnen unkomplizierte und praxisorientierte Lösungen, die gleichzeitig juristisch fundiert sind und die volle Kraft des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches nutzen.
Wenn es um die Rückgewinnung von Vermögenswerten eines insolventen Kunden, einen Konflikt mit dem Insolvenzverwalter bezüglich Ihrer Sicherheiten oder deren Durchsetzung geht, konsultieren Sie bitte auch unsere zum Insolvenzrecht. Diese Seite befasst sich mit den Sicherheiten selbst: dem Immobilienrecht und deren korrekter Gestaltung im Vorfeld.
Von der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Sicherheiten bis zu deren Durchsetzung – unsere Anwälte und Rechtsexperten unterstützen Sie in allen Bereichen des Immobilienrechts.
Oftmals bestehen bereits Probleme, bevor es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt. Je früher Sie uns einbeziehen, desto stärker ist Ihre Position. Sollten Sie eine dieser Situationen bei sich feststellen, ist eine Beratung ratsam.
Im Immobilienrecht bestimmt Ihre Ausgangslage das Ergebnis. Bevor wir ein Vermögen zurückfordern oder eine Sicherheit durchsetzen, prüfen wir, ob das Recht wirksam begründet wurde, ob Fristen noch laufen und wie Ihre Position gegenüber anderen Gläubigern und dem Insolvenzverwalter ist. So wählen wir den Weg – Rückforderung, Vollstreckung, Rückforderungsrecht oder Verhandlung –, der Ihren Interessen am besten dient, anstatt einfach irgendeinen Schritt zu unternehmen.
Von der Frage zur Lösung in vier Schritten.
Wir besprechen Ihre Situation, die Angelegenheit bzw. die Ansprüche sowie Ihr Ziel und prüfen Ihre Verträge und Bedingungen.
Wir prüfen, ob Ihre Sicherheiten wirksam begründet wurden, kontrollieren die Fristen und ermitteln Ihre Position im Verhältnis zu anderen Gläubigern.
Wir wählen den Weg – Rache, Hinrichtung, Rückforderungsrecht oder Verhandlung – und die Hinzuziehung eines Anwalts oder Rechtsexperten.
Wir übernehmen folgende Aufgaben: von der Ausarbeitung einer verbindlichen Klausel bis hin zur Rückgewinnung von Vermögenswerten oder der Prozessführung.
In einem Rechtsstreit geht es nicht nur darum, Recht zu haben. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Konsequenzen jedes einzelnen Schrittes.
Unsere Spezialisten verbinden juristische Analyse mit Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Immobilienrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete des Privatrechts konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedliche Fachgruppen unterteilt. Jeder Anwalt ist entsprechend seiner Spezialisierung einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.
Die Fragen, die uns Unternehmer am häufigsten stellen.
Das Sachenrecht regelt Rechte an einem Vermögenswert (Eigentum, Besitz, Pfandrecht, Hypothek), die gegenüber jedermann – einschließlich eines Insolvenzverwalters – wirksam sind. Das Vertragsrecht hingegen regelt Vereinbarungen zwischen Parteien, die nur zwischen diesen Parteien gelten. Ein Eigentumsvorbehalt ist daher stärker als eine bloße Forderung: Sie bleiben Eigentümer, bis Sie bezahlt sind.
Der Eigentumsvorbehalt (Artikel 3:92 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) ist eine vertragliche Vereinbarung und kein automatisches Recht. Er muss im Kaufvertrag oder in den rechtzeitig übermittelten Lieferbedingungen im Voraus, wirksam und eindeutig vereinbart werden. Bei ordnungsgemäßer Durchführung können Sie die unbezahlte Ware auch im Falle der Insolvenz des Käufers zurückfordern.
Bei einem Besitzpfandrecht geht der Pfandgegenstand vom Pfandgeber in den tatsächlichen Besitz des Pfandnehmers oder eines Dritten über (Art. 3:236 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Bei einem nicht-besitzlichen Pfandrecht behält der Pfandgeber den Pfandgegenstand, das Pfandrecht wird jedoch durch eine notariell beglaubigte oder eingetragene private Urkunde begründet (Art. 3:237 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Beide Pfandrechtsarten berechtigen zur summarischen Vollstreckung (Art. 3:248 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) und zum Status eines besicherten Gläubigers im Insolvenzverfahren.
Das hängt von Ihrer Situation ab. Für Beratung, die Erstellung oder Prüfung von Lieferbedingungen, Pfandverträgen oder Eigentumsvorbehaltsvereinbarungen sowie für Verhandlungen ist ein interner Rechtsberater oft ausreichend. Für Gerichtsverfahren ist ein Anwalt zwingend erforderlich. Wir verfügen über interne Rechtsberater und entscheiden gemeinsam mit Ihnen, was angemessen ist.
Das hängt von Ihrer Sicherheit ab. Mit einem Eigentumsvorbehalt können Sie die Ware als Eigentümer zurückfordern. Ohne Eigentumsvorbehalt können Sie unter Umständen innerhalb der kurzen Fristen Ihr Rückforderungsrecht (Art. 7:39 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) oder Ihr Zurückbehaltungsrecht (Art. 3:290 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) geltend machen. Schnelles Handeln ist entscheidend; die Fristen sind kurz.
Ja. Gerade für KMU ist eine gut organisierte Sicherheit im Falle eines Zahlungsausfalls entscheidend. Eine umfassende Eigentumsvorbehaltsklausel in Ihren Lieferbedingungen kostet wenig und schützt vor erheblichen Schäden, falls ein Kunde nicht zahlt oder insolvent wird.
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Situation kurz zu besprechen.
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