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Über SME-AnwälteVon Teilungsurkunden und Satzungen bis hin zu Streitigkeiten innerhalb der Eigentümergemeinschaft: MKB Juristen unterstützt Vorstände von Eigentümergemeinschaften und einzelne Eigentümer mit gemischten Teams aus Anwälten und (Unternehmens-)Rechtsberatern.
Wohnungseigentumsrechte entstehen durch die Aufteilung eines Gebäudes (oder Grundstücks) in einen abgeschlossenen Teil. Ein Wohnungseigentumsrecht ist ein Anteil am Eigentum eines gesamten Grundstücks oder des gesamten Gebäudes. Wohnungseigentumsrechte werden typischerweise von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) genutzt. Haben Sie Fragen zu Wohnungseigentumsrechten?
Wir verfügen über das Wissen und die Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten ist auf Mietrecht spezialisiert. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Wohnungseigentumsrechte sind ein eigenständiges dingliches Recht nach niederländischem Immobilienrecht und in Buch 5, Titel 9 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Gemäß Artikel 5:106 des Bürgerlichen Gesetzbuches kann ein Eigentümer, Mieter oder Inhaber eines Gebäuderechts ein Gebäude mit zugehörigem Grundstück in Wohnungseigentumsrechte aufteilen. Ein Wohnungseigentumsrecht umfasst zwei Elemente: einen Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum (Gebäude und Grundstück) und das ausschließliche Nutzungsrecht an einem privaten Teil, beispielsweise einer Wohnung, einem Büro, einer Geschäftseinheit oder einem Parkplatz. Nach Artikel 5:117 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist das Wohnungseigentumsrecht eingetragenes Vermögen, das unabhängig übertragen, verpfändet und belastet werden kann. Für unsere Mandanten – vom internationalen Immobilienfonds bis zum Bäcker, der Geschäftsräume in einem aufgeteilten Gebäude erwirbt – bedeutet dies, dass ihre Rechtsstellung vollständig durch die Teilungsdokumente bestimmt wird.
Die Teilung erfolgt durch eine notarielle Teilungsurkunde, die im Grundbuch eingetragen wird (Artikel 5:109 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Der Urkunde ist eine Teilungszeichnung beigefügt, die die Grenzen des privaten und des gemeinschaftlichen Bereichs aufzeigt. Artikel 5:111 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches schreibt vor, was die Teilungsurkunde mindestens enthalten muss: die Katasterbezeichnung, eine Beschreibung der als separate Einheit zu nutzenden Teile und die Regelungen. Bei Streitigkeiten darüber, was als privater Bereich gilt – wie beispielsweise eine Dachterrasse, ein Abstellraum oder ein Dachboden – wird die Teilungsurkunde nach objektiven Maßstäben unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Urkunde und der beigefügten Zeichnung ausgelegt. Unsere Anwälte und Rechtsexperten beraten Sie bei der Erstellung, dem Lesen und der Auslegung dieser Dokumente und führen Verfahren, wenn deren Auslegung strittig ist.
Die Teilungsordnung regelt die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer. Artikel 5:112 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) legt fest, welche Punkte die Teilungsordnung in jedem Fall regeln muss, darunter die Verteilung von Schulden und Kosten, die jährliche Betriebskostenabrechnung und die Beiträge, die Nutzung und Instandhaltung der Gemeinschaftsflächen, die Gebäudeversicherung und die Gründung einer Eigentümergemeinschaft (VvE). Viele Teilungen orientieren sich an Musterordnungen. Jeder Wohnungseigentümer ist kraft Gesetzes Mitglied der VvE. Die VvE verwaltet die Gemeinschaft, kümmert sich um die Instandhaltung und unterhält gemäß Artikel 5:126 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) eine Instandhaltungsrücklage. Wir beraten sowohl VvE-Vorstände als auch einzelne Eigentümer, unabhängig davon, ob es sich um eine kleine VvE mit wenigen Wohnungen oder einen großen gemischt genutzten Komplex mit Geschäften, Büros und Wohnungen handelt.
Die Eigentümerversammlung ist das höchste Organ der Eigentümergemeinschaft. Gemäß Artikel 5:125 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verfügt sie über alle Befugnisse, die nicht durch Gesetz oder Satzung einem anderen Organ übertragen wurden. Nicht jeder Beschluss ist rechtsgültig. Ein Beschluss, der gegen das Gesetz oder die Teilungserklärung verstößt, ist gemäß Artikel 2:14 BGB nichtig. Ein Beschluss, der gegen die Grundsätze der Billigkeit und Billigkeit (Artikel 2:8 BGB) oder gegen die Hausordnung verstößt, kann gemäß Artikel 5:130 BGB vom Amtsgericht aufgehoben werden. Hierbei gilt eine kurze Frist: Der Antrag auf Aufhebung muss innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme des Beschlusses gestellt werden. Aufgrund dieser kurzen Frist ist eine zeitnahe Rechtsberatung unerlässlich. Wir prüfen die Rechtsgültigkeit von Beschlüssen und vertreten die Partei im Aufhebungsverfahren vor dem Amtsgericht.
