Sachverstand

Transfer und Zustellung

Spezialisierte Rechtsberatung für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen

Mit unserer umfassenden Expertise im Immobilienrecht betreuen wir Mandanten aus unterschiedlichsten Branchen. Von KMU, börsennotierten Unternehmen und internationalen Konzernen bis hin zu (halb-)staatlichen Einrichtungen und gemeinnützigen Organisationen. Wir bieten Rechtsberatung auf allen Ebenen, von der Geschäftsführung bis hin zu einzelnen Interessengruppen. Unsere Dienstleistungen zeichnen sich durch hohe Qualität, Zuverlässigkeit und fundiertes Fachwissen aus.

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
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Transfer und Zustellung

Das Eigentum an einer Sache geht erst dann auf den Käufer über, wenn die Voraussetzungen für eine wirksame Eigentumsübertragung erfüllt sind. Es ist daher möglich, dass etwas gekauft und der Kaufvertrag abgeschlossen wird, das Eigentum aber (noch) nicht auf den Käufer übergeht. Ein markantes Beispiel hierfür ist der Mietkauf oder der Kauf unter Eigentumsvorbehalt.

Das Gesetz legt eine Reihe von Voraussetzungen für eine gültige Übertragung fest:

  • Es muss ein gültiger Titel vorliegen
  • Der Verkäufer muss die Befugnis haben, über die Immobilie zu verfügen
  • Eine gültige Zustellung muss erfolgen

Gültiger Titel:
Ein gültiger Titel ist beispielsweise ein Kaufvertrag, eine Schenkung oder ein vom Gericht erlassener Vollstreckungsbescheid.

Verfügungsbefugnis:
Nur der rechtmäßige Eigentümer ist zur Verfügung berechtigt. Besitzt der Verkäufer keine Verfügungsbefugnis, kann ein Käufer, der davon ausgeht, dass der Verkäufer der rechtmäßige Eigentümer ist, unter bestimmten Umständen Rechtsschutz Dritter geltend machen.

Gültige Zustellung:
Das Gesetz erkennt eine Reihe von Zustellungsmethoden an, nämlich:

  • De facto Machtübertragung
  • Lieferung in Unterbesetzung
  • Lieferung per Hand

In der Praxis können nach der Übertragung von Gütern Streitigkeiten im Immobilienrecht entstehen. Wir verfügen über das nötige Wissen und die Expertise, um verschiedene Rollen zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten im Bereich Immobilienrecht steht Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.

Die drei Voraussetzungen des Artikels 3:84 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches

Die Rechtsgrundlage für die Übertragung findet sich in Artikel 3:84 Absatz 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches: „Die Übertragung einer Sache erfordert die Übergabe aufgrund eines gültigen Rechtstitels durch die zur Verfügung über die Sache befugte Person.“ Das Eigentum geht erst dann tatsächlich über, wenn alle drei Voraussetzungen – gültiger Rechtstitel, Verfügungsbefugnis und wirksame Übergabe – gleichzeitig erfüllt sind. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, bleibt der ursprüngliche Eigentümer berechtigt, ungeachtet der Klarheit der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen.

In den Niederlanden gilt das Prinzip der Kausalität: Eigentumsübertragung und Übergabe sind untrennbar miteinander verbunden. Erweist sich das Eigentumsrecht nachträglich als nichtig oder annulliert, geht die Grundlage für die Übergabe verloren, und die Übertragung gilt rückwirkend als nie erfolgt. Dies unterscheidet das niederländische Recht vom deutschen abstrakten System, in dem ein mangelhaftes Eigentumsrecht die Eigentumsübertragung grundsätzlich unberührt lässt. Für Unternehmer – vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke – ist dieser Unterschied bei grenzüberschreitenden Transaktionen von großer Bedeutung.

Lieferung nach Güterart: bewegliche Güter, unbewegliche Güter und Forderungen

Das Gesetz schreibt vor, wie die Lieferung für jede Warenkategorie erfolgen muss. Die Form der Lieferung bestimmt mitunter, ob das Eigentum rechtlich übertragen wird:

  • Bewegliche Sachen (Artikel 3:90 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches): Die Übergabe erfolgt durch Besitzübertragung. In der Regel genügt es, die Sache tatsächlich in den Besitz des Erwerbers zu bringen (Artikel 3:91 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).
  • Unbewegliches Vermögen und eingetragene Vermögenswerte (Artikel 3:89 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches): Eine notarielle Beurkundung mit anschließender Eintragung in die öffentlichen Register des Grundbuchamts ist erforderlich. Siehe auch unsere Seite zu eingetragenen Vermögenswerten.
  • Registrierte Forderungen (Artikel 3:94 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, Abtretung): Die Übertragung erfolgt durch eine Urkunde und Benachrichtigung des Schuldners (öffentliche Abtretung) oder, ohne Benachrichtigung, durch eine registrierte oder notariell beglaubigte Urkunde (stille Abtretung).

