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Über SME-AnwälteBei eingetragenen Immobilien ist Präzision gefragt: Ohne eine ordnungsgemäße notarielle Beurkundung und Eintragung im Grundbuch kann die Übertragung nicht erfolgen. Unsere Anwälte und unser interner Rechtsberater begleiten Sie vom Kauf bis zur Übergabe und unterstützen Sie bei Streitigkeiten.
Registrierte Vermögenswerte sind Vermögenswerte, deren Eintragung in den dafür vorgesehenen öffentlichen Registern erforderlich ist. Die Eintragung ist sowohl für die Entstehung eines registrierten Vermögenswerts als auch für dessen Übertragung notwendig. Beispiele für registrierte Vermögenswerte sind Immobilien, Schiffe und Flugzeuge.
Wir verfügen über das Wissen und die Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten im Immobilienbereich steht Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Die gesetzliche Grundlage bildet Artikel 3:10 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW): Eingetragenes unbewegliches Vermögen besteht aus Vermögen, dessen Übertragung oder Begründung eine Eintragung in bestimmten öffentlichen Registern erfordert. Diese Eintragung ist keine nachträgliche Formalität, sondern eine konstitutive Voraussetzung: Ohne Eintragung kommt die Übertragung oder Begründung eines beschränkten Rechts nicht zustande, ungeachtet etwaiger zwischen den Parteien getroffener Vereinbarungen.
In der Praxis umfasst das eingetragene Eigentum vor allem unbewegliches Vermögen (Artikel 3:3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) wie Grundstücke, Häuser, Gewerbeimmobilien und die damit verbundenen Rechte. Darüber hinaus fallen darunter eingetragene Schiffe (Artikel 8:199 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) und eingetragene Luftfahrzeuge (Artikel 8:1306 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Die öffentlichen Register werden vom Grundbuchamt geführt; für Schiffe und Luftfahrzeuge gelten separate Register. Diese Seite ist Teil unseres Hauptfachgebiets Immobilienrecht ,in dem das eingetragene Eigentum den zentralen Punkt zwischen Eigentum, Übertragung und Sicherungsrechten bildet.
Für eine wirksame Eigentumsübertragung müssen gemäß Artikel 3:84 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches drei kumulative Voraussetzungen erfüllt sein: ein gültiger Eigentumstitel (z. B. ein Kaufvertrag), eine rechtsgültige Übergabe und die Verfügungsbefugnis des Veräußerers. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, kommt es nicht zum Eigentumsübergang.
Die Übertragung von eingetragenem Eigentum folgt einem festgelegten Verfahren. Artikel 3:89 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) schreibt vor, dass die Übertragung durch eine notarielle Urkunde erfolgt, die zwischen den Parteien eigens zu diesem Zweck aufgesetzt wird (Übertragungsurkunde), gefolgt von deren Eintragung in die öffentlichen Register. Die Urkunde muss den Eigentumstitel genau wiedergeben. Erst mit der Eintragung ist die Übertragung vollzogen und der Erwerber Eigentümer. Dies unterscheidet die Übertragung und Übergabe von eingetragenem Eigentum grundlegend von der Übertragung von beweglichem Eigentum, das lediglich den Besitzer wechselt.
Die öffentlichen Register dienen nicht nur der Information, sondern bieten auch Schutz. Wer sich auf die Register verlässt, genießt unter bestimmten Voraussetzungen Schutz. Artikel 3:88 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches schützt den Erwerber unter bestimmten Umständen vor der fehlenden Verfügungsbefugnis des Veräußerers. Die Artikel 3:24 bis 3:26 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches regeln den Schutz derjenigen, die sich in gutem Glauben auf den Inhalt (oder das Fehlen) eines Eintrags verlassen. Darüber hinaus bestimmt die Reihenfolge der Eintragung den Rang: Ein früher eingetragenes Recht hat in der Regel Vorrang vor einem später eingetragenen. Dies ist insbesondere bei gleichzeitigen Übertragungen, Pfändungen und Hypotheken relevant. Eine gründliche Recherche in den Registern vor einer Übertragung ist daher kein Luxus, sondern unerlässliches Risikomanagement.
