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Über SME-AnwälteMit unserer umfassenden Expertise im Immobilienrecht betreuen wir Mandanten aus unterschiedlichsten Branchen. Von KMU, börsennotierten Unternehmen und internationalen Konzernen bis hin zu (halb-)staatlichen Einrichtungen und gemeinnützigen Organisationen. Wir bieten Rechtsberatung auf allen Ebenen, von der Geschäftsführung bis hin zu einzelnen Interessengruppen. Unsere Dienstleistungen zeichnen sich durch hohe Qualität, Zuverlässigkeit und fundiertes Fachwissen aus.
Pfand- und Hypothekenrechte sind gängige Sicherheiten bei Finanztransaktionen. Der Inhaber eines Hypothekenrechts hat das Recht auf sofortige Zwangsvollstreckung, falls der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann oder insolvent wird. Darüber hinaus ist der Hypothekengläubiger (in der Regel die Bank) im Falle einer Insolvenz ein besicherter Gläubiger. Daher kann der Hypothekengläubiger die Sicherheiten außerhalb des Insolvenzverfahrens zur Befriedigung der bestehenden Forderung verwerten.
Ein Hypothekenrecht unterscheidet sich von einem Pfandrecht dadurch, dass ein Hypothekenrecht an eingetragenem unbeweglichem Vermögen begründet wird, während ein Pfandrecht an nicht eingetragenem unbeweglichem Vermögen (wie beispielsweise einem Fahrzeug oder einer Forderung) begründet wird. Ein Hypothekenrecht wird von einem Notar begründet, was für ein Pfandrecht nicht erforderlich ist. Pfandrechte treten in verschiedenen Formen auf, nämlich:
Haben Sie Fragen zu Pfand- und Hypothekenrechten? Wir verfügen über das nötige Wissen und die Expertise, um Sie umfassend zu beraten – von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten ist auf Pfand- und Hypothekenrechte spezialisiert. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Pfand- und Hypothekenrechte sind beschränkte Rechte: Sicherungsrechte, die auf dem Vermögen eines anderen beruhen und dem Gläubiger Vorrang vor anderen Gläubigern einräumen. Im Sachenrecht bilden sie das letzte Glied in einer Kette, die von Besitz und Eigentum über Übertragung und Übergabe bis hin zur Stellung von Sicherheiten reicht. Anders als ein persönliches Recht (wie beispielsweise eine Bürgschaft) ist ein Sicherungsrecht ein dingliches Recht, das gegenüber jedermann wirksam ist und grundsätzlich auch bei Übertragung des belasteten Vermögens und im Falle der Insolvenz des Schuldners bestehen bleibt. Sowohl der Bäcker an der Ecke, der einen Geschäftskredit aufnimmt, als auch der internationale Konzern, der ein Forderungsportfolio verpfändet, werden mit diesen Konzepten konfrontiert.
Ein Sicherungsrecht entsteht nicht automatisch; es muss wirksam begründet werden. Die Art der Begründung hängt von der Art des Vermögenswerts ab:
Ein Mangel in der Begründung – etwa eine fehlende Registrierung, ein nicht autorisierter Verpfänder oder eine zu weit gefasste Forderung – kann das Sicherungsrecht wertlos machen. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater prüfen Verpfändungs- und Hypothekenurkunden sowie Rahmenverpfändungen auf solche Fallstricke.
Die stillschweigende Verpfändung von Forderungen ist für Finanzierer im KMU-Sektor die wichtigste Sicherheit. Solange die Verpfändung stillschweigend erfolgt, behält der Verpfänder das Recht, die Forderung einzutreiben. Durch die Benachrichtigung des Schuldners wird die stillschweigende Verpfändung in eine öffentliche Verpfändung umgewandelt, und das Eintreibungsrecht geht auf den Pfandgläubiger über (Artikel 3:246 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Darüber hinaus ist der Pfandgläubiger einer Forderung unter anderem berechtigt, die Erfüllung gerichtlich und außergerichtlich zu verlangen, Zahlungen entgegenzunehmen und die verpfändete Forderung einzutreiben. Bei strittigen oder zahlungsunwilligen Schuldnern ist eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Benachrichtigung oft entscheidend für den Erfolg der Eintreibung.
