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Expertenteam für Insolvenzrecht

Insolvenzrecht

Für Unternehmer und Gläubiger, die schnell wissen wollen, wo sie stehen und was im Falle einer drohenden oder tatsächlichen Insolvenz die beste Vorgehensweise ist.

Das Insolvenzrecht befasst sich mit Situationen, in denen ein Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann – von Zahlungsschwierigkeiten und Zahlungseinstellung bis hin zu Insolvenzverfahren, Sanierung und Vergleich durch den Insolvenzverwalter. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch den Bäcker um die Ecke und betrachten die Angelegenheit stets aus Ihrer Perspektive: als Unternehmer in Notlage oder als Gläubiger, der seine Forderung sichern möchte.

Anwälte und Unternehmensjuristen mit Spezialisierung auf Insolvenzrecht in einem Team. Praxisorientierte Rechtsberatung für Unternehmer.
Wir sind für KMU und Unternehmen jeder Größe da – vom Großkonzern bis zum Bäcker um die Ecke. Praxisorientierte Rechtsberatung für Unternehmer.
Schwerpunktthemen: Insolvenz, Zahlungseinstellung, Eigentumsvorbehalt und Unternehmensneustart. Praxisorientierte, spezialisierte Rechtsberatung für Unternehmer.
Fachkundige Beratung im Insolvenzrecht ab 155 € pro Stunde zzgl. MwSt. Klarheit über Ablauf, Vorgehensweise und nächste Schritte.
  • Wir arbeiteten unter anderem für:
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
Wir arbeiteten unter anderem für:
  • Partner für KMU-Anwälte
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  • Partner für KMU-Anwälte
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Fachkenntnisse im Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht befasst sich mit Situationen, in denen ein Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann – von Zahlungsschwierigkeiten und Zahlungseinstellung bis hin zu Insolvenzverfahren, Sanierung und Vergleich durch den Insolvenzverwalter. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch den Bäcker um die Ecke und betrachten die Angelegenheit stets aus Ihrer Perspektive: als Unternehmer in Notlage oder als Gläubiger, der seine Forderung sichern möchte.

Insolvenzantrag

Ein Insolvenzantrag ist das äußerste Druckmittel und betrifft das gesamte Vermögen des Schuldners. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater begleiten Sie durch das Antragsverfahren, die Verteidigung und die Prüfung von Alternativen – vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke.

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Veräußerung von Geschäftsbereichen

Sie möchten einen verlustbringenden Geschäftsbereich veräußern, um die Gesundheit des restlichen Unternehmens zu erhalten? Unsere Anwälte und internen Rechtsberater begleiten die Veräußerung so, dass sie den Gesetzen zur Anfechtung von Vermögensübertragungen entspricht und die Haftung von Mitarbeitern, Gläubigern und Geschäftsführern berücksichtigt – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.

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Haftung der Geschäftsführer

Werden Sie als Geschäftsführer von einem Insolvenzverwalter oder dem Finanzamt kontaktiert? Unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen unterstützen Geschäftsführer – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke – mit einer fundierten Verteidigung in Bezug auf Artikel 2:248 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, den Beklamel-Standard und die Steuerpflicht.

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Neustart

Ein Neustart ermöglicht es Ihnen, den gesunden Teil Ihres Unternehmens in einer neuen Rechtsform fortzuführen. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater begleiten Sie durch die Vermögensübertragung, den Neustartplan und die Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.

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Reorganisation

Steht Ihr Unternehmen unter finanziellem oder organisatorischem Druck? Unsere Anwälte und internen Rechtsberater begleiten Sie bei der Reorganisation von A bis Z: von Krisenvereinbarungen und Zahlungsstopps bis hin zum Neustart des Geschäftsbetriebs und der Umstrukturierung des Personals. Für internationale Konzerne ebenso wie für den Bäcker um die Ecke.

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Gläubigervereinbarung

Eine Gläubigervereinbarung kann eine Insolvenz verhindern, indem Schulden kontrolliert umstrukturiert werden. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen sowohl Schuldner als auch Gläubiger – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.