Neben der tatsächlichen Besitzübertragung kennt das Gesetz auch die Übergabe brevi manu (kurz: delivery brevi manu, für den bereits Inhaber der Sache), die longa manu (lang: delivery an einen Dritten, Artikel 3:115 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) und das constitutum possessorium (der Übertragende hält fortan die Sache für den Erwerber).

Verfügungsmacht und Schutz Dritter

Grundsätzlich hat nur der rechtmäßige Eigentümer die Verfügungsgewalt. Überträgt jemand fremdes Eigentum, ist die Übertragung unwirksam – es sei denn, der Erwerber genießt Schutz. Bei beweglichem, nicht eingetragenem Eigentum schützt Artikel 3:86 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches den gutgläubigen und nicht unentgeltlich Erwerber: Der Mangel an Verfügungsgewalt wird dadurch behoben, und die Übertragung ist letztendlich wirksam. Für eingetragenes Eigentum bietet Artikel 3:88 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches unter strengeren Bedingungen Schutz, die an die Zuverlässigkeit der öffentlichen Register geknüpft sind. Die Grenzen dieses Schutzes – beispielsweise im Fall von Diebesgut (Artikel 3:86 Absatz 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) – führen in der Praxis regelmäßig zu Streitigkeiten, die wir für Unternehmer und Privatpersonen vor Gericht vertreten. Lesen Sie mehr über Besitz und Eigentum.

Eigentumsvorbehalt und bedingte Abtretung

Viele Lieferanten liefern unter Eigentumsvorbehalt: Die Ware wird zwar physisch an den Käufer übergeben, das Eigentum verbleibt jedoch bis zur vollständigen Bezahlung beim Lieferanten. Gemäß Artikel 3:92 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gilt dies als Eigentumsvorbehalt mit aufschiebender Zahlungsbedingung. Der Käufer erwirbt sofort ein bedingtes Eigentumsrecht; im Falle der Nichtzahlung kann der Lieferant die Ware als Eigentümer zurückfordern – ein wirksames Sicherungsinstrument, insbesondere im Insolvenzfall. Verkauft der Käufer die Ware vor vollständiger Bezahlung weiter, erwirbt ein Dritter lediglich dasselbe bedingte Eigentumsrecht (Artikel 3:84 Absatz 4 BGB), unterliegt jedoch dem Schutz Dritter. Wir prüfen, ob eine Eigentumsvorbehaltsklausel wirksam und umfassend vereinbart wurde und ob sie im Falle des Weiterverkaufs, der Eigentumsübertragung oder der Herstellung eines neuen Gegenstands Bestand hat.

Übergabe und Zustellung in der Praxis: Beratung und Streitbeilegung

Eigentumsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Übertragung und Übergabe betreffen sowohl die Führungsetage börsennotierter Unternehmen als auch das Tagesgeschäft von KMU. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen beraten Sie unter anderem zu folgenden Themen:

  • Entwurf und Überprüfung von Liefer- und Eigentumsvorbehaltsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
  • die Übertragung von Forderungen durch Abtretung, beispielsweise im Rahmen von Factoring oder Unternehmenskäufen;
  • Streitigkeiten über die Frage, ob das Eigentum wirksam übertragen wurde, einschließlich Rückforderungsansprüchen und Schutzansprüchen Dritter;
  • komplexe Transaktionen im Zusammenhang mit Immobilien und anderen registrierten Vermögenswerten.

Ob Sie Gewissheit über eine Lieferung wünschen oder einen Konflikt beilegen müssen – wir verbinden juristische Expertise mit praktischer Effektivität.

Häufig gestellte Fragen zu Transfer und Lieferung

Wann geht das Eigentum an einem gekauften Gegenstand auf Sie über?
Nicht mit Abschluss des Kaufvertrags, sondern erst mit der wirksamen Übergabe durch einen Veräußerer, der aufgrund eines gültigen Rechtstitels zur Verfügung über den Gegenstand berechtigt ist (Artikel 3:84 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Bis dahin bleibt der Verkäufer Eigentümer.