Die Stärke eines Sicherungsrechts zeigt sich im Falle eines Zahlungsausfalls. Sowohl der Pfandgläubiger als auch der Hypothekengläubiger haben das Recht auf summarische Vollstreckung: Sie können die Sicherheit ohne vorheriges Urteil verwerten (Art. 3:248 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches für Pfandrechte, Art. 3:268 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches für Hypotheken). Die öffentliche Versteigerung und die Verteilung des Erlöses sind in den Art. 3:249 bis 3:253 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Im Insolvenzverfahren gelten Pfandgläubiger und Hypothekengläubiger als besicherte Gläubiger (Art. 57 des Insolvenzgesetzes): Sie können ihre Rechte so ausüben, als ob kein Insolvenzverfahren vorläge. Liegen mehrere Sicherungsrechte an demselben Vermögenswert vor, bestimmt die Rangfolge – grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der Entstehung –, wer zuerst befriedigt wird. Die Wahrung dieser Rangfolge und des Vollstreckungsrechts ist Finanzierungen und Sicherheiten von großer Bedeutung
Worin besteht der Unterschied zwischen einem Pfandrecht und einer Hypothek?
Eine Hypothek ist durch eingetragenes unbewegliches Vermögen besichert und wird notariell beurkundet; ein Pfandrecht ist durch bewegliches Vermögen und Forderungen besichert und bedarf nicht immer eines Notars. Im Wesentlichen handelt es sich in beiden Fällen um vorrangige und sofort vollstreckbare Sicherungsrechte.
Was bedeutet es, wenn eine Forderung „stillschweigend“ verpfändet wird?
Bei einer stillschweigenden Verpfändung (Artikel 3:239 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) wird der Schuldner nicht benachrichtigt; der Verpfänder treibt die Forderung weiterhin ein. Erst nach Benachrichtigung wird die Verpfändung öffentlich und das Einziehungsrecht geht auf den Pfandgläubiger über.
Bleibt meine Sicherheit im Insolvenzverfahren bestehen?
Ja. Pfandgläubiger und Hypothekengläubiger sind besicherte Gläubiger (Artikel 57 des Insolvenzgesetzes) und können ihre Forderungen auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens einfordern, sofern der Anspruch rechtswirksam und rechtzeitig geltend gemacht wurde.
Kann ich künftige Ansprüche verpfänden?
Eine stillschweigende Verpfändung künftiger Ansprüche ist nur zulässig, sofern diese unmittelbar aus einem bereits bestehenden Rechtsverhältnis entstehen. Diese Voraussetzung gilt nicht für öffentliche Verpfändungen.
Ob Sie als Finanzier Sicherheiten schaffen und absichern möchten, als Unternehmer mit einer Verpfändung oder Hypothek konfrontiert sind oder die Gültigkeit eines Sicherungsrechts anfechten – unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern stehen Ihnen zur Seite. Wir beraten Sie bei der Erstellung und Prüfung von Verpfändungs- und Hypothekenverträgen, begleiten Sie bei Benachrichtigungen und Zwangsvollstreckungen und vertreten Sie in Rechtsstreitigkeiten bezüglich Priorität, Gültigkeit und Vollstreckung. Vom Bäcker um die Ecke bis zum internationalen Konzern: Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch über Ihre Situation.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir unterstützen Unternehmer und Organisationen bei rechtlichen Fragestellungen, bei denen eine sorgfältige Prüfung, Strategie und Umsetzung wichtig sind.
Rechtliche Unterstützung ist besonders wertvoll, wenn viel auf dem Spiel steht, Fristen drängen oder eine falsche Reaktion Ihre Position schwächen könnte.
In speziellen Fällen kann die erste Reaktion entscheidend für das weitere Vorgehen sein. Ein Eingeständnis, eine unvollständige Erklärung oder der falsche Tonfall könnten später gegen Sie verwendet werden. Deshalb prüfen wir zunächst genau, was Ihnen vorgeworfen wird, welche Fakten feststehen, welche Dokumente fehlen und welche Strategie Ihren Interessen am besten entspricht.
Sie erhalten keine abstrakte juristische Darstellung, sondern eine praxisorientierte Einschätzung Ihrer Situation, der Risiken und der nächsten Schritte.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Immobilienrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete des Privatrechts konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedliche Fachgruppen unterteilt. Jeder Anwalt ist entsprechend seiner Spezialisierung einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.
Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen zu diesem Rechtsgebiet, unserer Vorgehensweise und der Suche nach Rechtsbeistand.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
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