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Schuldenrestrukturierung

Läuft es mit Ihren Gläubigern nicht mehr gut? MKB Juristen unterstützt Unternehmer bei gesetzlichen Schuldenrestrukturierungen, Zwangsvergleichen, Moratorien und Unternehmensumstrukturierungen. Vom Bäcker um die Ecke bis zum internationalen Konzern.

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Aussetzung der Zahlungen

Vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten, aber ein zukunftsfähiges Unternehmen? Mit einer Zahlungsaussetzung gewinnen Sie Zeit für eine Umstrukturierung und eine Einigung mit Ihren Gläubigern. Unsere Anwälte und unser interner Rechtsberater unterstützen Sie von der Antragstellung bis zur Genehmigung.

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Was ist Insolvenzrecht?

Das Insolvenzrecht umfasst alle Regelungen, die gelten, wenn ein Unternehmen oder eine Privatperson ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Es regelt die Einstellung von Zahlungen, das Insolvenzverfahren und dessen Abwicklung durch den Insolvenzverwalter. Es legt fest, wer welche Rechte hat: der Schuldner, der eine Fristverlängerung benötigt, der Gläubiger, der seine Forderung geltend machen möchte, und der Insolvenzverwalter, der die Insolvenzmasse verteilt. Wer seine Position am besten kennt, hat die größte Kontrolle.

Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer – egal ob Sie selbst in finanziellen Schwierigkeiten stecken oder als Lieferant Ihr Geld zurückfordern möchten.

Zahlungsaussetzung: Atempause vor dem Konkurs

Wenn die Liquidität sinkt, das Unternehmen aber grundsätzlich gesund ist, kann eine Zahlungsaussetzung eine Lösung bieten. Eine Zahlungsaussetzung ist ein Zahlungsaufschub, der vom Gericht auf Antrag des Unternehmens gewährt wird (Artikel 214 der Insolvenzordnung). Während der Aussetzung bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter, und Sie erhalten Zeit, eine Einigung mit Ihren Gläubigern zu erzielen. Ziel ist es, eine Insolvenz abzuwenden. Wir prüfen, ob eine Zahlungsaussetzung Aussicht auf Erfolg hat und ob ein außergerichtlicher oder ein Zwangsvergleich mit den Gläubigern möglich ist.

Insolvenz: Beantragung, Verhinderung oder Abwendung

Ein Insolvenzverfahren wird vom Gericht auf Antrag des Unternehmens oder eines Gläubigers eröffnet. Für die Einreichung eines Gläubigerantrags ist – kurz gesagt – erforderlich, dass der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat und mehrere Gläubiger vorhanden sind (Mehrheit der Gläubiger). Manchmal dient ein Insolvenzantrag primär dazu, Druck auszuüben, um die Zahlung zu erzwingen. Wir unterstützen sowohl den antragstellenden Gläubiger als auch das Unternehmen, das sich gegen einen unberechtigten Antrag verteidigen oder die Situation abwenden möchte.

Die Rolle des Treuhänders und des Nachlasses

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verliert der Unternehmer die Kontrolle über sein Vermögen. Der Insolvenzverwalter (in der Regel ein Anwalt) verwaltet und liquidiert die Insolvenzmasse zugunsten der Gesamtgläubiger. Er zieht Forderungen ein, veräußert Vermögenswerte und verteilt den Erlös nach der gesetzlichen Rangfolge, wobei bevorrechtigte Gläubiger wie das Finanzamt und das UWV Vorrang vor gleichrangigen Gläubigern haben. Wir beraten Geschäftsführer im Umgang mit dem Insolvenzverwalter und unterstützen Gläubiger bei der Einreichung ihrer Forderungen zur Prüfung.

Eigentumsvorbehalt: Rückforderung Ihrer Waren

Haben Sie Waren unter Eigentumsvorbehalt geliefert (Artikel 3:92 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), bleiben Sie bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer Eigentümer. Im Falle der Insolvenz Ihres Kunden können Sie diese Waren grundsätzlich zurückfordern, da sie nicht zur Insolvenzmasse gehören. Es ist jedoch wichtig, den Insolvenzverwalter unverzüglich über Ihre Forderung zu informieren und die Liefernachweise, die unbezahlten Rechnungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit dem Eigentumsvorbehalt beizufügen. Der Insolvenzverwalter kann eine Widerrufsfrist anordnen, während derer Ihnen die Abholung der Waren vorübergehend untersagt ist (Artikel 63a des niederländischen Insolvenzgesetzes). Weitere Informationen zur optimalen Vorgehensweise finden Sie in unserem Dokument zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts.