Worin besteht der Unterschied zwischen Eigentumserwerb und Übergabe?
Der Eigentumserwerb bildet die rechtliche Grundlage (z. B. ein Kaufvertrag), während die Übergabe der gesetzliche Akt ist, durch den das Eigentum übertragen wird. Im niederländischen Rechtssystem sind beide erforderlich.

Kann ich Eigentum von jemandem erwerben, der nicht der Eigentümer ist?
Unter Umständen ja. Artikel 3:86 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches schützt den gutgläubigen und unentgeltlich Erwerber von beweglichen Sachen. Bestehen Zweifel an der Befugnis des Verkäufers, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

Wie wirksam ist eine Eigentumsvorbehaltsklausel?
Sofern sie wirksam vereinbart ist, stellt sie ein starkes Sicherungsrecht dar: Im Falle der Nichtzahlung kann der Lieferant die Ware zurückfordern, selbst im Falle einer Insolvenz. Wortlaut und Umfang der Klausel sind entscheidend.

Teil unseres Eigentumsrechts

Übertragung und Übergabe bilden den Kern des Immobilienrechts und sind eng mit anderen Rechtsgebieten wie Besitz und Eigentum, eingetragenem Eigentum sowie Pfand- und Hypothekenrechten verknüpft .Von internationalenKonzernen bis hin zumBäcker um die Ecke: Unser Team aus Anwälten und (Unternehmens-)Rechtsberatern sorgt für eine rechtssichere Übertragung Ihres Eigentums. Kontaktieren Sie uns gerne.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.

Wobei wir helfen

Wir unterstützen Unternehmer und Organisationen bei rechtlichen Fragestellungen, bei denen eine sorgfältige Prüfung, Strategie und Umsetzung wichtig sind.

  • Beurteilung Ihrer Rechtslage
  • Analyse von Verträgen, Entscheidungen, Korrespondenz und Belegen
  • Beratung zu Haftung, Verteidigung und Strategie
  • Verfassen oder Überprüfen von juristischer Korrespondenz
  • Verhandlungen mit der Gegenpartei, dem Treuhänder, dem Aktionär oder dem Berater
  • Leitfaden bei Eskalation, Verfahren oder Einigung

Wann sollte man einen Spezialisten hinzuziehen?

Rechtliche Unterstützung ist besonders wertvoll, wenn viel auf dem Spiel steht, Fristen drängen oder eine falsche Reaktion Ihre Position schwächen könnte.

  • Es liegt eine Forderung, ein Anspruch oder eine Haftungsmitteilung vor
  • Sie sind sich unsicher, ob Sie reagieren, verhandeln oder gerichtlich vorgehen sollen
  • Es bestehen erhebliche finanzielle oder Reputationsrisiken
  • Die Gegenseite übt Druck aus oder setzt kurze Fristen
  • Sie möchten verhindern, dass eine Antwort später gegen Sie verwendet wird
  • Sie möchten im Voraus wissen, was rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist

Erst beurteilen, dann reagieren

In speziellen Fällen kann die erste Reaktion entscheidend für das weitere Vorgehen sein. Ein Eingeständnis, eine unvollständige Erklärung oder der falsche Tonfall könnten später gegen Sie verwendet werden. Deshalb prüfen wir zunächst genau, was Ihnen vorgeworfen wird, welche Fakten feststehen, welche Dokumente fehlen und welche Strategie Ihren Interessen am besten entspricht.

Unser Ansatz

Sie erhalten keine abstrakte juristische Darstellung, sondern eine praxisorientierte Einschätzung Ihrer Situation, der Risiken und der nächsten Schritte.

01

Aufnahme und Erstbeurteilung

Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.

02

Positions- und Risikoanalyse

Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.

03

Strategische Beratung

Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.

04

Ausführung

Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.

Spezialisten für Unternehmer

Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Immobilienrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete des Privatrechts konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedliche Fachgruppen unterteilt. Jeder Anwalt ist entsprechend seiner Spezialisierung einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.

Häufig gestellte Fragen zu Transfer und Lieferung

Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen zu diesem Rechtsgebiet, unserer Vorgehensweise und der Suche nach Rechtsbeistand.

Wann ist Rechtsberatung ratsam?

Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.

Kann MKB Juristen auch helfen, wenn bereits ein Konflikt besteht?

Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Was kostet eine spezialisierte Rechtsberatung?

Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.

Kann ich zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch führen?

Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.

Erläutern Sie Ihre Position

Möchten Sie wissen, wie Ihre rechtliche Lage aussieht oder welcher Schritt sinnvoll ist? Besprechen Sie Ihre Situation mit einem Anwalt oder dem Unternehmensjuristen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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