Pläne für eine Dachausbaumaßnahme, einen Anbau, die Zusammenlegung von Wohnungen oder die Aufstockung eines Gebäudes haben oft Auswirkungen auf das Eigentumsrecht und erfordern daher eine Änderung des Teilungsvertrags. Eine solche Änderung bedarf in der Regel der Mitwirkung aller Wohnungseigentümer oder eines Beschlusses der Eigentümerversammlung mit der gesetzlich oder satzungsmäßig vorgeschriebenen qualifizierten Mehrheit sowie der Zustimmung der Inhaber beschränkter Rechte und der Gläubiger mit Pfändungen. Verweigert ein Eigentümer oder ein Dritter die Mitwirkung unberechtigt, kann gemäß Artikel 5:121 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beim Amtsgericht eine Ersatzgenehmigung beantragt werden. Die Aufteilung eines Wohnungseigentums (Artikel 5:106 BGB) ist grundsätzlich zulässig, der Teilungsvertrag kann dem jedoch Beschränkungen auferlegen. Die Klage auf Änderung des Teilungsvertrags auf Antrag eines Eigentümers ist in Artikel 5:144 BGB geregelt. Wir begleiten diese Prozesse von A bis Z und vertreten Sie gegebenenfalls auch vor Gericht in Bezug auf die Ersatzgenehmigung.
Wohnungseigentümer können ihren privaten Teil selbst nutzen oder vermieten. Gemäß Artikel 5:120 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist der Mieter an die Bestimmungen der Hausordnung gebunden, die die Nutzung des privaten Teils regeln. In der Praxis kommt es häufig zu Streitigkeiten über Kurzzeitvermietungen, Studentenwohnungen, Ruhestörung, die Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnraum oder die Nutzung von Gemeinschaftsflächen wie Terrassen und Parkplätzen. Auch ausstehende Nebenkosten und die Haftung des Verwaltungsbeirats der Eigentümergemeinschaft führen regelmäßig zu Konflikten. Unsere gemischten Teams aus Rechtsanwälten und (Unternehmens-)Rechtsberatern beraten Sie präventiv zu Vorschriften und Nutzungsfragen und vertreten Sie in Verhandlungen und Verfahren – sowohl für internationale Konzerne mit Immobilienportfolio als auch für einzelne Eigentümer.
MKB Juristen arbeitet mit gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern zusammen, um sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Interessen zu wahren. Wir prüfen Teilungsurkunden und -bestimmungen, begleiten Teilungen, Änderungen und Unterteilungen, beraten Wohnungseigentümergemeinschaften und Eigentümer bei Entscheidungen und führen Verfahren vor dem Amtsgericht. Zu unseren Mandanten zählen internationale Konzerne und börsennotierte Unternehmen ebenso wie selbstständige Unternehmer und einzelne Wohnungseigentümer. Möchten Sie wissen, wie Ihre rechtliche Situation aussieht? Kontaktieren Sie uns für ein erstes Beratungsgespräch.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir bieten Ihnen während des gesamten Prozesses Beratung zu Wohnungsrechten und Eigentümergemeinschaften, sowohl präventiv als auch bei Streitigkeiten.
Für Wohnungsrechte gelten kurze Fristen und strenge formale Anforderungen. Eine rechtzeitige Rechtsberatung verhindert den Verlust von Rechten und sorgt dafür, dass eine Renovierung nach dem Immobilienrecht ungültig wird.
Wir verbinden eine gründliche Analyse der Teilungsdokumente mit einer geschäftsorientierten Sicht auf Ihre Interessen. Wo Verhandlungen uns dem Ziel näherbringen, wählen wir diesen Weg; wo ein Gerichtsverfahren notwendig ist, vertreten wir Sie vor dem Amtsgericht. So betreuen unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern sowohl den internationalen Konzern als auch den einzelnen Eigentümer.
Ein klarer Schritt-für-Schritt-Plan, von der Aufnahme bis zur Ausführung.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Immobilienrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete des Privatrechts konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedliche Fachgruppen unterteilt. Jeder Anwalt ist entsprechend seiner Spezialisierung einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.
Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Mietrecht und zu Eigentümergemeinschaften.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
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