Haftung der Geschäftsführer und die Pauliana-Affäre

Im Insolvenzverfahren kann der Insolvenzverwalter den Geschäftsführer persönlich haftbar machen, wenn dessen Geschäftsführung offenkundig mangelhaft ist und eine wesentliche Ursache der Insolvenz darstellt (Art. 2:138 und 2:248 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Hat der Vorstand gegen die Rechnungslegungs- oder Meldepflichten verstoßen, liegt eine mangelhafte Geschäftsführung vor, die als wesentliche Ursache der Insolvenz vermutet wird (Art. 2:248 Abs. 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Darüber hinaus kann der Insolvenzverwalter Rechtsakte, die Gläubiger vor der Insolvenz benachteiligt haben, für nichtig erklären: die Rückforderungsklage (faillissementspauliana) für nicht zwingende Handlungen (Art. 42 des Insolvenzgesetzes) und für zwingende, unter Auflagen stehende Handlungen (Art. 47 des Insolvenzgesetzes). Wir unterstützen sowohl haftbare Geschäftsführer als auch Insolvenzverwalter und Gläubiger, die ihre Rechte geltend machen wollen.

Neustart: Werterhalt nach der Insolvenz

Eine Insolvenz bedeutet nicht zwangsläufig das Ende eines Unternehmens. Durch einen Neustart können tragfähige Geschäftsbereiche, Kundenverträge und Arbeitsplätze aus der Insolvenzmasse – vom Insolvenzverwalter – übernommen werden. Für den Erwerber sind ein gut strukturierter Vermögensübertragungsvertrag und die sorgfältige Personalübernahme unerlässlich. Wir beraten sowohl Käufer als auch Geschäftsführer, die einen Neustart in Erwägung ziehen, und stellen sicher, dass die Transaktion der Prüfung durch den Insolvenzverwalter und die Gläubiger standhält.

Insolvenzrecht für KMU und Kapitalgesellschaften

Im oberen Marktsegment liegt der Fokus oft auf großen, komplexen Insolvenzverfahren. Wir nicht: Unser gemischtes Team aus Anwälten und Unternehmensjuristen betreut sowohl internationale Konzerne als auch den Bäcker um die Ecke. Wir sind praxisnah und unkompliziert, dabei aber juristisch versiert – wir wenden die gesamte juristische Fachsprache an und vermeiden unnötigen Jargon.

Betrifft dies eine Umstrukturierung oder die WHOA?

Wenn Sie eine Insolvenz durch eine Sanierung, einen Vergleich außerhalb des Insolvenzverfahrens (WHOA) oder eine umfassendere Restrukturierung abwenden möchten, besuchen Sie bitte unsere zu Restrukturierung und Insolvenz. Diese Seite konzentriert sich auf den Insolvenzprozess selbst: Zahlungseinstellung, Insolvenzverfahren, Insolvenzverwalter und Ihre Stellung als Gläubiger oder Schuldner.

Wobei wir helfen

Von der Abwendung des Konkurses bis zur Sicherung Ihrer Ansprüche – unsere Anwälte und Rechtsexperten unterstützen Sie in jeder Phase des Insolvenzverfahrens.

  • Beratung bei drohender Insolvenz und Zahlungsproblemen
  • Beantragung und Verwaltung einer Zahlungseinstellung (Artikel 214 des Insolvenzgesetzes)
  • Vorbereitung Ihres eigenen Insolvenzantrags
  • Insolvenz anmelden oder sich gegen ein Insolvenzverfahren verteidigen
  • Reichen Sie Ansprüche zur Überprüfung ein und ermitteln Sie Ihren Rang
  • Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gegenüber dem Insolvenzverwalter (Artikel 3:92 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches)
  • Verteidigung und Beratung hinsichtlich der Haftung von Geschäftsführern (Artikel 2:248 des niederländischen Zivilgesetzbuches)
  • Pauliana: Aufhebung nachteiliger Handlungen (Artikel 42 des Konkursgesetzes)
  • Begleitung von Unternehmensneustarts und der Übernahme von Vermögenswerten aus der Insolvenzmasse
  • Nehmen Sie in Ihrem Namen Kontakt mit dem Treuhänder und dem Verwalter auf

Wann binden Sie dieses Team ein?