An eingetragenem Eigentum können beschränkte Rechte begründet werden, die selbst ebenfalls eingetragenes Eigentum sind und durch die Eintragung entstehen. Beispiele hierfür sind Pfand- und Hypothekenrechte als Sicherungsrechte (Artikel 3:260 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), aber auch Dienstbarkeiten, Pachtverhältnisse, Baurechte und Nießbrauch. Bei Mehreigentümergemeinschaften Wohnungsrechte eine Rolle. Die Begründung, Änderung und Beendigung dieser Rechte gegenüber Dritten wird erst nach Eintragung im Grundbuch wirksam. Wir beraten Unternehmer, Immobilieneigentümer und Finanzierer hinsichtlich der geeigneten Struktur und der Auswirkungen auf Sicherheit und Betrieb.
Nicht jede Transaktion verläuft reibungslos. Wir unterstützen Mandanten bei Streitigkeiten über die Nichtübereinstimmung von Immobilienverträgen, versteckte Mängel, strittige Grundstücksgrenzen, Löschung oder Änderung der Rangfolge von Hypotheken sowie das Zusammentreffen von Pfändung und Übertragung. Wir vertreten Mandanten auch in Streitigkeiten über die Auslegung oder Erfüllung von Übertragungsurkunden und in Anträgen auf Eintragung oder Löschung. Wo immer möglich, streben wir eine außergerichtliche Einigung an; wo dies erforderlich ist, vertreten unsere Anwälte Sie vor Gericht, gegebenenfalls auch im Eilverfahren, wenn es auf Schnelligkeit ankommt.
Bei MKB Juristen arbeiten Anwälte und Unternehmensjuristen in gemischten Teams zusammen. So vereinen wir juristische Expertise im Bereich komplexer Immobilienportfolios und internationaler Konzerne mit praktischer und kostengünstiger Beratung für kleinere Unternehmer und lokale Immobilieninvestoren. Von der Prüfung von Kaufverträgen und der Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen bis hin zur Strukturierung von Sicherheiten und der Prozessführung: Wir berücksichtigen sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Interessen. Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich, um Ihre Situation zu besprechen.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Von der Kaufberatung bis zur Durchführung von Gerichtsverfahren: Wir begleiten Sie durch den gesamten Lebenszyklus Ihrer eingetragenen Immobilie.
Im Immobilienbereich dreht sich alles um die Grundbucheinträge. Ein fehlender oder fehlerhafter Eintrag, ein nicht autorisierter Verkäufer oder ein bereits eingetragenes Recht können schwerwiegende Folgen haben. Wir erkennen diese Risiken frühzeitig und minimieren sie.
Wir vereinen juristische Expertise mit wirtschaftlichem Verständnis. Zunächst analysieren wir Eigentumsverhältnisse, Register und Sicherheiten; anschließend wählen wir gemeinsam mit Ihnen den Weg, der Ihren Interessen am besten dient – sei es eine reibungslose Abwicklung oder ein Rechtsstreit. Unsere interdisziplinären Teams betreuen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer.
Ein klarer, schrittweiser Plan, von der Aufnahme bis zur Nachsorge.
Wir erfassen das eingetragene Grundstück, den Eigentumstitel und Ihr Ziel.
Wir konsultieren die öffentlichen Register und bewerten Risiken und Sicherheiten.
Wir unterstützen Sie bei der Zustellung, der Geltendmachung von Rechten oder der Beilegung von Streitigkeiten.
Wir überwachen die Anmeldung und das Ergebnis und helfen bei der Planung der nächsten Schritte.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Immobilienrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete des Privatrechts konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedliche Fachgruppen unterteilt. Jeder Anwalt ist entsprechend seiner Spezialisierung einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.
Die am häufigsten gestellten Fragen zu registrierten Immobilien sind aufgelistet.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
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