Im Insolvenzfall zählt jeder Tag. Je früher Sie uns einbeziehen, desto mehr Optionen bleiben Ihnen offen – egal ob Sie ein Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten oder ein Gläubiger sind, der seine Zahlung einfordert. Wenn Sie sich in einer dieser Situationen wiedererkennen, ist es ratsam, sich beraten zu lassen.

Sie können Ihre Gläubiger nicht mehr pünktlich bezahlen

Schildern Sie Ihre Situation

Ein Gläubiger droht mit der Einleitung eines Insolvenzverfahrens gegen Sie

Schildern Sie Ihre Situation

Sie erwägen, die Zahlungen auszusetzen oder Insolvenz anzumelden

Schildern Sie Ihre Situation

Ein Kunde oder Schuldner von Ihnen wurde für insolvent erklärt

Schildern Sie Ihre Situation

Sie möchten die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zurückfordern

Schildern Sie Ihre Situation

Sie werden vom Insolvenzverwalter als Geschäftsführer haftbar gemacht

Schildern Sie Ihre Situation

Sie möchten ein Unternehmen oder Vermögenswerte aus einem Insolvenzverfahren erwerben

Schildern Sie Ihre Situation

Erst analysieren, dann handeln

Im Insolvenzrecht ist Ihre Ausgangslage entscheidend für den Erfolg. Bevor wir einen Insolvenzantrag stellen, uns gegen einen solchen verteidigen oder eine Forderung geltend machen, analysieren wir Ihre Situation: Sind Sie Schuldner oder Gläubiger? Welche Sicherheiten besitzen Sie? Welchen Rang hat Ihre Forderung? Wie sieht es mit den Fristen und der Abkühlungsphase aus? So wählen wir den Weg – Zahlungseinstellung, Vergleich, Insolvenz, Eigentumsvorbehalt oder Neustart –, der Ihren Interessen am besten dient, anstatt einfach irgendeinen Schritt zu unternehmen.

Unser Ansatz

Von der Frage zur Lösung in vier Schritten.

1

Aufnahme

Wir besprechen Ihre Situation und Ihre Position als Schuldner, Gläubiger oder Geschäftsführer und prüfen Verträge, Sicherheiten und Bedingungen.

2

Analyse

Wir beurteilen Ihre Position anhand des Insolvenzgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuches und ermitteln die Chancen, Risiken und den Rang Ihrer Forderung.

3

Strategie

Wir entscheiden über den Weg – Zahlungseinstellung, Vergleich, Insolvenz, Eigentumsvorbehalt oder Neustart – und die Hinzuziehung eines Anwalts oder Rechtsexperten.

4

Ausführung

Wir übernehmen folgende Aufgaben: von der Beantragung oder Abwendung eines Insolvenzverfahrens bis hin zur Inanspruchnahme von Sicherheiten und der Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers, Unternehmensrecht · Rechtsanwalt

In einem Rechtsstreit geht es nicht nur darum, Recht zu haben. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Konsequenzen jedes einzelnen Schrittes.

Spezialisten im Insolvenzrecht

Unsere Spezialisten verbinden juristische Analyse mit Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Unser Team aus Unternehmensjuristen und Anwälten im Bereich Insolvenz und Restrukturierung ist hochspezialisiert. Wir unterstützen Unternehmen, Gesellschafter, Geschäftsführer und Gläubiger in allen rechtlichen Belangen im Rahmen von Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Wir verfügen über umfassende Verhandlungserfahrung, sind entscheidungsfreudig und können Chancen und Risiken fundiert einschätzen. Wir verstehen sowohl die juristische als auch die wirtschaftliche Welt und können daher mühelos zwischen beiden wechseln. Eine klare und verständliche Sprache ist uns dabei besonders wichtig.

Häufig gestellte Fragen zum Insolvenzrecht

Die Fragen, die uns Unternehmer und Gläubiger am häufigsten stellen.

Worin besteht der Unterschied zwischen Zahlungseinstellung und Insolvenz?

Die Aussetzung von Zahlungen ist eine Stundung von Zahlungen, die der Abwendung einer Insolvenz und der Erzielung einer Einigung zwischen Unternehmen und Gläubigern dienen soll (Artikel 214 des Insolvenzgesetzes). Die Aussetzung von Zahlungen kann nur vom Unternehmen selbst beantragt werden. Insolvenz bedeutet die Liquidation des Unternehmens; ein Insolvenzverwalter verwaltet anschließend die Insolvenzmasse und verteilt den Erlös an die Gläubiger.

Mein Kunde ist insolvent – ​​erhalte ich trotzdem mein Geld?

Das hängt von Ihrer Stellung ab. Wenn Sie Waren unter Eigentumsvorbehalt geliefert haben (Artikel 3:92 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), können Sie diese oft zurückfordern; melden Sie dies unverzüglich dem Insolvenzverwalter. Wenn Sie ein Pfand- oder Hypothekenrecht besitzen, sind Sie ein besicherter Gläubiger und können Ihre Sicherheiten geltend machen. Ohne Sicherheiten sind Sie ein unbesicherter Gläubiger, und bevorrechtigte Gläubiger wie die Finanzbehörden und die UWV (niederländische Sozialversicherungsanstalt) haben Vorrang vor Ihnen.

Kann ich als Geschäftsführer im Falle einer Insolvenz persönlich haftbar gemacht werden?

Ja, im Falle einer offenkundig mangelhaften Geschäftsführung ist dies eine Hauptursache für die Insolvenz (Artikel 2:138 und 2:248 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Wenn Sie gegen Ihre Rechnungslegungs- oder Meldepflichten verstoßen haben, liegt eine mangelhafte Geschäftsführung vor, und es wird vermutet, dass dies zur Insolvenz beigetragen hat (Artikel 2:248 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Rechtzeitige Beratung kann die Haftung verhindern oder begrenzen.

Was kann der Insolvenzverwalter mit der Pauliana-Klage rückgängig machen?

Der Insolvenzverwalter kann Rechtsakte, die Gläubiger vor der Insolvenz benachteiligt haben, für nichtig erklären. Für nicht zwingende Handlungen (z. B. die Veruntreuung von Vermögenswerten) gilt Artikel 42 des Insolvenzgesetzes; für zwingende Handlungen, wie die selektive Befriedigung eines einzelnen Gläubigers kurz vor der Insolvenz, gelten die strengeren Bestimmungen des Artikels 47 des Insolvenzgesetzes.

Benötige ich einen Anwalt oder einen Rechtsexperten?

Das hängt von Ihrer Situation ab. Für Beratung, die Einreichung einer Forderung, die Aushandlung eines Vergleichs und die Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter ist ein interner Rechtsberater oft ausreichend. Für Gerichtsverfahren – wie die Beantragung oder Abwehr eines Insolvenzverfahrens oder Verfahren zur Haftung von Geschäftsführern – ist ein Anwalt zwingend erforderlich. Wir verfügen über interne Rechtsberater und entscheiden gemeinsam mit Ihnen, welche Option am besten geeignet ist.

Ist dieses Team auch für Kleinunternehmer geeignet?

Ja. Wir helfen sowohl internationalen Konzernen als auch dem Bäcker um die Ecke. Gerade für kleinere Unternehmen und Freiberufler macht eine schnelle und praxisnahe Beratung bei Zahlungsproblemen oder einem insolventen Kunden einen großen Unterschied.

Besprechen Sie Ihre Situation mit einem Spezialisten für Insolvenzrecht. Unsere Insolvenzanwälte und Rechtsexperten unterstützen sowohl große Unternehmen als auch kleine Betriebe – egal ob Sie als Schuldner in finanziellen Schwierigkeiten stecken oder als Gläubiger Ihre Forderungen sichern möchten. Vereinbaren Sie einen Termin und erfahren Sie innerhalb eines einzigen Gesprächs, wie Ihre Lage aussieht.
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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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